Hallo liebe User,
ich hoffe,ich kann meinen Fall verständlich schreiben...sonst bitte nachfragen:
Fakten:
Ich lebe mit meiner Ehefrau und unserem gemeinsamen 4 jährigen Sohn zusammen.Wir sind beide Berufstätig.Bei uns wohnt ebenfalls der 12 jährige Sohn meiner Frau aus vorheriger Beziehung.Für ihn erhält sie keinen Unterhalt.
Ich habe noch eine 11 jährige(wird bald 12) Tochter,die bei ihrer Mutter wohnt.Für sie bezahle ich Unterhalt.Das letzte mal wurde dieser 2008 berechnet.Dort wurde festgestellt,dass ich zu wenig verdiene um den Mindestunterhalt zu zahlen,da ich aber eine abgeschlossene Berufsausbildung habe,hieß es,dass ich mich um weitere Jobs kümmern müsse um den Unterhalt aufzubringen.So weit so gut....
Nun hat sich unsere Situation zu Hause drastisch geändert.Mein 4jähriger Sohn ist auf Grund einer schweren Infektion schwerst mehrfachbehindert.Er hat 90% Behinderungsgrad und die Pflegestufe 3,jeden Tag Therapien sowie viel Krankenhausaufenthalte.Meine Frau war dadurch gezwungen,ihre Arbeitszeit zu reduzieren,um das alles stämmen zu können.Auch ich bin nicht mehr in der Lage mir einen Zweitjob zu suchen.
Frage:
In wie weit hat diese Situation Einfluß auf den Unterhalt für meine Tochter?Unsere Einnahmen haben sich sehr reduziert,unsere Ausgaben aber auf Grund der vielen Fahrtwege usw. erhöht.Ich habe doch auch eine Pflicht meinem zweiten Kind gegenüber.Nun käme ja auch bald die Erhöhung des Unterhaltes,da meine Tochter bald 12 wird.das ist nicht mehr tragbar für mich.
Ich war bereits beim Jugendamt und habe dort meine Lage erklärt.Es hieß,dass man erst die KM fragen müsse,ob sie mit einer Minderung einverstanden wär.Wenn nicht,müßte ich vor das Gericht.Wieso das???Ich verdiene nachweislich zu wenig und bin durch mein krankes Kind nicht in der Lage mehr zu arbeiten.Desweiteren hat die KM noch nie in ihrem Leben gearbeitet und finanziert sich ihr Lotterleben durch Unterhalt,Kindergeld und weiß ich was.Ich wäre finanziell gar nicht in der Lage vor das Gericht zu ziehen.
Ich soll natürlich auch sämtliche Verdienstnachweise wieder einreichen und auch einen kleinen Bericht mit Begründung für meinen Minderungsantrag.Soll ich da am besten ALLES also auch Situation meiner Frau-Reduzierung der Arbeitszeit,weiteres Kind usw.-aufschreiben oder wirklich nur allein meine Situation?
Lieben Dank schon einmal für eure Antworten
Charlie
Moin charlie und herzlich willkommen bei vatersein.de!
Ich bin mir sicher, dass Du hier nützliche Hinweise und Antworten erhalten wirst, als erstes beantworte aber zunächst die Frage,
ob der Unterhalt für Deine Tochter tituliert ist, denn davon hängt die Beurteilung Deiner Situation und das weitere Vorgehen
entscheidend ab.
Viele Grüße,
Mux
Hallo Mux,
ja der Unterhalt ist tituliert.Es ist schon sehr lange her und ich muss dringend das Schriftstück suchen,denn ich weiß nicht mehr,ob der irgendwie befristet war oder nicht.Für mich war das damals alles neu :redhead:
2008 wurde nur meine aktuelle Finanzlage überprüft.
