Gut, dann zeigt sie also ihr wahres Gesicht als dein Feind!
Und ich finde es besser wenn meine Feinde sauer sind, als wenn sie jubeln.
Entgegen kommen braucht sie dir auch nicht, du musst nur aufhören, ihr entgegen zu kommen.
Mache ihr klar, dass sie jederzeit ausziehen kann, aber die Kinder bleiben, wo sie zu Hause sind.
Tue das ruhig und höflich und biete ihr jederzeit an in Ruhe darüber zu sprechen.
Nimm am besten ein paar tage Urlaub, damit sie nicht in deiner Abwesenheit mit den Kindern verschwindet, oder noch schlimmer, dir die Koffer vor die Tür stellt und die Schlösser austauscht.
Bringe deine Papiere in Sicherheit, tausche alle Kennwörter und Pinnummern.
Erzähle ihr nichts mehr von deinen Plänen (ohne uns vorher um Erlaubnis gefragt zu haben 😉 )
Weiß sie von der Senkung der Annuitäten?
Mache die möglichst rückgängig.
Es klingt vielleicht absurd, aber jetzt ist nicht die Zeit Kosten zu senken, sondern zu erhöhen!
Höhere Kosten führen zu geringerem Unterhalt und umgekehrt.
Die Schlacht beginnt!
P.S. Die Gleichartigkeit der Empfehlungen sollte dir die Plausibilität verdeutlichen!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Theo...es ist besser Deine EXE zieht aus und Du zahlst die raten erstmal weiter als anders herum.
Lieber Du bist im Haus und zahlst dafür als Sie ist drin und Du zahlst beides...Huas und Wohnung.
Zieht Sie zu Ihren Eltern??..wunderbar.....hat Sie genug Zeit sich Arbeit und Wohnung zu besorgen!
Siehe zu dass Du sämtliche wichtigen Dokumente an Land ziehst, Konten zur Überziehung sperrst, Kreditkarten beschlagnahmst!
Das ist ganz wichtig, glaube es!
Jetzt wo Exe weiss dass Du auf unnachgiebig machst können sich in windeseile stahlharte Fronten entwickeln...kein Scherz!
Du musst versuchen immer ein Schritt voraus zu sein!...immer!
Wenn Sie ausziehen will...lass sie ausziehen...die Kinder bleiben im Haus!!
Wenn Du keinen Urlaub bekommst bist Du krank,,,das ist kein Scherz!...der emtionale und seelische Schmerz bedingt professionelle hilfe..das ist kein Scherz.
Kein Arbeitgeber würde Dir daraus einen Strick drehen.
Halte Deine Kosten jetzt hoch...die Kosten die du jetzt reduzierst zahlst du später aus eigener Tasche nach. Zur etwaigen Berechnung von TU/KU braucht Du jetzt Kosten!
Bedenke aber wenn EXE ausziehen sollte und keine Möbel hat , hat Sie die Möglichkeit ein Darlehen aufzunehmen an dem Du dann beteiligt wirst...daher gib Ihr Möbel mit wenn es geht!
Du hast die gleichen Rechte auf die Kinder wie sie! Daher versuche zu arrangieren dass diese in Deiner Obhut bleiben! Solltest Du diese Intention verfolgen musst Du Dir einen Plan ausarbeiten der es auch rechtfertigt dass Du die Kinder behalten kannst!
Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am Amts- oder Oberlandesgericht.
Mal ne Frage:
War dies Dein Eigenkapital?
Wenn ja, hattest Du dieses bereits vor der Ehe?
Wenn ja....kümmere Dich um einen Nachweis dafür!
Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am Amts- oder Oberlandesgericht.
Ich gehe mal ganz salopp deine Einnahmen und eure Kosten durch.
Nur grob geschätzt:
2.680,- bei Stkl.4 bzw 1 ca. =2.200,-
KU nacht DT 3 = -550,-
Annuität -665,-
Haus bezogene Kosten -300,-
Rest 700,-!
