selbstbehalt halbe ...
 
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selbstbehalt halbe stelle

 
(@willy43)
Schon was gesagt Registriert

🙂 Hallöchen
Bin schon seit 15Monaten im Unterhaltsstreit mit meiner nun 19jähriger Tochter,naja,sie wohnt noch bei Ihrer Mutter
nun scheint ein Ende in Sicht.Eine Einigung scheint in Aussicht.
Nur ein zwei fragen habe ich:
Sie befindet sich nun in der Ausbildung: Was beinhaltet der Ausbildugsmehraufwand? auch Fahrtkosten?
Meine Ex-Frau wieder verheiratet hat eine halbtagstelle- hat sie den gleichen Selbstbehalt so wie ich1100€.
es sind auch keine weiteren Kinder unterhaltsberechtigt

Mfg
Willy

wenn einer möchte und die Zeit hat kann ich auch ein paar Zahlen eingeben um den Unterhalt mal auszurechnen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2010 20:58
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Was beinhaltet der Ausbildugsmehraufwand? auch Fahrtkosten?

Die 90€-Pauschale deckt auch Fahrtkosten ab. Falls jedoch die nachgewiesenen, ausbildungsbedingten Kosten (inkl. Fahrtkosten) diese Pauschale übersteigen, werden diese berücksichtigt.

Meine Ex-Frau wieder verheiratet hat eine halbtagstelle- hat sie den gleichen Selbstbehalt so wie ich1100€.

Ja, egal ob sie arbeitet oder nicht. Der SB ist bei nichtpriv. Volljährigen immer 1100€.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2010 13:43
(@willy43)
Schon was gesagt Registriert

hällöchen
danke für die Antwort,
mit dem Selbstbehalt finde ich völlig ungerecht,es kann ja auch sein das man in Vollzeit 1500€ verdient,
und der andere 1100€bei einer halbtags Stelle. Somit muss der, der besser verdient mit 400€ gerade stehen(8std arbeiten).
Der andere arbeitet 4Std und liegt nachmittags auf dem Sofa bei gleichen Verdienst--------na ja so ist das.

Mfg
Der Willy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2010 20:24
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

nur mal so

es kann ja auch sein das man in Vollzeit 1500€ verdient,
und der andere 1100€bei einer halbtags Stelle.

wenn das so ist, hat der mit der halben Stzelle sicher den Job mit mehr Verantwortung oder einen Job der körperlich schwerer ist oder einen Job, für den er eine bessere Ausbildung vorweisen musste. Denn wenn man halbtags 1100 hat, dann wären das ja schon 2200 (etwa) beim Volltimejob. Ich finde das sollte man auch mal bedenken. Einfach so besser bezahlt wird ja wohl kaum einer.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2010 20:47
(@willy43)
Schon was gesagt Registriert

glück muss man haben mit der Arbeitsstelle
-Hauswirtschafterin-öffentlicher Dienst angelehnt
*nur meine Wenigkeit bezahlt den Unterschied
meine arbeit ist auch schwer und trage Verantwortung.
na ja so ist das Leben.

l.g Willy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2010 21:52
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Willy,

und der andere 1100€bei einer halbtags Stelle. Somit muss der, der besser verdient mit 400€ gerade stehen(8std arbeiten).
Der andere arbeitet 4Std und liegt nachmittags auf dem Sofa bei gleichen Verdienst--------na ja so ist das.

Ähm, Moment. Heißt das, du sollst der jungen Dame 400 Euro an Unterhalt zahlen?!? Die Berechnung würde ich gerne sehen, denn das kann m.E. nicht sein. Je nach dem, wie hoch ihre Ausbildungsvergütung ist und wie viele ausbildungsbedingten Kosten sie gegenrechnen kann, sollte deine Unterhaltsverpflichtung deutlich unterhalb von dreihundert Euro liegen - auch und gerade dann, wenn bei der KM wegen Selbstbehalt nichts zu holen ist (in diesem Fall wird m.W. bei deinen Unterhaltszahlungen nämlich das volle und nicht nur das halbe Kindergeld zu deinen Gunsten berücksichtigt).

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2010 22:55
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

mit dem Selbstbehalt finde ich völlig ungerecht

Da hast Du recht. Vielleicht bietet die allg. Verpflichtung zum UH (§1601 BGB) zusammen mit dem Nichtvorhandensein anderweitiger Verpflichtungen (§1603 Abs.1 BGB) die Option, eine volle Erwerbstätigkeit zu fordern bzw. zu unterstellen - sprich Einkommensfiktion.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2010 12:52