Hallo!
Bin neu hier im Forum.
Möchte mich kurz vorstellen, mein Name ist heiner. Geschieden, wieder neu geheiratet, 1 Tochter 13.
Mein Problem versuche ich mal kurz zu schildern und hoffe das ihr mir ein wenig rat geben könnt. bevor ich zum Anwalt muss, möchte ich gern ein wenig Bescheid wissen über einige Dinge.
Ich bin geschieden und habe neu geheiratet. ich zahle für mein Kind Unterhalt. Meine neue Frau und ich haben uns ein haus gekuaft, wofür Kredite benötigt wurden. Zum anderen zahle ich mit meiner Ex-Frau einen Konsumentenkredit ratenweise ab. bzw. sie zahlt raten an mich, weil sie auch einen Teilbetrag zahlen muss.
Nun meine Fragen im einzelenen.
Kann ich die Tilgungsraten für mein Haus sowie die damit verbundenen NK auf den Kindesunterhalt anrechnen?
Wie sieht es mit den Tilgungsraten für den Kredit mit meiner Ex Frau aus, kann da was angerechnet werden?
Kann ich mit meinem Lohn höher gestuft werden, hab was gelsesn das die Düsseldorfer Tabelle auf 3 Personen bezogen ist? Werd ich da höher gestuft?
Damit mich keiner falsch versteht, ich zahle gern für mein Kind, es bekommt auch so allerhand nebenher. Nur meine EX Frau ist ziemlich gierig in solchen Sachen.
Das Augenmerk liegt eigentlich auf die Frage ob Tilgungsraten für das Haus oder die Rate die ich bezahle für den Kredit mit miner Ex Frau angerechnet werden können auf den Kindesunterhalt?
Bin für Antworten sehr dankbar.
MfG
heiner
Hallo Heiner T
Herzlich Willkommen bei v.s.
Eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt es nicht, jedoch haben sich in fast allen strittigen Fällen folgende Grundsätze etabliert:
- keine Anrechnung von Tilgungsraten und NK
- bei nur einem Kind als UH-Berechtigten eine Höherstufung um zwei Stufen (steht als kann-Bestimmung in allen URL)
Dir kann eher noch ein geldwerter Wohnvorteil angerechnet werden, welcher um die Tigungsrate gekürzt werden kann.
Das Augenmerk liegt eigentlich auf die Frage ob Tilgungsraten für das Haus oder die Rate die ich bezahle für den Kredit mit miner Ex Frau angerechnet werden können auf den Kindesunterhalt?
Meine Meinung: zweimal Nein.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke für deine Antwort.
Verstehe ich das richtig wenn ich z.B. 800 € tilgen mus kann ich den Wohnvorteil abziehen? Wie ist das mit dem Wohnvorteil, also die "sogenannte Miete" bei Eigentum, die wird mir doch angerechnet oder?
Zum anderen heisst das, das ich die Tilgungsraten nicht geltend machen kann, in Bezug auf den Kindesunterhalt? Wie ist das mit den Unterhaltsberechtigten, meiner neuen Frau z.B.? Bin ich das nicht für sie oder werde ich trotzdem 2 Stufen höher gestuft? Gibt es für die erwähnte sachlage irgendwelche gesetzliche Grundlagen, an denen man sich orientieren kann?
Wie ist das mit den Versicherungen für das Haus oder den Grundbesitzabgaben, die kann ich auch nicht geltend machen, oder?
Dann muss ich den Betrag wohl nachzahlen, der durch die Reduzierung der Tilgungsrate aufgelaufen ist beim Kindesunterhalt. Kann man mir da Unwissenheit unterstellen, ich denke nicht.
Sind viele Fragen, hoffe bekomme noch ein paar wertvolle Hinweise vone euch.
Wäre für Antworten sehr dankbar.
Gruß Heiner
Moin Heiner,
Wie ist das mit den Unterhaltsberechtigten, meiner neuen Frau z.B.? Bin ich das nicht für sie oder werde ich trotzdem 2 Stufen höher gestuft?
da Du mit Deiner "neuen" Frau keine betreuungsbedürftigen Kinder hast, ist sie auch nicht unterhaltsberechtigt, sondern kann für sich selbst sorgen. Ob Ihr Euch trotzdem eine Einverdiener-Ehe leisten könnt, müsst Ihr dann nach Deinem Einkommen entscheiden; unterhaltsrelevant im Bezug auf bestehende Verpflichtungen ist es jedenfalls nicht.
Grüssles
Martin
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Kann ich die Tilgungsraten für mein Haus sowie die damit verbundenen NK auf den Kindesunterhalt anrechnen?
Wie sieht es mit den Tilgungsraten für den Kredit mit meiner Ex Frau aus, kann da was angerechnet werden?
Kann ich mit meinem Lohn höher gestuft werden, hab was gelsesn das die Düsseldorfer Tabelle auf 3 Personen bezogen ist? Werd ich da höher gestuft?
Hallo,
1) Nein, nichts. Keine Tilgung, Zinsen, Versicherung etc.
2) Nein.
3) Ich verstehe die Frage nicht. Deine neue Frau ist doch nicht unterhaltsberechtigt, oder hast du mit ihr ein Kind und lebst von ihr getrennt?
/elwu