Schulhort - Kostena...
 
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Schulhort - Kostenanteil; rechtssichere Freistellung?

 
(@chriswind)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

meine Tochter, 7 Jahre, die von der KM und mir wechselweise betreut wird (Sa/So - Do pro Woche bei der KM, Do-Sa/So bei mir), soll nach dem Willen der KM in den kostenpflichtigen Schulhort gehen (Ich halte das eigentlich für nicht nötig und brauche den Hort für meinen Anteil der Betreuungstage auch nicht, da ich die Kleine selbst betreue nach der Schule).
Allerdings müssten für den Hort-Vertrag beide Eltern unterschreiben, da wir das gemeinsame Sorgerecht haben.
Aufgrund negativer Erfahrungen mit Geldnachforderungen der KM möchte ich das eigentlich nicht, da ich Angst habe, dass sie dann irgendwann die Hort-Kosten hälftig auf mich umlegen will, da ich ja formell mit im Vertrag stehe. Bislang bestreitet sie das, aber wie gesagt, negative Erfahrungen...
Nun möchte ich der KM aber auch nicht grundlegend und unnötig Steine in den Weg legen und frage mich, wie ich aus der Nummer rauskomme, so dass sie ihre Horttage kriegt, ich aber auch nicht für Kosten haftbar gemacht werden kann.
Wäre es eine Idee, dass ich den Vertrag mit unterschreibe, die KM mir aber ein Schreiben aufsetzt, dass sie mich von jedweden Kosten- und Haftungsansprüchen hinsichtlich der Hortbetreuung freistellt? Wäre das rechtssicher oder müsste so etwas notariell beglaubigt werden?

Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Bin euch für eure helfenden Antworten schon vorab sehr dankbar.

Viele Grüße
Chris

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2021 23:55
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ein Schreiben aufsetzen, dass du als mit der Anmeldung eures Kindes durch die Mutter im Hort einverstanden bist. Das reicht, wenn es nur um gemeinsame Sorge geht. Stehst du mit im Vertrag, haftet ihr meist als Gesamtschuldner, das würde ich vermeinden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2021 00:22
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Korrekter Rat von Max.
Unterzeichnest du, stehst für die Kosten mit ein. Beispiel, die KM zahlt nicht, kann sich die Stadt aussuchen, gegen wen sie die Forderung betreibt. Du darfst raten, wer zuerst Post bekommt.
Da die Anmeldung für den Hort vermutlich Deine Einwilligung benötigt wird, kannst du die Einwilligung erteilen, ohne für die Kosten gerade zu stehen und dass dies nur für die Tage bei der KM gilt.
Damit hat der Hort bzw. Die Kasse keine Möglichkeit an Dich heranzutreten, da es an dem Rechtsverhältnis mangelt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2021 01:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist das wirklich so? Hast du den Vertrag gesehen?

Ich frage deshalb: ich war seit dem 3. Geburtstag meines Sohnes Alleinerziehende mit GSR. Für die Beantragung eines Betreuungsplatzes beim Jugendamt, also die Bedarfsfeststellung, brauchte ich die Unterschrift vom Vater.

Für den Vertragsabschluss von Kita und Hort brauchte ich sie nicht. Ich war immer alleinige Vertragspartnerin.

Deshalb, prüfe mal genau, wofür deine Unterschrift gebraucht wird.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2021 07:56
(@maxmustermann1234)
Registriert

Es ist halt von Fall zu Fall anders. Manche Städte wollen gerne die Unterschrift von beiden Eltern, um etwas sicherer an das Geld zu kommen. Aber im Rahmen des Sorgerechts ist eine Hortanmeldung eigentlich unproblematisch, da es keine strukturelle Entscheidung ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2021 16:16
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Ein Schreiben aufsetzen, dass du als mit der Anmeldung eures Kindes durch die Mutter im Hort einverstanden bist. Das reicht, wenn es nur um gemeinsame Sorge geht. Stehst du mit im Vertrag, haftet ihr meist als Gesamtschuldner, das würde ich vermeinden.

