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Schriftliche Vereinbarung zwischen Exe und mir.

 
(@kimmi)
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Hi!

Also folgendes.
Wir sind geschieden. Versorgungsausgleich, KU und nachehelicher Unterhalt sind gerichtlich geklärt.
Aussergerichtlich steht noch die finanzielle Einigung über TU an. hier haben wir uns geeinigt das ich noch ne Summe x zahle und dann endlich einen Schlussstrich unter die Sache machen kann.

Wir wollen das schriftlich festhalten das im nachhinein nicht noch mal von irgendwem etwas gefordert werden kann.

Auf welche Formulierung ist das zu achten damit diese Vereinbarung bestand hält?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2013 16:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

ihr könnt das notariell machen, dass ihr eine einmalige Abfindungssumme vereinbart und den gegenseitigen Verzicht für nachehelichen Unterhalt, auch in Zeiten der Not. Allerdings geht das nur, wenn sie auch ausreichend verdient und sie mit einem solchen Verzicht an einen Sozialtopf muss. Der Vertrag würde dann zu Lasten Dritter gehen. Wenn sie JETZT aber in einem sicheren Arbeitsverhältnis steht, dann fallen zukünftige Wagnisse (zB Arbeitslosigkeit durch betriebsbedingte Kündigung) nicht unter "zu Lasten Dritter".

So mein Kenntnisstand.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2013 18:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin kimmi,

kann es sein, dass Dir ein paar Begrifflichkeiten durcheinandergekommen sind? Wenn der nacheheliche Unterhalt bereits gerichtlich geklärt und die Scheidung rechtskräftig ist, verstehe ich nicht, worüber Ihr Euch noch in Sachen TU einigen wollt? Der ist doch spätestens seit dem Tag der Scheidung sowieso Geschichte.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2013 19:46
(@kimmi)
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Exe hatte während der Trennungsphase keinen TU verlangt, bzw zu wenig, da zu dem Zeitpunkt mein anrechenbares Einkommen höher lag als anfänglich berechnet. Somit stand ihr eigentlich mehr TU zu.
Beim Scheidungstermin wurde vereinbart (ausergerichtlich) das ich nachträglich TU zahle. Ist nicht ganz unstrittig. Man kann sich jetzt noch streiten ob Exe was zusteht oder nicht.
ABER., wir haben uns auf eine Summe x geeinigt damit endlich feierabend ist und ich die Akte weg legen kann. Damit kann ich leben.

Wie schon erwähnt ist Versorgungsausgleich und nachehelicher Unterhalt schon richterlich entschieden.

Hier geht es nur noch um die Summe x für den TU und ich möchte da ein Schriftstück haben das ich da nix mehr zahlen muss, egal was exe da noch einfällt.
Hierzu hat mir mein Anwalt geraten.

Muss das notariell begaubigt sein, oder reicht da nicht eine saubere Formulierung und Unterschrift beider PArteien?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2013 10:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin kimmi,

unter den geschilderten Umständen braucht es keinen Notar. Deine Ex hätte sogar Probleme, nachträglich an dieses Geld zu kommen, wenn Du die Zahlung verweigern würdest.

Als fairer Ex-Partner kannst Du auf ein Stück Papier schreiben "Herr X überweist Frau Y einen Betrag Z auf Konto 12345 zum Ausgleich noch bestehender TU-Ansprüche. Frau Z erklärt, dass damit sämtliche Ansprüche erledigt sind - Datum, Unterschrift."

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2013 12:22
(@kimmi)
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Danke für die info! 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2013 14:09