Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand ja helfen. Ich habe diese Seite hier gefunden und war ganz glücklich darüber. Hier nun mein Anliegen:
Die Ex meines Mannes hat sich vor einem Jahr selbständig gemacht und befindet sich lt. Jugendamt noch in der Verlustzone :question: - die beiden haben einen gemeinsamen mittlerweile 18jährigen Sohn, der bei seiner Oma (mütterlichseits) lebt, nachdem die Mutter ihn rausgeschmissen hat. Der Sohn hat einen Hauptschulabschluss. Danach hat er sich auf einem Berufskolleg zwecks Nachholung seines Realschulabschlusses angemeldet. Ganze 14 Tage hat es gedauert und er hat sich dann abgemeldet (hätte er es nicht getan, hätte das einen Schulrausschmiss bedeutet). Da er seinem Vater seither nicht nachweist, was er tut, um was er sich bemüht usw. hat dieser den Unterhalt ersteinmal einbehalten. Nun schreibt das Jugendamt, dass seine Ex mittlerweile ihre betriebswirtschaftliche Auswertung vorgelegt hat und sie sich demnach in der Verlustzone befindet und daher keinen Unterhalt leisten müsse. 😡
Hallo? Also irgendwie versteht mein Mann die Welt nicht mehr - als er 1,5 Jahre lang arbeitslos war, musste er auch zahlen (auch ohne Einkünfte - denn da wurde ich dann in die Pflicht genommen (Unterhalt für Ehemann). Ex ist wieder verheiratet - Mann ist selbständiger Uhrmachermeister, sie hat ein Krims-Krams-Geschäft seit einem Jahr. Die beiden haben Haus, 2 PKW's, Wohnwagen und noch 2 eigene Kinder.
Bitte versteht das nicht falsch. Mein Mann würde ja Unterhalt zahlen, käme Sohn seinen Verpflichtungen, die er ja mit nunmehr 18 Jahren hat, nach und wenn Mutter ebenfalls zum Barunterhalt verpflichtet würde (zumal Sohenmann ja nicht mehr zuhause wohnt, sondern bei Oma). Frecherweise kassiert Ex auch noch das Kindergeld.
Vielleicht kann mir hier jemand Auskunft darüber geben wie es sich verhält, wenn Ex sich einfach selbständig macht und damit meint, sie müsse nicht zahlen.
Ich wäre für jegliche Hilfe sehr dankbar.
Lieben Gruß
S.
Hallo Kimba,
willkommen auf vatersein.de! Es melden sich bestimmt hier noch die Unterhaltsexperten.
Grundsätzlich macht Ihr doch alles richtig. Sohnemann ist volljährig und befindet sich nicht in der Aus-
bildung und damit entfällt die KU-Pflicht. Fertig.
Die Ungleichbehandlung, die Ihr empfindet, vermag darauf zurückzuführen sein, dass es sich
um eine solche handelt (KU-unterhaltspflichtige Mütter und Väter sind zwei Paar Handschuhe); es
kann aber auch sein, dass es hier eine Rolle spielt, dass ab 18 Jahre die gesteigerte
Erwerbsobligenheit bzgl. des KU wegfällt.
LG,
Mux
Hallo Mux,
danke Dir für Deine Antwort. Wir wollen ja auch nichts falsch machen und dem Jungen soll es ja eigentlich an nichts fehlen. Aber mein Mann sagt halt immer, dass er dessen Faulheit nicht unterstützen muss. Das JA hat mit einer Urkunde gedroht, die Sohnemann bewirken kann. Wird das ganze nun vor Gericht gehen? Verstehe die Mutter nicht .... es ist doch auch ihr Kind. Aber zahlen will sie nicht. Wir haben jetzt die betriebswirtschaftliche Auswertung von ihr beim JA angefordert. Wir wissen auch, das sie bei Ebay jede Menge verkauft. Ich finde es ungerecht, dass die Männer in den Fällen immer wieder die Hosen ausgezogen werden (nicht, weil es sich um meinen Mann handelt, sondern generell). In der heutigen Zeit kann Frau genauso dazu beitragen den Unterhalt zu leisten. Und wie gesagt: Sie hat ja auch noch einen Ehemann.
LG
S.
Schaust Du z.B. hier:
http://www.kanzlei-doehmer.de/Vollj_29.htm
oder einfach mal googlen.
