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sind 105% der DdT ok bei Einkommen unter 1500 €

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(@martin-nuernberg)
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Hallo Zusammen.
ich war schonmal hier zur ersten Befragen vieler Sachen und erhielt bereits tolle Hilfe !

habe nun nochmals ne Frage... Höhe vom Unterhalt.
Die Mama von meinem Kind und ich wollten uns so (ohne Gericht) um das Unterhalt kümmern und ich sollte am Jugendamt nur erfragen was ich zu zahlen hätte.

Am Jugendamt war ich bezüglich Unterhalt und habe meine Lohnzettel abgegeben...
Da ich 1250-1270 € Gehalt bekomme jeden Monat und sonst nichts sage mir die Frau am JA mündlich
ich müsse 199€ monatlich an die Mama meines Kindes zahlen.

dann kam vom JA nichts weiter und ich habe einen Dauerauftrag eingerichtet.
Dann 3 Wochen nach dem Termin erhielt ich ein Schreiben auf dem steht ich solle 214 € zahlen

Ich habe die Bearbeiterin angerufen und ihr gesagt das sie A meine Rentenversicherung vergessen hat zu berücksichtigen
und B das ich doch "nur" 1250 verdiene (also DdT 100%) und nicht 1500 oder mehr
die Bearbeiterin sagte mir es war ein versehen und sie schickt mir den Antrag neu.
Das Schreiben erhielt ich nie.

Während dessen war die Mama meines Kindes nochmals persönlich am Jugendamt und sagte mir
"ich habe das geklärt" du brauchst nichts mehr weiter zu machen... davon bin ich erstmal "bis heute" ausgegangen...

Heute erhielt ich einen Brief... vom JA... richten sie einen Termin zur erstellung einer Urkunde über 105% bis zum 30.11.09 aus,
an sonsten müssen wir gerichtliche Wege einleiten...

Frage: Wie kommen die auf 105% ?

Ich habe lt. denen ein durchschnittliches einkommen (abzüglich 5% Pauschale) von 1193€

dann steht abzüglich "Tabellenunterhalt DT 2/1" 296 € - 82 € (halbes Kindergeld) = 214 € Unterhaltspflicht meinem Sohn gegenüber

Ist das korrekt?
Ich verdien doch unter 1500 ... bin ich da lt. DdT nicht nur 100%?
Wie kommen die da auf 105% ?

Am JA ist leider schon dicht... telefonisch geht seit 15.45 auch keiner dran.
haben leider, selbst am Donnerstag so "Arbeitnehmer" unfreundliche öffnungszeiten...


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2009 18:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da du nur dem Kind und evtl. der KM zu Unterhalt verpflichtet bist wird das JA dich um eine Stufe heraufgestuft haben, da die Tabelle von 3 Berechtigten ausgeht.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 18:32
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

In der Tat gibt es hier einen Fehler. Wenn der KU nach EK-Gruppe 2 bemessen wird gilt auch der darin enthaltene Bedarfskontrollbedarf (BKB) von 1000€, welcher Dir zu verbleiben hat. Wenn das JA feststellt, dass Dein bereinigtes Netto-EK lediglich 1193€ beträgt, ist der BKB nicht mehr gewährleistet (1193 - 214 = 979€ und es wird herabgestuft. Hast den den Titel bereits unterschrieben? Wenn nein so mache die/den MA vom JA freundlich darauf aufmerksam.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 18:46
(@martin-nuernberg)
Schon was gesagt Registriert

Hallo midnightwish !

der Mutter bin ich grundsätzlich ja auch 3 Jahr verpflichtet sagte zumindest die Bearbeiterin am Jugendamt.

In dem Schreiben was ich damals erhielt steht "Vater kann keinen Partnerunterhalt leisten" (Lt. Jugendamt: weil ich so wenig verdien)

Wieso rechnen die 3 Berechtigte ?
Die Mutter (sind nicht verheiratet) und mein Sohn...
wer ist der dritte?

Die Frau sagte mir das mit dem Selbstbehalt, 770 dem Kind gegenüber 1000 der Mutter.
Wenn ich von meinen 1193 die 199 abziehe komme ich doch auf 994 € und habe so nichts über was die Mutter bekommen könnte...
Die Ddt sagt doch was das Kind bekommt und nicht die Mutter? oder sehe ich das falsch?

Wieso da aber dennoch die 105% ...
ich blick da nicht so ganz durch ..
kannst du mir das irgendwie besser erklären?

Dankeschön.

