Hallo liebes Forum,
ich habe das Forum heute hier gefunden und habe mich nun etliche Stunden durch alle Foren geklickt. Ich möchte hier meine Geschichte ansprechen und hoffen, dass ich ein paar Erfahrungen oder Tipps finden kann, die mir mein Herz ein wenig erleichtern.
Ich bin 42, seit 3 Jahren geschieden und habe zwei süsse Kinder im Alter von 12 und 10 Jahren. Ich habe bis zu diesem Zeitpunkt meinen Uterhalt immer pünktlich bezahlt und habe darüber auch nie nachgedacht, obwohl ich natürlich auch jeden Monat am Existenzminimum lebe. Aber egal, diese Gesetze kennen wir ja alle zu genüge.
Letzten Oktober habe ich nun eine unheilbare Krebsdiagnose erhalten (Non-Hodgkin-Lymphome in der letzten Stufe). Im januar hat meine hochdosierte Chemo angefangen. Ich werde 9 Zyklen erhalten und dies wird sich bis Ende des Jahres 09 hinziehen. Was danach kommt und wie es mir danach geht, steht in den Sternen. Seit Februar erhalte ich nun Krankengeld, da es mir einfach nicht mehr möglich ist, meine Arbeit aufzunehmen. Die Schmerzen werden auch von Chemo zu Chemo schlimmer. Das Krankengeld das ich erhalte ist um ca 350,- niedriger als mein normales Gehalt. Ich erhalte derzeit noch 1232,-Euro netto. jede Menge an Medikamenten werden nicht von der Krankenkasse übernommen und dann stehst du plötzlich quasi mittellos da.
Ich bezahle derzeit 475,- Warmmiete plus 35,- Strom. Klar könnte man mir vorschlagen umzuziehen aber ich bin momentan aufgrund meiner Erkrankung kräftemäßig dazu garnicht in der Lage. Das Jugendamt erklärte mir, ich darf bei Krankheit auch nur von den 770,- Selbstbehalt ausgehen. Wenn ich meine Fixkosten dann addiere, bleiben mir zum Leben im Monat 129,-. Davon habe ich noch kein Medikament etc. bezahlt.
Meine Ex-Frau meinte, meine Gesundheit natürlich vor, nachdem ich ihr erklärt habe, dass ich den vollen Unterhalt nicht mehr bezahlen kann. Natürlich kam 2 Tage später gleich ein Brief von ihrem Anwalt, der mir erklärte ich muss voll bezahlen.
Gibt es denn keine Gesetze, die einem in so einem Fall schützen.
Wie schon erklärt, habe ich immer gearbeitet und meinen Unterhalt immer gerne bezahlt, weil ich meine Kinder liebe. Aber mit 129,- Euro komm ich nicht mal über den mildesten Winter in diesem Land.
Für ein paar nette und aufmunternde Zeilen würde ich mich sehr freuen, denn verlieren, werde ich diesen Kampf sowieso....
Danke im voraus
Dee
Hallo DeeBee,
das ist ja eine schlimme Situation und das letzte, was man in so einer Zeit gebrauchen kann ist so ein Brief von diesem RAttenpack.
Die entscheidende Frage ist, ist der Unterhalt tituliert?
Wenn nein, könntest den Unterhalt einfach kürzen und die anderen müssten zappeln und gegen dich aktiv werden.
Wenn doch, musst du zunächst weiter bezahlen und selbst ne Abänderungsklage einreichen.
Zahlst du denn bisher? Oder warum hat sich die RAtte gemeldet? War das nur, wegen der Ankündigung oder hattest du schon gekürzt?
Das mit dem verminderten SB ist bei den meisten OLGs so. In welchem OLG-Bezirk leben denn die Kinder?
Deine Medikamentenkosten müssten aber abzugsfähig sein, sofern medizinisch anerkannt, allerdings werden solche ja in der Regel auch von der KV bezahlt. Warum ist das in diesem Fall nicht so?
Wenn sie nicht anerkannt oder notwendig sind könnte auch das schwierig werden.
Tut mir leid, dass ich dir nichts besseres sagen kann.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
zunächst danke für deine nette Antwort. 🙂
Klar habe ich einen Titel und bin mir schon bewusst, dass ich zahlen muss. Ich hatte nur vorher mal bei meiner EX angeklopft und angekündigt, dass sich da evtl. was ändern könnte. Das hat ihr dann schon gereicht. :puzz:
Ich werde mir diese Woche einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen und dann mal weitersehen.
