Hallo Zusammen!
Ich lese in Eurem Forum schon seit längerem mit grossem Interesse mit.
Jetzt möchte ich mir mal meine Geschichte von der Seele schreiben.
Angefangen hats, wie üblich - mit Liebe. Ich liebte diese Frau.... und ich war jung.
Wir heirateten, Kinder wollte ich zunächst noch nicht (ich war 23 Jahre alt) daher habe ich verhütet - sie hat die Pille angeblich nicht vertragen.
Aber plötzlich war sie schwanger.... Es war uns beiden schnell klar - ich konnte nicht der Vater sein.
Jetzt muss ich ausholen. Sie hatte vor und auch nach unserer Hochzeit etwas mit anderen Männern. Sie hatte Probleme mit Ihrem Selbstbewusstsein, daher suchte sie sich Bestätigung auch bei anderen Männern. Ich war so naiv und hatte Ihr zu Liebe darüber hinweggesehen - ich liebte Sie doch!
Der Junge kam zur Welt, ich war bei der Geburt dabei. Nun wollte ich doch Nägel mit Köpfen machen und ging zum Anwalt um die Vaterschaft anzufechten. Es kam der Brief vom Gesundheitsamt - Blutuntersuchung.
Sie bat mich daraufhin, die Sache abzublasen, der Junge könne doch nichts für Ihren Fehltritt, schliesslich sind wir ja verheiratet - was sollen die Freunde und Verwandten sagen..... und... ich liess mich erweichen und hab die Anfechtung zurückgezogen. Da war der Junge erst 3 Monate alt.
Die Jahre gingen ins Land - Ihre gesundheitlichen Probleme wurden immer Größer, es folgten langwierige Klinikaufenthalte - psychische Erkrankung als Diagnose. Ich kümmerte mich um Kindergarten, Einschulung - alles was mit dem alltäglichen Leben zu tun hat.
Nun - nach langem Zögern entschloss ich mich trotzdem, mich von Ihr zu trennen, ein Leben mit Ihr wurde auch für mich eine nicht mehr zu bewältigende Aufgabe. Folge - ich liess mich von Ihr Scheiden. Sohnemann war im Internat, da sie immer wieder Krank war und ich mich nicht um Ihn kümmern konnte - auch Grosseltern standen nicht zur Verfügung.
Ich bezahlte nun auch den Unterhalt für Sohnemann und auch die Internatskosten.
Ich holte Ihn an allen Wochenenden und in den Ferien zu mir, besuchte mit Ihm die Mutter. Nachdem sich die Mutter gesundheitlich einigermassen gefangen hatte, nahm sich sich eine Wohnung mit Hilfe des Sozialamtes und begann endlich Ihr eigenes Leben.
Nun konnte sie auch Ihren Sohn alleine während den Wochenenden betreuen. Schleichend wurden die Wochenendbesuche von Sohnemann bei mir immern weniger, bis ich irgendwann den Sohnemann gar nicht mehr zu sehen bekam. Ich bekam keine Infos mehr aus dem Internat von Ihm, Verwandte von Ihr gaben mir nur noch ausweichende Informationen.
Ich musste zum Rechtsanwalt um ein Umgangsrecht einzuklagen - mit dem Ergebnis: psychologisches Gutachten mit Inhalt loyalitätskonflikt - kein Umgang mehr.
Ich wurde zum reinen Zahlvater... und dann wollte ich auch nicht mehr. Sohnemann kann zwar nix dafür - aber wenn die Situation so ist, dann möchte ich auch mein Recht in anspruch nehmen, dachte ich.
Also - wieder zum Anwalt, Vaterschaft anfechten. Klageerwiederung von Gegenseite - Frist abgelaufen, ich würde es ja schon seit Geburt wissen. Daraufhin hab ich frustriert die Klage zurückgenommen und hoffte darauf, wenn Sohnemann 18 ist, dann würde er wohl selber vielleicht anfechten.
Nun sind wieder einige Jahre ins Land gegangen, ich weiterhin KU und Internat bezahlt (Ex konnte nicht zum Internat beitragen, Erwerbsunfähigkeitsrente).
Dann wurde Sohnemann 18, ging zum Anwalt und wollte seinen Unterhalt angepasst haben. Ich hab ihn dann über seinen Anwalt fragen lassen, ob er denn bereit wäre, die Vaterschaft anzufechten, zumal auch er von meiner Scheinvaterschaft wusste - seit etlichen Jahren. Antwort - nein. Ich mache keine Vaterschaftsanfechtung. Ich wäre schulisch so eingespannt, da könnte mir es nicht zugemutet werden, solch ein Verfahren durchzuziehen.
Ich habe dennoch einen Vaterschaftstest gem. §1598a BGB durchführen lassen mit dem Ergebnis meine Vaterschaft ist ausgeschlossen.
Ich hatte also keinen Kontakt zu Sohnemann seit inzwischen 10 Jahren, hab brav Unterhalt und Internat bezahlt.
Das ist das Deutsche Familienrecht - hauptsache, ein Zahlender ist da, einer der Zahlt und ansonsten den Mund hält.
Ich bin mit meinem Latein am Ende, ich weiss nicht mehr weiter, was ich nun machen soll über diese Ungerechtigkeit. Ich wollte ursprünglich die Familie zusammenhalten, daher hab ich das erste Vaterschaftsanfechtungsverfahren zurückgezogen. Dafür werde ich nun bestraft mit keinem Umgang, vom Finanziellen möchte ich gar nicht reden.
Schöne Grüße an alle
norbi
Moin Norbi,
typischer Fall von "blöd gelaufen". Aber die Fristen sind nun einmal, wie sie sind; Du hast Dich sehenden Auges auf diesen Deal eingelassen. Somit ist Euer Sohn ehelich und eine Vaterschaftsanfechtung (Frist: zwei Jahre ab Kenntnisnahme) nicht mehr möglich.
Ist dasselbe, als wärst Du wegen eines Verkehrsunfalls verurteilt worden, für den Du vor Jahren die Verantwortung übernommen hattest, obwohl in Wirklichkeit Deine Frau gefahren ist (zum Beispiel, weil sie keinen Führerschein oder Alkohol im Blut hatte): Auch da kannst Du nicht bei der Scheidung eine Rückabwicklung oder Wiederaufnahme des Verfahrens verlangen; das Urteil ist rechtskräftig und Du wusstest von Anfang an, worauf Du Dich einlässt.
Deine "guten Absichten" (von denen Du im übrigen ja auch selbst profitiert hast; kein Ehemann lässt sich gerne öffentlichkeitswirksam Hörner aufsetzen) kriegst Du im Nachhinein nicht gedankt oder vergoldet. Du wirst für Sohnemann Unterhalt bis zum Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung bezahlen müssen, auch wenn er keinen Kontakt zu Dir haben möchte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
zur rechtlichen Lage ist erstmal nicht viel hinzu zu fügen.
Aber wie es denn mit Ausbildungsnachweisen etc. aus?
Unterhalt für Volljährige folgt nämlich anderen Spielregeln.
Vielleicht lässt sich da noch etwas optimieren.
Vermutlich gibt es einen Titel, wie lautet der?
Von wann ist der?
Auf welchem Netto beruht der und hat sich daran was geändert?
Wie alt ist dein Sohn und was macht er?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
also - Es gibt keinen Titel - "nur" einen Vergleich, der dynamisch ist, 135% vom Regelunterhalt, abzüglich hälftiges Kindergeld, zuzüglich Internatskosten als Sonderbedarf, abzüglich einer Pauschale für gesparte Mahlzeiten (Vollverpflegung im Internat).
Dieser Vergleich ist 10 Jahre alt. Dieser wurde von mir dann angepasst, als er 18 wurde (anrechnung volles Kindergeld).
Das Netto hat sich zwar verändert, aber innerhalb der Range der DDT.
Sohnemann ist jetzt 19 und besucht noch das Internat, wohnt ansonsten bei KM.
Schulbescheinigung und letztes Zeugnis hab ich von Ihm schriftlich angefordert. (zum ersten mal)
Ich denke, ich hab soweit alles "optimiert" - die KM ist ja nicht Leistungsfähig - nach wie vor Erwerbsunfähigkeitsrente.
Grüße
norbi
Hallo alle zusammen,
ich möchte mich nochmal melden und die weitere Entwicklung aufzeigen zum Thema.
Ich habe feststgestellt, dass es doch eine Gerechtigkeit gibt - wenn auch sehr spät.
Sohnemann hat nun sein Abitur erfolgreich hinter sich gebracht und ist zu einem eigenen Anwalt gegangen (der bisherige war auch derjenige, der seine Mutter vertreten hat) um den weiteren Unterhalt zu klären.
Dieser hat erst mal Auskunft über meine Einkünfte gefordert, bis ich diese jedoch zusammen suchen konnte, kam ein weiteres Schreiben von eben diesem Anwalt mit der Ankündigung, Sohnemann würde die Vaterschaft anfechten :)(er hat ja ein eigenes Anfechtungsrecht ab 18 - 2 Jahre lang), bis dieses dann auch verfristet.
Aufgrund meines Vaterschaftstest, das im übrigen von einem Labor durchgeführt wurde, dass auch vom örtlichen Familiengericht zu gerichtlichen Gutachten beauftragt wird, stand fest, dass ich nicht der biologische Vater bin.
Hat jemand von Euch Erfahrungen damit, ob dieses Gutachten auch zum Vaterschaftsanfechtungsverfahren verwendet werden kann - könnte somit ein gerichtlich angeordnetes Verfahren "eingespart" werden?
Schöne Grüße
Norbi
Moin Norbi,
wenn Sohnemann und Du Euch grundsätzlich einig seid, ist das eigentlich keine so grosse Sache; dann sollte auch das vorliegende Gutachten ausreichen, sofern dieses Labor bereits durch das örtliche Familiengericht "zertifiziert" ist.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.