PS:

Die Bearbeiterin hat mir zusätzlich noch gesagt eine Altersvorsorge könnte ich noch machen die würde angerechnet werden
bisher habe ich methode Sparstrumpf gemacht... (also auf Extra Konto monatlich 100 Eus.)
Muss ich was offizielles machen bei ner Bank das die das Anrechnen?
Würde das offizielle Anlegen einer Altersvorsorge etwas nützen um auf 100% zu kommen?
Wie genau ist das?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2009 18:50
(@martin-nuernberg)
Schon was gesagt Registriert

@ Oldie...  so ungefähr habe ich es auch angesehen...

nein ich habe noch nichts unterschrieben...

ich soll lt. dem Schreiben erstmal bis 30.11.09 einen Termin machen...
Weis nur nicht (weils wieder mal nicht richtig da steht) ob ich "Hallo" vom Gericht bekomme
wenn ich
a) bis zum 30.11.09 keinen Termin gemacht habe
oder b) den Titel bis zum 30.11.09 nicht gemacht habe...

ich find den Titel sinnlos, die Mama hat zu mir gesagt sie brauch sowas auch nicht
aber das Jugendamt hängt sich da so "in meinen Augen massiv" rein
Eingangs ging es uns beiden "nur" um ne Summe - und nun sieht das JA das sogar schon als "Beistandsschaft an"
und das schlimme... der mutter hats JA gesagt: das kann jetzt nicht mehr rückgängig gemacht werden
und ich muss jetzt nen Titel machen ?!

Wenn selbst die Mutter das nicht will ... was hängen die sich da rein? ist mir nicht nachvollziehbar

ich rufe natürlich da morgen früh auch gleich an...  und erfrage das alles


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2009 18:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also, solange du nicht arbeitslos bist ist den SB ggü. dem Kind 900 €.

Die DDT ist für 3 Berechtigte ausgelegt. Sprich 1 Ehefrau/Mutter und 2 Kinder.

Gibt es nun weniger Berechtigte, dann kann man eben auch entsprechend um 1 oder 2 Stufen beim KU hochgestuft werden.

Auch wenn nicht genug Verteilmasse für die KM da ist, ist sie dem Grunde nach berechtigt.

Also bist du 2 Personen ggü Unterhaltspflichtig, ergibt eine Höherstufung um 1 Stufe von 1 nach 2 in der DDT.

Eine privater Altersvorsorge wird bis höchstens 4% des Einkommens anerkannt. Ob dich das dann auf 100% bringt müßtest du ausrechnen.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 18:58
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

die Mama hat zu mir gesagt sie brauch sowas auch nicht
aber das Jugendamt hängt sich da so "in meinen Augen massiv" rein

Falls die KM volljährig ist - Irrtum. Sie kann jederzeit die Beistandschaft kündigen, und eingerichtet wird sie auch nur auf Wunsch der KM. Solange keine Dritten für leistungen in Anspruch genommen werden, so ist der ganze UH-Kram auch ohne all die Behörden regelbar.
Dem allerersten Schreiben des JA an Dich dürftest Du das entnehmen können.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 19:04
(@martin-nuernberg)
Schon was gesagt Registriert

@ midnightwish

ja ich arbeite voll, 40 h die Woche.
ich finde das ist irgendwie ein komisches Hin und Her...

Wie ich es zusammenfasse:

1. die DdT zeigt den Unterhalt für NUR das Kind ?!
2. Selbstbehalt Kind = 900 euro ; Selbstbehalt Mutter = 1000 Euro  ?!

DdT sagt doch bei 100% --> wenn 1 und 2 Kind, Einkommen unter 1500 Euro = 199 €
Wieso wird da die Frau eingerechnet wenn es um Kindesunterhalt und die DdT nur fürs Kind ist ?

Der Mutter gegenüber gibts doch dann offensichtlich eine extra Regelung was sie für Anrechte hat
da es doch auch festgelegt ist, das der Mutter gegenüber 1000€ Selbstbehalt habe?

kannst du verstehen wieso ich das nicht so ganz versteh?

@ oldie:

also der Mama gegenüber haben die vom Jugendamt gesagt
"sie hat jetzt eine Bestandsschaft unterschrieben und das ist nicht mehr rückgängig zu machen"
Gibt es da einen Antrag oder so etwas oder reicht da etwas formloses?

ich habe nie ein "allererstes Schreiben" vom Jugendamt bekommen.
Die Mama sagte, geh da mal hin und ich habe da telefonisch einen Termin ausgemacht und habe alles gleich mitgebracht
ohne eine Einladung von denen oder sonst was...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2009 19:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die letzte Frage zuerst:

Eine Beistandschaft kann jederzeit von der SR-Inhaberin gekündigt werden. Das JA darf das auch gar nicht verweigern.

1. die DdT zeigt den Unterhalt für NUR das Kind ?!
2. Selbstbehalt Kind = 900 euro ; Selbstbehalt Mutter = 1000 Euro  ?!

1. Jein. Der Betrag den du jeweils ablesen kannst, ist tatsächlich der Betrag für 1 Kind.
Bei der Berechnung dieser BEträge geht man aber davon aus, das eine Familie aus Vater, Mutter und 2 Kindern besteht und im Falle der Trennung der vater der Mutter und diesen 2 Kindern Unterhalt zahlen muß.