Gute Idee, man erteilt ggf. schriftlich die Zustimmung und lässt bei Dingen, die nur die KM braucht/möchte, nur sie selbst den Vertrag unterschreiben. Das muss ich mir für die Zukunft merken.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2021 17:07
(@maxmustermann1234)
Registriert

@SLAM: du musst natürlich aufpassen. Wenn du in deinem Fall auf diese Weise etwas zustimmst, was Mehrbedarf sein könnte, dann wirst du wahrscheinlich auch für diesen herangezogen werden können.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2021 17:21
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Bemerkung von MaxMustermann ist richtig. Zwar schliesst die KM den Vertrag über den Hort alleine und wird die Kosten dann auch selbst an den Träger überweisen müssen.

Mit Deiner Zustimmung erklärst Du aber, dass Du mit der Hortbetreuung einverstanden bist und die Kosten sind dann gequotelt nach Einkommen der Eltern der Mehrbedarf zu tragen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2021 18:40
(@chriswind)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für eure sehr hilfreichen Antworten soweit, die ja aber doch recht unterschiedlich ausfallen. Bin mir also gerade nicht mehr sicher, ob so ein vom Vertrag getrenntes Zustimmungsschreiben am Ende doch gefährlich für mich ausfallen könnte.
Zwar hat mir die KM per whatsapp zugesagt, dass sie mich nicht für die Kosten hinzuziehen will, aber ob das rechtssicher ist, wage ich zu bezweifeln.

@Susi64: wenn deine Einschätzung zutrifft, welche Möglichkeit gäbe es denn, der KM die Hortbetreuung zu ermöglichen, ohne selbst für die Kosten herangezogen werden zu können (da ich selbst ja, wie gesagt, in meinen Tagen die Betreuung weder brauche noch in Anspruch nehme)?

Danke und viele Grüße
Chris

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2021 19:02
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ChrisWind
Mach Deiner Ex doch das Angebot( wenn es Dir Beruflich möglich ist) die Tochter in der Zeit wo sie von seitens der KM in den Hort sollen zu Dir holst. Somit wäre das Thema Hort und Kosten bei Einverständnis der KM vom Tisch.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2021 20:21




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Chris,

und sozusagen in Ergänzung zum @Frosch:

meine Tochter, 7 Jahre, die von der KM und mir wechselweise betreut wird (Sa/So - Do pro Woche bei der KM, Do-Sa/So bei mir)

Mir scheint, ein bisserl ungleichgewichtig ist eure Betreuungsverteilung ja schon - bei einem Wechsel am Donnerstag hast du offenbar mehr Anteil am Wochenende; aber deine Ex hat halt dreieinhalb Arbeitstage pro Woche zu organisieren, du aber nur anderthalb, nicht wahr?

Mal angenommen, ihr würdet das umdrehen oder sonstwie etwas gleichmäßiger verteilen: Würdest du dann immer noch ohne Hortbetreuung auskommen?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2021 21:46
(@chriswind)
Schon was gesagt Registriert

@Malachit:

tatsächlich ist die Verteilung der Tage seit Jahren mit der KM so ausgehandelt und etabliert. Insofern stellt sich für mich die von dir aufgeworfene Frage eher nicht, bzw. ist mir nicht ganz klar, worauf du damit hinauswillst.
Ich habe nach Festlegung der Tage damals meinen Job so organisiert, dass ich am Do+Fr ab mittags betreuen kann.
Vielleicht wäre noch zu erwähnen, dass ich vollen Unterhalt zahle, da die KM ein richtiges Wechselmodell verweigert, insofern betreue ich -glaube ich - eher überdurchschnittlich.

@Frosch:

Das ist leider keine Option, da ich bei meinem Arbeitgeber auf die aktuellen Tage festgelegt bin.

