Hi,
ich habe mal den Scheidungsantrag der Gegenseite näher beäugt.
Da steht nix von irgendwelchen EU-Forderungen. Ist es dann
so, daß in der Verhandlung auch nichts, bzgl. EU, gefordert werden
kann ?
oder bis wann kann die Gegenseite den EU einfordern ?
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo babbedeckel,
das kann noch beim Scheidungstermin eingereicht werden - welcher dann "platzt". Ist mir so ergangen, dachte ich werde geschieden, und der "Schwarzkittel" meiner "Ex" präsentiert eine Klage - übergeben am Scheidungstermin.
Folge: Der Termin ist geplatzt. Und da fing die "Maschinerie" mit Schreiben / Antworten / Entkräften der immerwährend sinnlosen Behauptungen der Gegenseite. Hoffe dass es dir nicht so ergeht.
Deine "Ex" kann auch nach der Scheidung auf nachehelichen Unterhalt klagen. Nur dann macht sie das mit dem vollen Prozessrisiko. Die Gerichts- und Anwaltskosten bei einer Scheidung werden ja normalerweise geteilt, und die Unterhaltsklage läuft, wenn sie vor der Rechtskraft der Scheidung gestellt wird, im Scheidungsverbundverfahren mit.
Gruß
Martin
Hi Martin,
oh man, da hast du aber auch was mitgemacht...hoffentlich passiert mir das nicht. :knockout:
Da bin ich mal gespannt, ob sie den EU noch einklagen wird.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)