Scheidung in 2010, ...
 
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Scheidung in 2010, Situation und ein paar Fragen.

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Schulden habt ihr vermutlich gemeinsam und wenn sie kein Geld hat, holt die Bank sich das Geld von dir.
Ähnlich ist es mit dem EU.
Sie hat zwar theoretisch die Pflicht, für sich selbst zu sorgen, aber wenn das nicht klappt, bist du wieder dran.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2009 15:57
(@theodor)
Schon was gesagt Registriert

Nochmal deutlich:
Jetzt ist die letzte Chance, zu verhindern, dass sie staatlich geschützte Kindesbesitzerin wird.

Sorry, mein Eintrag hat sich mit Deinem überschnitten, ich gestehe ich aber doch das ABR für die Kinder gerne zu. Ich möchte mich nicht um und über die Kinder streiten. Das hört sich vielleicht auf den ersten Blick so an, als ob mir meine Kinder egal sind, aber das genaue Gegenteil ist der Fall. Ich denke ehrlich, dass sie sich bei der KM besser aufgehoben fühlen. Ich bin kein schlechter Vater, habe aber einfach aus berflichen Gründen zu wenig Zeit....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2009 16:00
(@theodor)
Schon was gesagt Registriert

Die Schulden habt ihr vermutlich gemeinsam und wenn sie kein Geld hat, holt die Bank sich das Geld von dir.
Ähnlich ist es mit dem EU.
Sie hat zwar theoretisch die Pflicht, für sich selbst zu sorgen, aber wenn das nicht klappt, bist du wieder dran.

Wow, ihr seid zu schnell für mich, ehe mein Post fertig ist steht da schon wieder ein neuer. Das empfinde ich als sehr positiv und fühle mich hier richtig gut aufgehoben.

Aber: ich hab auch kein Geld, den Eigenkapitalanteil kann ich ja auf dem Konto meines Vater "parken" wäre also nach Abzug meiner Unterhaltspflichten ebenso "mittellos". Das wäre zwar nicht Gentlemanlike, aber diese Angewohnheit, sollte ich mir ohnehin abgewöhnen 😉

Nachtrag: Wie wirkt sich denn ein sog. fiktives Einkommen, das zugrunde gelegt werden kann auf meinen Unterhalt aus?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2009 16:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ihr das ABR zu überlassen ist erst recht falsch und überflüssig.

Damit gestehst du ihr das Recht zu, mit Kindern hin zu ziehen wo immer sie möchte.

Wie du dann den Kontakt aufrecht erhältst ist alleine dein Problem.
Du hast für die Umgangskosten aufzukommen, egal wohin sie die Kinder schleppt.
Vom Unterhaltspflichtigen Einkommen abziehen darfst du die Umgangskosten auch nicht.
Es ist alleine dein Problem.

Also auch wenn du bereit bist, die Kinder bei ihr zu lassen: Lasse dir keinsfalls das ABR abschwatzen!
Das ABR braucht sie nur, wenn sie die Kinder gegen deinen Willen weg schleppen will.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2009 16:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Theodor,

Ich bin kein schlechter Vater, habe aber einfach aus berflichen Gründen zu wenig Zeit....

liest Du eigentlich, was man Dir schreibt? Ob Du Geschäftsführer bist oder Taxifahrer, spielt bei der von Dir beschriebenen Konstellation und vor allem bei Deinen "Lösungsansätzen" finanziell demnächst keine Rolle mehr: Der Output in Euro ist etwa derselbe, denn der Selbstbehalt liegt bei 900 EUR pro Monat. Warum also nicht gleich Taxi fahren und dafür mehr Zeit mit den Kindern haben? Du klammerst Dich an Strohhalme, die Dich nicht tragen werden!

