Liebe Mit-Eltern,
zuerst mal ein freundliches Hallo ins Forum. Ich freue mich sehr Euch gefunden zu haben. Ich kann mir vorstellen was es für ein Aufwand ist dieses Forum zu betreiben und am Leben zu halten. Da steckt viel initiative und Freizeit dahinter. Also schon vor dem Problem ein herzliches Danke!
Wie schon im Titel beschrieben, ist meine Situation echt komplex und ich bekomme nur sehr widersprüchliche Auskünfte und Antworten. Ich versuche natürlich so trocken und sachlich wie möglich alles zu beschreiben. Zu meiner persönlichen Motivation nehme ich gern Stellung aber nur wenn das gewünscht wird 🙂
Ich bin 40 und geschieden. Ich habe ein ziemlich gutes Einkommen. Meine Ex-Frau und ich haben 2 gemeinsame Söhne.
Sohn2 ist 7 Jahre alt und wohnt bei seiner Mutter
Sohn1 wird im Juni 12 und wohnt bei mir
Meine Ex-Frau und ich befinden uns seit 6 Jahren im Trennungs- und Scheidungskampf. Schon seit der Trennung gibt es für meine Ex-Frau nur ein einziges Ziel. Nicht wieder Arbeiten gehen zu müssen und so viel wie möglich Geld zu bekommen. Jetzt wird es komplex:
Meine Ex-Frau bekam im Dezember ein neues Kind von einem unbekannten Vater
Ich habe im vergangenen Monat neu geheiratet (die zweite Ehe ist der Sieg der Hoffnung über die Vernunft :-))
Ich habe aus meiner ziemlich wilden Jugend noch zwei Töchter mit einer anderen Frau.
Jetzt zu den Finanzen:
An Frau-Ex bezahle ich nach Vergleich vor Gericht noch 3 Jahre monatlich 204,00 EUR Scheidungsunterhalt
An Sohn2 bezahle ich monatlich 327,00 EUR Kindesunterhalt
An Tochter1und2 bezahle ich zusammen ca. 450 EUR nach einer Einigung mit der Mutter vor vielen Jahren
Für Sohn1 bekam ich bisher 272,00 EUR Kindesunterhalt von Frau-Ex.
Einen Unterhaltstitel für den Unterhalt für Sohn2 gibt es bisher nicht
Einen Unterhaltstitel für Sohn1 gibt es befristet bis Feb2015
Mit Verweis auf die Elternzeit mit ihrem neuen Baby und dem daraus resultierenden finanziellen Engpass stellt meine Ex-Frau nun die Zahlung des Kindesunterhalts für Sohn1 ein. Unterhaltsvorschuss gibt es nur bis 12 Jahre - also im Fall von Sohn1 bis Juni.
Und nach dieser sehr verwirrenden Schilderung nun zu meiner Frage:
Seht meinem Sohn1 also ab 12. Geburtstag keinerlei Unterhalt von der Mutter mehr zu? Im Gegenzug steht meinem Sohn2 bei seiner Mutter der volle Unterhalt zu? Ist das zwischen den Söhnen nicht unfair verteilt?
Läuft der nicht gezahlte Unterhalt für Sohn1 in irgendeiner Form als "geschuldet" auf? So wie beim Unterhaltsvorschuss?
...und zum Schluss eine moralische Frage an Euch Väter: würdet Ihr diesen Sachverhalt den Söhnen erzählen? Denn 3.264,00 EUR weniger im Jahr reißen auch bei meinem Einkommen ein riesen Loch und ich kann mir z.B keine Urlaubsreise mehr mit den Kindern leisten.
Ich danke Euch für die Mühe Euch in meinem Chaos zurechtzufinden.
"Mit Verweis auf die Elternzeit mit ihrem neuen Baby und dem daraus resultierenden finanziellen Engpass stellt meine Ex-Frau nun die Zahlung des Kindesunterhalts für Sohn1 ein"
Elternzeit ist regelmäßig kein Grund sich vor UH-Pflichten zu drücken - zumindest bei männlichen Zahlern ist sich die Rechtsprechung da sehr einig.
