Abend,
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Meine Situation; Ich hatte vor einiger Zeit einen Unfall (wirbeldeulenfraktur) beziehe Krankengeld. Ich kann bei meiner Firma nach der Genesung wieder Arbeiten und bin auch noch bei ihr Angestellt. jetzt hat mir das Jugendamt den Selbstbehalt auf 880 euro festgesetzt. Ist wohl so richtig, finde ich aber unfähr.
zur meiner eigentlichen Frage; da meine Miete und Heizungskosten höher sind als 380 euro, nähmlich 540 Euro würde ich gerne die erhöhung des selbsterhalts beantragen. Wo Kann ich das tun? Wie sind die Chancen?
Danke im Vorraus
Hallo mexx79,
lustige Gesellen da am JA. Die Kürzung ist nicht korrekt und wird durch kein Gesetz oder Leitlinie gedeckt.
Du befindest dich im Krankenstand und nichts weiter. Bei Urlaub oder Kurzerkrankung wird der SB auch nicht gekürzt.
Die Erhöhung des SB wird dagegen schwierig werden. Solltest du mehr als den Mindestsatz zahlen und regelmässig Umgang mit deinem Kind(ern) haben könntest du mit dem Platzbedarf dafür argumentieren.
Das würde aber nur mit einer Änderungsklage (Anwaltszwang) möglich sein, bei sehr unsicherem Ausgang.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hallo,
zumindest dieses Urteil <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=744fd8bd69fe8413f0bf51ad294d2cb7&nr=46495&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf>" BGH XII ZR 129/08</a> sieht das anders:
" ... b) Bezieht der Unterhaltspflichtige Krankengeld, sind davon bereits im Rahmen der Bedarfsbemessung grundsätzlich weder pauschale berufsbedingte Kosten noch ein Erwerbstätigenbonus abzusetzen.
c) Im Rahmen der Leistungsfähigkeit entspricht der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Selbstbehalt in solchen Fällen dem Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen.
... "
Eine Erhöhung des Selbstbehalts wird kaum zu erreichen sein. Was in solchen wie Deinen üblich ist, dass es eine Stundung des Unterhalts geben kann, d.h. für eine gewisse Zeit musst Du keinen Unterhalt zahlen, es laufen aber Unterhaltsschulden auf, die Du später zahlen musst.
VG Susi
beziehe Krankengeld.
Wird das Krankengeld als Einkommen angesetzt oder das vormalige Erwerbseinkommen?
Gruss von der Insel
Morgen 🙂
erst einmal...vielen dank für die Antworten. Es wird das Krankengeld als Einkommen angesetzt. Wenn ich wieder arbeiten gehe (hamburger modell, für einige zeit) bin ich doch wieder arbeiten...beziehe aber weiterhin Krankengeld. Fahrkosten, Arbeitsmaterial usw. fallen aber an. erhöt sich mein SB ?
grüße
Hallo,
so einfach ist die Sache leider nicht, da Du (siehe Wikipedia) während der Zeit der Eingliederung weiterhin als "arbeitsunfähig erkrankt" geführt wirst.
Wie man das unterhaltsrechtlich zu sehen hat ist vermutlich gerichtlich nicht geklärt.
Du solltest zumindest darauf hinweisen, dass Du nach dem Hamburger Modell wieder erwerbstätig bist. In Folge wärst Du aber ein Mangelfall und dann kann wieder sehr spitz gerechnet werden. Was dann beim Selbstbehalt in der Rechnung herauskommt kann ich nicht sagen.
VG Susi
thx Susi,
also im klartext.....schnell wieder gesund werden. bis das Gericht entschieden hat usw. bin ich wieder fit. (zumindest bei den berliner Gerichten).
grüße
Es wird das Krankengeld als Einkommen angesetzt.
Dann ist der kleine Selbstbehalt aber nicht unfair. Später mit Hamburger Modell ist einer andere Sache.
Gruss von der Insel