ich habe ein oder wei fragen:
und zwar hat mein lebensgefährte zwei kinder ( 11 und 14 jahre alt) aus erster ehe.
für die beiden soll er unterhalt zahlen und zwar 211 euro für das große kind und 168 für das jüngere, der mindestunterhalt laut jugendamt.
er ist als glasreiniger beschäftigt für drei tage die woche und verdient 760 euro nettho.
nun will das jugendamt ihn fiktiv mit dem ganztagsentgelt berechnen, da würde er 1100 euro verdienen.
nun zu meine fragen: er hat ja theoretisch einen selbstbehalt von 900 euro?
wenn er 1100 verdient bleiben theoretisch ja nur zweihundert über, oder?
und das jugendamt das seine ex vertritt ist nicht bereit unser gemeinsame tochter (sechs monate) zu berücksichtigen.
dürfen die das? sind nicht alle minderjährigen leiblichen kinder gleichgestellt?
außerdem arbeite ich in an den zwei anderen tage und betreut unser gemeinsames kind
darf das jugendamt das verbieten?
da wir mit drei kindern leben sind wir auf mein einkommen angewiesen, er mußte leider mit seiner eigenen firma in die insolvenz
und zu guter letzt die ex erzählt ihren kindern ständig wieviel er zahlt, das er arbeitsfaul ist und sich mit den drei tagen vor dem unterhalt drücken will
belästigt seine eltern mit den unterhaltssachen und unterbindet mit diesem gift den kontakt zur vaterfamilie komplett und zum vater auch
kann man sich dagegen wehren und vorallem hat das aussicht auf erfolg, denn die kinder leiden unter diesem ständigen schlechtmachen
aber verschlimmern wir es wenn wir uns ans amt wenden? und wird das jugendamt überhaupt helfen, glauben?
wäre lieb wenn mir jemand dazu fakten liefern kann!!!
danke
hallo struzel,
ein nettes "Hallo" erhöht bei uns durchaus die Freude zuantworten.
und zwar hat mein lebensgefährte zwei kinder ( 11 und 14 jahre alt) aus erster ehe.
für die beiden soll er unterhalt zahlen und zwar 211 euro für das große kind und 168 für das jüngere, der mindestunterhalt laut jugendamt
Da irrt das JA. Der Mindestunterhalt wären 245 € und 288 €.
er ist als glasreiniger beschäftigt für drei tage die woche und verdient 760 euro nettho.
nun will das jugendamt ihn fiktiv mit dem ganztagsentgelt berechnen, da würde er 1100 euro verdienen.
Das kann das JA tun, wenn er nicht nachweist, das er keine Vollzeitstelle fidnet und nachweist das er sich darum bemüht. Er unterliegt nunmal der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.
er hat ja theoretisch einen selbstbehalt von 900 euro?
Ja, nur kann dieser evtl. duch fiktive Einkommen oder Haushaltsersparnis "umgangen" werden.
und das jugendamt das seine ex vertritt ist nicht bereit unser gemeinsame tochter (sechs monate) zu berücksichtigen.
dürfen die das? sind nicht alle minderjährigen leiblichen kinder gleichgestellt?
außerdem arbeite ich in an den zwei anderen tage und betreut unser gemeinsames kind
darf das jugendamt das verbieten?
Ja alle 3 Kinder sind gleichgestellt. Das JA kann niemanden verbieten statt zu arbeiten sein Kind zu betreuen. Allerdings kann es dann sagen: Er leistet seinen Anteil an KU als Betreuungsunterhalt, weswegen kein Barunterhalt angerechent wird. Zudem kann argumentiert werden, das sein zeitweises Hausmann-Dasein nicht zu Lasten der anderen Kinder gehen darf und du für die Zeit, die du das Kind nicht betreust um zu arbeiten ihm zu Unterhalt verpflichtet bist und er daher seinen Taschengeldanspruch gegenüberdir zum KU verwenden muß.
