Schulden vom Unterh...
 
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Schulden vom Unterhalt absetztbar ?

 
(@tom2005)
Schon was gesagt Registriert

Meine Frau und ich haben uns vor ca. drei Jahren gerennt. Nun steht endlich im Mai der Scheidungstermin an. Als ich damals auszog, habe ich alle Möbel und anderen Gegenstände meiner Frau belassen. Jetzt gibt allerdings meine 25 Jahre alte vom Vormieter übernommene Küche den Geist auf und ich muss mich um eine andere kümmern. Meine Frau arbeitet zur Zeit "überobligatorisch" (heißt, eigentlich müsste sie nicht arbeiten bis unsere Tochter 8 Jahre alt ist). Sie ist in Teilzeitform als Lehrerin beschäftigt, wird sich aber zum nächsten Schuljahr wieder voll und ganz der Eruiehung widmen, so dass ich dann auch für sie wieder unterhaltspflichtig werde.
Meine Frage:
Kann ich im angemessenen Maße (will mir bestimmt keine 10.000 Euro Küche kaufen !!!) die mir durch den Küchenerwerb entstehenden Schulden (habe leider keine Barmittel zur Verfügung) von "ihrem" Unterhalt absetzen ? Und ggfs. muss ich das vor Gericht bei der Scheidung direkt geltend machen oder reicht es, wenn sie nicht mehr arbeiten geht ? Was ist dafür ggfs. wichtig, damit ich diese Kosten absetzen kann ? (Mir wird wahrscheinlich nur der Selbstbehalt übrigbleiben und ich habe Angst, dass ich dann eine Kreditrate nicht zahlen könnte).

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2005 14:47
(@julchen)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

nein, Du kannst nur die Schulden, die innerhalb der Ehe entstanden sind, anrechnen. Was danach ist, kann nicht auf ihre Kosten gehen.

Hat sie denn schon während Eurer Ehe gearbeitet? Wenn ja, so kann sie nicht einfach die Arbeit aufgeben bzw. wieder Unterhalt von Dir verlangen (soweit ich weiss ...)

Julchen

Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2005 14:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tom,

bei deiner Küche handelt es sich um eine sog. Hausratersatzbeschaffung. Die Aufwendungen hierfür sind in aller Regel einkommensmindernd zu berücksichtigen bei Berechnung des EU. Wichtig ist, dass du beweisen kannst, in welchem Umfange und Wert du Hausrat zurück gelassen hast.

Die Anerkennung durch das Gericht ist u.U. erschwert, wenn du Mangelfall bist. Hier kommt es auf eine schlüssige Argumentation an.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2005 14:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*gg* Julchen,

das nenn ich perfektes timing... Ich bin mir der Richtigkeit meiner Infos absolut sicher.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2005 14:57
(@julchen)
Zeigt sich öfters Registriert

uups, sorry.

Ja, man lernt nie aus ...!!!!! :redhead:

Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2005 14:11