SIE will kein Geld,...
 
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SIE will kein Geld, aber will Vater Staat was?

 
(@coyote)
Schon was gesagt Registriert

Also, meine Ex-Frau hat in den bisherigen 2,5 Trennungs-Scheidungsjahren keinen Unterhalt gefordert. Wir haben uns gemeinsam mit "einem" gemeinsamen Anwalt scheiden lassen, relativ freundschaftlich.

In den ersten 5 Monaten nach der Trennung habe ich allerdings freiwillig ihre (ziemlich hohe) Miete gezahlt. Seit über zwei Monaten sind wir nun richtig geschieden und sie will scheinbar obwohl wir uns momentan spinnefeind sind und nicht miteinander reden, weiterhin kein Geld von mir. Insofern habe ich also im Vergleich zu anderen großes Glück und "dafür" bin ich ihr auch sehr dankbar. Aber ...
... sie hat 14 Tage nach unserer Scheidung ein Kind zur Welt gebracht (natürlich nicht von mir), aufgrund irgendeines Fehlers wurde die Scheidung aber erst später rechtskräftig. 🙁
Das Ergebnis: ich bin doch erstmal der offizielle Vater. Zwar sind wir (der leibliche Vater, die Mutter und ich) dabei das mit dem Standesamt zu regeln, und es sieht alles sehr problemlos aus. Was aber wird passieren wenn sie jetzt das Erziehunggeld beantragt? Wird der Staat dann nicht auf mich zukommen, und mich verpflichten meiner "Verantwortung" nachzukommen? Sie selbst hat absolut kein Geld und arbeitet natürlich auf absehbare Zeit nicht.

Ich kann nicht so recht glauben das mir mein bisheriges Glück lange erhalten bleibt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2005 01:20
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Coyote,

bist, so scheint's, ein Glückskind...

Mit Erziehungsgeld hast du nichts zu tun. Eine Verantwortung ihr gegenüber hast du nur bedingt für den Fall, der der KV nicht leistungsfähig ist. Das ist aber 'ne Rechnerei mit einigen Unbekannten und darum hat das so keinen Sinn.

Sieh zu, dass die Vaterschaftsgeschichte geklärt wird.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2005 01:37
(@coyote)
Schon was gesagt Registriert

Ich kann nicht glauben das ich auf Dauer so ein Glück habe. (Obwohl ich natürlich die ganzen Scheidungskosten hatte, aber so hoch waren die auch nicht).

Aber das wäre natürlich fantastisch.
Ich hatte gedacht, das Erziehungseld ist ja für die Mutter, nicht direkt für das Kind, der Staat kann da nicht meine Verantwortung die ich mit der Eheschließung eingegangen bin geltend machen?

Du scheinst dich auszukennen, also hoffe ich du hast Recht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2005 02:40
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also Erziehungsgeld ist eine Leistung die die Mutter erhält (kann aber auch theoretisch der Vater erhalten, der aber du ja nicht bist) ...

Und Erziehungsgeld, sofern es ihr zusteht, was zu vermuten mal erst ist, ist keine Leistung die irgendwann von irgendwem zurück erstattet werden muß ..

Also brauchst du dir da keine Sorgen machen ..

Auch um sonstige Unterhaltsleistungen denke ich brauchst du dir derzeit keine Gedanken machen ..
Denn ansich hätte sie ja, da bisher scheinbar kein Kind da war, arbeiten gehen können u somit selber für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Durch das Kind wird sie derzeit nicht arbeiten können, das soll aber erstmal nicht deine Sorge sein, da es nicht dein Kind ist ...

Also stehst du da derzeit in keinerster Art und Weise in einer Verpflichtung

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2005 09:10