scheidung naht
 
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scheidung naht

 
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo liebe Forenteilnehmer,

ich bin mir nicht schlüssig, in welche Kategorie ich diesen Eintrag schreiben soll - falls notwendig, bitte verschieben...

Ich bin in einer warscheinlich etwas unüblichen Situation:

Vor knapp einem Jahr haben meine Frau und ich uns getrennt. Wir haben drei Kinder (3/5/10). Sie hatte sich nen Neuen gesucht, der dann auch prompt mit ins Haus eingezogen ist. Sie war zu diesem Zeitpunkt soooo glücklich, dass sie auf ihren TU/EU mündlich verzichtet hat. Eine Scheidungsvereinbarung wurde zwar beim Notar aufgesetzt, aber zur Unterschrift ist es nie gekommen.

Dem Neuen war wohl das Blut recht häufig an anderer Stelle und so kam es, dass die beiden die Schulden für das Haus übernommen haben - er hat sich per Bürgschaft mit eingebracht. Mit den Schulden habe ich also nichts mehr am Hut (habe ich schriftlich von der Bank).

Die Umschreibung des Hauses (Grundbuch) ist allerdings noch nicht erfolgt, da sie nun wegen Unterhaltsforderungen nicht mehr bereit ist, den Notarvertrag in der ursprünglichen Form zu unterschreiben....

Weil nun der Traumprinz nicht mehr wie gewünscht tikt muss ich nun dran glauben und soll TU zahlen. Ich weigere mich nach wie vor, da lt. meinem Anwalt eine eheähnliche Gemeinschaft besteht. Der Neue hat zwar eine eigene Wohnung, wohnt aber größtenteils im Haus, seine Kinderwochenenden finden dort statt, er passt auf unsere Kinder auf und ist wohl finanziell per Bürgschaft schon recht deutlich verflochten....

Meine (Noch-)Frau droht nun immer wieder, mich vor Gericht zu bringen, um den TU einzufordern. Mein Anwalt meinte, meine Chancen wären recht gut, nichts oder weniger bezahlen zu müssen.

Die Scheidung werde ich die nächsten Tage einreichen.

Exilein hat den TU erst ein halbes Jahr nach der Trennung überhaupt per Anwalt berechnen lassen. Muss ich erst ab dem Zeitpunkt damit rechnen bezahlen zu müssen oder ist das völlig egal und ich muss bis zum Trennungszeitpunkt rückwirkend löhnen? Was habt ihr für Erfahrungen? 

Schöne Grüße
ToPS

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2010 20:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ToPS,

Deine Überlegungen könnten daran scheitern, dass eine TU/EU-vermindernde oder -ausschliessende "feste Lebensgemeinschaft" üblicherweise frühestens nach 2 Jahren angenommen wird; ganz egal, wo der neue Partner wohnt.

Persönliche Anmerkung (auch wenn's Dir kaum weiterhilft): Ich halte diese Regelung per se für bescheuert, denn wir sind alle erwachsene Menschen (die meisten mit Schulabschluss und irgendeiner Ausbildung), während diese Regelung irgendwo impliziert, dass man Mann 1 erst aus der finanziellen Verpflichtung für Weibi entlassen kann, wenn es genügend Gründe gibt, Mann 2 in diese Verpflichtung eintreten zu lassen. Gerade so, als seien den Damen mit der Geburt des ersten Kindes die Arme abgefallen und das Hirn ausgelaufen, weshalb es jetzt ein Sponsoring durch Dritte braucht. Besondere Pikanterie für Dich: Wenn Mann 2 sich irgendwann vom Acker macht, kann Deine UH-Pflicht unter bestimmten Umständen wieder aufleben, sofern sich kein anderer Sponsor findet.

Du kannst mit der Grundbuch-Nummer jetzt zwar noch pokern; das hilft Dir allerdings nur, wenn der Unterhalt für Exilein nicht durch den Steuerzahler bezahlt werden muss. Ansonsten wäre ein Unterhaltsverzicht Deiner Ex zu Deinen Gunsten ein Vertrag zu Lasten Dritter (nämlich der Allgemeinheit) und deshalb nicht tragbar.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2010 21:03
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hi brille007,

schlicht und ergreifend ist es zwar schön und recht, dass ich nun schuldenfrei bin, aber der ganze blödsinn bringt mir nix....das hab ich so richtig verstanden, oder?