Wie ein Gericht das im Fall einer zahlungspflichtigen KM sieht ist schwer vorauszusagen.
Alternativ gibt es noch Plan B: Da es für Sohn 2 ja keinen Titel gibt könnte man mal durchrechnen ob du überhaupt noch im bisherigen Rahmen leistungsfähig bist, denn du musst ja jetzt für ein Kind mehr Unterhalt aufbringen.
das ging ja super schnell Habakuk. Danke.
"Alternativ gibt es noch Plan B: Da es für Sohn 2 ja keinen Titel gibt könnte man mal durchrechnen ob du überhaupt noch im bisherigen Rahmen leistungsfähig bist, denn du musst ja jetzt für ein Kind mehr Unterhalt aufbringen."
Nein. Ihr neues Kind ist ja nicht von mir.
Hi,
so kompliziert ist es nicht 😉
Grundsätzlich stehen jedem Kind Barunterhaltsleistungen von dem nicht mit ihm zusammenlebenden Elternteil zu. Dazu muss dieser Elternteil leistungsfähig sein und steht solange da Kind minderjährig ist unter der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.
Gefühlt ist es ungerecht, wenn die KM nun vorerst nicht mehr zahlen kann oder will. Aber mit euren Kindern solltest du tunlichst nicht darüber sprechen. Das gehört nicht auf ihre Schultern (Du könntest dabei auch bei dem Eltern eine Verantwortlichkeit für die KM hervorrufen. Dieser könnte dann zu ihr ziehe wollen ,damit sie mehr Geld hat 😉 )
Wenn die KM nicht zahlen kann (u.u.U. gesteht ihr ein Richter die Elternzeit zu und "befreit" sie von der Erwerbsobliegenheit), dann wäre zu prüfen, ob und inwieweit du dem bei dir lebenden Sohn auch Barunterhalt zahlen musst und dieser dann berücksichtigt werden müsste und zu einem geringern Unterhalt für den bei der KM lebenden Sohn führen würde.
Die andere und wichtigere Frage ist, ob die Unterhaltshöhen tituliert sind und aufgrund welcher Grundlage du noch 3 Jahre EU an deine Ex zahlst.
btw. für die Töchter, die wohl beide über 12 sind (evtl. schon volljährig?) zahlst du derzeit weit unter Mindestunterhalt. Das ist ihnen ggü genauso unfair, wie es unfair ist, dass einer deiner Söhne keinen Unterhalt erhält 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
und willkommen.
Tief durchatmen, so kompliziert ist es glaube ich nicht.
Zum Verständnis, ihr SEIT geschieden?? Wahrscheinlich schon, da Du wieder heiraten konntest!
Du Zahlst nachehelichen Unterhalt, nach Vergleich noch 3 Jahre?
Einen Unterhaltstitel für Sohn1 gibt es befristet bis Feb2015
Warum wurde der befristet?? Hier könntest Du einfach zum JA gehen, und denen Deine Situation mitteilen. Dein Sohn 1 hat Anspruch auf diesen Titel. Allerdings auch Dein Sohn 2, aber da Du ja willens bist zu zahlen sollte Dich das ja nicht weiter stören.
Seht meinem Sohn1 also ab 12. Geburtstag keinerlei Unterhalt von der Mutter mehr zu? Im Gegenzug steht meinem Sohn2 bei seiner Mutter der volle Unterhalt zu? Ist das zwischen den Söhnen nicht unfair verteilt?
Das magst Du, wie so vieles im Fam. Recht unfair finden, aber Kindesunterhalt kann man nicht gegeneinander aufrechnen.
Du zahlst an sie, sie zahlt an Dich, ist sie nicht leistungsfähig zahlt sie nichts.
Wovon lebt die gute denn?? doch nicht von 204€ + 327€ + 184€.
Das mußte sie schon auch erklären, und nachweisen, das sie nicht leistungsfähig ist.