Du hast schon recht, dass irgendwann die Kosten der Medikamente und der Krankenhausaufenthalte die Kasse übernehmen muss. Aber zunächst musst trotzdem bezahlen, alle Rechnungen aufbewahren und dann die Anträge stellen. 1% von Jahresgehalt musst dann erst mal vorstrecken und dann dauerts eben wieder. Bis dahin geht einem ja eh schon meist die Luft aus.
Mir war nur nicht bewusst, dass man bei unverschuldeter Krankheit eben auch nur einen SB von 770 hat. Das geht mir einfach nicht in meinen Kopf. Aber langsam geht auch mir hier das Licht auf, dass es wohl keinen Sinn macht, sich dagegen zu wehren. Zumal mir für solche Auseinandersetzungen mit dem Staat schlichtweg die Kraft fehlt, die ich derzeit für ganz andere Dinge benötige.
Danke dir....
Dee
Ach ja...meine Kinder und ich leben im wunderschönen Bayern :thumbup:
Also ich weiß nicht,ob ich dir das raten soll aber im Zweifelsfall würde ich die Zahlung soweit absenken, dass du leben kannst, also so, dass dir zwar mehr als 770,- bleiben aber auch weniger als 900,-.
Das zeigt, dass du dein möglichstes tust und kompromissbereit bist.
Wenn sie das dann nicht einsehen, müssen sie eben den GV zur KV schicken. Das muss man sich erstmal trauen.
Ob du parallel dazu Abänderungsklage und Vollstreckungsschutz beantragen sollst, weiß ich auch nicht.
Letztlich ist sicher auch die Bildzeitung gerne bereit, so etwas aufzugreifen.
Und das kann man auch dem RA mal stecken, der sicher auch schon immer in die Zeitung wollte.
Bloß nicht resignieren. Kämpfen gibt auch Kraft!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
wirst lachen aber das mit der Bild hatte ich mir auch schon überlegt. Nur alleine wegen meiner Kinder würde ich das wirklich als letztes aus dem Ärmel schütteln.
Allerdings weiss ich eben, dass meine Ex aus sehr, sehr gutem und betuchtem Hause kommt und es mich deshalb einfach sehr ärgert. Ich will bestimmt nicht in Saus und Braus leben. Mir hat mein Einkommen bisher gereicht.
Schlimm finde ich eben nur, dass auf der einen Seite die Millionen rollen und auf der anderen musst du dir überlegen, woher du nach dem 10. eines jeden Monats was zu essen bekommst.
Ich werde zunächst mal weiterzahlen bis ich irgendwie schlauer geworden bin. Ich werde dich diese Woche mal auf dem laufenden halten, denn ich denke auch, dass es bestimmt einige hier gibt, denen es ähnlich ergeht.....
Bis denne dann
Dee
Ich werde zunächst mal weiterzahlen bis ich irgendwie schlauer geworden bin. Ich werde dich diese Woche mal auf dem laufenden halten, denn ich denke auch, dass es bestimmt einige hier gibt, denen es ähnlich ergeht.....
Hallo DeeBee,
ich würde mich an Deiner Stelle ganz schnell bei einem Anwalt schlau machen, denn sonst kann Dir ganz schnell die Luft ausgehen.
Ich glaube nicht, dass Du hier (viele) Leidensgenossen findest; zumindest ist mir derzeit keiner bekannt.
Was hat man denn bei Dir diagnostiziert (NHL ist ja alles und nix)?
LG und alles erdenklich Gute, Uli
Hallo Uli,
danke für deine Antwort. Hast ja recht NHL ist alles und nix. Genau nennt es sich Mantel-Zell-Lymphome. Wie beim ersten Absatz beschrieben Stufe IV. Zudem ist mein Knochenmark zu mind. 80% befallen. Also nicht mehr heilbar!! Lediglich kann man versuchen, es für ein paar Jahre zu stoppen. Dann beginnt eben wieder alles von neuem. Also dann wieder Chemo, Stammzellentransplantatioen etc. Mehr kann man leider nicht tun.