Ist nun zu erwarten dass ich TU bis zur ersten Einforderung (Januar 2010) rückwirkend bezahlen muss oder sogar bis zur Trennung (Juni 2009)?

Was könnte ich denn deiner Meinung nach beim Grundbuchpoker rausholen? Unterschreiben wird sie den ursprünglichen Notarvertrag nicht mehr....ansonsten ist das gedöns wohl "wertlos". Ich bin zwar schuldenfreier Halbhausbesitzer, aber die Lage ist eigendlich dieselbe....

Grüssilies

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2010 21:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ToPS,

Du musst - sofern Du es einsiehst oder dazu verurteilt wirst - ab dem Moment zahlen, in dem Du in Verzug gesetzt wurdest. Wenn das im Januar war, dann im Januar. Für die Zeit davor, als sie keinen Unterhalt gefordert hat, musst Du auch keinen zahlen.

Ich denke, aus dem Kredit raus zu sein ist schon mal ein großer Schritt. Was hat Deine Ex vor den Kindern beruflich gemacht? Das Scheidungsrecht sieht ja vor, dass eigentlich ab dem 3. Geburtstag des jüngsten Kindes jeder Elternteil für sich selbst sorgen soll. Klar, mehr Kinder zu haben macht das schwieriger.

Wovon lebt sie jetzt?

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2010 21:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ToPS,

aber der ganze blödsinn bringt mir nix....das hab ich so richtig verstanden, oder?

darauf kann es hinauslaufen, ja.

Ist nun zu erwarten dass ich TU bis zur ersten Einforderung (Januar 2010) rückwirkend bezahlen muss oder sogar bis zur Trennung (Juni 2009)?

die Inverzugsetzung im Januar 2010 ist relativ wahrscheinlich, ja. Und nachdem Du nun keine unterhaltsmindernde Hypothek mehr in Anrechnung bringen kannst, ist es sogar gut möglich, dass Deine Unterhaltspflicht höher ausfällt als das vor einem Jahr der Fall gewesen wäre.

Was könnte ich denn deiner Meinung nach beim Grundbuchpoker rausholen?

nichts wirklich Bedeutsames: Du bist aus dem Haus raus und kannst nicht einmal mit "Rückumzug" drohen". Du kannst die Ex nur noch ein wenig ärgern, weil sie und ihr Neuer die Schulden für ein ganzes Haus bezahlen, von dem ihr/ihnen nur die Hälfte gehört. Aber Deine Unterhaltspflicht wird das nicht aushebeln.

Ich bin zwar schuldenfreier Halbhausbesitzer, aber die Lage ist eigendlich dieselbe....

das ist eine ziemlich zutreffende Beschreibung, die Du allerdings auf "unterhaltszahlender schuldenfreier Halbhausbesitzer" erweitern kannst.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 23.05.2010 21:26
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo,

sie hatte vor den Kindern als Zahnarzthelferin gearbeitet, was sie seit die Kleine 2 ist auch wieder für etwa 10-15 Std. die Woche macht. Dabei springen halt etwa 500 - 600€ raus. Ich bezahle ihr 850€ für die drei Kids (KU + Kindergarten 1/2)...dann bekommt sie natürlich noch rd. 500€ Kindergeld. Davon muss sie aber rd. 1000€ für den Kredit berappen, da wird schon ganz schön enge....

Bei der Scheidung wird ja dann neu verhandelt - kann ich damit rechnen, dass meine Belastung dann zurückgeht oder muss ich für exilein trotzdem noch das Nagelstudio berappen?

Grüssilies
ToPS

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Themenstarter Geschrieben : 23.05.2010 21:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ToPS,

das hängt ja u. a. davon ab, wieviel Du verdienst, ob überhaupt TU fällig wird. Weil 850 KU klingt bei drei Kindern schon nach unterster Stufe der DDT (272+225+222+ Kita), daher wäre erst mal die Frage, wieviel Dir nach Abzug des KU überhaupt noch netto verbleibt. Darunter wirst Du schon mal eher nicht kommen.

