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Selbstbehalt - Ich wette

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der SB ist ja Makulatur vor dem Herrn. Den Rechtsbeugern in schwarzen und roten Roben fällt es schon lange sehr leicht, ein fiktives Einkommen zu berücksichtigen. Dieses wird so lange erhöht, bis ein wohlgefälliges Einkommen entsteht. Die andere Möglichkeit ist die Absenkung wegen irgendwas (LG, LGin, preiswerte Wohnung, ...) Die Berobten sind kreativ. Ich konstatiere: Der SB ist ein Wert, dessen Existenz durch seine Nichtexistenz sich herleitet. Es ist ein Feigenblatt, vergleichbar den Begriffen Kindeswohl, Nacheheliche Solidarität und Eigenveratwortung.

Ich wette, der SB wird abgeschafft und zwar dergestalt, dass sich der SB aus dem individuellen Sozialhilfesatz bzw. ALG-2-Bedarf definiert.

Wer hält dagegen?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2008 13:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi deep,

nachdem du mit solchen Unkereien ja leider meistens recht  😡 hast würde ich es nicht wagen dagegen zu halten.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2008 13:53
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Machen wir uns nicht vor, wer kann und will ein Einkommen von 2xxx erwirtschaften, wenn ihm gerade mal 400 - 500 Euro bleiben? Mal daneben gehalten, dass die Leistungsfähigkeit eh herunter geht, da man sich über alles mögliche Sorgen macht und nicht wirklich bei der Sache ist.
Das werden die Herrschaften eh erst dann merken, wenn jede Trennungsfamilie neben dem verminderten Einkommen auch noch unsummen an Gesundheitsleistungen/Unterstützungsleistungen kostet.
Kindeswohl hat in diesen Bezug eine natürliche Grenze, zumal es nachweislich eine Querfinanzierung ist und die Kinder meist nichts davon haben.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2008 14:32
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

vor 10 oder 12 Jahren hatten wir zu dem Thema mal ein Gespräch mit dem JA. Dort wurde uns gesagt, dass es den SB deshalb gibt, damit der Unterhaltsverpflichtete für seine Arbeit einen Bonus hat und belohnt wird, dass er arbeiten geht. Ein arbeitender Unterhaltsverpflichteter hat einen höheren SB als ein arbeitsloser Unterhaltsverpflichteter.

Ich könnte auch drauf wetten, dass dann so argumentiert wird, dass der Arbeitsplatz an sich ein solch hohes Gut darstellt, dass kein Bonus mehr nötig ist.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2008 14:53
 Uli
(@Uli)

Ich wette, der SB wird abgeschafft und zwar dergestalt, dass sich der SB aus dem individuellen Sozialhilfesatz bzw. ALG-2-Bedarf definiert.

Wer hält dagegen?

Ich denke nicht, dass man den SB ganz offiziell abschaffen wird. Ich gehe eher davon aus, dass man versucht sein wird, das Instrument der Einkommensfiktion weiter zu perfektionieren.

Ein Wegfall des SB hätte zu viele Nachteile, z.B.:
- Dem Unterhaltspflichtigen ließe sich nicht mehr mit der moralischen Keule kommen (Dir bleibt doch sooo viel Geld, warum übst Du nicht mehr Solidarität)
- Es gäbe in den unteren Einkommenschichten (die sich eher weniger über ihre Arbeit definieren) keinen Erwerbsanreiz mehr
- Es würde sich in der (noch) nicht betroffenen Bevölkerung herumsprechen und hätte weitere negative Auswirkungen auf die Populationsentwicklung.

Mal daneben gehalten, dass die Leistungsfähigkeit eh herunter geht, da man sich über alles mögliche Sorgen macht und nicht wirklich bei der Sache ist.
Das werden die Herrschaften eh erst dann merken, wenn jede Trennungsfamilie neben dem verminderten Einkommen auch noch unsummen an Gesundheitsleistungen/Unterstützungsleistungen kostet.

Ich denke mal, dass die Herrschaften das schon gemerkt haben werden. In Anbetracht der gesamten wirtschaftlichen Situation dürfte das nur kaum noch eine Rolle spielen. Der Karren steht schon am Abrund, er braucht nur noch einen kleinen Schubs.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2008 15:54
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Irgendwie ist es lustig (nein, ganz und gar nicht) von einer " Ersparnis bei den Lebenshaltungskosten durch das gemeinsame Wirtschaften mit seiner Lebensgefährtin" (>>s. hier<<) auszugehen, im selben Atemzug genau diese Agrumentation bei den Bedürftigen nicht anzuwenden. Schliesslich gibt es auch Fälle, wo mehrere Kinder in verschiedenen Haushalten UH-berechtigt sind und die Eingruppierung entsprechend der Anzahl der Berechtigten auch nichts bringt. Hoffe, ich habe keine schlafenden Hunde geweckt, falls diese Agrumentation umgekehrt verfolgt werden sollte.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2008 18:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich wette auch dagegen.

Schließlich funktioniert dieses Feigenblatt, wie auch die Anderen so gut.

Eher werden noch weitere Erfunden, die dem Galeerensklaven die Illusion geben, er würde im nächsten Hafen losgekettet, wenn er nur schnell genug rudert.

Ich sehe es wie Uli: Wenn alles das, was im Unterhaltsrecht Usus ist, in klare Gesetze gegossen würde, wäre der Aufstand längst da.
So ist es doch viel bequemer, wenn das ganze Recht nur aus kann Bestimmungen besteht. Der Richter braucht sich dann nicht um so komplizierte Dinge wie Paragraphen scheren, sondern kann, je nach aktueller Verdauungslage immer die Bestimmung herranziehen, die maximale Knechtschaft ermöglicht.

Wenn man den Gefangenen immer einen kleinen Rest Hoffnung lässt, sind sie viel leichter zu kontrollieren.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2008 18:26
(@ariba)
Registriert

Hi,

mal am Rande, eine wirklich interessante herangehensweise(?)

Der Richter braucht sich dann nicht um so komplizierte Dinge wie Paragraphen scheren, sondern kann, je nach aktueller Verdauungslage immer die Bestimmung heranziehen, die maximale Knechtschaft ermöglicht.

...könnte ja heißen, dass ich bei meiner nächsten verhandlung erst mal die richterliche Gerichts-Kantine studieren sollte und dann ggf. per Einstweiliger Anordnung meinen Termin gleich früh um 09:00 Uhr beantrage. Da liegt das Mittagessen noch in weiter Ferne und das morgendliche verdauungsfördernde Müsli des Gerobten verschafft mir etwaig einen statistischen "Vorteil"... :rofl2:  :rofl2:  :rofl2:

Gruß
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2008 13:19