...und zum Schluss eine moralische Frage an Euch Väter: würdet Ihr diesen Sachverhalt den Söhnen erzählen? Denn 3.264,00 EUR weniger im Jahr reißen auch bei meinem Einkommen ein riesen Loch und ich kann mir z.B keine Urlaubsreise mehr mit den Kindern leisten.
Ganz klares "NEIN", das ist nichts, was die Kinder interessieren sollte. Sie werden es verstehen, wenn Du ihnen erklärst, das mal kein Urlaub drin ist, weil die Asche knapp ist, wieso und weshalb spielt keine Rolle. Und schon garnicht hauen wir verantwortungsvolle Elternteile den anderen Elternteil bei den Kindern in die Pfanne! 😉
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
@ bonus:
Habakuk meinte, dass du nun für eure beiden Söhne, ohne Berücksichtigung wo sie leben, den Barunterhalt aufbringen musst und nicht wie bisher nur für einen, da die KM ja nicht mehr zahlt
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Alternativ gibt es noch Plan B: Da es für Sohn 2 ja keinen Titel gibt könnte man mal durchrechnen ob du überhaupt noch im bisherigen Rahmen leistungsfähig bist, denn du musst ja jetzt für ein Kind mehr Unterhalt aufbringen.
Das halte ich auch für dringend erforderlich, auch wenn Du meinst, das Du sehr gut verdienst. Zu verschenken hast Du ja anscheinend auch nichts.
Da sind immerhin 5 Unterhaltsberechtigte, so die beiden Töchter noch nicht volljährig sind, das heißt 3 Stufen hoch in der DDT.
Edith: Aufgrund Deines Zahlbetrages KU für Sohn 1 (Zeile 4 DDT), Müsstest Du bei der Menge an Unterhaltsberechtigten 3.501-3.900 Bereinigtes Netto haben. Hast Du die Nicht, sollten wir tatsächlich mal rechnen. 😉
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äh Jens, 3 Stufen runter, nicht hoch
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äh Jens, 3 Stufen runter, nicht hoch
Selbstverständlich! 😉
Ich vertu mich immer, denn wenn ich die Tabelle vor mir liegen habe ist Richtung hoch = gut, und runter = schlecht!
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Moin Bonusbunchpapa,
[...] und ich bekomme nur sehr widersprüchliche Auskünfte und Antworten.
Das wird vermutlich so bleiben, weil´s so einfach dann doch nicht ist. Viel Spaß beim Sortieren ...
Kernprobleme:
1. Du verdienst gut. Wie gut ?
2. Ex ist in Elternzeit. Was steht ihr zur Verfügung ?
3. Vater unbekannt ... einen Kommentar erspare ich mir, für Dich schlecht, da ein potenzieller Schadenersetzer weniger.
Einige Möglichkeiten wurden Dir schon aufgezeigt:
1. Leistungsfähigkeit KM überprüfen (ggf. Beistandschaft JA)
2. Unterhaltsleistung für Sohn 2 überprüfen (auf Basis Deiner Leistungsfähigkeit)
3. Vergleichsgrundlagen Nachehelicher Unterhalt prüfen (da Du nunmehr ggf. Sohn 1´ Barbedarf deckst, könnte hier die Möglichkeit einer Abänderung bestehen)
Gruß
United
Vielen Dank für Eure umfangreichen Antworten. (Ist ja heftig wie schnell Ihr reagiert)
OK - nach 6 Jahren Dauergezerre ist die Wahrnehmung über fair und unfair schon manchmal etwas verschoben. Allerdings empfinde ich die Argumentation doch als sehr fair und richtig, dass ich jetzt sozusagen den Barunterhalt für den bei mir lebenden Sohn "mittragen" muss und dadurch das Einkommen schmaler wird.
Das Argument mit den Töchtern stimmt natürlich auch - aber sie sind WIRKLICH allerbestens versorgt und es gibt eine vernünftige Einigung.
Den EU zahle ich aufgrund eines Vergleichs der vor Gericht geschlossen wurde, nachdem meine Ex-Frau eine wesentlich höhere Forderung gestellt hatte, die allerdings von der Richterin abgewiesen wurde.
