Moin Jens,
Sieht für meine Laienaugen ok aus [...]
Dann hat der Sachbearbeiter ja sein Ziel erreicht.
Was meine Laienaugen sehen:
Damit in Entgeltgruppe 2 einzuordnen. Aber weil noch zweiter Berechtigter da ist (Sohn 16) wurde in Einkommensgruppe 1 eingeordnet.
Das ist grundsätzlich zu Deinen Gunsten. Eine Abstufung erfolgt in der Regel bei mehr als zwei Unterhaltsberechtigten.
meinen Sohn hat sie berücksichtigt.
Schon bei ihrem Ergebnis (bereinigtes Einkommen von 1.607 EUR) bist Du ein Mangelfall (1.607 - 606 < 1.080), weshalb die Verteilmasse auf beide verteilt werden müsste.
Die "gnädige" Herabstufung ist schon vor diesem Hintergrund kein Akt der Gnade oder Großzügigkeit.
Einmal falsch zu Deinen Gunsten und einmal falsch zu ihren Gunsten ergibt im Ergebnis noch lange nicht "ok".
Schick das Schreiben ab und warte, was passiert.
Gruß
United