Selbstbehalt 1200€
 
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Selbstbehalt 1200€

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(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du schreibst ihr habt ein Haus, gemietet oder gekauft?
Wenn gemietet, auf wen läuft der Mietvertrag? Wenn auf euch beide würde ich nicht ausziehen bevor geklärt ist, dass du aus dem Vertrag kommst. Wenn du allein im Mietvertrag stehst, dann muss geklärt werden, dass sie den übernehmen will, und mit beidem muss der Vermieter einverstanden sein. Denn im Zweifelsfall zahlt sie dann keine Miete mehr und du musst zusätzlich zum Unterhalt noch die Miete zahlen. Da müssen klare Verhältnisse geschaffen werden. Es kann ja auch sein, dass der Vermieter keine alleinerziehende Frau mit mehreren Kindern (du sprachst von Stiefkindern) als Mieterin haben möchte, wenn nicht klar ist, wie sie die Miete aufbringen kann.

Wenn ihr das Haus gekauft habt, dann gilt im Prinzip das gleiche, nur das es nicht der Vermieter sondern die kreditgebende Bank ist, die Probleme machen kann.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2018 09:57
(@99problems)
Rege dabei Registriert

Hallo Sophie,

ja das ist das nächste Problem.
Wir stehen beide im Mietvertrag.
Alle kosten dafür sowie Wasser und Strom, laufen über mein Konto.
Der Vermieter weiß noch nichts, da ich das erst machen wollte, wenn ich sicher eine Wohnung habe.
Ist es nicht so, dass er mich aus dem Vertrag nehmen muss, wenn ich aufgrund der Trennung ausziehe?
Meine Frau meinte schon, dass sie dann alles zahlt, wenn ich ausziehe, ich bin aber nicht so blauäugig das zu glauben.
Anders stellt sich mir die Frage, wenn ich einfach die Mietzahlung einstellen würde, was dann passiert. Wir stehen ja beide im Vertrag und wenn meine Frau nicht zahlt oder zahlen will müssten ja beide deshalb belangt werden und nicht nur ich.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2018 11:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

nein, der Vermieter muss gar nichts. Deshalb würde ich auf keinen Fall was Neues mieten, solange das mit dem Haus nicht geklärt ist. Mal rein wirtschaftlich betrachtet, würde ich mich als Vermieter auf eine alleinerziehende Mutter mehrerer Kinder eher nicht einlassen. Denn da hängt ja die Wahrscheinlichkeit pünktlicher Mietzahlungen an der Zuverlässigkeit der Unterhaltsschuldner. Da hätte ich mal gar keine Lust drauf, zumal man eine Mutter mit Kindern nur schwer raus geklagt bekommt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2018 12:09
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Frau meinte schon, dass sie dann alles zahlt, wenn ich ausziehe,

Na, dann lass sie doch das sofort mal machen. Sie soll die Hälfte der Kosten jetzt übernehmen oder wenigstens Wasser und Strom. Wieviele Konten habt Ihr ? Und auf welche hat sie Zugriff ?

Zum anderen würde meine Tochter aus ihrem Umfeld und Kindergärten gerissen werden und sie tut sich schwer mit Veränderungen. Keine Ahnung wie sie auf diese reagieren wird, wenn Papa aussieht oder vielleicht sogar ein neuer Mann ins Haus kommt.
Meine Frau meint, dass sie da schon reinwachsen wird.

Klar. das macht die Kleine mit links. :knockout:

Es wird langsam Zeit, dass Du in die Puschen kommst. Denk an Dein Kind !

VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2018 12:49
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

nein der Vermieter muss dich nicht automatisch aus dem Vertrag entlassen.
Er kann auch verlangen, dass beide komplett kündigen, wenn er deine Nochfrau nicht für solvent genug hält oder sie aus anderen Gründen nicht als Mieterin behalten will.