Mit 18 ist der Sohn in finanzieller Hinsicht für sich selbst verantwortlich. Eine Unterhaltspflicht nach § 1602(1)
tritt nur bei Bedürftigkeit ein. Und diese ist nachzuweisen.
LG,
Mux
Nun schreibt das Jugendamt, dass seine Ex mittlerweile ihre betriebswirtschaftliche Auswertung vorgelegt hat und sie sich demnach in der Verlustzone befindet und daher keinen Unterhalt leisten müsse.
Hallo,
nur die Ruhe. Stelle den kompletten Text des Schreibens anonymisiert hier ein, wir basteln dir dann eine Antwort ans Jugendamt.
/elwu
Hallo zusammen,
ich werde heute abend den Text mal reinstellen (selbstverständlich ohne Namen 😉 ). Bin schon gespannt darauf, was wir denen vom JA schreiben können. Vielen Dank aber schon einmal vorab für die lieben Antworten und Hilfestellungen.
Eben habe ich erst einmal beim Finanzamt angerufen und gefragt, wie es möglich ist, das Kind wieder auf die Steuerkarte zu bekommen (da er ja 18 ist, haben die ihn erstmal rausgenommen).
Wir brauchen jetzt von ihm (lt. Finanzamt) zumindestens eine Bescheinigung darüber, das er arbeitsuchend gemeldet ist. Da er aber den Kontakt zu uns abgebrochen hat, wird das schwierig. Das Arbeitsamt darf keine Auskunft geben. Und ich denke, da er ja zur Zeit keinen Unterhalt von seinem Vater erhält, wird er den Teufel tun und ihm diese Bescheinigung vorlegen. Ich hab ihn jetzt dennoch per EMail darum gebeten. Mal sehen was passiert. Mein Mann macht sich schon ganz verrückt, weil ihm das alles auf den Magen schlägt und er immer noch sauer darüber ist, wie seine Ex versucht sich aus der Verpflichtung Barunterhalt zu leisten zu drücken.
Ach ja ... was wäre das Leben doch schön, wenn man sich nicht immer alles erkämpfen müsste :exclam:
Moin,
Ich hab ihn jetzt dennoch per EMail darum gebeten.
Ich fände es besser, wenn der Vater seinen Sohn angeschrieben hätte.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@DeepThought
ich habe ja von seiner EMail-Addi und in seinem Namen geschrieben. Hatte mich falsch ausgedrückt:
@ Mux
Hier kommt nun der Text des Jugendamtes:
Sehr geehrter Herr ......
ich nehme Bezug auf mein Schreiben vom 13.07.09. Darin wurde Unterhalt für Ihren Sohn .... geltend gemacht. Sie haben im July Ihre Unterlagen vorgelegt. Da sich bei jungen Volljährigen die Unterhaltsverpflichtung nach dem Einkommen beider Elternteile richtet, scheiterte die Unterhaltsberechnung bislang an den fehlenden Unterlagen der Mutter. Dies wurde Ihnen auch in einem Telefonat am 17.09.2009 mitgeteilt. Frau ..... hat nunmehr ihre Einkommensunterlagen vorgelegt, so dass die Unterhaltsberechnung nunmehr erfolgen kann.
Frau .... hat hier dargelegt, dass sie selbständig ist. Laut der vorgelegten Betriebswirtschaftlichen Auswertung befindet sich Ihr Geschäft noch in der Verlustzone. Sie erzielt also kein Einkommen und ist somit nicht in der Lage Unterhaltsleistungen zu erbringen. Ich habe darauf verzichtet, Ihnen eine Kopie der Betriebswirtschaftlichen Auswertung beizufügen; auf Wunsch kann diese jedoch nachgereicht werden.
Für die Unterhaltsberechnung ist damit damit nur Ihr Einkommen maßgebend.
Nach dem Durchschnitt der Monate 07/08 bis 06/2009 verfügen Sie über ein mtl. Nettoeinkommen von 1.980,53 Euro
Hierauf sind Fahrtkosten in Höhe von 22 km x 2 x 220 Tage x 0,3 Euro : 12 Monate also von 242,00 Euro anzurechnen. Außerdem ist der VDK Beitrag in Höhe von (54,- Euro : 12) = 4,50 Euro in Abzug zu bringen.
Es verbleibt zunächst ein durchschnittl. bereinigtes Nettoeinkommen von 1.734,02 Euro.
