Selbstbehalt
 
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Selbstbehalt

 
(@big_daddy66)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

ich bin seit einiger Zeit stiller Mitleser und hoffe, dass Ihr mir auch weiterhelfen könnt. Wie verhält es sich mit dem Selbstbehalt bei der Berechnung des Unterhaltes? Ich weiß, die Grenze liegt bei 900 Euro, da ich arbeite. Nun habe ich aber aus meiner zweiten Ehe noch ein Kind und eine Ehefrau, die nicht mehr arbeitet, erhöht sich dann der Selbstbehalt? Irgendwie finde ich mich in den vielen Angaben dazu nicht zurecht....
Wisst Ihr da Genaueres?

Viele Grüße
BD


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2008 15:37
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo daddy66,

erstmal herzlich willkommen bei vs.

Dein SB liegt bei 900 €, erstmal völlig egal ob du noch eien Ehefrau hast. bei der Berechnung des KU werden alle Kinder berücksichtigt und ggf. bekommen alle ein wenig weniger.  Deine Ehefrau würde nurdann Unterhalt für sich bekommen, wenn für deine Kinder der Mindestunterhalt mit Berücksichtigung deines SB gezahlt werden kann.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 15:51
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

in Ergänzung: Der SB ist ohnehin ein Blendwerk, da dieser mit akribischer Feinstarbeit zerlegt wird und gar bis auf ALG-2-Niveau abgeschmolzen werden kann (>hier<).

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 15:52
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

aber wenn dem Mann nur 900 € Selbstbehalt bleiben mit Frau, dann fällt er doch in ALG 2 und somit trägt die Allgemeinheit wieder die Kosten bzw. den KU.

Gruß
Sealjet


AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 18:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sealjet,

Das würde so oder so auf der einen oder anderen Seite passieren. Vorausgesetzt er ist Mangelfall und würde dann noch weniger für das erste Kind zahlen, würde dieses zum Sozialfall und seine zweite Familie wahrscheinlich auch.

Auch wenn man es nicht geren hört. Kinder muß man sich leider auch leisten können und das vorher eben auch besprechen. Ist man mitdem ersten Kind schon knapp am SB muß man halt sehen ,wie das mit einem weiteren Kidn gehen würde. Evtl. heißt das eben auch ,das die Ehefrau nach wenigen Monaten wieder arbeiten muß und nicht den Luxus des Daheimbleibens genießen kann.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 18:15
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Du hast schon Recht midnightwish,

aber was mich an der ganzen Sache stört, ist das nach dem neuen Recht die Frau auf Rang zwei rutscht, obwohl sie einen Säugling betreut. Das Ehegesetzt besagt doch das ich in der Ehe zu Unterhalt verpflichtet bin. Eine Frau hat doch das Recht auf Erziehungsurlaub.
Aber noch mal für mich????
D.h. solange ich keinen vollen KU zahle, zählt meine Frau nicht bei der Berechnung.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 18:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du hast es erfasst, seal.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 18:30
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Gibt es denn da schon Klagen von zweit Ehefrauen gegen diese neue Regelung?


AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 18:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sealjet,

Wehklagen bestimmt, aber für ne juristische fehlt meiner Meinung nach die Grundlage.

Und ich finde auch zurecht!

Wenn das Geld nicht reicht, kommen zuerst die Kinder dran. Und das ist einer der wenigen guten Aspekte der Unterhaltsrechtsreform, der auch angewendet wird.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 18:38
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

aber wenn dem Mann nur 900 € Selbstbehalt bleiben mit Frau, dann fällt er doch in ALG 2 und somit trägt die Allgemeinheit wieder die Kosten bzw. den KU.

Zu beachten ist, dass titulierter Unterhalt (egal ob KU oder TU/EU) nur dann bei der Berechnung des ALG-2-Bedarfs berücksichtigt wird, wenn der Unterhaltsverpflichtete Einkommen erzielt (sog. Aufstocker). Wird ausschließlich ALG-2 bezogen, bleibt der Unterhalt außen vor.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 18:50




(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Na super, dann wird es mich ja auch irgendwann erwischen.
Das mich hier keiner falsch versteht. Ich zahle dem Kind gerne Unterhalt, wenn es denn etwas davon hätte.
Und jetzt brauch keiner kommen wegen mehr Miete und mehr Kosten fürs Kind.
Wenn eine KM ihrem Kind mit gebraucheten Schuhen und Kleidung kommt und dann 3000 € für ne Autolackierung bezahlt, die auch noch hässlich war, ne so nicht. Dann bekomm ich ne dicke Halsschlachader bei jedem €.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 19:15
(@big_daddy66)
Schon was gesagt Registriert

Ihr Lieben,

vielen Dank für Eure Antworten. Dann ist es also tatsächlich so, wie ich angenommen hatte. Ich sehe es wie Sealjet, für mein 1. Kind bin ich gerne bereit, den Unterhalt zu tragen. Aber ich möchte auf meine Familie, meine Frau und mein 2. Kind niemals verzichten und dafür sorgen, dass es ihnen gut geht. Mit 900 Euro für eine ganze Familie wird das schwierig....

Danke auf jeden fall, dass Ihr Euch bemüht habt.
BD


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2008 19:25
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Big_daddy,

zu den 900 € kommen ja noch der KU hinzu. Das zur Verfügung stehehnde Einkomemn wird dann ja auf beide Kinder verteilt. Und wie schon gesagt: Das gilt auch nur im Mangelfall.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 19:38