Hallo, bin neu hier, aber schon seit einiger Zeit fleißiger Mitleser
Zuerst einmal ein HG zu diesem tollen Forum !!!!
Meine Geschichte werde ich später einmal schreiben,habe aber vorab schon mal eine Frage.
Der Anwalt meiner noch Frau, hat ihr beim Beratungsgespräch von einem Selbstbehalt von 980 Euro
erzählt. habe ich da vielleicht etwas verpasst, oder war es nur ein Übermitlungsfehler ( Zahlendreher ).
890 und 980, könnte ja sein. Geht um KU, da beide Kinder ( 19 u.15 ) es vorzogen bei mir zu bleiben ( dem Vater ),
meine Frau fast Vollzeit arbeitet ( 4 Tage ), und im nächsten Jahr nach dem Wechsel der LSK ca. 1100 Euro
bekommt.
Noch ein paar infos
Getrennt seit 2.1.06
Kinder siehe oben
Sie 760 ich 1700 Euro
Beistandsschaft beim JA wird eingerichtet
Hallo,
ich denke das es sich da um einen Zahlendreher handelt...
Der Selbstbehalt liegt bei 890€
Liebe grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Grüssi Gott,
was machen denn die beiden Kinder so?
Der "Kleine" geht zur Realschule 9. Klasse, nach einer Ehrenrunde nun ein Selbstläufer 🙂
Der "Große" hat schon die Zweite Ausbildung abgebrochen :exclam: bekomme noch Bauchschmerzen
Moin,
im Trennungsjahr ist der kinderbetreuende Elternteil nicht zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet. Bei Scheidung ist der EU neu zu verhandeln und letztlich zu versagen, da die Kinder als genug sind; spätestens dann.
Für den Großen ist KU nicht mehr zu zahlen, da er zwei Ausbildungen abgebrochen hat.
Ich vermute, du wohnst (ebenso wie ich) im traumhaften Urlauberparadis Schleswig-Holstein. Der Blick in die unterhaltsrechtlichen Leitlinen des OLG Schleswig (>hier< zeigt zu Punkt 21.2. bzw. 21.3. den SB und beim TU/EU wird dir der sog. "große SB" eingeräumt. Also kein Zahlendreher, sondern freudige Realität.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moment, also ich leb zwar südlich der Alpen, aber eines hab ich mitbekommen. Kinder unter 25 kann der Staat unter die Pflicht der Eltern stellen.
Ich weiss jetzt nichtmehr genau in welchen Zusammenhang, aber irgendwas war da noch :puzz:
Nur ein Ansatz um Zweifel auszuräumen. Brainstorming ist eh das Beste.
Moin,
im Trennungsjahr ist der kinderbetreuende Elternteil nicht zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet. Bei Scheidung ist der EU neu zu verhandeln und letztlich zu versagen, da die Kinder als genug sind; spätestens dann.
Für den Großen ist KU nicht mehr zu zahlen, da er zwei Ausbildungen abgebrochen hat.
Ich vermute, du wohnst (ebenso wie ich) im traumhaften Urlauberparadis Schleswig-Holstein. Der Blick in die unterhaltsrechtlichen Leitlinen des OLG Schleswig (>hier< zeigt zu Punkt 21.2. bzw. 21.3. den SB und beim TU/EU wird dir der sog. "große SB" eingeräumt. Also kein Zahlendreher, sondern freudige Realität.
DeepThought
Hä, die Kinder leben doch beim Vater?! Es wird nicht ihm der "grosse SB" eingeräumt, sondern seiner Getrennten wenn ich das richtig erkannt hab.
Mach mal Mittach ...
Geht um KU, da beide Kinder ( 19 u.15 ) es vorzogen bei mir zu bleiben ( dem Vater ),meine Frau fast Vollzeit arbeitet ( 4 Tage ), und im nächsten Jahr nach dem Wechsel der LSK ca. 1100 Euro
bekommt.
Suffer Well 😉
[Editiert am 4/5/2006 von suffering_d]
Sei auf der Hut und zahle nichts an Deine Frau mei Jung. Schlafende Wölfe soll man nicht wecken 😮
Das ward angedarft zu schreiben. Nun bitte die heilige Kuh DT mit dem Wort zum Freitag 😉
Ne; werde ich auch nicht tun !!!!
ansonsten sind unsere Fronten noch nicht verhärtet, können uns noch richtig gut unterhalten
(am Telephon). Trotz Fluchthälfer. Sind uns im prinziep auch überalles einig ( TU, EU, Hausrat,
und Zugewinn) . Bis jetzt, aber was nicht ist kann ja noch kommen.
:redhead:
Hä, die Kinder leben doch beim Vater
:redhead: *urks*
Es geht also um den SB der Ex zwecks Zahlung von KU. Yep, der SB ist in diesem Fall 890 € (West).
besteht die Möglichkeit, dass der "große SB auch an meine frau gezahlt werden kann ?
SB wird nicht gezahlt sondern legt fest, was dem Unterhaltsverpflichteten verbleiben muss.
Für den Fall, dass TU/EU seitens der Ex geltend gemacht wird und du für die Kinder weniger als den Regelbetrag (100% gem. DT) erhältst reduziert sich dein Einkommen erst einmal um Stufe 6 der DT.
aber eines hab ich mitbekommen. Kinder unter 25 kann der Staat unter die Pflicht der Eltern stellen.
Ja, im Sozialrecht (genauer: ALG 2) nicht jedoch im Familienrecht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
das mit dem SB ist klar,war ein schreibfehler von mir
kann unter umständen auch das Trinkgeld zum Einkommen dazugerechnet werden?
ich weis, dass es durchaus 100-150 € pro Monat werden können.
Jep.
Auszug aus den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Hamm:
Unterhaltsrechtliches Einkommen
1. Geldeinnahmen
1.1
...
1.8 Sonstige Einnahmen (z.B. Trinkgelder).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