Von Ihnen wurde verschiedene Schuldverpflichtungen angegeben. Da Ihre Ehefrau über eigenes Einkommen verfügt, können div. Schuldverpflichtungen nicht berücksichtigt werden. Gegenüber jungen Volljährigen ist die Unterhaltspflicht nicht mehr gesteigert.
Es verbleibt ein unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen von 1.648,33 Euro.
Mit d. genannten EInkommen sind Sie der 2. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle zuzuordnen. Da Ihr Sohn derzeit arbeitssuchend ist, gehe ich davon aus, dass für ihn noch ein Kindergeldanspruch besteht u. einer der Elternteile dieses beantragt hat u. es IHrem Sohn zukommen lässt. Das KG ist dann auf die Unterhaltsverpflichtung anzurechnen. >Dies vorausgesetzt ergibt sich folgender Unterhalt.
Unterhalt ab Volljährigkeit gem. Einkommensgruppe 2 = 454 Euro
abzüglich Kindergeld = 164 Euro = zu zahlender uNterhalt 290 Euro!!!!
Ich darf Sie bitten in dieser Höhe den Unterhalt zu zahlen .
Grundsätzlich kann Ihr Sohn von Ihnen auch die Festschreibung der Unterhaltsverpflichtung in einer Unterhaltsurkunde verlangen. Ich werde ihm dieses raten.
So und nun seid Ihr dran. Ich bitte um Hilfe.
Vielen Dank im Voraus
LG
S.
Hi Kimba
Da Ihr Sohn derzeit arbeitssuchend ist ...
Lese ich das richtig? Für einen arbeitssuchenden Volljährigen wird hier das JA aktiv?
Dazu ist das JA weder berechtigt noch hat ein arbeitssuchender Jugendlicher Anspruch auf KU. Er hat selbst für sich zu sorgen. Das JA darf bis zum 21. Geburtstag lediglich beratend tätig werden, keinesfalls Aktionismus entfalten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Morgen!
Da die Schreiben und Berechnungen vom Juli sind, nehme ich an, dass das JA den Betrag errechnet hat als Kind noch in der Schule war. Hört sich auch so an, als wüsste das JA nicht, dass der Volljährige die Schule beendet hat.
Unterhalt ab Volljährigkeit gem. Einkommensgruppe 2 = 454 Euro
abzüglich Kindergeld = 164 Euro = zu zahlender uNterhalt 290 Euro!!!!
Bedarf wäre normal 640 Euro. Kind könnte den ganzen Betrag von dir alleine fordern und du müsstest dann die KM im Wege der Ersatzhaftung in Anspruch nehmen - schwieriger und langer Weg!
Ich würde während das Kind in schul. Ausbildung war den errechneten Betrag von 290 Euro bezahlen (vorausgesetzt die Berechnung stimmt - keine weiteren Unterhaltspflichten?). Nach Abmeldung von der Schule keine Zahlungen mehr leisten.
Grüße,
kosmos
(lustiges Schreiben)
Hallo,
Antwort:
----
Sehr geehrte Frau Blabla,
zunächst möchten Sie mir bitte benennen, auf welcher rechtlichen Basis Sie für meinen volljährigen Sohn in Unterhaltsdingen tätig werden. Ein Hinweis zudem: Mein Sohn ist nicht priviliegiert und geht keiner Schul- oder beruflichen Erstausbildung nach, zumindest ist diesbezüglich nichts vorgetragen. Somit besteht keine Unterhaltsverpflichtung.
Mit freundlichem Gruß
Unterschrift
----
/elwu
Hi Kimba
Lese ich das richtig? Für einen arbeitssuchenden Volljährigen wird hier das JA aktiv?Dazu ist das JA weder berechtigt noch hat ein arbeitssuchender Jugendlicher Anspruch auf KU. Er hat selbst für sich zu sorgen. Das JA darf bis zum 21. Geburtstag lediglich beratend tätig werden, keinesfalls Aktionismus entfalten.
Gruss oldie
Hi oldie,
ja das JA wird aktiv als beratender und unterstützender Teil.
Guten Morgen!
Da die Schreiben und Berechnungen vom Juli sind, nehme ich an, dass das JA den Betrag errechnet hat als Kind noch in der Schule war. Hört sich auch so an, als wüsste das JA nicht, dass der Volljährige die Schule beendet hat.
Bedarf wäre normal 640 Euro. Kind könnte den ganzen Betrag von dir alleine fordern und du müsstest dann die KM im Wege der Ersatzhaftung in Anspruch nehmen - schwieriger und langer Weg!
