Hallo zusammen,
hm, ja, stimmt, die Diskussion hatten wir neulich. Jetzt erinnere ich mich auch daran ;-(
Er wird offenkundig nur heran gezogen, wenn neben den Kindern noch nachrangige Berechtigte da sind, um ihnen auch ein Stück vom Kuchen zukommen zu lassen.
Die Interessen des Schuldners werden im Unterhaltsrecht nirgendwo geschützt.
Auch nicht durch den Bedarfskontrollbetrag.
Wird wohl so sein. Nur steht in der Anmerkung 6 zur Düsseldorfer Tabelle über den Bedarfskontrollbetrag ziemlich deutlich drin: "Wird er (...) unterschritten, ist der Tabellenbetrag der nächst niedrigeren Gruppe, deren Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird, anzusetzen." Und so lange das so geschrieben steht, würde ich das in jedem verdammten Verfahren vorbringen, wo dieser Sachverhalt gegeben ist, auch wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass der Richter es mit fadenscheinigen Argumenten abbügelt. Irgendwann wird es dieser Bande hoffentlich mal zu viel, jedesmal aufs Neue gegen die eigenen Regularien verstoßen zu müssen, und dann sollen sie diese Anmerkung meinetwegen aus der Düsseldorfer Tabelle rausschmeißen. Dann wäre auf dieser Baustelle wenigstens klar, um was es in diesem Staat wirklich geht ...
Letztlich ist es diese Verlogenheit, die mir mit am meisten auf den Senkel geht: Dieser Anstrich von scheinbarer Gerechtigkeit, hinter dem das System seine wahren Absichten verschleiert.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Genau so!
Mit dem Unrecht rechnen aber dennoch nicht aufhören, das Recht zu fordern!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