Wohnvorteil für dich 300,-
Summe: 1.000,-
Dein Selbstbehalt: 1.000,-
Raum für EU: 0,-
Was doch schon mal nicht schlecht ist und die Laune deiner Ex nochmal deutlich verschlechtern dürfte! :phantom:
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Habe zwischenzeitlich auch mal was gearbeitet und später dann einen Anruf meiner Ex bekommen. Auf einmal in deutlich ruhigere Ton. Meine Aktion hat also Wirkung gezeigt. So und jetzt nicht auf mich einschlagen, weil ich glaube ganz gut reagiert zu haben.
Ich habe gesagt, ich werde meinen Wohnsitz nicht ummelden und ihr den Schlüssel nicht geben. Ziehe aber unter folgenden Voraussetzungen in Betracht die Nächte in meiner neuen Wohnung zu verbringen. Wenn: Wir mit beiden Anwälten eine Vereinbarung für den nachehelichen Unterhalt treffen, mit der ich leben kann. Begrenzung in Höhe und in Zeit. Ich werde den Schlüssel zum Haus dem Anwalt geben und deutlich machen, den Anspruch aufs Haus nicht aufzugeben bis diese Vereinbarung wasserdicht ist und das Haus verkauft. Kann ich mit solch einer Vereinbarung vor Gericht durchkommen? Ist ja in beiderseitigem Einvernehmen (notfalls auch notariell) geschlossen. Dann hätte ich endlich Planungssicherheit. Und wäre nicht unbestimmte Zeit NUR der Finazier. Auch Umgangsrecht mit den Kindern wäre direkt Teil der Vereinbarung.
Gut oder schlecht gemacht?
Gruss
Theodor
Moin Theodor,
von mir nur mal eine Frage für mein Verständnis: Was für eine Lösung wäre denn die, die DU im Inneren wirklich willst? Ich meine jetzt weniger das Finanzielle sondern Qualität und Quantität im Umgang/ in der Betreuung der Kinder.
Und zu Deinem letzten Post: Die Lösung, die Du jetzt vorgeschlagen hast, ist vom Prinzip wie in die andere Wohnung ausziehen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Gut gemacht insoweit, dass du ihr nicht den Krieg erklärt hast, sondern nur deinen Willen zu Verhandlungen auf Augenhöhe und dass du nicht einfach sang und klanglos das Feld räumst.
Wichtig ist, dass du jetzt nicht in Vorleistung trittst.
Erst Veinbarung unterschreiben, dann ausziehen!
Nicht ausziehen, weil sie verspricht mit dir zu reden.
Wenn Schlüssel zum Anwalt, dann Deiner! Niemals ihrer!
Wie man die Vereinbarung wasserdicht bekommt müssen wir sehen, wenn die Eckparameter klarer sind.
Du kannst ihr durchaus deine Vostellungen nennen. Sowohl diejenigen, die ihr gefallen, als die Anderen.
Wichtig ist, dass du nicht vorzeitig Boden aufgibst.
Es bleibt entscheidend, dass du nicht das Haus verlässt. Am besten nicht mal zum Bier um die Ecke.
Auf jeden Fall schon besser als am Anfang!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus Theodor!
Als Zeichen von goodwill darf sie erst mal in deine Wohnung ziehen.
Auch Umgangsrecht mit den Kindern wäre direkt Teil der Vereinbarung.
..welch lediglich eine "moralische" Verpflichtung darstellt. Wenn DEF den Umgang beschneidet, kürzt oder boykottiert ist diese nicht das Papier wert, auf welchem gedruckt wurde.
Unterm Strich:
Wenn Du eine Stellung beziehst, musst Du diese auch halten. Mit deinem Vorschlag, die Nächte in der Wohnung zu verbringen knickst Du m.E. wieder ein und ermöglichst, dass Du tags darauf vor verschlossener Deines eigenen Hauses stehst. Du hast eine erste Kampfansage gemacht, bleibe dabei; DEF wird womöglich versuchen, Dich "einzulullen"...
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Habe zwischenzeitlich auch mal was gearbeitet und später dann einen Anruf meiner Ex bekommen. Auf einmal in deutlich ruhigere Ton. Meine Aktion hat also Wirkung gezeigt. So und jetzt nicht auf mich einschlagen, weil ich glaube ganz gut reagiert zu haben.
