Hallo!
Ich hätte da mal eine Verständnisfrage zum Thema Unterhalt ... eigentlich denke ich mir, dass das nicht so gehandthabt werden darf, aber da man(n) gerade was Gesetzgebung und Rechtssprechung angeht ja meistens leider immer der Dumme ist, wird es eventuell vielleicht doch so sein...
Es geht darum:
Laut Düsseldorfer Tabelle steht dem durchschnittlichen Unterhaltspflichtigen ja 1000,- Euro Selbstbehalt zum Bestreisten des Lebens monatlich zu. Nun wird der Unterhalt selber ja vom Jahresnetto berechnet, also inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie irgendwelchen Sonderleistungen.
Ist es denn auch so, dass der Selbstbehalt monatlich effektiv auch unter 1000,- Euro liegen kann, weil das Jahresnetto gesamt durch 12 geteilt wird und davon dann der Maximalabzug berechnet wird ... hört sich schwierig an und ich hoffe ihr versteht was ich damit meine.
Als Beispiel:
Man(n) verdient 2000,- Euro Netto pro Monat, das macht 24000, Euro im Jahr + 4000,- Euro Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Also Jahresnetto insgesamt 28000,- Euro. Dies dann durch 12 macht 2333,33 Euro pro Monat. Möglicher Unterhaltsmaximalabzug bis zum Selbstbehalt also 1333,33 Euro.
Da ja aber nur 2000,- Euro Netto monatlich ausbezahlt werden und man dann hiervon die 1333,33 Euro abzieht, bleiben nun nur noch 666,67 Euro zum Bestreiten des restlichen Lebens über.
Ist das wirklich so? Ich kann mir das einfach nicht vorstellen. Vielleicht weiß jemand Rat. Ich danke schonmal im Voraus für Antwort.
Viele Grüße
Marcel
JA das ist so.
Dafür hast du ja in den Monaten mit den Sonderzahlungen dann etwas mehr auf dem Konto,als in den anderen Monaten
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ja und das gehört noch zu den geringsten Übeln.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
versuche mich mal hier dran zu hängen.
Wie kann soll man von 600-700€ im Monat leben.
Wie macht ihr das?
Hallo larbasti,
zum einen kannst du vor der Unterhaltsberechnung noch berufsbedingte Aufwendungen und die Altersvorsorge abziehen.
Und zum anderen musst du gut überlegen was wichtig ist im Leben und was nicht unbedingt notwendig (Fitnessstudio, Auto, teure Reisen, Handykosten etc.).
Sophie
Hi,
es dürfte klar sein, dass man mit 700,00€ sich wohl kein Luxusauto, Reisen usw leisten kann. Das ist keine Frage von Überlegungen, sondern eine Frage der nicht vorhandenen Möglichkeiten.
Ich bleibe bei diesem Beispiel.
Von den ca. 2330,00€ bleibt in der Regel wesentlich mehr übrig als der SB. Wenn der TO angenommen 2 Kinder zwischen 12 und 17 Jahren hat und seiner geschiedenen Frau nicht unterhaltspflichtig ist, beträgt der monatliche KU Zahlbetrag ca. 796,00€. In diesem Fall verbleiben dem TO ca. 1.330,00€. Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld verbleibt dem TO komplett. Sollten die Kinder jünger sein, zahlt er weniger KU, eventuell aber BU an die geschiedene Frau. Der SB gegenüber der Exfrau beträgt aber 1.200,00.
Fazit : Immer den Einzelfall prüfen und nicht pauschal verunsichern.
Gruß
Nichtplatt
Uppsala ist mir gerade aufgefallen. Das ist ja ein Uraltthread und der TO hat sich seitdem nicht mehr gemeldet.
Sorry :redhead:
Nichtplatt