Gegen das das Gerede der Ex kann man meist leider wenig unternehmen. Man könnte um ein Vermittlungsgespräch beim JA bitten, um das zu klären.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo und danke für deine antwort!
habe aber noch drei fragen,
1. wiederspricht es sich nicht das die das einkommen berücksichtigen als wenn er den ganzen tag arbeitet, aber gleichzeitig betreuungesunterhalt abgezogen wird?
für mein empfinden könnte nur eins berücksichtigt werden?
denn wenn er den ganzen tag arbeitet müßte ja der barunterhalt abgezogen werden.
2. unterhalt an ihn kann mir doch nur angerechnet werden wenn ich leistungsfähig bin, da gehen doch auch bei mir die kinder vor, oder?
3. wir wollen diesen vom gericht festgelegten unterhalt ja zahlen und ich unterstütze meinen partner dabei auch gern, nur mehr kann ich auch nicht mehr leisten
und die angst die ich hab das der gerichtlich festgelegte unterhalt einfach erhöht wird, da man ja anscheinend alles zu unseren ungunsten auslegen kann
hab ich mit der angst recht?
wäre lieb wenn ich da noch eine antwort bekomm.
lg
Hi
eine fiktive Gehaltsanrechnung steht dem JA nicht zu, da es fachlich (und manchmal auch sonst so) nicht in der Lage ist, die Umstände zu beurteilen. Dies obliegt einem Gericht. Das gleiche trifft auf eine Haushaltsersparnis zu.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
hallo oldie,
das jugendamt hat geschrieben das es von einer fiktiven 40-stundenwoche ausgehen wird bei der unterhaltsberechnung.
heißt das, das wir das nicht akzeptieren müssen?
und darf das ja überhaupt einfach den unterhalt neu berechnen wenn doch ein urteil besteht?
müßte das nicht die ex erstmal anfechten?
lg
und darf das ja überhaupt einfach den unterhalt neu berechnen wenn doch ein urteil besteht?
Dazu müßte man erstmal wissen was im Urteil steht
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi stuzel74
Zu aller erst begründed ein/das Urteil den Unterhaltsanspruch selbst, darüber hinaus wird zum Zeitpunkt der Urteilssprechung (entsprechend den damaligen Umständen) die Höhe der Unterhaltsleistung festgelegt. Bei KU darf lt. BGB regelmässig alle zwei Jahre EK-Auskunft verlangt werden, bei Vorliegen trifftiger Gründe auch zwischendurch.
Die Berechnungen vom JA braucht ihr nicht zu akzeptieren und bei Deiner Schilderung würde ich es auch tunlichst sein lassen. Dann geht es eben vor's Gericht, wenn das JA glaubt, da ist was zu holen. An eurer Stelle würde ich selber überlegen, Unterhaltsabänderungsklage einzureichen, da m.M.n. hier zu viel falsch läuft und wahrscheinlich auch gerechnet wurde. Ausserdem vermute ich, dass das Urteil zum UH für die zwei Kinder vor der Geburt des Dritten ergangen ist und somit die Grundlagen seiner Bemessung sich geändert haben.
Gruss oldie
Edit: Abänderungsklage sollte Dein LG unbedingt einreichen, schliesslich gibt es jetzt 4 UH-Berechtigte, davon drei im 1. und einer im 2. Rang.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke für die gute und sachlich antwort, das hilft uns wirklich voran!
aber einen hab ich noch, wie kann sie denn diese auskunft verlangen?
muß das über den anwalt laufen? oder kann das jugendamt :), das die beistandsschaft ausübt, die anfrage übernehmen?
die wollen nämlich die gehaltsabrechnungen haben...
nochmal danke das ihr da einem frischling helft! 🙂
super und nochmal danke!
glaube für heute hab ich keine fragen mehr- war schon ne menge input.
das urteil bekommen wir morgen vom anwalt zurück und werden es uns dann nochmal genauer ansehen.
wünsche allen einen schönen abend!!!
lg
ps: der 🙂 sollte natürlich nicht beim jugendamt hin!!!