Und ja, er hat das Recht sich einen von beiden aus dem Mietvertrag auszusuchen, der die Schulden begleicht. Und im Zweifelsfall bist du das.

Insofern solltest du deiner Frau erklären, dass ihr den Vermieter ins Boot holen müsst und ihn informiert. Und sie sich darauf einstellen muss, dass sie evtl. auch eine neue Wohnung braucht.

Wie ist der Wohnungsmarkt bei euch? Hat sie eine Chance oder sieht das eher schlecht aus?

Was das finanzielle angeht, ich würde dokumentieren, was du alles zahlst. Nicht das sie mit TU und KU kommt, während du alles finanzierst. Ihr müsst euch dringend zusammen setzen, evtl. auch mit einer Trennungsmediation und das klären. Ihr muss klar sein, dass sie KU und TU fordern kann. Dass dann aber die Kosten fürs Haus nach Köpfen aufgeteilt werden. Und sie für die Kinder und deren Unterhaltsbedürfnisse komplett alleine aufkommt und du nur noch für dich den Kühlschrank füllst, etc.

Du hast geschrieben, dass ihr euch zeitweise wieder näher kommt, durch das schlafen im gemeinsamen Bett. Was willst du? Die Beziehung retten? - dann wäre eine Paartherapie der richtige Ansatz. Wenn du das ganze aber eigentlich nicht mehr willst, dann solltest du ihr erklären, dass sie entweder im Wohnzimmer schlafen kann oder das das Wohnzimmer ab deinem Heimkommen dein Bereich ist und du dir dort ein Bett reinstellst.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2018 12:51
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hinzu kommt, dass der Vermieter sich aussuchen kann, an welchen Vertragspartner er sich wendet.

1) Der Vermieter ist NICHT verpflichtet, Dich aus dem Mietvertrag zu entlassen. Theoretisch könntest Du in diesem die nächsten 10 Jahre drinstehen.
Er muss also damit einverstanden sein, dass Du aus dem Vertrag entlassen wirst und die KM alleine aufgenommen wird.
2) Beide Vertragspartner haften zwar Gesamtschuldnerisch, aber der Vermieter kann sich aussuchen an wen er sich wendet, wenn Zahlungen ausbleiben. Dies wird er an den vermutlich wirtschaftlich stärken versuchen.

Also folgendes - angenommene - Szenario:
Du ziehst aus, ihr steht aber weiterhin beide im Mietvertrag.
Die KM stellt (aus welchen Gründen auch immer) die Mietzahlung an den Vermieter ein. Der Vermieter wendet sich nun an Dich und fordert die Miete von Dir, dies kann er auch einklagen. Du hättest zwar einen Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis an die KM, ob der sich aber dann durchsetzen lässt, bleibt fraglich.
Also hast Du die Klage am Hals, eventuell auch die Zahlungsverpflichtung und die KM freut sich ein Ast.

Wie würde ich vorgehen?
Du muss mit dem Vermieter in Kontakt treten und klären, ob er die KM in einem alleinigen Mietvertrag akzeptiert. Dies muss er nicht.
Willigt er ein, dann kündigt ihr den bestehenden Mietvertrag und die KM schließt einen neuen Mitvertrag mit dem Vermieter. Du bist aus dem Schneider und kannst in eine eigene Wohnung ziehen.
Der Vermieter willigt nicht ein, dann muss der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Die KM und Du suchen sich jeweils selber eine Wohnung.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2018 12:56
(@99problems)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

wird jetzt wahrscheinlich etwas unübersichtlich, da ich immer noch nicht herausgefunden habe, wie das mit dem Zitat geht. Also das der Name vom Autor des jeweiligen Zitates mit dabei steht. Schreib aber auch übers Handy.

Erstmal allgemein zu der Sache mit dem Vermieter. Noch scheint meine Frau zu glauben, dass ich glücklich mit dieser WG Lösung bin und mir nicht so schnell was suche.
Da ich das aber sehr wohl mache und es auch ganz gut aussieht, will ich alles auf einmal klären und sie dann vor vollendete Tatsachen stellen. Aber dazu muss ich eben erst alles dingfest machen.
Wie der Vermieter reagieren wird, kann ich nicht abschätzen.

