Hallo,
ja es ist wieder einmal deas leidige Thema "Unterhaltszahlung bei ALG 1".
Mein neuer Partner ist Vater eines 9 Jährigen Sohnes für den er immer Unterhalt pünktlich und regelmässig gezählt hat. Für den Unterhalt besteht auch ein Unterhaltstitel vom Gericht.
Jetzt ist er Arbeitslos geworden und hat monatliche Einnahmen von 794 Euro ALG 1.
Jetzt ist er aus seiner eigenen Wohnung ausgezogen und wieder in das Haus seiner Mutter mit eingezogen damit die Kosten halbwegs gedeckt werden können von den 794 Euro. Er zahlt an die Mutter auch Verbrauchsmiete und "Essengeld".
Er zahlte der Mutter trotz Arbeitslosigkeit 2 Monate den vollen Unterhalt weiter aber jetzt sind seine Reserven auch aufgebraucht und er teilte ihr mit das er nicht mehr Zahlungsfähig ist und es einstellen muss.
Jetzt droht im eine Pfändung da sie auf den Unterhalt besteht.
Sie erhält keinen Unterhaltsvorschuß da sie neu Verheiratet ist und beide sehr gut Verdienen.
Wie kann man einer Pfändung aus dem Weg gehen???
Wie hoch ist der Selbstbehalt an den sie nicht rankommt.
:question:
Danke im Vorraus
Andrea
Hallo Andrea,
der Gesetzgeber sieht Arbeitslosigkeit als vorübergehendes Ereignis, das eine Neuberechnung oder Herabsetzung des KU erst ermöplicht, wenn dieser Zustand mehr als 6 Monate dauert.
Wenn die KM mit einer neuberechnung nicht einverstanden ist, wird er dann Klage einreichen müssen (dafür wird er aber mit dem ALG I PKH bekommen)
Als Arbeitsloser hätte er einen SB von 770 €. Wie allerdings die Pfändungsfreigrenze ist weiß ich nicht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
danke für die schnelle Antwort!!!
Wenn ich das jetzt richtig verstehe heißt das, dass er den Unterhalt bis zu 6 Monate weiter zahlen muss?????
Und erst dann vielleicht mit dem Unterhalt auszusetzten.
Aber vofür gibt es den Selbstbehalt???
Es sind "nur" 794 Euro er hat ja noch eigene Pflichtausgaben die er decken muss.
Was kann er den jetzt machen.
Er ist ja natürlich bereit den Unterhalt in voller Höhe wieder zu Zahlen wenn er in Arbeit ist. Somit muss ja der Titel nicht geändert werden.
Viele Grüße
Andrea :question:
Derzeit hat er nicht viele Möglichkeiten.
Wie hoch ist denn der KU?
Das einzige was er tun kann, ist möglichst schnell wieder eine Stelle zu finden oder einen nebenjob zu machen
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Der Unterhalt beträgt 245 Euro!!!
Und diese soll er von den 794 Euro Zahlen???
Das heißt ihm bleiben noch 549 Euro.
Das reicht aber hinten und vorne nicht für seinen eigenen Ausgaben.
Andrea
Wenn es ausser dem ALG I nichts zu pfänden gibt, würde ich es mal drauf ankommen lassen.
Ich würde die 24,- €, die über dem SB von 770,- liegen bezahlen und dann abwarten was pasiert.
Kann doch dann eigentlich nicht weiter schaden oder?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
danke für die Antwort.
Nein ausser dem ALG 1 gibt es keine weiteren Einnahmen!!!!
Die 24 Euro wird er überweisen.
Und dann müssen wir abwarten was kommt?!????
Kann man nichts vorher machen????
Danke für jede Info!!!
Andrea :note:
Es darf nicht nur keine Einnahmen, sondern auch keinen pfändbaren Besitz geben!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nein es gibt nichts nur ein altes Auto!!!!!!!!
Er wohnt jetzt schon aus Kostengründen wieder bei der Mutter, muss dort aber auch einen gewissen Betrag---Verbrauch Wasser, Heizung und Essen ---zahlen da sie einen geringe Rente nur hat.
Danke
Andrea
Valentin, bitte beachte, dass ich selbst keinerlei Erfahrung mit sowas habe.
Ich weiß daher nicht wirklich ob mein Vorschlag gut ist, oder doch irgendwelche Haken hat.
Es nur eine Vermutung von mir, dass das Risikolos wäre.
Hoffentlich meldet sich noch jemand, der mehr Ahnung davon hat.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
ich fürchte der Haken ist der rechtsgültige Titel, der ja leider so erstmal nicht abänderbar ist.
Solange muß er den Titel bedienen. Kann er das nicht und der GV findet auch nix zu pfänden laufen eben Schulden auf und natürlich die Kosten für den GV.
Wenn mit der KM nich zu reden ist, ist das natürlich übel, aber einen Rat weiß ich auch nicht.
Ich würde mir einen Beratungsschein holen und zu einem RA gehen. Der kann ja evtl. schonmal vorbereiten ,das nach Ablauf der 6 Monate gleich Abänderungsklage eingereicht werden kann. Selbst wenn er bis dahin wieder Arbeit hat, ist es derzeit ja wahrschein lich ,das er dann wengier verdienen wird.
Eine Zahlungsbereitschaft zu signalisieren und den Betrag über 770 € zu überweisen ist sicher sinnvoll.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Da hast du wahr!
Das mit den auflaufenden Schulden hatte ich vergessen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für Eure Antworten!!!!
Leider sind sie ja nicht so positiv.
Es ist Schade das es keine möglichkeiten gibt eine Pfändung zu Umgehen da er wirklich nichts hat!!!!!
Mit der neuen Arbeit das ist ja im moment so eine Sache, da es in der Wirtschaft nicht gerade rosig aussieht.
Bisher sind nur Absagen in das Haus gekommen.
Schade das die KM so uneinsichtig ist zumal sie und ihr neuer Partner beide Berufstätig sind und das in einer nicht gerade kleinen Position und ein Einkommen haben wovon wir nur Träumen können.
Gibt es da keine möglichkeit da ja das Einkommen der Beiden wirklich sehr hoch ist.
Geldgeil bleibt Geldgeil---Schade!!!!!
Andrea
Theoretisch gibt es ja noch in den meisten OLG-Leitlinien die Regel, dass die KU Pflicht entfällt, wenn der Betreuungselternteil das 2-3 fache des Barunterhaltspflichtigen verdient.
Auch das wird aber in der Regel nur gegen AE-Väter und nicht zu Gunsten von Zahlvätern angewendet.
Da zählt auch nur das Einkommen der KM und nicht das von ihrem Heini.
Und wenn, eben auch nur nach Abänderungsklage.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Der kann ja evtl. schonmal vorbereiten ,das nach Ablauf der 6 Monate gleich Abänderungsklage eingereicht werden kann.
Abänderungsklage einreichen und Vollstreckungsschutz beantragen würde ich jetzt schon machen. Bis die bei Gericht in die Gänge kommen dauert ja auch noch. Zudem sind die 6 Monate ja eine Auslegungssache.
Wenn der LG schön fleißig - wie gefordert - jeden Tag min. eine fundierte Bewerbung schreibt, könnte man die Sachlage ja auch anders bewerten.
Ich Danke Euch erstmal sehr für die Informationen!!!!Und sehr schnellen Antworten!!!!
Schade das Väter fast nur für das Zahlen da sind!!!!
Viele Grüße
Andrea :redhead:
Nicht nur fast!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.