Sie will Einkommens...
 
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Sie will Einkommensnachweise...

 
(@wanderer)
Schon was gesagt Registriert

Hallo...

Kurz zur Erklärung: als ich eben von Arbeit kam und meine Emails gelesen habe, war eine Email von meiner Ex dabei, das sie bis zum 30.08. meine Einkommensnachweise der letzten 12 Monate doch gerne haben möchte, um den Unterhalt für unsere gemeinsame Tochter neu berechnen zu lassen. Nun eine kurze Frage dazu: darf Sie eigentlich darauf bestehen, das ich ihr meine Einkommensnachweise zukommen lassen muss? Bisher hatte sich immer das Jugendamt bei mir gemeldet, wenn es um finanzielle Forderungen ging.

Ich habe kein Problem damit, da sich mein Gehalt nicht geändert hat, mich ärgert nur die kurze Frist (3 Werktage), dann das ganze per Email von Ihr, und ausserdem diktiert Sie mir die Zeiten, wann ich unsere Tochter sehen darf. Noch kurz zur Info: wir waren / sind nicht verheiratet.
Falls das das falsche Topic dafür ist, bitte ich um Entschuldigung.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2010 19:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo wanderer,

wann und vom wem wurdest du das letzte mal aufgefordert dein Einkommen darzulegen?

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2010 20:00
(@wanderer)
Schon was gesagt Registriert

Das letzte mal war vor ca. 2 1/2 Jahren, das ich mein Einkommen offen legen musste. Wenn ich mich recht Erinnere, kam die Aufforderung vom Jugendamt, aber ich bin mir nicht mehr sicher. Tatsache ist, das Sie die letzten 2 1/2 Jahre erst Mutterschaftsjahr hatte, dann kurz Arbeiten (ich glaube so 3 - 5 Monate) und dann Arbeitslos war. Seit diesen Monat hat Sie eine neue Lehre / Umschulung begonnen.

Unsere Kleine wird im Dezember 3 Jahre alt - von daher ändert sich ja der Unterhalt für die Kleine sowieso. Allerdings zahle ich seit 2 1/2 Jahren auch Unterhalt für meine Ex (wurde mir dazumal vom Amt so mitgeteilt), ich vermute mal das daher eher der Wind weht, im Zusammenhang mit der neuen Lehre / Umschulung...

(Sorry für falsches Topic)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2010 20:11
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie darf alle 2 Jahre die Einkommensverhältnissse überprüfen. Ob sie das selbst, durch das JA oder einen RA tut ist dabei egal.

Das gilt vor allem für den KU.

Wenn keine Kindbezogenen Gründe vorliegen, dann wird sie mit erreichen des 3. Geburtstags keinen Anspruch auf Unterhalt für sich mehr bekommen.

Aber warum gehst du davon aus das sie mit 3 der KU ändert?

Gibt es Titel für KU/BU?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2010 20:23
(@wanderer)
Schon was gesagt Registriert

Aber warum gehst du davon aus das sie mit 3 der KU ändert?

Sorry, stimmt, das war mit 5 Jahren...

Ob sie das selbst, durch das JA oder einen RA tut ist dabei egal.

Demzufolge könnte ich Sie ja darauf verweisen, das das Jugendamt die Einkommensnachweise von mir Fordern wird?

Gibt es Titel für KU/BU?

Titel für KU ja, Unterhalt für meine Ex kam mit einem Schreiben der Arge

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2010 20:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Besteht denn nach wie vor eine Beistandschaft beim JA? Das wäre zu  klären.

Aber ehrlich gesagt, wenn sie die Dinger sehen will, dann bekommt sie sie auch vom JA. Ich würde ihr das Zeug schicken und ihre Berechnung abwarten. Dann rechnen wir heir gegen und du knallst ihr ihre Fehler um die Ohren.

Ab 6 ändert sich der KU  😉

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2010 20:56
(@wanderer)
Schon was gesagt Registriert

Beistandschaft beim JA

Was ist damit gemeint?

ehrlich gesagt, wenn sie die Dinger sehen will, dann bekommt sie sie auch vom JA

Ja, das weiss ich, aber mir geht es hier darum: ich hatte ihr vor ca. 2 Monaten schriftlich das von mir gewünschte Umgangsrecht zukommen lassen, mit der bitte, mir das unterschrieben zurückzusenden, oder eben neue Vorschläge bezüglich Umgangsrecht zu machen. Da kam bis heute nichts, und Sie diktiert mir weiterhin die Zeiten, an den ich die Kleine sehen darf (siehe http://www.vatersein.de/Forum-topic-19611.html ). Ich mag bestimmt nicht mit Ihr streiten wollen, aber ich mag mich auch nicht von Ihr für dumm verkaufen lassen...

Dann rechnen wir heir gegen und du knallst ihr ihre Fehler um die Ohren.

Das Angebot nehme ich gerne an 🙂

Ab 6 ändert sich der KU

:thumbup: 0-5, inklusive 5.tes Jahr... sorry...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2010 21:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du bisher vom JA aufgefordert wurdest dein Einkommen diesem mitzuteilen ,dann hat die KM dem JA den Auftrag erteilt den Unterhaltsanspruch für das Kind durchzusetzen. Das nennt sich Beistandschaft.

Wenn diese nicht aufgehoben ist, müßte sich eigentlich das JA darum kümmern. Zumindest dann, wenn sie einen höheren KU verlangen will.

Andere Sache: Bist du bei der letzten Berechnung aufgrund von nur 2 Berechtigten um eine Stufe hochgestuft worden? Wen ja wärst du aktuell eine Stufe zu hoch, solange due der KM auch noch Unterhalt zahlen mußt, da sich die DDT geändert hat und nur noch 2 statt 3 Berechtigte ausweist.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2010 21:13
(@wanderer)
Schon was gesagt Registriert

Wenn diese nicht aufgehoben ist, müßte sich eigentlich das JA darum kümmern.

Ich habe keinerlei Schreiben diesbezüglich vom Jugendamt erhalten. Wenn ich mir jedoch das Schreiben der ARGE ansehe, so hat damals (06.2008) die ARGE den Unterhalt für Mutter und Kind festgelegt. Beim Jugendamt habe ich damals nur 2 Zettel unterschrieben, wo ich die Vaterschaft anerkannt habe. Leider kann ich diese beiden Zettel auf die schnelle nicht finden...

Andere Sache: Bist du bei der letzten Berechnung aufgrund von nur 2 Berechtigten um eine Stufe hochgestuft worden? Wen ja wärst du aktuell eine Stufe zu hoch, solange due der KM auch noch Unterhalt zahlen mußt, da sich die DDT geändert hat und nur noch 2 statt 3 Berechtigte ausweist.

Wie meinen? Sorry, ich verstehe nur Bahnhof.

Ich weiss ich bin da etwas 'schlampig', aber wenn eine Zahlungsaufforderung von einem Amt kommt, zahle ich einfach, man kann ja meistens eh' nie etwas dagegen machen und ich habe _NULL_ Ahnung von solchen Dingen. Und so habe ich es eben auch beim Thema Unterhalt für Mutter und Kind gehalten, immer schön gezahlt, nie nachgefragt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2010 21:35