Hallo zusammen
Ich hab mal 1-2 Fragen...
Kurz zu mir:" kinder 11 u 14j. Seid jahren zahle ich mit einverständnis der KM 400 € unterhalt für beide. Im Mai bin ich schwer erkrankt, und bekam 1 Monat später die Kündigung. da ich zu dem zeitpunkt nicht wußte wieviel Krankengeld ich bekomme, sagte ich der KM "ich weiß nicht ob ich diesen monat 400€ zahlen kann" darauf gig sie zum anwalt und brachte den Stein ins rollen....es stellte sich herraus das ich 1287€ bekomme und ihr Anwalt verlangte einen titel beim JA. Ich habe einen Befristeten Titel über 400€ unterschrieben. Nun verlangt ihr Anwalt einen Titel über 487€ und die rückzahlung der letzten 2 monate über die differens (ich hatte die 400€ weiter bezahlt). Soweit so Schlecht.....
Nun geh ich erstmal 3 wochen in Reha, und versuche dann eine Umschulung zu bekommen. (während der Reha bekomme ich weniger Geld)
Nun zu meinen Fragen:
wie hoch ist mein Selbstbehalt bei einer Umschulung?
kann ich mich gegen einen Titel wehren? ich weiß ja nicht was ich in Zukunft Verdienen werde...
Lg Sossa
Moin sossa,
bei einer gerichtlichen Klärung (und auf die läuft es wohl hinaus, wenn Du nicht tust, was Deine Ex möchte) gilt Arbeitslosigkeit und Krankheit bis zu einer Dauer von 6 Monaten üblicherweise als "vorübergehendes Ereignis", das sich nicht auf die Unterhaltshöhe auswirkt.
Abgesehen davon liegt Dein Selbstbehalt als Nicht Erwerbstätiger bei nur noch 800 EUR (anstatt 1.000); damit erklärt sich die Forderung von 487 EUR. Wieviel hast Du denn vorher verdient? Ein bisschen kann man sicher verstehen, dass Deine Ex jetzt möglicherweise sauer darüber ist, über Jahre zu wenig Geld bekommen zu haben. Mit 400 EUR plus zweimal Kindergeld zwei Teenies zu finanzieren ist nicht gerade ein Zuckerschlecken.
Gegen einen Titel kannst Du Dich nicht wehren; höchstens gegen die Höhe des darin titulierten Betrages. Aber auf den Titel an sich haben Deine Kinder ein Recht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hallo martin
vorher hab ich 1500-1600€ verdient, ich blieb ziehmlich nah an mein selbstbehalt....
Exe geht auch arbeiten, und hat mit Unterhalt und KG fast das doppelte....(abgesehen von Neuen auto, Urlaub, nagelstudio, sonnenbank, ihren lover zum essen einladen,ect, wo ich ja nichts gegen machen kann...) geht es ihr finanziell sehr gut....nur wenn es um die kids geht hat sie nix...(soll mich bei einer zahnarztrechnung beteiligen, klassenfahtrten und sowas kann sie nicht und erwartet das ich die hälfte zuzahle)
ich hatte die kids in den ferien 4 wochen bei mir ohne ein pfennig geld, und hab versucht das beste draus zu machen, wärend sie ihr leben genießt...aber das kennen ja einige hier.
Moin Soassa,
um das Thema im Zusammenhang zu sehen, wäre es besser gewesen, Deinen Juni-Thread weiterzuführen.
Oben schreibst Du von 1450€ monatl. Nettoeinkommen. Abzgl. von z.B. 50€ Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen bleiben 1400€ übrig. Wird nun Dein Selbstbehalt von 1000€ abgezogen kommen exakt der von Dir geleistete KU von 400€ heraus. Wo ist das Problem?
Die Erklärung der 487 EUR hast Du von Martin erhalten. Auf Basis Deiner Schilderung erscheinen die korrekt.
Was die Nachforderung betrifft: Da der Anwalt im Juni zur Einkommensauskunft aufgefordert hat, kann er grundsätzlich auch für die letzten beiden Monate nachfordern.
Hat er zwischenzeitlich 400 EUR selbst errechnet ? Dann könnte man evtl. über die Nachforderung streiten.
Ob er eine Titelerhöhung ggf. gerichtlich durchsetzen würde, ist schwer abzuschätzen ...
... ich würde zunächst die 87 EUR mehr zahlen.
Ist eine Umschulung denn konkret in Aussicht ?
Die Berücksichtigung des Selbstbehalts bei Umschulungsmaßnahmen wird von den Gerichten unterschiedlich gehandhabt, kann also pauschal nicht beantwortet werden, sondern ist einzelfallabhängig.
Beispiel OLG Dresden (20 UF 0060/06):
Einem Unterhaltspflichtigem, der eine von der Arbeitsverwaltung bewilligte Umschulungsmaßnahme absolviert, steht jedenfalls dann der notwendige Selbstbehalt eines Erwerbstätigen zu, wenn die Umschulung ihn nach dem mit ihr verbundenen Aufwand in wenigstens gleichem Maße zeitlich in Anspruch nimmt, wie wenn er vollschichtig erwerbstätig wäre.
Gruß
United
moin United
ja, sorry du hast recht...ich dachte nur "neues thema wegen Umshulung"...
die 1450 waren grober schnitt....mal mehr mal weniger, wurde halt nach std. bezahlt.
die 487€ sind korrekt, auf 400€ hatte ich mich 2007 mit exe geeinigt,und für sie war es auch ok....
eine umschulung ist nicht fest, ich hab 2 Halswirbelimplantate bekommen, und Überkopfarbeiten sind laut attest zu vermeiden, daher werd ich wohl nicht mehr als Schreiner arbeiten können...nach oder bei der Reha werd ich mehr wissen...
danke für den link
so nun iss es soweit... werde am 25.03 eine umschulung zum Groß und Aussenhandelskaufmann beginnen in einen Berufsförderungswerk...Vollzeit schule mit 6 monatigen Praktikum....nach karneval ruf ich meine anwältin an, mal sehen was die sagt..
und noch was... den Titel den sie hat ist bis 30.06.2014 begrenzt...ich denke falls ich unter "Arbeitnehmer" laufe ich erst nach ablau der titel den unterhalt ändern kann..