LBM

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dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 23.05.2010 22:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Bei der Scheidung wird ja dann neu verhandelt - kann ich damit rechnen, dass meine Belastung dann zurückgeht oder muss ich für exilein trotzdem noch das Nagelstudio berappen?

Die Unterhaltshöhe hat nichts mit dem "Nagelstudio" zu tun, sondern praktisch ausschliesslich mit Deinem Netto-Einkommen, dem von Dir geleisteten Kindesunterhalt sowie der ehelichen Aufgabenverteilung. Deine Ex wird bei der Anrechnung ihres eigenen Einkommens zumindest einen Teil ihrer Hypothekenschulden geltend machen können.

Wenn Du mal Deine Einkommenszahlen hier einstellst, können unsere Unterhaltscracks Dich auf den "worst case" vorbereiten - und Du Dich darüber freuen, wenn es am Ende doch nicht so schlimm wird.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 23.05.2010 22:11
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich verdiene netto 2200€ mtl. (nicht bereinigt!), dazu kommen Urlaubs und Weihnachtsgeld von zusammen nochmals etwa 2200€ netto. Davon kann ich doch 5% Berufsbedingte Aufwendungen und meine Riester-Rente mtl. 150€ abziehen, was dann 2114€ bereinigtes netto ergeben müsste, oder? Sind diese Angaben soweit ausreichend oder fehlt noch etwas?
Meine Miete spielt ja keine Rolle, oder? Die liegt bei 550€ warm...was günstigeres, in dem drei Kinder auch in den Ferien angemessen untergebracht werden können ist hier nicht zu finden 🙁

Gruss
ToPS

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Themenstarter Geschrieben : 23.05.2010 22:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ToPS,

wenn man vom von Dir genannten Netto die KU- und KiTa-Beträge abzieht, bleiben rechnerisch 1.264 EUR übrig. Die Differenz bis hinunter zum Selbstbehalt von 1.000 EUR steht - zumindest theoretisch - für TU bzw. EU zur Verfügung. Wieviel es am Ende tatsächlich wird, wie lange Deine Zahlungspflicht andauert und ob das Einkommen Deiner DEF irgendwie angerechnet wird, kann das Ergebnis von Verhandlungen sein oder in einem Gerichtsurteil stehen.

Die Aussage Deines Anwaltes, der neue Partner wirke sich bereits jetzt unterhaltsmindernd oder gar -verhindernd aus, halte ich derzeit für "sportlich". Mit einem eigenen Anwalt könntest Du allerdings herausarbeiten, dass Unterhaltsbedürftigkeit und Immobilienbesitz sich in gewisser Hinsicht widersprechen. Denn ein Grundrecht auf das Leben in einem (eigenen) Haus gibt es nicht, auch wenn man sich zu Ehezeiten gerne daran gewöhnt hat. Beweis: Du lebst auch nicht (mehr) im eigenen Haus...

Was genau hindert Dich daran, Dich selbst stärker in die Betreuung Eurer Kinder einzubringen und Deiner DEF damit eine Ausweitung ihrer eigenen Berufstätigkeit zu ermöglichen? Dass Kinder nach Trennungen zwingend bei ihren Müttern bleiben müssten, ist gesetzlich jedenfalls nirgends verankert...

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 23.05.2010 22:48




 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Was ich nicht ganz verstehe, warum wird denn das Einkommen meiner Ex nicht mit einbzogen (sind immerhin 500-600€ netto/Monat)? Was gibt ihr das Recht, etwas zu verdienen, was nicht aufgerechnet wird?
Wenn ich das nun richtig verstehe müsste ich maximal 264€ berappen, oder? Von Exilein wurde mir mündlich ein "Angebot zur Güte" von 300€ unterbreitet, LOL...Das wollte ich natürlich schriftlich und von meinem Anwalt prüfen lassen...ist aber nie bei mir angekommen.