Wenn nun weniger da sind für die Gezahlt werden muß geht es eben 1 bis 2 Stufen in der Tabelle höher, ganz so, als ob Mann mehr verdient.

2. Ja

DdT sagt doch bei 100% --> wenn 1 und 2 Kind, Einkommen unter 1500 Euro = 199 €
Wieso wird da die Frau eingerechnet wenn es um Kindesunterhalt und die DdT nur fürs Kind ist ?

Die wird so nicht finanziell eingerechnet, nur als berechtigt gesehen. Beim Bedarf für Mütter wird ja nach anderen Maßstäben gerechnet.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 19:49
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

also der Mama gegenüber haben die vom Jugendamt gesagt

Die Mama lügt, schwindelt, redet sich raus. Und das kannst Du mir glauben, denn meine Ex hatte die Beistandschaft ganz freiwillig gekündigt. Allerdings war ich (verständlicherweise) nicht dabei und kann Dir auch nicht sagen, wie das abläuft. Die Schriftform wird schon zwingend notwendig sein.
Und ein ganz praktisches Beispiel: Falls die Mama sich in Zukunft durch einen Anwalt vertreten lassen möchte in Fragen des Unterhalts, muss sie ebenfalls die Beistandschaft beim JA dazu aufheben/ruhen lassen.

Gruss oldie

Edit: Wenn Du niemals vom JA schriftlich informiert wurdest, dass sie die Beistandschaft übernommen haben  -  wenn Du niemals vom JA schriftl. aufgefordert wurdest, dem JA Auskunft zu erteilen  -  wenn Du niemals vom JA schriftl. aufgefordert wurdest, zur Titulierung zu erscheinen. Bitte komme doch diesen Sa bei mir um 10:00 Uhr vorbei und unterschreibe einen Schuldschein mit mir als Begünstigten. Und absagen darfst Du nicht.Punkt.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 19:54




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi oldie,

bei meiner Tochter, vor der Kindschaftrechtsreform, gab es automatisch ab Geburt die Beistandschaft, wenn man nicht verheiratet war. Ich hab die damals auch nicht schriftlich gekündigt. Ich hab angerufen (auch Nürnberg), habe darum gebete nsie aufzuheben und die Dame sagte, das wäre kein Problem, ich würde dann noch entsprechend Post bekommen. Die bekam ich auch, da stand dann nur ,das die Beistandschaft zumj xx.xx.xxxx auf Bitte der Mutter xy aufgehoben wurde.

Recht viel anders wirds heute auch nicht sein.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 19:58
(@martin-nuernberg)
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naja... mal sehen was der Anruf morgen bringt...

Ich finde es vom JA halt "PIIIEP" mich anzuschreiben und gleich mit Gericht zu drohen.

Die haben Handy und Festnetz von mir .

1 Anruf und 1 sinnvolles Gespräch hätte doch alles normal klären können.
Das Jugendamt ist echt selbst schuld das es oft eher nen schlechten Ruf bei den Männern hat
(ja ich weis es gibt auch Leute mit denen man nicht "normal" eine klärung findet)

Ich möchte einfach nur das alles einen geordneten Weg geht und das mein kleiner das bekommt was ihm zusteht...
Nur wenn ich unaufgefordert klärung will und schon vor Ort da antrete... mir man dann auch erklärt 199
und dann so nach 3 Wochen 214 drauf steht und das ohne 1 erklärung ... naja... fühl mich da nicht so toll...

@ midnightwish: also wenn die Mama das dem Jugendamt sagt, das sie es nicht mehr will, müssen die das auch machen?
@ oldie... also meinst du sie lügt? Am telefon hat sie es mir gerad eigentlich nochmal bestätigt 🙁

Ich werde morgen da anrufen und Jugendamt und der Mama den Vorschlag machen das wir da zu dritt hingehen
a) das ich ne neue Berechnung bekomme mit Berücksichtigung meiner Altersvorsorge
b) das dann definiert wird was mein Sohn nun für Unterhalt von mir bekommen soll
c) das die Beistandsschaft dann beendet wird.

Haltet ihr das für sinnvoll?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2009 20:34
(@LadyAlexx)

Hallo Martin!

Also, wenn eine Beistandschaft eingerichtet wurde, muss deine Ex auf jeden Fall dafür Formulare ausgefüllt und vor Unterschrift darüber belehrt worden sein, was damit zusammenhängt (dass z. B. das JA bei Ausbleiben des KU von dir "rechtliche Mittel" einleiten wird). Von daher kann ich nicht ganz glauben, dass sie nicht wusste, was sie da unterschreibt bzw. auch nicht möchte, dass die Beistandschaft aufgenommen wird.