Der Wohnungsmarkt hier ist ganz ok, aber was passables und bezahlbares zu finden ist doch recht schwer. Musste feststellen, dass wir echt gut und günstig mit dem Haus fahren. Das Verlangen manche für eine 2 Zimmer Wohnung, was ich Miete für das Haus zahle.
Echt schade darum.

AnnaSophie

Du hast geschrieben, dass ihr euch zeitweise wieder näher kommt, durch das schlafen im gemeinsamen Bett. Was willst du? Die Beziehung retten? - dann wäre eine Paartherapie der richtige Ansatz.

Wieder so nah, wie es in einem Bett oder wo anders nun mal passieren kann  :redhead:.
Ich versuche seit einen dreiviertel Jahr zu retten was zu retten ist. Zur EheTherapie gehe ich allein, da sie das nicht will. Sie glaubt nicht daran, dass ein Außenstehender da helfen kann. Ich würde sie immer noch nehmen, wenn sie das wollen würde, ja!
Da sie scheinbar nicht damit rechnet, dass ich ausziehe und es so ganz bequem für sie ist, wird sich zeigen wie sie reagiert, wenn ich ihr das mit der Wohnung erzähle. Das wird nächste Woche sein. Bis dahin sollte ich alles haben was ich brauche . Außer meinen Mut, der ist schon längst weg...mal sehen.

Tsubame

Na, dann lass sie doch das sofort mal machen. Sie soll die Hälfte der Kosten jetzt übernehmen oder wenigstens Wasser und Strom. Wieviele Konten habt Ihr ? Und auf welche hat sie Zugriff ?

Jeder hat sein eigenes Konto, worauf auch nur ich oder sie Zugriff hat. Sie hat bis jetzt, wo es noch nicht laut ihr vorbei war, die Kosten für den Kiga übernommen. Zu mehr hatte sie sich nicht bewegen lassen. Ja ich weiß, schwache Leistung von mir.

Es wird langsam Zeit, dass Du in die Puschen kommst. Denk an Dein Kind !

Wenn ich mit der Brechstange vorgehe, macht sie mir bestimmt erst recht das Leben schwer. Es ist so, dass sie meine Hilfe braucht, also Versuche ich natürlich auch, dass beste dabei für mich herauszuholen. Aber noch beobachte ich eher.
Dabei denke ich ausschließlich nur an mein Kind. Denn noch kann ich ihr jeden Abend Gute Nacht und am Morgen einen Guten Morgen wünschen. Das lässt mich das Ganze noch ertragen.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2018 22:57
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn du aber jetzt aber einen neuen Mietvertrag abschliesst und sich das mit dem Vermieter hinzieht, dann musst du im schlimmsten Fall zwei Mieten zahlen.

Ich würde jetzt mit ihr reden. Und ihr erklären, dass solange sie nicht zu einer Ehetherapie bereit ist, du leider die Konsequenzen ziehen musst. Für dich und auch für die Kinder. Und du planst auszuziehen. Und deswegen muss sie ab dem Zeitpunkt alle Kosten selbst zahlen.
Aber, weise sie auch darauf hin, dass es sein kann, dass der Vermieter auch von ihr die Kündigung verlangen kann.

Und ich würde an eurer Stelle ein Schreiben an den Vermieter aufsetzen, dass ihr euch trennt und sie mit den Kindern im Haus bleiben will. Und darum bitten, dass der Mietvertrag auf sie umgeschrieben werden soll.

Ach so, sie müsste dir ja auch die Hälfte der Kaution geben, wenn sie im Haus bleibt.