Die Kinder würde ich gerne öfter betreuen, hatte ich auf bereits früher (da waren wir bereits getrennt) im Haus getan - bei mir ist es etwas schwierig, da ich kein Auto besitze, um die Kids in meine Wohnung zu "befördern". Nachdem ich aber Hausverbot bekommen habe ist mir das leider nicht mehr möglich. Mein Schichtdienst begünstigt das Ganze natürlich nicht wirklich.
Grundsätzlich spräche nichts dagegen, halbtags zu arbeiten - die kleinen beiden sind im Kiga bis um zwei, der große kommt um eins von der Schule....

Dass sie das Haus verkaufen muss, wenn sie es sich nicht mehr leisten kann hat ihr mein Anwalt bereits mitgeteilt. Dies führte erwartungsgemäß zu einer gröberen Verstimmung...ich möchte gar nicht genau darauf eingehen - es ist genug, wenn es die Kinder und Nachbarn mitbekommen haben - ihr Vater war dabei und versuchte sie zurückzuhalten....zum schluss hat er sie sich geschnappt, zum Haus gezerrt und meinte: "Jetzt halt endlich deinen Rand!!"

Grüssilies
ToPS

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Themenstarter Geschrieben : 23.05.2010 23:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin

Was ich nicht ganz verstehe, warum wird denn das Einkommen meiner Ex nicht mit einbzogen (sind immerhin 500-600€ netto/Monat)? Was gibt ihr das Recht, etwas zu verdienen, was nicht aufgerechnet wird?

Es wird eingerechnet, nur kommt sie damit eben nicht aus.

Wenn ihr keine weiter gehende Erwerbspflicht auferlegt wird, könnten ihr 3/7 der Differenz euer Einkommen zugesprochen werden.
Nur eben begrenzt durch deinen SB.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2010 23:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ToPS,

Familienrecht ist kein Spiel mit klaren wenn-dann-Regeln wie Fussball (bei Foul im Strafraum gips Elfmeter oder so). Der so genannte "Ermessensspielraum" des Richters spielt eine entscheidende Rolle. Und der kann breit sein wie eine 8-spurige Autobahn. Im vorliegenden Fall könnte er beispielsweise lauten: "Die arme Frau verdient zwar ein bisschen eigenes Geld - aber sie betreut auch drei kleine Kinder und steckt jeden Euro in den Erhalt des Familienheims". Und nachdem es sich bei Eurem Hauskredit um einen eheprägenden Kredit handelt, hätte sie gute Chancen, damit durchzukommen, wenn sie zumindest die Zinsen angerechnet haben möchte. Danach bleibt nicht mehr viel, was man anrechnen könnte.

Wie gesagt: Wir beschreiben worst-case-Szenarien - allerdings vor realen Hintergründen. Die 300 EUR pro Monat halte ich allerdings für ein Gerücht; die dürften auch kaum ausgeurteilt werden. Aber was in Deinem persönlichen Fall "Recht" ist, weisst Du im Zweifelsfall erst nach einem Unterhaltsverfahren. Bis dahin ist es allerdings noch ein weiter Weg, auf dem man viel pokern kann - und auch dabei bist Du nicht allein: Du hast jetzt ja uns 😉

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2010 00:04
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo,

die 300€ zur Güte waren ein Angebot ihrerseits, da ihr Anwalt einen Unterhaltsanspruch von ihr über rd. 460€ errechnet hatte. Da musste ich nur lachen....die will mich doch übers Ohr hauen, wo´s nur geht...

Wenn es denn zum Gerichtstermin käme, wie hoch wären dann etwa die Prozesskosten? Ist das irgendwie berechenbar?

Was ist denn sonst noch abzugsfähig zur TU/EU-Berechnung? Riester und 5% "Arbeitsaufwand" sind mir bekannt - wie kann ich mich denn sonst noch "schlechtrechnen"?

Vielleicht ein anderes Thema, aber in der DT habe ich gelesen, daß mir eine Wohnung zu 350€ warm zusteht. Die DT ist doch zum Wohle der Kinder, oder? Wie ist es möglich, drei Kinder in einer 20qm ein Zimmerwohnung vernünftig unterzubringen? Mehr gibts doch für das Geld nicht? Ist da noch was zu holen/anzurechnen (ich bezahle für 4Zimmer/70qm WM 550€...

Grüssilies
ToPS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2010 00:25