Ich würde während das Kind in schul. Ausbildung war den errechneten Betrag von 290 Euro bezahlen (vorausgesetzt die Berechnung stimmt - keine weiteren Unterhaltspflichten?). Nach Abmeldung von der Schule keine Zahlungen mehr leisten.
Grüße,
kosmos
Hallos Kosmos,
zum Zeitpunkt des ersten Schreibens vom JA war der Junge bereits nicht mehr in der Schule :exclam: Das JA weiß aber durch ein Telefonat von meinem Mann, dass sein Sohn die Schule abgebrochen hat.
Wieso wäre der Bedarf so hoch? Kind lebt bei der Oma und Kindergeld kassiert nach wie vor die leibliche Mutter :question:
Und: Wie gesagt, er hat sich selber an der Schule abgemeldet (sonst wäre er geflogen) - damit denke ich, konnte mein Mann den Unterhalt einstellen.
Mir geht es nur darum, ob man die Ex-Frau trotz Selbständigkeit nicht auf Barunterhalt verklagen kann. Denn die Betriebswirtschaftliche Auswertung die sie dem JA vorgelegt hat, gibt keinen Einblick auf Vermögen o.ä.
LG S.
Hallo,
Antwort:
----
Sehr geehrte Frau Blabla,zunächst möchten Sie mir bitte benennen, auf welcher rechtlichen Basis Sie für meinen volljährigen Sohn in Unterhaltsdingen tätig werden. Ein Hinweis zudem: Mein Sohn ist nicht priviliegiert und geht keiner Schul- oder beruflichen Erstausbildung nach, zumindest ist diesbezüglich nichts vorgetragen. Somit besteht keine Unterhaltsverpflichtung.
Mit freundlichem Gruß
Unterschrift
----/elwu
Vielen Dank für die Formulierung des Textes an das JA Elwu !!!!!! 🙂
Aber geklärt ist wirklich nicht, inwieweit die leibliche Mutter keinen Unterhalt zahlen muss ;(
Hi Kimba
Aber geklärt ist wirklich nicht, inwieweit die leibliche Mutter keinen Unterhalt zahlen muss ;(
Wie denn auch. Dazu bedarf es einer eingehenden Prüfung ihrer Einkommenslage, Buchprüfung und und und. Ebenso ist Grundvoraussetzung eine vollständige Auskunft mit belegen über ihr Einkommen. All das steht nicht zur verfügung. Wie bitte soll da eine Antwort gegeben werden?
Der Junge ist nicht privilegiert, daher gibt es auch keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit - weder für Dich noch für die KM. Und nochmals:
Im Moment hat der Junge keinen Anspruch auf Unterhalt. Es ist seine Aufgabe zur Arge zu gehen und ALG2 zu beantragen. Auch besteht die Möglichkeit, dass er sich bei der AfA ausbildungssuchend meldet, dann trifft ihn keine Erwerbsobliegenheit und er bekommt relativ einfach ALG2. Ebenso wird er dann durch einen MA der AfA betreut bei der Suche nach Ausbildungsmöglichkeiten.
Zudem besteht die UH-Verpflichtung zeitlebends. Es ist jedoch eine andere Frage, inwieweit der/die Verpflichtete leistungsfähig ist.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Kimba,
unterhaltsberechtigt ist nur, wer ausserstande ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften. Dies trifft bei jungen Erwachsenen nur für den Fall zu, dass sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Ansonsten sind sie für ihren Lebensunterhalt selbst verantwortlich.
In Eurem Fall schreibt der Sachbearbeiter ja sogar selbst, dass der Knabe "arbeitssuchend" gemeldet sei; von Ausbildung ist nirgends die Rede. Damit entfällt eine UH-Pflicht durch die Eltern; auch von "Übergangszeiten" kann keine Rede sein.
Ich würde dem Knaben einen Link wie http://jobs.meinestadt.de/berlin seines Wohnortes schicken (in Kopie vielleicht auch an den Jugendamts-Fuzzi); da sind massenhaft Jobs für Ungelernte dabei. Notfalls muss man dann eben mal eine Zeit lang Strassen fegen, als Bauhelfer auf dem Bau arbeiten oder Fritten braten. Sich einfach zurücklehnen und auf Papa's Kohle warten wird nicht funktionieren. Und ein unangenehmer Job kann durchaus motivierend dafür sein, einen Schul- oder Berufsabschluss anzustreben. Jedenfalls motivierender als ein "wofür anstrengen; Kohle kommt doch auch so".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke Martin und auch Dank an Dich oldie, :redhead:
aber mal im Ernst: Wie kann das JA nur bei Anblick einer Betriebswirtschaftlichen Auswertung davon ausgehen, dass mein Mann alleine unterhaltspflichtig ist?