LG Charlie
Moin charlie,
grundsätzlich muss auch Dein jüngeres Kind in der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden; ganz unabhängig von einer zwischenzeitlich eingetretenen Behinderung. Da der UH für das ältere Kind tituliert ist, führt hier aber kein Weg an einer Abänderungsklage vorbei; das ist kein Automatismus. Ob und in wieweit die Behinderung Deines jüngeren Kindes hierbei zusätzlich berücksichtigt wird (zum Beispiel beim Umfang Deiner Erwerbstätigkeit), kann niemand vorhersagen; möglicherweise wirst Du in einer Abänderungsklage auch darauf verwiesen, dass nicht zwei Elternteile ihre Erwerbstätigkeit deswegen mindern oder einstellen können.
Irgendwelche Schimpftiraden gegen Deine Ex von der Sorte
Desweiteren hat die KM noch nie in ihrem Leben gearbeitet und finanziert sich ihr Lotterleben durch Unterhalt,Kindergeld und weiß ich was.
helfen jedenfalls nicht weiter. Zum einen war es Deine eigene Entscheidung, mit dieser "Lotterleben-Frau ohne Arbeitsplatz" ein Kind auf Kiel zu legen (oder zumindest nicht zu verhüten); zum anderen hätte ihr Einkommen sowieso keinen Einfluss auf die Höhe Deines Unterhalts für Euer gemeinsamen Kindes.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Das ich mit Haßtiraden nicht weiter komme ist völlig klar.Ich wollte damit klarstellen,dass von ihrer Seite her,leider kein OK ,bzw. Verständnis für unsere Situation kommen würde!
Meine Frau musste u.a. ihre Arbeitszeit reduzieren,da sie auch psychisch durch die extreme Belastung völlig fertig war/ist.Ein behindertes Kind bedeutet ja nicht nur extremen Mehraufwand und schlaflsoe nächte,da es gelagert werden muss,sondern bringt auch viele Sorgen mit sich.Und das wurde alles zuviel.Aber wie will man das jemanden(u.a. dem Richter)verständlich machen,der nie in so einer Situation war.
Aber ich will ja hier nicht auf die Tränendrüse drücken,sondern bin ja dankbar,wenn ich hier klare Fakten kriege,wie eventuell ein Richter die Sache betrachten würde.
Nachdem was ich hier schon gelesen habe,wirds mir eh ganz anders..
LG Charlie
Moin Charlie,
Das ich mit Haßtiraden nicht weiter komme ist völlig klar.Ich wollte damit klarstellen,dass von ihrer Seite her,leider kein OK ,bzw. Verständnis für unsere Situation kommen würde!
naja, das sollte man jetzt nicht falsch bewerten: Ex-Partner sind normalerweise keine Paradebeispiele für grosses Verständnis. Deiner Ex können Deine finanziellen Probleme und ihre Gründe vollkommen egal sein. Wenn sie Dich fragen würde, ob Du nicht jeden Monat freiwillig einen Fünfziger drauflegen könntest, weil ihr Auto kaputtgegangen ist, würdest Du auch den Kopf schütteln.
Meine Frau musste u.a. ihre Arbeitszeit reduzieren,da sie auch psychisch durch die extreme Belastung völlig fertig war/ist.Ein behindertes Kind bedeutet ja nicht nur extremen Mehraufwand und schlaflsoe nächte,da es gelagert werden muss,sondern bringt auch viele Sorgen mit sich.Und das wurde alles zuviel.Aber wie will man das jemanden(u.a. dem Richter)verständlich machen,der nie in so einer Situation war.
