Und gleich wieder ne Frage... 🙂
Beim Antrag auf UHV wird in dem Papier nach der Dauer des Umgangs des Vaters gefragt.
Kann es sein daß das auf die Höhe des UHV Einfluß hat ?
Habe irgendwo gelesen daß sich die Festsetzung(vom Gericht ? weiß ich nicht mehr...) des Unterhalts auch danach richten kann wie oft der Vater das Kind betreut.
Hier in diesem Fall hat Papi die Kinder an 3 Tagen die Woche.
Würde das den UHV des JA von 133,- + 180,- für die beiden Kids beinflussen ?
Nein, UHV würde nur wegfallen beim Wechselmodell. Ansonsten betreust du ja die Kids überwiegend oder zumindestens über 50%.
jp
..dem Kind beide Eltern
Danke dir für Antwort 🙂
Bedeutet das dann daß umgekehrt der Papi UHV beantragen müsste wenn er die Kinder 4 Tage die Woche hätte und Mutti nur 3 ?
Papi lebt von ALG2 und sie verdient nur 900,- netto... Beide leben getrennt und haben das gemeinsame Sorgerecht.
nicht müßte, aber könnte.
Wobei es eine gefährlich Verquickung ist Umgang und Unterhalt zu verknüpfen.
Es wäre im höchsten Maße unfair den Kindern ggü und verwerflich den Umgang einzuschränken, um mehr Unterhalt zu bekommen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen