Hallo,
die Gegenseite fordert mal wieder aktuelle Gehaltsunterlagen, Steuerbescheid etc.
Ich möchte diese Unterlagen teilweise schwärzen, bspw. möchte ich den AG unkenntlich machen.
Ist dies erlaubt oder erfülle ich mit solchen geschwärzten Unterlagen nicht mehr die Anfordungen der Informationspflicht?
Wäre es auch möglich, die Nettosummen aufzulisten und durch einen Notar die Übereinstimmung mit meinen Gehaltsunterlagen bestätigen zu lassen?
Vielen Dank für Hilfe!
Moin,
da Du offenbar noch nicht in einem Unterhaltsverfahren steckst, sondern nur auf ein Anwaltsschreiben reagierst, ist erstmal alles erlaubt.
Wenn dem Anwalt Deine Auskunft nicht gefällt, wird er sich schon melden.
Generell ist aber das Einkommen nachzuweisen. Also schick die geschwärzten Unterlagen hin. Die Geschichte mit dem Notar ist unnötig
und wird - wenn es vors Gericht geht - nicht ausreichen.
LG,
Mux