ja, das hat mit Deiner Frau zu tun und mit einer Begründung, warum sie wegen des erhöhten Betreuungsaufwandes für Euer behindertes Kind jetzt und in Zukunft nicht Vollzeit erwerbstätig sein kann. Auf Deine Unterhaltspflicht (für sie und Deine beiden Kinder) hat es aber nur bedingt Einfluss, denn Deine gesteigerte Erwerbsobliegenheit setzt das nicht ausser Kraft. Und dass Dein jüngeres Kind unterhaltstechnisch bislang möglicherweise nicht berücksichtigt wurde, scheint vor allem eine Folge Deiner eigenen Schusseligkeit zu sein; da wäre vor vier Jahren schon eine Neuberechnung fällig gewesen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Und dass Dein jüngeres Kind unterhaltstechnisch bislang möglicherweise nicht berücksichtigt wurde, scheint vor allem eine Folge Deiner eigenen Schusseligkeit zu sein; da wäre vor vier Jahren schon eine Neuberechnung fällig gewesen.
Ich hoffe das hat jetzt geklappt mit dem markieren.
Ich habe sehr wohl damals angegeben,dass ich ein zweites Kind bekommen habe.Wie kommst du darauf,dass ich das verschusselt habe??Man sagte mir,dass das aber nichts daran ändert,dass ich mich um ausreichend Arbeit kümmern müsste,um den Unterhalt aufzubringen.Was ja auch in meinem Falle damals völlig ok war.Wie gesagt,ich habe nie Probleme mit der Zahlung gehabt.Unsere Situation ist auch keine vorrübergehende,sondern dauerhafte..leider.
Meine Frau ist im Schichtdienst und ich schaukel in der Zeit die zwei Kids.Wenn sie zu Hause ist,dann arbeite ich(selbsständig)
Was man mir von Seiten des Gerichtes wahrscheinlich vorwerfen könnte,wäre,dass ich meine Selbstständigkeit aufgeben solle und mir etwas besser bezahltes suchen soll.DAnn hätte allrdings meine Frau wieder Probleme ihren Schichtdienst nachzugehen...mmmhh
LG Charlie
Moin Charlie,
Ich habe sehr wohl damals angegeben,dass ich ein zweites Kind bekommen habe.Wie kommst du darauf,dass ich das verschusselt habe??
ich habe diesen Schluss gezogen aus
Das letzte mal wurde dieser 2008 berechnet.
Denn bei der Geburt eines zweiten Kindes (2009) hätte er neu berechnet werden müssen; vor allem unter dem Aspekt
Dort wurde festgestellt,dass ich zu wenig verdiene um den Mindestunterhalt zu zahlen
Was man mir von Seiten des Gerichtes wahrscheinlich vorwerfen könnte,wäre,dass ich meine Selbstständigkeit aufgeben solle und mir etwas besser bezahltes suchen soll.DAnn hätte allrdings meine Frau wieder Probleme ihren Schichtdienst nachzugehen...mmmhh
das Gericht "wirft nicht vor"; es sagt bestenfalls "als Angestellter könntest du mit deiner Ausbildung XYZ EUR verdienen; die legen wir für die Unterhaltshöhe zugrunde." Es könnte auch sagen "Wenn du schon für das erste Kind den Mindestunterhalt nicht aufbringen konntest - wie verantwortlich war es dann, ein zweites auf Kiel zu legen?"
Kein Gericht "verbietet" Dir Deine Selbständigkeit; es kann aber so rechnen als hättest Du ein Angestellten-Gehalt; ggf. auch noch einen Nebenjob. Das nennt sich "fiktives Einkommen". Man bekommt vor Gericht einen Beschluss; keine Individualgerechtigkeit und keine bis ins Detail massgeschneiderte Wunschlösung.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
mensch,irgendwie legst du auch jedes Wort auf die Goldwaage was? 😉
Dann "wirft das Gericht halt nicht vor" sondern "sagt etwas"
Und ich betone auch gerne noch einmal,dass das Zahlen des Unterhaltes bis dato kein Problem war,da ja auch meine Frau voll gearbeitet hat und wir unser Geld gut einteilen.Insofern war es auch nicht gedankenlos ein zweites Kind zu bekommen.Ich betone gerne auch noch einmal,dass die aktuelle Situation plötzlich,unerwartet und nicht vorhersehbar eingetroffen ist,aber unsere finanzielle Situation komplett geändert hat.Daher ist es für uns auch jetzt klar,dass es kein weiteres Kind gibt.