Und sie müsste sich dann ja auch um Strom, Wasser kümmern, da du mit dem Zeitpunkt des Auszugs alles abmeldest. Und auch - sofern es auf deinen Namen läuft - Telefon etc. mitnimmst.

Aber: dies alles vor Unterzeichnung deines neuen Mietvertrages möglichst klären. Ansonsten hast du im Zweifelsfall riesige finanzielle Probleme dadurch.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2018 23:40
(@99problems)
Rege dabei Registriert

Hallo Sophie,

den Mietvertrag unterschreibe ich erst, wenn ich das mit dem Vermieter geklärt habe. Viel mehr bin ich jedoch auf die Reaktion meiner Frau gespannt. Bisher müsste sie ja wie gesagt noch keinerlei Konsequenzen aus ihrer Entscheidung tragen. Ich habe was das angeht leider immer noch die Hoffnung, dass sie es sich dann doch nochmal überlegt und in sich geht. Also wenn sie merkt, dass es auch mir jetzt ernst damit ist und ich keine Angst mehr vor den daraus resultierenden Konsequenzen habe.

In das Haus sind wir vor unserer Hochzeit eingezogen. Gehört dann rein theoretisch die ganze Kaution mir?

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2018 09:39
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus 99Problems!

... da ich immer noch nicht herausgefunden habe, wie das mit dem Zitat geht. Also das der Name vom Autor des jeweiligen Zitates mit dabei steht. Schreib aber auch übers Handy.

Wenn Du die Daten auch haben willst, scrollst Du nach unten auf den betreffenden Beitrag, klickst Du Zitat einfügen und löscht danach aus dem Zitat alles raus, worauf Du Dich nicht beziehst...

den Mietvertrag unterschreibe ich erst, wenn ich das mit dem Vermieter geklärt habe. Viel mehr bin ich jedoch auf die Reaktion meiner Frau gespannt. Bisher müsste sie ja wie gesagt noch keinerlei Konsequenzen aus ihrer Entscheidung tragen.

So wie ich verstanden habe, möchte Deine Noch-Frau die Trennung, insofern wäre es schon mal konsequent, wenn sie sich um eine neue Bleibe kümmert und Du mit den Kindern vorerst im Haus bliebest.
Könnest Du das zeitlich und finanziell stemmen? Wenn ja, würde ich das als mögliche Option in meiner Plaanung/Verhandlungsmasse aufnehmen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2018 10:10




(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wer hat denn dann die Kaution bezahlt?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2018 10:19
(@99problems)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Servus 99Problems!Wenn Du die Daten auch haben willst, scrollst Du nach unten auf den betreffenden Beitrag, klickst Du Zitat einfügen und löscht danach aus dem Zitat alles raus, worauf Du Dich nicht beziehst...
So wie ich verstanden habe, möchte Deine Noch-Frau die Trennung, insofern wäre es schon mal konsequent, wenn sie sich um eine neue Bleibe kümmert und Du mit den Kindern vorerst im Haus bliebest.

Danke für den Tip.
Das geht leider nicht. Sie soll und will ja auch da wohnen bleiben. OK, sie geht sicher davon aus, dass es ihr Recht ist da zu bleiben. Wenn es um das Kindeswohl geht ist das wohl auch so oder würde vor Gericht so entschieden werden.
Das würde zeitlich ziemlich eng werden, und steht so auch nicht zur Debatte. Die beiden größeren sind ja "nur" meine Stiefkinder und da würde die erste Wahl eh nicht auf mich fallen.
Sogar meine Frau, die es ja selber beendet hat, scheut dieses Thema und spricht seit dem auch nicht mehr darüber. Also alles was es betrifft oder wie es jetzt weiter gehen soll.

wer hat denn dann die Kaution bezahlt?

Die habe ich bezahlt. Bleibt die auch meine, wenn das vor der Eheschließung war?

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2018 12:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Eheschließung hat damit nichts zu tun. Das Geld gehört dem, der nachweisen kann, es gezahlt zu haben.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2018 12:24
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