Seit neuesten ein K...
 
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Seit neuesten ein Kind im Wechselmodell

 
(@nordlicht84)
Rege dabei Registriert

Hallo,

wie bei den meisten von euch steht auch bei uns wieder das leidige Thema Unterhalt an, da ich mir unsicher bin wie ich es berechnen solll,
wäre es klasse wenn ich in einen nicht öffentlichen Bereich verschoben werden könnten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2021 13:27
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus,
stell einfach deine (können auch ausgedachte) Zahlen/Daten anonymisiert hier rein, dazu braucht es erst mal keinen geschützten Bereich (nicht alle kompetenten und hilfsbereiten User haben Zugriff darauf) 😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2021 14:04
(@nordlicht84)
Rege dabei Registriert

Ok,

ich wohne im schönen Schleswig-Holstein, habe ein Netto Einkommen von 2039€.
Habe zwei Kinder aus erster Ehe, Tochter 1 (13 Jahre) und Tochter 2 (9 Jahre) die große ist seit einen halben Jahr im Wechsel Modell.
Aus zweiter und aktueller Ehe habe ich ein Kind von 2 Jahren.

Die Frage ist wieviel muss ich für die Kinder an meine Ex zahlen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2021 14:23
(@nordlicht84)
Rege dabei Registriert

Ach ja und eine Steuer Rückzahlung von ca. 360€ pro Jahr

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2021 14:25
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Berufsbedingte Aufwendungen? --> bis zu 5% vom Nettoeinkommen (oder gegen Nachweis) abzugsfähig.
Private Altersvorsorge? --> bis zu 4% vom Bruttoeinkmmen abzugsfähig.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2021 15:06
(@nordlicht84)
Rege dabei Registriert

Da es auf eine Mangel Fall Berechnung heraus laufen wird ist da nicht viel anzusetzen. Man könnte einen Fahrt Weg von 5km pro Tour ansetzen.
Altersvorsorge nur Riester mit 15€.
Ach ja und meine ex verdient fast nix, hat einen Minijob.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2021 15:10
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @Nordlicht84,
unabhängig von der (eventuellen!) Mangelfallproblematik sollte man trotzdem versuchen die berufsbedingten Aufwendungen in voller Höhe und gemäß Leitlinien des zuständigen OLG (Wohnsitz der Kinder aus 1. Ehe) anzusetzen... Dann muß man halt weitersehen...
Zum Kind in Wechselmodell:
Hier wird ja die Einkommenssituation der KM aus 1. Ehe bei der Berechnung hinzugezogen... ist das Einkommen dieser KM bekannt und belegt?
Ansonsten:
Du bist - aktuell - vier Personen zu Unterhalt verpflichtet:
Kindesunterhalt für 3 Kinder und (noch) Betreuungsunterhalt für die KM Deines jüngsten Sprößlings. Falls über das 3. Lebensjahr Deiner Jüngsten Kindsbezogen Gründe vorliegen kann auch länger Betreuungsunterhalt in Frage kommen...

Edith: existieren Unterhaltstitel für die älteren Kinder?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Geschrieben : 15.12.2021 11:25
(@nordlicht84)
Rege dabei Registriert

Hallo Kakadu

so ich Kämpfe mich mal durch. Wie gesagt man könnte 10 KM Weg zur Arbeit ansetzen. Die Mutter aus erster Ehe hat wie gesagt nur einen Minijob (450€). Dies ist bekannt und belegt. Ein unterhaltstitel existiert nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2021 12:02
(@nordlicht84)
Rege dabei Registriert

Kann mir einer sagen wie ich es berechnet?
Klar vom Netto die 10 Kilometer zur Arbeit hin und zurück abziehen und dann?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2021 10:18
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @Nordlicht84,
wie schon von von @82Marco angedeutet ist der Informationsgehalt recht dünn...
Hast Du schon mal in den von mir zitierten Leitlinien des zuständigen OLG´s nachgelesen. Jedes OLG hat - mehr oder weniger detailiert - seine eigenen Leitlinien. Die sollte man sich da mal durchlesen...
Welches OLG ist denn für die, im Wechselmodell betreuten Kinder zuständig?

Es kann zB. durchaus sinnvoll sein, auf die 5%-Klausel bei den berufsbedingten Aufwendungen zurückzugreifen, weil es
1. einfacher ist, und
2. einträglicher ist

Allerdings wird die 5% Regel nicht bei allen OLG´s akzeptiert...(und ist meistens)  auch auf 150,- € monatl. gedeckelt)
Macht man von der 5% Regel keinen Gebrauch sind u.A. folgende Dinge abzugsfähig:
- Arbeitsweg (Hin-und Rück)
- Beschaffung von Arbeitsmitteln/ Arbeitskleidung und deren Erhalt (zB. Reinigung)
- die von @82Marco genannte Altersvorsorge (falls Du da weniger hast, kannst Du ja immer noch aufstocken - auch jetzt noch!)
- Gewerkschaftsbeiträge
- diverse Beiträge von priv. Krankenzusatzversicherungen (z.B. Zahnzusatzversicherung)
- Zins- und Tilgung bei selbstbewohnten und noch zu finanzierenden Wohneigentum (genauer informieren).