Ich habe gesagt, ich werde meinen Wohnsitz nicht ummelden und ihr den Schlüssel nicht geben. Ziehe aber unter folgenden Voraussetzungen in Betracht die Nächte in meiner neuen Wohnung zu verbringen. Wenn: Wir mit beiden Anwälten eine Vereinbarung für den nachehelichen Unterhalt treffen, mit der ich leben kann. Begrenzung in Höhe und in Zeit. Ich werde den Schlüssel zum Haus dem Anwalt geben und deutlich machen, den Anspruch aufs Haus nicht aufzugeben bis diese Vereinbarung wasserdicht ist und das Haus verkauft. Kann ich mit solch einer Vereinbarung vor Gericht durchkommen? Ist ja in beiderseitigem Einvernehmen (notfalls auch notariell) geschlossen. Dann hätte ich endlich Planungssicherheit. Und wäre nicht unbestimmte Zeit NUR der Finazier. Auch Umgangsrecht mit den Kindern wäre direkt Teil der Vereinbarung.
Gut oder schlecht gemacht?Gruss
Theodor
Erstmal: Danke für diesen Thread! Denn bis eben gerade war ich noch genau so "blöd" wie Du und wollte ausziehen.
Der Zahn ist mir hiermit gezogen worden.
Ich verstehe nur nicht warum Du es nicht verstehst.
Du bist so fixiert auf den Gedanken, das Haus zu verkaufen, dass Du den Wald vor lauter Bäumen nicht zu sehen scheinst: Du kannst es viel besser verkaufen, wenn Du drin bist. Wenn sie drin bleibt, tendieren die Chancen gen Null. Mit anderen Worten, Deine Prämisse, das Haus zu verkaufen, verbaust Du Dir durch Deinen anderen Wunsch "raus" zu kommen - aus dem Haus und den Schulden. Wenn Du aber aus dem Haus raus gehst wirst Du das Haus nicht los und kommst Du aus den Schulden nicht mehr raus.
Aber ich muss gerade anderen Leuten Ratschläge geben ... ich komme ja selbst nicht klar: Meine Frau will nicht ausziehen weil sie meint, ich habe ja das Problem, nicht sie. Aber ich will jetzt nicht den Fred für mich missbrauchen ... gibt's schon einen Thread "Wie mache ich meiner Frau klar, dass ich nicht mehr will - aber auch nicht ausziehe?"?
Hallo Sirius,
gibt's schon einen Thread "Wie mache ich meiner Frau klar, dass ich nicht mehr will - aber auch nicht ausziehe?"?
Neue Frage, neuer Thread!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Bedenke auch:
Bist Du aus dem Haus raus, ist es nicht mehr so einfach mal Verkaufstermine zu vereinbaren...Du bist immer auf Goodwill der Ex angewiesen!
Sind die Türschlösser einmal gewechselt sieht es ganz schlecht aus.
War bei mir das gleiche
Schlösser gewechselt
Haus war ausgeräumt bei Auszug der Ex...nur noch Müll drin!
Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am Amts- oder Oberlandesgericht.
Hallo
Ich würde gerne mal auf meine Frage:
Was weist du eigentlich über den Neuen von deiner DEF? Was macht der, wie ist der familiäre Backround von ihm und wie weit wohnt er weg?
zurückkommen. Wie sieht es damit aus? Möglicherweise ist das nicht ganz unwichtig, kann man doch nie wissen, von wo noch Gefahr droht und wer da noch mitmischt.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
OK, das sind ein paar widersprüchliche Statements, die ich innerlich erstmal sortieren muss. Ich habe grundsätzlich kein Problem damit, dass meine Noch das ABR bekommt, halte das persönlich mit Hinblick auf die Kinder für die beste Lösung. Sie wird auch nicht hunderte von km wegziehen, weil ihre gesamt Familie hier in der direkten Umgebung (20 km) wohnt. Desweiteren ist ihr aktueller LG beruflich hier gebunden. Diesbezüglich sehe ich keine Probleme.
Ich denke die Schlösser austauschen kann sie nicht. Es handelt sich immerhin nach wie vor um meinen Hauptwohnsitz, ich mache also eher "Urlaub" in der anderen Wohnung. Diesen Standpunkt werde ich am Freitag meinem (Vertretungs-)Anwalt (habe heute noch einen Termin vereinbart) auch deutlich klarmachen.
Sollte sie das Haus einfach verlassen, dann zieh ich halt wieder ein, mache alle Kosten dafür geltend und zahle was übrigbleibt. Einen Zeitraum von 4 Monaten könnte ich auch mit finanzieller Hilfe meiner Familie überbrücken, so dass ich das Haus dennoch erkaufen könnte.
Was ich desweitern will, ist finanzielle Planungssicherheit. Sollten unsere Anwälte und wir (Noch und ich) uns einig werden über die Höhe und Dauer der Zahlungen und sollte diese Vereinbarung vor Gericht Bestand haben, so hätte ich prinzipiell meine Ziele an diesem Punkt erreicht. Nach einer überschaubaren Zeit hätte ich wieder ordentlichen finaziellen Spielraum und kann mein weiteres Leben entsprechend gestalten.
Ich gebe meinen Anspruch in dem Haus zu leben ja nicht auf weil ich mir eine "Ferienwohnung" anmiete. Aber das muss mir der Anwalt jetzt am Freitag noch mal erläutern, nicht dass ich mich da in die Nesseln setze. Ich behalte die Schlüssel, bis die Vereinbarung bzgl. des Unterhaltes sauber sind. Das könnten wir mit Glück in der letzen Woche dieses Monats ja noch hinkriegen.
Vorher verzichte ich auf keinerlei Ansprüche. Auch wenn ich vorhin nach dem eskalierenden Gespräch etwas durch den Wind war, so fühl ich mich jetzt eigentlich ganz gut nachdem ich mal die Zähne gezeigt hab.
Auch wenn ich jetzt wieder für naiv und unbelehrbar gehalten werde, ich denke nicht dass sie mir den Umgang beschneiden wird. Zum jetztigen Zeitpunkt ist es mir nicht möglich den Kindern ein behütetes Heim zu gewähren...
ich glaube eher sie möchte mich los werden, ein neues Leben mit ihrem neuen Partner führen, wahrscheinlich ziehen die ohnehin irgendwann in eine Wohnung.
Momentan ist sie auf dem Rückzug, die Situation möchte ich schnell mit Hilfe des Anwaltes ausnutzen. Also werde ich sie mit meinem Forderungen auf finanzieller Ebene einzulullen versuchen.
Was sie gewinnen will ist ihre Freiheit mit dem neuen Lover, das tut zwar etwas weh, kostet mich aber nichts. Soll sie halt für ihr neues Glück bezahlen. Ich denke wenn mit den Anwälten die Rahmenbedingungen mehr oder weniger einvernehmlich geklärt sind, dann kann in ein paar Monaten auch wieder auf rationler Ebene gesprochen werden. Die Streitwerte sind ja dann alle weg. OK bis auf die Kinder, aber da wäre sie wieder entgegenkommend, denn wenn ich sie hab, hat sie Zeit für ihr neues Glück.....
Hallo
Ich würde gerne mal auf meine Frage:
zurückkommen. Wie sieht es damit aus? Möglicherweise ist das nicht ganz unwichtig, kann man doch nie wissen, von wo noch Gefahr droht und wer da noch mitmischt.
LG Jemmy
Hatte ich weiter oben schon erwähnt: Er wohnt hier im Ort ist berufstätig (3 Schicht), verdient durchschnittlich, hat keine Kinder und hat sich auch grade aufgrund seiner eigenen Trennung hier im Ort eine neue Wohnung gemietet.
Mehr weiss ich leider (oder zum Glück) nicht von ihm.
von mir nur mal eine Frage für mein Verständnis: Was für eine Lösung wäre denn die, die DU im Inneren wirklich willst? Ich meine jetzt weniger das Finanzielle sondern Qualität und Quantität im Umgang/ in der Betreuung der Kinder.
