Moin Leute,
folgender Fall: Meine Freundin (28), ein Kind, hat in diesem Jahr ihre Ausbildung als Bürokauffrau beendet. Sie holt jetzt gerade ihr Abitur (1 Jahr) an einem Wirtschaftsgymnasium nach. Dafür hat sie Bafög beantragt und auch bewilligt bekommen. Allerdings gibt es da folgende Probleme:
1. Bewilligte Höhe 300 Euro
2. Mutter soll den Rest zahlen (350 Euro)
3. Vater hat im Bemessungszeitraum (2007) keine Einkünfte gehabt, hat aber jetzt wieder Arbeit. Lt. Bafögamt ist das wurscht, die Mutter ist allein zuständig. (hä??)4. Die 1. Ausbildung ist abgeschlossen, in dieser Zeit hat die Mutter zusätzlich zum BAB Unterhalt gezahlt.
Ich bin der Meinung, dass es nicht sein kann, dass
a) die Eltern überhaupt noch in der Pflicht sind, da die 1. Ausbildung ja beendet ist UND sie bereits 28 Jahre alt ist
b) WENN die Eltern doch zahlen müssen, dass beide herangezogen werden müssen, kann ja nicht sein, dass das Bafögamt andere Regeln aufstellt, als das BGB.
Weiß dazu einer mehr? Oldie, König der SGB?
Wir sitzen gespannt in Rechnernähe.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin LBM,
Deine Freundin hat eine abgeschlossene Berufsausbildung; damit sind ihre Eltern unterhaltstechnisch aus dem Schneider, zumal das Abitur keine auf der Ausbildung aufbauende Weiterqualifizierung darstellt. Dazu gips haufenweise Fundstellen im Netz.
Mich wundert viel eher, dass hier überhaupt BaFÖG gewährt wurde.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi lbm,
wenn überhaupt müßte sie ein elternunabhängiges Bafög bekommen. Allerdings ist es eher ungewöhnlich, das sie für das Abi nun überhaupt bafög bekommt, da sie bereits eine Berufsausbildung hat. Ihr könnte auch zugemutet werden das Abi auf einer Abendschule neben der Berufstätigkeit zu machen.
Von daher dürften beide Eltern aus der pflicht raus sein. Den Rest muß sie wohl oder übel alleine finanzieren. Evtl. bekommt sie ja sogar noch BU vom vater ihres Kindes :puzz:
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Huhu,
neenee, das Kind ist schon sechs, da gipps keen BU mehr.
Das Bafögamt hat ihr gesagt, dass es das Elternunabhängige erst gibt, wenn sie 30 ist, sowas Ähnliches habe ich im Netz auch eben gelesen.
Es geht ihr auch gar nicht darum, jetzt unbedingt Geld von ihren Eltern zu bekommen. Dieses Schülerbafög ist übrigens ohne Rückzahlung. Das Abitur dauert nur ein Jahr, weil gerade eine abgeschlossene Ausbildung dafür notwendig ist.
Wir wundern uns über die Auskunft des Bafögamtes, einmal weil ich auch der Meinung bin, dass auch das Schülerbafög nicht das BGB umgehen kann und andererseits, weil das Amt nur die Mutter als verpflichtet betrachtet. Unter dem Strich würde es ja eher weniger als mehr Bafög geben, wenn sie den Vater mit seinen aktuellen Einkünften mitberücksichtigen.
Komisch, das!
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin LBM,
nach meiner Ansicht liegt dieser Fall sozialrechtlich ähnlich wie beim so genannten "Meister-BaFÖG": Es besteht bereits eine abgeschlossene Ausbildung; was danach kommt, erfüllt den Sachverhalt einer Weiterqualifizierung, aber ist kein unterhaltsauslösendes Ereignis mehr.
Mal abgesehen davon, dass es einem erwachsenen Menschen mit einer abgeschlossenen Ausbildung und Erziehungsverantwortung in der Regel möglich ist, trotz Abiturvorbereitung und Kinderbetreuung jeden Monat ein paar hundert EUR nebenbei zu verdienen. Irgendwann muss ja auch mal Ende sein mit der elterlichen Inanspruchnahme.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi
Ohoh - BAföG, und dann noch scüler BAföG.
Gemäß §2 BAföG ist Förderung zu gewähren:
(1) Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von
1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn der Auszubildende die Voraussetzungen des Absatzes 1a erfüllt,...1a) Für den Besuch der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Ausbildungsstätten wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und
...
3. einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.
Elternunabhängiges BAföG wird es nicht geben, da keine ausreichende eigene Erwerbstätigkeit vorliegt. Allerdings wird das BAföG ausschliesslich als Zuschuss gewährt, da ein Kind unter 10 Jahre im Haushalt lebt (bitte prüfen). Richtig ist es, dass das EK der Eltern herangezogen wird. Allg. wird erst das des Ehegatten, wenn zu gering auch das der Eltern herangezogen.