Wie gesagt, ich betreue selbst, die KM möchte betreuen lassen (obwohl sie es auch selbst könnte) - dies möchte ich ihr ermöglichen, ohne mich selbst ins Risiko zu begeben, dafür finanziell herangezogen zu werden. Für dieses Szenario suche ich eine geeignete Lösung.
Nach den vorstehenden Antworten bin ich halt einfach nicht mehr sicher, ob ich mit einer formlosen, schriftlichen Zustimmung (ohne den Hauptvertrag mit zu unterschreiben) auf der sicheren Seite bin oder nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2021 23:10
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Chris,

Vielleicht wäre noch zu erwähnen, dass ich vollen Unterhalt zahle, da die KM ein richtiges Wechselmodell verweigert, insofern betreue ich -glaube ich - eher überdurchschnittlich.

Absolut, das ist definitiv überdurchschnittlich. Ich hatte deinen Ursprungsbeitrag so verstanden, dass es hier um eine Wechselmodell-Regelung geht, bei der es dann als Unterhalt allenfalls eine Ausgleichszahlung aufgrund von Einkommensunterschieden gäbe. Da ich das offensichtlich missverstanden habe - vergiss' einfach, was ich in meinem vorigen Beitrag gefragt hatte.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2021 23:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eine rechtssichere Freistellung an einer Beteiligung der Hortkosten gibt es nicht.
Aber Du kannst mit der KM eine Vereinbarung dahingehend im Innenverhältnis machen. Wenn es so eine Vereinbarung gibt, dann wird sie auch nicht sofort gekippt. Nach maximal 4 Jahren gibt es sowieso keinen Hort mehr. Aber schon in der 3. und 4. Klasse besuchen immer weniger Kinder den Hort. Darauf würde ich spekulieren.

Wie realistisch ist denn eine Freistellung im Innenverhältnis? Braucht die KM den Hort? (Wenn Du ihn an Deinen Tagen nicht brauchst, dann heißt das noch lange nicht, dass das auch für die KM gilt, sie hat das Kind häufiger, sie könnte andere, unflexiblere Arbeitszeiten haben und dgl.)

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2021 16:47
(@chriswind)
Schon was gesagt Registriert

@Susi64: ich halte eine Freistellung im Innenverhältnis eher für schwierig. Die KM ist Juristin und solchen Dingen eher abgeneigt. In einer whatsapp-Kommunikation habe ich zumindest von ihr die Zusage, dass ich für keine Hort-Kosten aufkommen muss - vielleicht würde das im Zweifelsfall ja schon etwas helfen, sollte das Thema irgendwann gerichtlich diskutiert werden.

Die KM braucht den Hort definitiv nicht; brauchte sie auch bislang nicht. Aber sie wünscht sich mehr Freizeit für sich und möchte es deswegen so. Finanziell besteht keine Notwendigkeit für eine Unterstützung, sie ist da sehr gut gestellt und erzählt dies auch gern aller Welt. Trotzdem sie den Hort nicht braucht, möchte ich ihr keine Steine in den Weg legen, sondern möglichst kooperativ sein, ohne jedoch selber finanziell Schaden zu nehmen.

Ich habe ich jetzt mit der Hortleitung vereinbart, dass ich eine Einverständniserklärung abgeben kann und nicht den direkten Vertrag unterzeichnen muss. Vielleicht ist das ja genug. Ich werde in diese Erklärung auch noch hineinformulieren, dass mein Einverständnis auf der Tatsache beruht, dass ohne meine Zustimmung der Platz nicht vergeben würde. Zudem schreibe ich rein, dass Grundlage meiner Zustimmung die Zusage meiner Ex-Frau ist, dass sie die Kosten alleinig trägt.
Ich hoffe sehr, dass ich damit eine Konstellation schaffe, die ein späteres Problem möglichst unwahrscheinlich machen.

