Hallo Gemeinde,
bereite mich gerade auf die nächste Schlacht bzgl. Unterhalt vor. Mein Sohn (22) studiert und bekommt nur von Unterhalt und wohnt bei der KM.
Tochter (um die geht es) wird nun 18 wohnt bei der KM und will Unterhalt. Bevor das ganze RA Gerede anfängt wollte ich mein bereinigtes Netto ermitteln.
Selbst bewohne mit meiner neuen Frau (ohne neue Kinder) ein neues Doppelhaus mit 50%tigem Anteil. Dies wollte ich als sekundäre Altersversorgung (4%)
mit in die Ermittlung des bereinigten Nettos einfließen lassen.
Ich selbst habe versucht zu recherchieren, aber habe nicht wirklich genaues gefunden, wie das errechnet werden kann und was dann mit Wohnvorteil ist.
Restschuld ist noch ziemlich hoch, das erst 3 Jahre her.
Über Tipps wäre ich dankbar.
Gruss RP
OLG Düsseldorf
Hallo,
Du bist (Mit)eigentümer einer Immobilie und bewohnst diese. Deshalb wird Dir ein Wohnvorteil in Höhe des Mietwerts der Doppelhaushälfte (zu 50%, da Du mit Deiner neuen Ehefrau Eigentümer bist) angerechnet.
Dagegen rechnen/abziehen kannst die Kosten für die Unterhaltung der Immobilie und die Kreditzinsen (auch zur Hälfte), nicht aber die Tilgung (ebenso). Die Begründung ist, dass die Tilgung dem Vermögensaufbau dient.
Die Tilgung kannst Du bei der Altersvorsorge anbringen, da die Immobilie auch der Altersvorsorge dient. Dies kann bis maximal 4% vom Brutto erfolgen.
VG Susi