Der Unterhaltstitel für Sohn1 wurde befristet, weil meine Ex-Frau überhaupt erst vor kurzem begonnen hat Unterhalt zu zahlen - aber zu diesem Zeitpunkt schon schwanger war. Sie hat den Titel sozusagen bis zum Beginn der Elternzeit befristet.
Mit einem Unterhaltstitel für Sohn2 habe ich gar kein Problem, denn ich zahle den Unterhalt immer pünktlich und habe da auch kein Problem mit.
OK - und danke für Eure moralischen Hinweise - wenn man gerade wieder einmal mitten drin steckt ist es manchmal schwer die Sache mit genügend Abstand zu betrachten.
Das Argument mit den Töchtern stimmt natürlich auch - aber sie sind WIRKLICH allerbestens versorgt und es gibt eine vernünftige Einigung.
Das ist ja super, und Tina wollte sicher die Regelung an sich nicht kritisieren, nur Deine Sicht auf fair und unfair justieren, was sie ja wohl geschafft hat.
Nichtsdestotrotz wirken sich diese beiden Kinder direkt auf die zu leistende Unterhaltshöhe Deines jüngsten aus.
Also her mit den Zahlen!
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Zahlen....und es wird noch komplizierter 🙂
Angestellter mit stark schwankendem Gehalt
Zahlen....und es wird noch komplizierter 🙂
Angestellter mit stark schwankendem Gehalt
Iwoo, im Moment ist's gerade einfach:
- Jahresnetto laut Dezemberabrechnung
- Weg zur Arbeit (einfach)
- Altersvorsorge
- wenn privat versichert Höhe PKV (evtl. auch für die Kinder)
- OLG
Edith: Alter der Töchter !!!
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Die Töchter:
Tochter1 wird in diesem Monat 18
Tochter2 wird im nächsten Jahr 18
von der rechtlichen Situation abgesehen werde ich den vereinbarten Betrag noch weiter Zahlen - egal ob sie 18 sind oder nicht
Mein Einkommen:
für die letzten Berechnungen wurden immer ca. 3.600 EUR angenommen
Ex-Frau Einkommen:
ehrlich - keine Ahnung. Kinderunterhalt, Kindergeld, Nachehelicher Unterhalt und was noch? Auf jeden Fall hat es gereicht um sich letzten Monat ein nagelneues Auto zu kaufen :thumbup:
von der rechtlichen Situation abgesehen werde ich den vereinbarten Betrag noch weiter Zahlen - egal ob sie 18 sind oder nicht
Das ist ja völlig OK, es geht aber darum, was Du müsstest.
Die fast 18jährige geht noch zur Schule??
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ja. beide werden studieren.
Die 3600 muss man sich auch nochmal anschauen, wenn die nämlich angenommen wurden hat man entweder zu Deinen Gunsten gerechnet, oder den bei Dir lebenden Sohn schon berücksichtigt, weil die Mutter nicht leistungsfähig war!
Die jüngere der beiden Töchter zählt ganz normal.
Was ist mit der älteren? Priveligiert? United?
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Moin nochmal,
[...] und was noch?
Da insbesondere das "was noch" interessant ist, besorgst Du Dir das (wie gesagt ggf. mit Hilfe des JA).
Ferner läßt Du sie den Nachweis erbringen, daß der Vater des jüngsten Nachwuchses tatsächlich "unbekannt" ist.
Gruß
United
das ging ja super schnell Habakuk. Danke.
"Alternativ gibt es noch Plan B: Da es für Sohn 2 ja keinen Titel gibt könnte man mal durchrechnen ob du überhaupt noch im bisherigen Rahmen leistungsfähig bist, denn du musst ja jetzt für ein Kind mehr Unterhalt aufbringen."
Nein. Ihr neues Kind ist ja nicht von mir.
Das nicht, aber du musst ja jetzt für Sohn 1 den Unterhalt auch aufbringen.