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schon wieder ein Versuch auf BU

 
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
meine EX Freundin hat sich mal wieder bei mir über ihren  NEUE RA gemeldet :gunman:
Sie fordert mal wieder BU nach fast 4 jahren nach der Trennung , ihr erster Versuch wurde nix jetzt hat sie glaube ich keine schlechte Taktik.
Noch einemal kurz meine Geschichte :nicht verheiratet Kind Geb. 2005 Jan 2008 Trennung habe nie BU bezahlt hat sie auch nicht gefordert bis Aug/Sep.2010 konnte durch euch und mein RA aber abgewehrt werden.
Jetzt kommte aber die neue Taktik die mir ehrlich etwas Angst macht, Kind soll in die Schule und hat Kernzeiten bis 13.15 Uhr.(Kiga ging 3 Jahre auch bis 13.15 Uhr :infocat:)
Sie Arbeitet 80% will aber jetzt auf 50% weil sie jetzt zur Einschulungszeit mehr Betreuungsaufwand habe als zu Kigazeiten.( die Einschulung ergibt einen neue Lebensituation meiner Mandantin.....Ich betreue mein Kind jede 2 We und jeden DI nach Kiga bis Mit. Morgen und bringe ihn wieder in Kiga!!!
ich will und kann dies auch weiter fortsetzen, diesen Wochentag will ich mir und meinem Sohn nicht nehmen lassen!!!!was meinen die Experten !!!nicht ganz einfach...

Danke Guru

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2011 20:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dann soll sie sich einen Hort suchen! Das überleben andere Kinder auch.

LG LBM, AE, 40h-Woche, Zweitklässler und Kotzkrampf, wenn sie sowas liest.  😡

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2011 20:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Absolut lachhaft.

Wenn denen nichts besseres einfällt, kannst du dich wieder hinlegen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2011 21:59
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Beppo
warum lachhaft ???nach unserem BGH Beschlüssen der letzten 2 Jahren ist mir eigentlich nicht zum lachen ;(

aber Danke  :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2011 22:07
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

du bist nicht zur Auskunft verpflichtet (es geht ja nicht um Kindesunterhalt) und kannst absolut ruhig bis zur Zustellung der Antragsschrift durch das Amtsgericht am Wohnort der Ex warten. Es gibt keine Rechtsgrundlage weil:
1. bei unverheirateten Eltern nach drei Jahren Schluss ist
2. die Unterhaltskette durchbrochen ist.

Gehe jetzt noch nicht zum RA - das kostet nur unnötig dein Geld. Gehe auch nicht zum RA, so lange eine VKH-Prüfung läuft. Das kostet auch nur dein Geld. Auch, wenn die VKH deiner Ex versagt wird.

Du bist zu keiner Reaktion verpflichtet.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2011 22:14
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Deep Thought
ok habe ich verstanden KU bezahle ich mehr als ich müßte sowie Kigakosten von 81 Euro im Monat.
nur noch eine Frage: unverheiratet ist doch rechtlich genau gleich zu behandeln wie verheiratet oder ???BU wegen Kinderbetreuung???

Guru

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2011 22:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nur in der Theorie.

Bei Verheirateten gibt es noch die Möglichkeit, den Unterhaltsanspruch mit ehebezogenem Silikon auszupolstern.

Und es ist ja auch nicht so, dass Richter sich einfach an Gesetzte halten würden.
Das wäre ja zu einfach.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2011 23:02