Was ist, wenn "Knabe" eine Unterhaltsurkunde bewirkt?
Was meint Ihr denn wie oft wir dem schon Stellenanzeigen mitgebracht hatten (zu Zeiten als noch Kontakt war) und ihm gesagt haben er möchte sich bei Arbeitsamt als ausbildungssuchend melden oder mal in die Zeitung und ins internet schauen. Rechts rein, links wieder raus. Quasi Faulheit in Person (außerdem war ihm nichts Recht und gut genug). :knockout:
Nur meinem Mann macht es eben Sorgen (er ist Schwerbehinderter). Ich werde ihm heute abend mal Eure Beiträge zeigen. Vielleicht kann ich ihn ja wieder ermutigen 🙂
Wenn er ALG II beantragt, kommt doch dann spätestens die ARGE auf meinen Mann zu und verlangt von ihm das Geld zurück, oder?
LG S.
Moin Kimba,
aber mal im Ernst: Wie kann das JA nur bei Anblick einer Betriebswirtschaftlichen Auswertung davon ausgehen, dass mein Mann alleine unterhaltspflichtig ist?
möglicherweise, weil das Vorliegen der Voraussetzungen nicht geprüft (oder falsch dargestellt) wurde. So ähnlich wie bei jemand, der einen Kfz-Steuerbescheid bekommt, obwohl er gar kein Auto hat.
Was ist, wenn "Knabe" eine Unterhaltsurkunde bewirkt?
eine solche Urkunde bekommt er nicht, solange er nicht die bekannten Voraussetzungen für Unterhalt erfüllt (Schule/Ausbildung/Studium).
Quasi Faulheit in Person (außerdem war ihm nichts Recht und gut genug). :knockout:
nun, auch Faulheit muss man sich leisten können.
Wenn er ALG II beantragt, kommt doch dann spätestens die ARGE auf meinen Mann zu und verlangt von ihm das Geld zurück, oder?
nicht, solange keine Voraussetzungen für Unterhalt bestehen (siehe oben). Es könnte allerdings sein, dass die ARGE den Knaben dann selbst auf den Topf setzt und ihm Arbeitsstellen zuweist, bei der "kein Bock" dann keine tragende Rolle spielen wird. Und es könnte sein, dass der Knabe das weiss...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
:mad:So, jetzt sich sich der Knabe doch tatsächlich gewagt einen Brief an seinen Vater zu schreiben (wobei dem Text nach, den Brief eher die Oma geschrieben hat).
Vorwürfe, Vorwürfe usw. Er wäre im Recht. Er würde ja seiner Erwerbstätigkeit nachgehen :knockout: (ich hab mich weggelacht als ich das las) und mein Mann würde daher zum Unterhalt verpflichtet sein. Er würde angeblich 250.- Euro Miete bei der Oma zahlen müssen, Kleidungsgeld und Bewerbungskosten haben. Er fragt, wovon er die denn bezahlen müsste? Er schrieb, dass er nunmehr seinen Vater vor Gericht bringen würde 🙂 - ne, was freue ich mich doch darauf. Also hat mein Mann jetzt erstmal die Schnauze gestrichen voll und hat morgen 17 Uhr einen Termin bei einem Fachanwalt. Bin mal gespannt was Sohnemann dann macht - wahrscheinlich weinen. Weil mit dem Schreiben hat er sich nun selber in so eine dämliche Situation gebracht, aus der er so einfach nicht mehr rauskommt. Denn wenn er ja - wie er schreibt - angeblich erwerbstätig ist, braucht er ja keinen Unterhalt mehr *grins*.
Außerdem fügte er eine Liste bei, bei welchen Firmen er sich bereits beworben hat. Da kommen wir ab dem Zeitpunkt auf Unterhaltseinstellung (01.10.) gerade mal auf vier Stück. Und ob er die wirklich geschrieben hat ist auch fraglich. Weil so eine Liste kann ich auch schreiben.
Bin mal gespannt wie es weitergeht.
Wünsche Euch allen einen schönen Tag. Musste das loswerden, weil es zum schießen ist :rofl2:
