Selbstbehalt und me...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Selbstbehalt und mein Einkommen?

 
(@medusalem)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Ihr Lieben,

muss ich eigentlich Angaben machen zu meinen Einkünften gegenüber der RAin der Ex meines Mannes?

Wir haben mal wieder Post erhalten und darin werden meine Einkünfte des letzten Jahres verlangt, die ich aber nicht gewillt bin, heraus zu geben.

Bei uns handelt es um eine absolute Mangelfallberechnung gegenüber den Kindern meines Mannes.

Mein Einkommen beläuft sich auf ca. 800,00 € / Monat, da ich nur Teilzeit arbeiten gehen kann, wegen unserer gemeinsamen 4-jährigen Tochter.
Unsere Anwältin hat auch schon geschrieben, dass dies überobligatorisch wäre, heißt das, dass das eigentlich nicht zählt?

Und kann deswegen der SB tatsächlich um 25 % gekürzt werden?  :puzz:

Vielen Dank im voraus.

[red]Selig sind die geistig Armen[red]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2006 15:46
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nein, du bist nicht beweispflichtig. Deine Einkünfte gehen niemanden etwas an.

Die kürzung des SB ist nach Meinung des OLG Frankfurt nicht (mehr) zulässig (>hier<). Achte ferner darauf, so ihr eine gemeinsame ESt-Erklärung abgebt, dass ihr eine Alternativberechnung für deinen Mann einreicht, die nur seine Situation beinhaltet.

Allerdings kapiere ich nicht, dass seine RAin argumentiert, deine Erwerbstätigkeit wäre überobligatorisch. Das ist eine Teilrechtfertigung und keine Unerheblichkeitsdarlegung.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2006 15:53
(@medusalem)
Zeigt sich öfters Registriert

Erst mal Danke schön für die prompte Antwort!

Mit dem überobligatorischen war nur in so fern gedacht, als des um die Unterhaltsberechtigung generell ging. Dass ich zwar "latent" unterhaltsberechtigt wäre, aber, auf Grund meiner Tätigkeit, die überobligatorisch zu sehen wäre ( Betreuung unserer Tochter) , nicht mit einfließe.

Eine gemeinsame ESt-Erklärung fällt erst anfang nächsten Jahres an, da wir erst seit ein paar Wochen verheiratet sind, aber danke für den Tipp!

Mit der Kürzung um den Mietanteil haben wir ja gerechnet, wär ja auch okay, so war die Berechnung bis lang auch, aber alles andere würde uns die Füße wegziehen.

[red]Selig sind die geistig Armen[red]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2006 16:09