Das mit dem Anwalt ist mir schon klar und das werde ich auch durchziehen. Was auch kommen mag. :thumbup:
See ya
Dee
Genau nennt es sich Mantel-Zell-Lymphome.
Na ja, da muss man nicht um den heißen Brei drum rum reden. Ich hoffe, dass Du die Möglichkeit hast, viel Zeit mit Deinen Kindern zu verbringen. Wissen sie um das Problem?
Was den Unterhalt anbelangt, so würde ich da nicht scheuen, im Zweifel alle Register zu ziehen, unmenschliches Verhalten gnadenlos an die Öffentlichkeit zu zerren. Es wird niemandem Recht sein, in einem solchen Zusammenhang gebrandmarkt zu werden.
LG, Uli
Hallo DeeBee66,
ich habe Erfahrungen in einem ähnlichen Fall. Bei mir wurde die ganze Sache allerdings während einer Unterhaltsklage gerichtlich geregelt..........also vor Erstellung des Urteils/Titels. Natürlich mußte geklagt werden, da mir meine Ex auch keine zusätzlichen Kosten anerkennen wollte.
Man kann aber zusätzliche Belastungen für eine chronische Krankheit geltend machen (auch bei Kindsunterhalt) ,allerdings muß man das vom Familiengericht regeln lassen, denn nur so kann man objektive und unparteiische Entscheidungen erwarten. Argumentation oder Verhandlung mit der Ex oder Ihrem Anwalt sind in den meinsten Fällen sinnlos und verschwendete Kraft...... so traurig das auch ist. Außerdem brauchst du in deiner Situation eine rechtssichere und entgültige Lösung und nicht immer wiederkehrende Diskussionen. Und dann kommst du an einer Abänderungsklage wohl nicht vorbei.....auch wenn es schwer zu verstehen ist.
Bevor du aber das Gericht für einen Abänderungsklage bemühst, ist es wichtig das du die Mehrkosten und Belastungen die dir durch deine Krankheit entstehen auch beziffern und belegen kannst. Meine folgenden Empfehlungen basieren auf der Annahme das du gesetzlich Krankenversichert bist.
Grundsätzlich werden alle medizinisch notwendigen Medikamente von der Krankenkasse bezahlt. Falls du aber selber irgendwelche Medikamente oder Arzneimittel auf Privatrezept kaufst, muß es dafür einen triftigen Grund geben der auch vor einem medizinischen Sachverständigen Bestand hat, denn ansonsten wird es vor Gericht nicht anerkannt. Da mußt du also ganz sicher sein! Z. B.: Mir wurden Medikamente für eine schwere Pollen- und Milbenallergie anerkannst, da sie zwar medizinisch notwendig sind (laut Schverständigem) allerdings seit zwei Jahren nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt werden. Andere Medikamente die mir von Heilparktikern verordent wurden wurden dafür vom Sachverständigen als nicht medizinisch notwendig und Luxus beurteilt.
Als Zusatzbelastung kommen aber auch die folgenden Kosten in Frage:
- Rezeptgebühr für Medikamente die regelmäßig auf Kassenrezept verordnet werden (Quittungen sammeln)
- Praxisgebühren, Krankenhauszuzahlungen, Rehazuzahlungen usw. (Quittungen sammeln)
- Zuzahlungen für Krankengymnstik, Zahnarztbehandlungen, IGEL-Leistungen (bitte googeln), Heilpraktiker usw.
- Fahrtkosten zu Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkasse, Physiotherapeuten und Apotheken. Bei deiner Krankenkasse bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung kannst du eine Liste bekommen wann du wo bei welchem Arzt gewesen bist. Dann mit Routenprogramm die Entfernung herausfinden und verdoppeln (Hin-Rückfahrt). Dann Gesamtkilometer mal Kilomenterpauschale 0,30 €
Am Ende alle enstandenen und belegbaren Kosten für ein Jahr zusammenrechnen und dann durch 12 Monate teilen, dann siehst du welchen Mehrbedarf du Aufgrund deinen Krankheit pro Monat hast. Diese Kosten müssen dir regelmäßig und jedes Jahr entstehen, denn sonst wird mal es nicht anerkennen. Man wird dann argumentieren das es nur ein kurzfristige und vorübergehende Belastung ist. Mit der Summe der monatlichen Belastung solltest du dann zu deinem RA gehen und dich beraten lassen ob da eine Abänderungsklage Sinn macht. Stichwort: " Wenn sich der Bedarf des Unterhaltsschuldners oder der Lebenshaltungsindex, nach Urteilsfällung oder Schaffung des sonstigen Titels "wesentlich" (d.h. um mehr als 10 %) geändert haben."