Es handelt sich nun mal um (das völlig unzureichende) BAföG, von dem hier die Rede ist. Das hat nichts mit viel oder wenig oder gar gerecht (weil ja Förderung) zu tun.
Link-Empfehlung: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/373.php
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi oldie,
aber für mich immer noch die Frage:
Sie hat eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Sie hat ein 7 jähriges Kind.
Sie will nun ihr Abitur machen.
Warum sollen dafür dann wieder die Eltern zur Kasse gebeten werden? Sie haben ihr eine Berufsausbildung ermöglicht. Das Abitur baut nicht auf ihre Ausbildung als Industriekauffrau auf.
Irgendwann sollte doch mal die Verpflichtugn der Eltern aus Ausbildung angeht enden.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Tina
Nein, hier geht es nicht um Unterhalt (oder so) sondern um staatl. Förderung, welche nicht den Anspruch erhebt, den Mindestbedarf zu decken. So gesehen ist der BAföG-Zuschuss ein Lotto-Gewinn, da wie bereits bemerkt die Frau ja erwerbsfähig ist. Dass das BAföG-Amt auf die Eltern verweist ist ein Unding, doch haben die MA dort sehr wahrscheinlich kaum Ahnung vom UH-Recht. Die Eltern jedenfalls sind nicht in der Pflicht.
Wenn sie über 34 Jahre alt wäre, würde keine Förderung fliessen, so wie bei mir vor 8 Jahren. Dann kann halt nur ein Fern-/Teilzeitstudium oder eben Abendschule herhalten - neben einer 40-Stundenwoche.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ja eben,
von daher kann das Bafög-Amt doch nicht auf die Eltern verweisen, wenn diese gar nicht pflichtig sind.
Mit anderen Worten, sie hat Glück überhaupt Bafög zu bekommen, da sie ja schon eine Ausbildung hat und der jetztige Schulbesuch nicht auf die Ausbildung aufbaut. Das es nicht zum Leben reicht ist klar, also wie in vielen anderen Fällen, die Schule auf dem Abendgymnsaium machen (was dann mit Kind schwierig ist) oder nachmittags/abends nebenbei arbeiten gehen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
es geht jetzt überhaupt nicht darum, ob sie nun mal langsam auf eigenen Füßen stehen muss, denn das würde sie gerne. Sie hat schon in ihrer frühen Jugend immer gearbeitet, die Ausbildung angefangen, als der Junge 2 Jahre alt war und diese nun mit guten Noten beendet. Nur einen Job hat sie nicht sofort gefunden. Um keine Lücken im Lebenslauf zu haben, hat sie sich bei der Schule angemeldet, sucht aber parallel nach Arbeit. Es ist hier also nicht von Anspruchsdenken auszugehen. Sie hat ihrer Mutter nicht mal gesagt, was das Amt konkret an UH-Verpflichtung ausgerechnet hat, nimmt diese also (noch) gar nicht in Anspruch und versucht so klarzukommen.
Für diese einjährige Schulausbildung zum Abi ist die abgeschlossene Ausbildung Zugangsvoraussetzung, deshalb gibt es auch Bafög. Mir ist halt lediglich nicht klargewesen, wie das Bafögamt noch von einer Unterhaltsverpflichtung der Eltern bzw. NUR der Mutter ausgehen kann. Für den Widerspruch war jetzt die Frage, ob sie dem Bafögamt gegenüber damit argumentieren kann, dass die Eltern per Gesetz zu keinem weiteren Unterhalt verpflichtet werden können. (Kind ist 6 und verheiratet ist sie nicht.)
Ich werde mir jetzt erst mal Oldies Link zu Gemüte führen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ne LBM,
so war das auch nicht gemeint.
Das ist eher ein Fehler des Amtes. Die gehen von etwas aus, was nicht gegeben ist.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Das ist eher ein Fehler des Amtes. Die gehen von etwas aus, was nicht gegeben ist.
Siehste, das dachte ich eben auch gleich. Die können doch nicht einfach nach Gutdünken eigene Unterhaltsverpflichtungen kreieren. :note:
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Die können doch nicht einfach nach Gutdünken eigene Unterhaltsverpflichtungen kreieren.
Was heisst hier "können"? Sie tun es. Und wer denkt dann schon daran, dass die einfach nur dumm vor sich her quasseln?
Zumal Menschen in solchen Positionen nicht selten denken, dass Kraft ihrer Wassersuppe die Welt so zu funktionieren hat.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
also sollte sie konkret schreiben, dass keine Unterhaltsverpflichtung durch ihre Eltern mehr besteht, weil sie eine abgeschlossene Berufsausbildung hat?
Ich scheitere an der konkreten Belegung durch Paragraphen und Co.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."