Kann mir vielleicht jemand noch empfehlen,was genau ich in die Begründung für das JA schreiben soll?Die komplette Situation von mir und meiner Frau(also das sie noch ein Kind hat,wofür sie kein Unterhalt bekommt usw.)oder nur komplett meine Situation?Denn ihr Kind spielt ja keine Rolle wenn es um mein UH geht,aber wiederum eine,wenn das Gehalt meiner Frau mit einbezogen werden sollte.
LG Charlie
Hallo,
wie ist das eigentlich mit titulierten UH.Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe,dann muss man eine Änderungsklage einreichen,um diesen zu mindern?Wie ist das dann,wenn der Unterhaltszahlende noch weitere z.b zwei Kinder kriegt,oder anderes Beispiel, Arbeitsunfähig auf Grund einer Erkrankung wird?Würde dann das JA alles neu berechnen und den UH dementsprechend angleichen?Oder müsste dann auch erst wieder ein Antrag bei Gericht eingereicht werden?
LG Charlie
Moin Charlie,
mensch,irgendwie legst du auch jedes Wort auf die Goldwaage was? 😉
Dann "wirft das Gericht halt nicht vor" sondern "sagt etwas"
es mag sein, das Du das für einen minimalen "Goldwaagen-Unterschied" hältst; er ist aber viel grösser als Du denkst. Bei etwas, das Dir "vorgeworfen" werden kann, kann ein Gericht auch Abhilfe beschliessen; wenn es nur etwas "sagt", ist die Abhilfe ggf. einfach Dein Problem.
"Vorwerfbar" wäre beispielsweise ein Verstoss gegen § 170 StGB; da kann ein Gericht eine Pfändung beschliessen oder sogar eine Freiheitsstrafe verhängen. Wenn ein Gericht dagegen einfach sagt, dass Deine Selbständigkeit möglicherweise nicht ausreicht, um Deine aktuellen Unterhaltspflichten zu erfüllen, musst Du selbst entscheiden, Dir einen Angestellten-Job zu besorgen oder eben den Gürtel enger zu schnallen und mit weniger Geld auszukommen.
Und ich betone auch gerne noch einmal,dass das Zahlen des Unterhaltes bis dato kein Problem war,da ja auch meine Frau voll gearbeitet hat und wir unser Geld gut einteilen.Insofern war es auch nicht gedankenlos ein zweites Kind zu bekommen.
auch hier ein kleiner, aber feiner Unterschied: Du musst nicht dieses Forum von etwas überzeugen, sondern ein Gericht. Das ist die einzige Institution, die in Unterhaltsfragen etwas zu entscheiden hat.
Kann mir vielleicht jemand noch empfehlen,was genau ich in die Begründung für das JA schreiben soll?Die komplette Situation von mir und meiner Frau(also das sie noch ein Kind hat,wofür sie kein Unterhalt bekommt usw.)oder nur komplett meine Situation?Denn ihr Kind spielt ja keine Rolle wenn es um mein UH geht,aber wiederum eine,wenn das Gehalt meiner Frau mit einbezogen werden sollte.
Du kannst dort reinschreiben, was Du möchtest. Auch das Jugendamt hat allerdings nur beratende Funktion, aber keine Möglichkeit, die Unterhaltshöhe neu festzulegen oder einen bestehenden Unterhaltstitel gegen den Willen seines Besitzers (also Deiner Ex) zu ändern: Das geht nur über eine Abänderungsklage.