Im Moment läuft es wohl darauf hinaus, dass Du Unterhalt an Deine Ex bezahlen wirst. Meiner Meinug nach aber nur anteilig max hälftig vom Tabellensatz der DDT.
Ich sehe es allerdings so, dass die KM der im Wechselmodell betreuten Kinder ebenfalls überobligatorisch zu einer Arbeit verpflichtet ist (wäre) . Sie könnte ja immer dann einer (besserbezahlten) Arbeit nachgehen, wenn Du die KInder betreust...
Ggf. könnte man deshalb über den Familienausgleich Ansprüche gegen die KM  geltend machen - keine Ahnung, ob sich der Weg lohnt...
Mal sehen, was da andere Forianer dazu sagen...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2021 09:49




(@nordlicht84)
Rege dabei Registriert

Hallo Kakadu59,

so ich konnte mich heute früh mal etwas mehr mit den Thema beschäftigen meine Netto Einkommen liegt bei 2039€ + 30€ Steuerrückzahlung umgelegt auf die Moante ergibt 2069€.

Abzugsfähig wären monatlich 77€ Fahrkosten sowie 15€ Riesterrente, wobei ich da verschiedene Angaben gefunden habe ob es anerkannt wird oder nicht. (OLG Schleswig)
Zahnzusatzversicherung 28€
Mehr Kosten fallen bei mir nicht an.

Macht ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1949€.

Meine Ex verdient im Moment wie gesagt wenig 450€ Job. Nun ist die Frage wie berechnet sich der Unterhalt. Es geht mir nicht darum mich "arm zu rechnen" sondern lediglich einen Wert zubekommen was auf einen zu kommen könnte. Im Moment strebe ich eine Einigung unter vier Augen mit meiner Ex an.

Da die große (die im Wechselmodell) ab nächsten Jahr Nachhilfe bekommt müsste ich mich an den Kosten ja auch anteilig beteiligen oder?

So ich hoffe ich habe soweit nix vergessen. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2021 12:19
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nordlicht84,

Meine Ex verdient im Moment wie gesagt wenig 450€ Job. Nun ist die Frage wie berechnet sich der Unterhalt. Es geht mir nicht darum mich "arm zu rechnen" sondern lediglich einen Wert zubekommen was auf einen zu kommen könnte. Im Moment strebe ich eine Einigung unter vier Augen mit meiner Ex an.

Dann erst mal die Frage: Wovon lebt deine Ex?

Das wäre zwar eigentlich so überhaupt nicht deine Baustelle, aber sobald bei ihr irgendwelche Ämter wegen Sozialleistungen im Boot sind, insbesondere bei Hartz IV, betrifft es dich ggf. irgendwie doch - eine "Einigung unter vier Augen" ist dann nicht mehr so ohne weiteres möglich, weil die Unterhaltsansprüche ggf. auf das Amt übergehen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2021 12:43
(@nordlicht84)
Rege dabei Registriert

Ja sie lebt von den Minijob und den Ämtern genau deswegen wird sie eher versuchen es so zu Regeln

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2021 12:45
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nordlicht84,

Ja sie lebt von den Minijob und den Ämtern genau deswegen wird sie eher versuchen es so zu Regeln

Welches Amt genau, oder besser gesagt, welche Art von Sozialleistung?

Und wie ist der Unterhalt bislang geregelt - vor allem, ist da amtlicherseits noch niemand auf dich zugekommen? Das erscheint mir etwas seltsam, und ich hätte da so einen vorsichtigen Anfangsverdacht, dass deine Ex möglicherweise gegenüber den Behörden mit einem "Vater zahlt keinen Unterhalt" schummeln könnte ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2021 13:13
(@maxmustermann1234)
Registriert

Was verdient deine Frau? Kann sie den Lebensunterhalt eures neuen Kindes alleine sichern?

Was könnte deine Ex verdienen, wenn sie arbeiten würde? Sie unterliegt einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit für das Wechselmodell-Kind.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2021 13:16
(@nordlicht84)
Rege dabei Registriert

Hallo und vielen dank an euch allen.

Also geschummelt wird nix, wir konnten uns gestern unter vier Augen
einigen, ich danke euch trotzdem und wünsche eine schöne Weihnachtszeit

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2021 21:26