Danke für eure hilfreichen Beiträge zu meiner Frage,
viele Grüße
Chris

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2021 18:47
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

[...]
Die KM ist Juristin und solchen Dingen eher abgeneigt. In einer whatsapp-Kommunikation habe ich zumindest von ihr die Zusage, dass ich für keine Hort-Kosten aufkommen muss - vielleicht würde das im Zweifelsfall ja schon etwas helfen, sollte das Thema irgendwann gerichtlich diskutiert werden.
[...]
viele Grüße
Chris

Ich pers. bezweifle, dass "WhatsApp" Kommunikationen gerichtsfest verwertbare Dokumente sind... Ich vermute sogar, dass das Deine juristisch Vorgebildete EX das auch weiß.
Ich an Deiner Stelle würde die Angelegenheit im Innenverhältnis mit Deiner EX schriftlich fixieren.
Wenn Sie das Zugeständnis per WhatsApp macht, sollte das ja auch so möglich sein.
Spätestens, wenn Sie es nicht macht, dann weißt Du auch, was die WhatsApp (rechtlich) für eine Wirkung entfaltet...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2021 12:50
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich pers. bezweifle, dass "WhatsApp" Kommunikationen gerichtsfest verwertbare Dokumente sind... Ich vermute sogar, dass das Deine juristisch Vorgebildete EX das auch weiß.
Ich an Deiner Stelle würde die Angelegenheit im Innenverhältnis mit Deiner EX schriftlich fixieren.
Wenn Sie das Zugeständnis per WhatsApp macht, sollte das ja auch so möglich sein.
Spätestens, wenn Sie es nicht macht, dann weißt Du auch, was die WhatsApp (rechtlich) für eine Wirkung entfaltet...

Ich hatte genau diese Diskussion gerade erst vor Gericht.
Gegenseite behauptet die Whatsapp Kommunikation wäre gefälscht und deswegen als Beweis irrelevant.
Rechtlich ist Whatsappkommunikation nicht als Urkunde einzustufen, wie Kakadu sagt, Blatt Papier und Unterschrift ist das allerbeste.
Dann hast du einen richtigen Vollbeweis nämlich eine Urkunde.

Die Whatsappkommunikation als solches wird ja als Screenshot vor Gericht eingereicht, der als solches kann schon manipuliert sein.
Das Gericht muss sich dann entweder per Anschein davon überzeugen, indem es sich das Handy anschaut ob er dem "Beleg" soweit glaubt und es verwendet oder nicht.
Wenn das Gericht der Sache nicht glaubt muss es eigentlich einen Sachverständigengutachten in Auftrag nehmen, das Handy entsprechend zu begutachten. (Das Gericht kann das auch unterlassen mit dem gutachter, provoziert damit aber einen revisionsgrund)
Fachlich kann ich dazu sagen, das es im Prinzip nicht wirklich möglich ist, diese Whatsappnachrichten zu fälschen auf dem Gerät direkt, es sei denn man hatte zugriff auf beide Geräte und hat diese Nachrichten selbst vom anderen Gerät versendet, zu diesem Ergebnis wird der Gutachter idr dann kommen, es zählt dann als Beweis.
Das wird dann so 3-5000€ kosten.
In meinem Fall ist die Gegenseite darüber eingeknickt, es wurde sich am Ende verglichen, weil man auf der Gegenseite nicht so Blöd war, sich auf das Gutachten Thema einzulassen und bei einer 800eu Forderung am Ende im schlimmsten fall 5k für ein gutachten oben drauf zu legen, nur weil man zickig sagt "das ist alles gefälscht" 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2021 13:47
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielleicht nochmal als Zusammenfassung (sorry kann nicht mehr editieren).
Das Whatsappding zählt schon als "Beweis" vor Gericht, aber es kann eben passieren das über die Frage ob es als Beweis zählt, ein 5k Gutachten auf die Strittige Summe oben drauf kommt um eben fest zu stellen dass die Kommunikation Glaubhaft ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2021 14:15