Ich wiederhole diese Frage noch mal, weil mich Deine Aussage hier:
Auch wenn ich jetzt wieder für naiv und unbelehrbar gehalten werde, ich denke nicht dass sie mir den Umgang beschneiden wird. Zum jetztigen Zeitpunkt ist es mir nicht möglich den Kindern ein behütetes Heim zu gewähren...
zu der Schlussfolgerung kommen lässt, dass es keinen Sinn macht, Dir etwas von "Kinder samt Dir im Haus und sie zieht aus" vorzubeten, weil für Dich völlig klar ist, dass die Kinder zur Mutter gehören, Du das Geld für den Unterhalt (für die Kinder selbstverständlich, für die Ex im Idealfall gar nicht oder nur kurz) erwirtschaftest und Dich ansonsten als Umgangsvater betrachtest.
Ich frage das, weil sich die User dann die Energie sparen können, Dich dazu zu überzeugen zu versuchen, dass ja auch DU Dich in die Kindererziehung einbringst und Ex mit dem neuen Lover ihr Leben leben lässt. Auch wenn ich die Regelung, die Du vor hast, für in Ordnung befinde, wenn DU das so willst, verstehe ich nicht, warum Du freiwillig das ABR aufgeben willst, wenn das gar nicht nötig ist. Die Ex könnte genauso in 6 Monaten einen Mann in Konstanz, Itzehoe oder auch Sydney kennenlernen und dann hat sie das Recht, die Kinder mitzunehmen.
Wenn Du also der Meinung bist, die Kinder sollen zur Mutter und Du zahlst: D'accord!
Das ABR aufgeben wäre dumm!
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wenn Du also der Meinung bist, die Kinder sollen zur Mutter und Du zahlst: D'accord!
Das ABR aufgeben wäre dumm!
Du hast natürlich Recht! Innerlich ticke ich tatsächlich eher so, dass die Kinder ihre Mutter brauchen, mich aber auch. Und das degradiert mich natürlich zum Zahlevater. Ich möchte für die Kinder dasein, meine Ferien mit ihnen verbringen und sie trotz ABR bei KM in meiner Nähe wissen. Klar kann die KM nach Sydney ziehen (weiter weg ging wohl nicht 😉 ). Auf der anderen Seite bin ich mir ziemlich sicher, dass genau dieser Fall nicht eintreten wird, weil die Bindung der KM an ihre Eltern und Geschwister dermassen eng ist, dass der Umzug damals in unser Haus (nur 20 km von den Eltern weg) schon ein Drama war und zu diesem Zeitpunkt war unsere Ehe noch intakt. Die Welt meiner Noch ist eher klein. Sehr klein. Meiner Meinung nach wird sie sich durch keinen Mann einen Keil zwischen sich und ihre Mutter (meine Ex-Schwiegermutter) treiben lassen.
NACHTRAG: Ein in irgendeiner Weise geteiltes ABR sieht das Gesetz nicht vor, oder?
Moin,
und warum willst Du dann das ABR unbedingt regeln lassen ???
Ich meine, Reisende soll man nicht aufhalten und wenn Du das in diesen "altmodischen" trockenen Tüchern haben willst, dann ist das Deine freie Entscheidung. Nur den Sinn sehe ich nicht. Stell Dir einfach mal vor, Dein Kind will später mal aus irgendwelchen Gründen (kommt mit neuem LG nicht klar) zu Dir wechseln, dann hast Du kein ABR und Ex kann die Kinder jederzeit rausholen, wenn sie das will. Da zählt dann auch Juniors Wunsch sehr wenig. Das zB sähe anders aus, wenn Du auch ABR-Inhaber bist und somit das Kind einbehalten könntest.
Wieso willst Du Dir das Leben so schwer machen?
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@ Theodor,
auch wenn es zwischendurch mal so aussah, als hätten wir Dir die Augen öffnen können: Sie scheinen nach wie vor (oder wieder) fest geschlossen zu sein.
Mit dem ABR-Thema hast Du Dich gar nicht befasst, sondern hältst dieses sehr weitreichende Recht in den Händen Deiner DEF für gut aufgehoben und bist daher gerne bereit, darauf zu verzichten. Grund: Ihre Familie wohnt hier und der Neue arbeitet hier. Zumindest letzteres kann morgen Makulatur sein - und dann zieht die neue Familie samt Deinen Kilometern mal eben ein paar hundert Kilometer weg. Du hast dabei ohne ABR nichts zu melden.
Gleiches gilt für die Schlüsselkiste: Du magst Schlüssel zu Eurem Haus haben und diese meinetwegen bei 10 Anwälten hinterlegen: Wenn Madame die Schlösser austauscht, nützen diese Schlüssel Dir nichts mehr. Dein hälftiges Eigentum an diesem Haus ist dann ebenfalls nicht mehr wert: Du kannst "Dein" Haus dann noch von der Strasse aus anschauen, aber gegen den Willen Deiner Ex nie wieder betreten, solange sie darin wohnt. Und das kann lange dauern: Billiger kommt sie zusammen mit ihrem LG an keine Wohnung; warum also sollte sie sich darum bemühen?
Bereits nach der ersten Nacht in der neuen Wohnung kann diese Überraschung auf Dich warten: Dein Schlüssel passt nicht mehr. Und niemand wird Dir helfen, wieder in diesem Haus zu wohnen - warum auch: Du bist doch selbst und freiwillig ausgezogen! Notfalls kramt Deine DEF eben mal flugs den Gewaltschutzparagraphen aus der Tasche, weil sie sich von Dir bedroht fühlt - und dann entfernt man Dich notfalls sogar mit grünen Männchen von "Deinem" Grundstück. Soviel zum Thema "Urlaub in der anderen Wohnung".
Möglicherweise verwechselst Du Eigentum und Besitz. Besitzer einer Immobilie ist der, der drin wohnt, mit weitreichenden Rechten. Und wie man einen Hausverkauf verschleppt (während Du die Hypothek fleissig weiterbedienst und für die Gesamt(!)-Schulden haftest), habe ich Dir heute nachmittag beschrieben. Ansonsten: Frag einen Mietnomaden Deiner Wahl, wie man einem Immobilieneigentümer an der Nutzung seiner Immobilie hindert.
Zusammenfassend: Es sind Dir von erfahrenen Usern innerhalb eines einzigen Tages die zu erwartenden Szenarien und die Lösungsmöglichkeiten geschildert worden. Viele der User hier haben hinter sich, was Du noch vor Dir hast, und Deine DEF scheint genau nach demselben, bewährten Drehbuch zu agieren, mit dem man Trottel erst einlullt und dann abzieht. Sag zumindest nie, wir hätten Dich nicht gewarnt!
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Dem entnehme ich, dass die Kinder zwar bei der KM leben können, aber das ABR nirgendwo festgeschrieben ist. Ich bin immer davon ausgegangen, dass ein Elternteil zwingend das ABR erhält. Ist dem gar nicht so? Welche Möglichkeiten bestünden denn dann, die Kinder zunächst bei der KM leben zu lassen und bei dem ernsthaften Wunsch der Kinder nach Veränderung zu mir zu nehmen. Denn momentan gehe ich wie gesagt davon aus, dass sollten die Kinder befragt werden, sie sich aufgrund der engeren Bindung zur KM, "gegen" mich entscheiden würden.
Dem entnehme ich, dass die Kinder zwar bei der KM leben können, aber das ABR nirgendwo festgeschrieben ist. Ich bin immer davon ausgegangen, dass ein Elternteil zwingend das ABR erhält. Ist dem gar nicht so?
Nein!!! ABR ist ein Teil des GSR und das bleibt grundsätzlich bei beiden Eltern. Um das Kind bei einem Elternteil leben zu lassen, muss das ABR nicht zugesprochen werden.
Welche Möglichkeiten bestünden denn dann, die Kinder zunächst bei der KM leben zu lassen und bei dem ernsthaften Wunsch der Kinder nach Veränderung zu mir zu nehmen. Denn momentan gehe ich wie gesagt davon aus, dass sollten die Kinder befragt werden, sie sich aufgrund der engeren Bindung zur KM, "gegen" mich entscheiden würden.
Zu allererst die einvernehmliche Absprache, wenn das nicht möglich ist muss das gerichtlich geklärt werden. Dann hat der Kindeswille mit zunehmendem Alter immer größere Bedeutung.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."