Info! Wenn du die Fahrtkosten rauslässt und die Kosten für die Zuzahlungen 1 Prozent deiner Bruttoeinnahmen übersteigen mußt du eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen!
Das heißt maximal berücksichtigungsfähig beim Unterhalt sind: Zuzahlungen in Höhe von 1% deiner Bruttoeinkünfte + Fahrtenkosten + Medikamente die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden, die aber erwiesenermaßen medizinisch notwendig sind.
Alles andere und die entgültige Entscheidung hängt natürlich vom Richter beim Familiengericht ab. Es ist eine Einzelfallentscheidung! Es ist schwer da Prognosen abzugeben.
Hast du eigentlich schon einen Behindertenausweiß beim Integrationsamt beantragt? Wenn nicht dann schnellstens machen. (Kann auch Rückwirkend ab Diagnose beantragt werden!) Vorteil Steuerfreibetrag und verstärkter Kündigungsschutz ab 50% (Sehr wichtig für Kranke in der momentanen Zeit)
Ich wünsche dir alle Gute und viel Glück
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
Gruß
Tedder
Ich gehe mal davon aus, dass der Opener privat versichert ist ( 1% Eigenanteil, Belege sammeln, Anträge stellen ...).
Für ihn problematisch ist wohl einmal die Vorverauslagung der Behandlungskosten, sowie die Klärung der vertraglich vereinbarten Leistungen seiner PKV. Weiter die Anerkennung von Medikamenten, Anwendungen und Hilfsmitteln, die keinen direkt kurativen oder therapeutischen Nutzen haben.
Richtig ist, dass Auseinandersetzungen mit der Ex oder ihrem Anwalt hier völlig überflüssig sind. Die Interessenlage ist hier zu gegensätzlich. Daher, wie bereits gesagt: eigenen Anwalt einschalten, mit der Versicherung die Kostenabdeckung klären, zusammenrechnen, was an Eigenanteil zu (notwendigerweise) zu leisten ist und dann den Titel anfechten.
Eine gute Hilfe findet sich sicher auch >> hier <<.
LG, Uli
Hi,
ich denke eher er ist in einer gesetzl. Krankenkasse versichert (auch wegen der Höhe seines Einkommens/Krankengeldes) und meint seine Zuzahlungen. Die braucht er nämlich nur bis zur Belastungsgrenze (1 % bei chronischen Erkrankungen, sonst 2 % vom Jahresbrutto zu leisten.
Diese Berechnung erfolgt jedes Kalenderjahr neu.
Für 2009 bedeutet das: hast du deine 1 % schon jetzt erreicht, dann nicht länger warten, und sofort bei der KK anrufen und die Vordrucke anfordern. Der Arzt wird die Bescheinigung chron. Erkrankung ausfüllen, du musst deine Einkommensnachweise laut Vordruck ausfüllen und alle Zuzahlungsquittungen einreichen.
Hats du die 1 % noch nicht ganz erreicht, ruf trotzdem an und frag nach Vorauszahlungen. da die Höhe deines Krankengeldes ja feststeht, können sie dir die 1 % ja jetzt schon ausrechnen. Dann bekommst du den Befreiuungsausweis und brauchst nicht mehr jede Quittung sammeln und auch die Zuzahlungen nicht mehr bezahlen.
Soweit erstmal ganz allgemein, hast du dazu noch weitere Fragen, immer her damit 😉
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo Ginnie,
das klingt logisch. Ich mach halt "nur" die Diagnostik und nicht die Abrechnung.
Es ändert m.E. aber nichts am Vorgehensprinzip für den Opener - der aktuelle Titel dürfte nicht zu halten sein und sollte entsprechend korrigiert werden. Dies kann aber nur mit anwaltlicher Hilfe vor Ort sinnvoll in Gang gesetzt werden.
LG, Uli
Moin,
bei chronischen Erkrankungen kann man m. E. auch gleich davon befreit werden. Man kann den Anteil gleich bezahlen und hat hinterher diese Stempelarie nicht mehr.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."