Grüssles
Martin
(der Dir von Herzen rät, auch auf solche - vermeintlichen - "Kleinigkeiten" zu achten, selbst wenn sie Dir persönlich unwichtig vorkommen)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Charlie,
such zunächst erstmal den Titel und schau was da drinsteht. Da es sich um einen alten Titel handelt,
kann es sein, dass da der Unterhalt statisch und nicht dynamisch festgelegt wurde. Das könnte für
Dich u.U. positiv sein.
Wie viel Unterhalt zahlst Du denn? Wenn Du gerade den Mindestunterhalt aufbringst und noch darunter, hast Du mit Deinem
Jünsten auch nichts "verschusselt", weil der Mindestunterhalt immer aufzubringen ist.
Da Unterhaltsrecht Richterrecht ist und jede Entscheidung immer eher eine Einzelfallentscheidung ist als ein allgemeingültiges
Urteil, kann Dir keiner den Ausgang einer Klage vorhersagen. Man kann nur die Rahmenbedingunen abschätzen und eine
Prognose versuchen.
Hat Deine Ex denn eine Beistandschaft beim JA eingerichtet oder bist Du an die von Dir aus herangetreten?
Da Du viele Fragen a la "was wäre wenn" zum Titel stellst: Ein Titel ist so zu bedienen, wie es im Titel steht, sonst kann Deine
Ex vollstrecken. Eine Abänderung nach unten ist nach unserer Erfahrung hier selten bis schwer (un)möglich, eine Abänderung nach
oben schon. Umstände, die Du als Abänderungsgrund nach unten empfindest, werden erstmal als grundsätzlich temporär angesehen
- z.B. Arbeitslosigkeit, etc. - so dass der Titel auch dann weiter bedient werden muss und frühestens nach einem halben Jahr überhaupt
versucht werden kann, eine Abänderung zu erreichen. Und wie schon erwähnt: ohne Gerichtsverfahren nicht möglich.
Also gib uns noch ein paar Fakten / Zahlen, sonst kann man schwer abschätzen, wo ggf. für Dich was zu machen ist.
LG,
Mux
wie ist das eigentlich mit titulierten UH.Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe,dann muss man eine Änderungsklage einreichen,um diesen zu mindern?
Hi Charlie,
das Jugendamt mindert garnichts.
Wer den Titel hat kann ihn aus goodwill wieder rausrücken und gegen ein neuen Titel mit einem kleineren Betrag eintauschen.
Wenn KM und du gemeinsam beim JA aufschlagt macht das JA das für lau. Sonst zahlst du für den neuen Titel beim Notar ein paar Euro.
Wenn goodwill und die Inhaber des Titels nicht zusammen gehen hilft nur das Gericht.
Gruss Horst
Moin.
Da eine Abänderung nach unten schwierig ist, könnte sich evtl. der Versuch lohnen, dem JA doch mal darzulegen, wie die aktuellen Verhältnisse sind.
Also aktuelles Einkommen, 3 Berechtigte und die gesundheiltliche Situation eures Sohnes.
Es ist zwar keine sehr große Chance aber vielleicht ist das JA bereit und in der Lage, deine Ex von einer freiwilligen KU-Senkung zu überzeugen.
Ansonsten musst du klagen, wobei deine Chancen vor Gericht wohl tatsächlich etwas größer als Null sind.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Charlie,
im Moment stochern wir nur im Dunkeln!
Spuck' doch mal Zahlen aus:
- was verdienst Du
- was Deine Frau
- in welcher Höhe ist der UH für K1 tituliert, statisch, dynamisch, Befristung?
Evtl. könntet Ihr aufstocken...
LG Pinkus
Hallo Charlie,
auch wenn diese Meinung vielleicht nicht beliebt ist:
Könnte denn deine Frau Unterhalt für das bei Euch lebende 11jährige Kind vom Ex fordern?
Selbst wenn der "nichts" hat - du siehst ja, wie es bei dir läuft...
Auch das hilft der Familienkasse. Und läuft übers Jugendamt wenns einmal angeschoben ist!
Alles Gute für Euch und Euren Sohn!