Was das Schreiben an dich betrifft, so ist dies Standard. Ein gewöhnlicher Serienbrief. Was da so üblicherweise drin steht, können dir hier andere sicherlich eher sagen. Tatsache ist, dass der 100 %-Betrag der DdT dann gilt, wenn 2 Kinder zu berücksichtigen sind. Hast du nur eins, wirst du höhergestuft.

Gruß,
A.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2009 00:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ LadyAlexx,

2 Kinder und eine (Ehe)frau. So steht es in den Erklärungen zur DDT.

Wäre die KM nicht wenigstens berechtigt, könnte bei 1 Kind sogar um 2 Stufen hochgestuft werden. Außerdem ist diese Regelung eine Kann- und KEINE MUß-Regel, auch wenn sie häufig angewendet wird.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2009 11:18
(@malachit)
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Hallo zusammen,

Wäre die KM nicht wenigstens berechtigt, könnte bei 1 Kind sogar um 2 Stufen hochgestuft werden.

Allerdings wäre sogar das in diesem speziellen Fall doch eigentlich unerheblich? Denn es würde wieder der Bedarfskontrollbetrag greifen, und es würde nach zweimaliger Herabstufung wegen des unterschrittenen Bedarfskontrollbetrags doch wieder auf Stufe 1 hinauslaufen?!? Siehe auch Oldie's Beitrag am Anfang dieses Threads ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2009 01:05
(@martin-nuernberg)
Schon was gesagt Registriert

hab Freitag dort angerufen...

ich bekomme Montag erstmal eine neue Berechnung unter Einbezug von meinem Rieser.
telefonisch wurden mir "wieder" die 199 bestätigt mit dem Hinweis "das müsste dann so in dem Schreiben drin stehen"

ich bins gespannt

@ Malachit + Lady Alex.... die Mama hat Anrecht ...
aber ich verdien nicht viel und habe leider nach Abzug des Unterhalts für den Kleinen nicht mehr 1000 euro und das ist dann ja der Selbstbehalt.

Nach mehrfache Nachfrage wurde mir dann doch bestätigt das die Mama die Bestandsschaft kündigen kann.
Auf der Homepage gibts sogar ein Formular...

Nunja... nun liegts nur noch an Ihr das zu unterschreiben und an die zu senden.
Der Dauerauftrag für meinen Sohn läuft ja oder so, und der bleibt natürlich auch.
nur ich hätte den vorteil und bekomm kein Gericht vom Jugendam aufgeheinzt
kann den rest endgültig komplett persönlich mit der mama klären
und müsste auch keine urkunde machen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2009 01:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen malachit,

Allerdings wäre sogar das in diesem speziellen Fall doch eigentlich unerheblich? Denn es würde wieder der Bedarfskontrollbetrag greifen, und es würde nach zweimaliger Herabstufung wegen des unterschrittenen Bedarfskontrollbetrags doch wieder auf Stufe 1 hinauslaufen?!? Siehe auch Oldie's Beitrag am Anfang dieses Threads ...

Wenn ich 1500 Netto bereinige wird in Stufe 2 der Bedarfskontrollbetrag bei 214 € KU nicht unterschritten


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2009 09:43
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Wenn ich 1500 Netto bereinige wird in Stufe 2 der Bedarfskontrollbetrag bei 214 € KU nicht unterschritten

Das ist schon richtig, aber ...

Da ich 1250-1270 € Gehalt bekomme jeden Monat und sonst nichts (...)

... redeten wir hier nicht über deutlich weniger als 1500 Euro Netto im Monat? Und wenn ich jetzt 1260 Euro als Durchschnitt annehme, und 5% pauschal für berufsbedingte Ausgaben abziehe, dann komme ich auf ein bereinigtes Netto von 1197 Euro. Davon dann 214 Euro KU ab, und schon sind wir unter dem Bedarfskontrollbetrag von Stufe 2. Oder hab ich da jetzt irgendwo einen gröberen Denkfehler drinne?

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2009 12:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Denkfehler lag bei mir, ich hatte die falsche Zahl gelesen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2009 14:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Leutz,

wir hatten die Diskussion hier ja schon mal ob der Bedarfskontrollsatz tatsächlich dafür da ist, dem Unterhaltsschuldner einen höheren SB zu belassen, wenn er ein höheres Einkommen hat.

Damals überwog die Meinung, der ich mich dann auch angeschlossen habe, dass er das wohl nicht ist.

Er wird offenkundig nur heran gezogen, wenn neben den Kindern noch nachrangige Berechtigte da sind, um ihnen auch ein Stück vom Kuchen zukommen zu lassen.
Die Interessen des Schuldners werden im Unterhaltsrecht nirgendwo geschützt.
Auch nicht durch den Bedarfskontrollbetrag.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2009 17:55




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