Schon mehr Unterhal...
 
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Schon mehr Unterhalt?

 
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo!

Nachdem mein Mann im letzten Jahr seinen Job verlor, hat er über einen Anwalt eine Mangelfallberechnung durchführen lassen. Die KM hat diese auf Anraten des JA akzeptiert und bekommt UHV.

Als er ALG bezog, hatte er im Schnitt 940 Euro im Monat (1Kind 10J., ich als Ehefrau und unser Kind, 16 Monate). Nun hat er im ersten Probevierteljahr zwar ungefähr 100 Euro netto mehr als ALG, aber meiner Meinung nach ist doch dann der Selbstbehalt auch höher? Immerhin kostet die Fahrkarte ja schon 103 Euro, also für uns alle +/- Null.

Ab April wird er wohl ein bißchen mehr haben, wir tippen so ca. 1200 Euro netto. Der Anwalt wird da eine neue Berechnung machen.

Trotzdem meint die Ex, dass die Tochter jetzt schon mehr Geld bekommen sollte, obwohl doch eigentlich faktisch nicht mehr da ist?

Ach ja, der KU wurde gemindert von 223 BT auf 91 Euro, die KM bekommt vom JA wohl noch 59 Euro dazu. (Dann wird doch auch der UHV weniger, d.h. für sie doch egal, woher das Geld kommt? :knockout: )

Unser Anwalt ist gerade im Urlaub. :mad2:

Was meint ihr?

LG und Danke, LausebackesMama

[Editiert am 20/4/2005 von Lausebackesmama]

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2005 14:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

sorry, dein Beitrag ist irgendwie durchgerutscht...

Unser Anwalt ist gerade im Urlaub.

Vermutlich ist er schon zurück?

aber meiner Meinung nach ist doch dann der Selbstbehalt auch höher?

Yep, statt 720 € (West) dann 840 € (West).

Immerhin kostet die Fahrkarte ja schon 103 Euro

Wäre als sog. berufsbedingte Aufwendung vor Berechnung des KU abzuziehen. Guck bitte in die für dich maßgebliche unterhaltsrechtliche Leitlinie.

Trotzdem meint die Ex, dass die Tochter jetzt schon mehr Geld bekommen sollte

Genau das kapieren die Unterhaltsempfänger meist nicht. Solange nach Stufe 1 bis 6 bezahlt wird, ändert sich der Zahlbetrag nicht, bedingt in der KG-Anrechnung.

d.h. für sie doch egal, woher das Geld kommt

Aber sie bekommt es nicht vom Ex. Also hat der mehr. Und das kann ärgern.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2005 10:37