Just my 2 cents
Martin
(der sich fragt, warum jemand nach Hilfe sucht, wenn er gleichzeitig jeden unvorhergesehenen Vorschlag gleich mit "ja aber..." abbügelt)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2009 16:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber: ich hab auch kein Geld, den Eigenkapitalanteil kann ich ja auf dem Konto meines Vater "parken" wäre also nach Abzug meiner Unterhaltspflichten ebenso "mittellos". Das wäre zwar nicht Gentlemanlike, aber diese Angewohnheit, sollte ich mir ohnehin abgewöhnen 😉

Den Eigenkapitalanteil hast du doch garnicht verfügbar!
Der steckt doch im Haus bzw. liegt bei der Bank und die wird dir das Geld keinsfalls auszahlen.
Erst recht nicht, wenn sich Probleme bei der Liquidität anbahnen.
Also gibt es nichts was du bei deinem Vater parken könntest.
Und anders als deine Ex hast du ja ein regelmässiges Einkommen, also ist vollkommen klar, bei wem sich die Bank bedient.

Und wie du siehst, taucht auch bei deiner Rechnung plötzlich die Mittellosigkeit auf, die dann trotz deines guten Jobs auf dich wartet.

Du siehst, es sind noch jede Menge offener Fragen und wenn du bei der Beantwortung dieser Fragen ein Wörtchen mitreden möchtest, dann mache jetzt keine voreiligen Fehler.

Beiss die Zähne zusammen und ziehe nicht aus, bis die offenen Fragen geklärt sind.
Das ist absolut legitim und solte von jedem, der ehrliche Absichten hat akeptiert werden.
Nur solnage du im Haus bist, hast du Verhandlungsspielraum.
Mit welchem Ziel auch immer.
Danach hast du den nicht mehr.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2009 16:16
(@jemmy)
Registriert

Hallo Theodor

5 Stunden und 25 Postings, jede Antwort mit wertvollem Inhalt und gut gemeinten und begründeten Warnungen für dich. Alles was dir dazu einfällt: ja aber....

Ich versuche es mal zusammen zu fassen, wie deine Zukunft aussehen wird:

1. Du wirst für lange Zeit am Selbstbehalt ( oder unwesentlich darüber ) kleben bleiben, egal wie viel du verdienst. Das ist auch, was Brille meint, wenn du weniger verdienst, aber dafür Zeit für deine Kinder hast, hast du unter dem Strich nicht weniger im Geldbeutel.

2. Die Nummer mit dem Haus kann zu einem üblen Boomerang werden. Sollte deine EX da mit Schulden raus gehen, wird das für sie sicherlich kein Ansporn sein, zu arbeiten. Rate mal, von wem sich die Bank dann das Geld holt.

3. ABR zur Mutter? Entschuldige, aber offensichtlich hast du nicht die geringste Ahnung vom deutschen Familienrecht und zur Zeit sieht es auch nicht so aus, als wenn du wirklich etwas darüber lernen möchtest. Aber das wirst du, ob du willst oder nicht.

4. Du möchtest Schadensminimierung betreiben und öffnest dabei Tür und Tor für deine EX, dich in Zukunft fertig zu machen.

LG Jemmy
(der noch die Hoffnung hat, das du nicht nur liest, sondern bald anfängst zu verstehen )

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2009 16:26
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Theodor,

Tue mir einen Gefallen!

Ziehe nicht aus! Ziehst Du aus....bist Du bis aufs Hemd ausgezogen!!!!
Ich rate Dir dringenst,dringenst nicht auszuziehen. Das ist Dein Untergang!!!!
Ich spreche aus Erfahrung , was ich die letzten 3 Jahre erlebt habe ist die Hölle!
Ist die Frau allein im Haus hast Du die ARSCHKARTE...sorry für den Ausdruck...ist aber so.
Du wirst keine Rechte mehr haben! Eine Mutter mit 2 Kindern aus dem Haus zu bekommen, sofern es euch gemeinsam gehört, ist fast unmöglich.
Stell Dir nurmal vor sie kommt auf die Idee nicht ausziehen zu wollen. Dann kannst Du nur mit Nichtbedienung der Raten drohen und es kommt zur Zwangsvollstreckung.
Bei Deinem Gehalt 1250 TU+KU??? Wer bedient die Raten des Hauses?
Überträgst Du das ABR überträgst Du die letzte Möglichkeit die Kinder zu Dir zu nehmen.. Don`t do it!
Sie kann jederzeit 1000 KM wegziehen ohne Dein Einverständniss einholen zu müssen!
Sie braucht das Trennungsjahr nicht arbeiten...also rechne nicht Geld das sie nicht verdient!auch mit den 400 € nicht!
Trotz aller Gefühle...bleib REALIST und gehe dringenst zum Anwalt!!

Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2009 16:31
(@theodor)
Schon was gesagt Registriert

Habs kapiert. hat vielleicht ein bisserl lange gedauert aber habs kapiert!!!
Ich werde es dann zunächst mal so machen: Ich kündige die neue Wohnung noch nciht, sondern lass die erstmal nebenbei laufen, kann ich finanziell machen, solange die Raten fürs Haus reduziert sind. Die Wohnung ist echt schön und halbwegs günstig. So schnell finde ich so eine nicht nochmal. Das wird mir nicht das finazielleGenick brechen. Die Kündigungsfristen hätte ich eh einzuhalten.
Dafür bleibe ich solange im Haus bis es verkauft ist. Wenn meine Noch vorher ausziehen will, dann soll sie das tun. Hat sie denn dann eine Handhabe, die Kinder mitzunehmen? Oder darf sie das nicht?
Falls sie bleiben will, davon gehe ich aus, wird das Haus irgendwann halt gemeinsam verkauft. Wo kommen die Kinder dann anschliessend hin? Muss hier schon der Richter involviert werden?
Dann wären aber die finanziellen Risiken minimiert.  Kann sie mich verklagen und darauf bestehen, dass ich ihr den TU in bar zahlen muss, oder kann ich alle gemeinsamen Kosten (Hypothek, Strom Wasser, Steuer etc.) gegeneinander aufrechnen bis ich an die 1250 Euro komme?
Mein Anwalt ist leider bis zum 28.07. in Urlaub (tolles Timing  :mad:)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2009 16:49
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Theodor:

'auto24srevicegmbh@t-online.de'

Du wüßtest eine gaaanz schnuckelige und bezahlbare Wohnung.... 😉

Hat sie denn dann eine Handhabe, die Kinder mitzunehmen? Oder darf sie das nicht?

Schwierig das ist; wenn sie will, tut sie es einfach! Wichtig hier ist eigentlich, was Eure Kids wollen (z.B. kontinuität, gewohntes soz. Umfeld, Umgangsvorstellungen, etc.).

Kann sie mich verklagen und darauf bestehen, dass ich ihr den TU in bar zahlen muss,

Wenn Dein bereinigtes Netto bekannt ist, KU abgezogen wird, ehebedingte Schulden entsprechend berücksichtigt, wird sich zeigen, ob Spielraum für TU noch da ist!

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2009 16:57




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Puuh,

dass ich das noch erleben darf!  😉

Ist ja ein bisschen Zäh mit dir.

Aber nun kann man mal in die richtige Richtung denken.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2009 17:01
(@theodor)
Schon was gesagt Registriert

Durch den grösseren Zeitanteil, den die KM mit den Kindern verbringt, hat sie natürlich grössere Einflussmöglichkeiten auf die Kinder. Sie will im Ort bleiben, also bleibt das soziele Umfeld mehr oder weniger erhalten. Dann säße ich im Haus rum und kann es am Ende auch nicht bezahlen. Der Schuss kann also nach hinten losgehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Kinder für KM entscheiden ist verdammt hoch.

Siatuation wäre also wie folgt: Sie nimmt die Kinder einfach mit, ich zahle KU und wenn was übrig bleibt auch noch TU. Habe das Haus grösstenteils alleine an der Backe -> suboptimal!

Wenn sich die Kinder für die KM entscheiden (davon würde ich also ausgehen) sind die Chancen für ein ABR bei mir ohnehin sehr gering. Ist schwer, aber so kann es kommen. Ist es nicht immer noch so, dass die Frauen eher das ABR bekommen, weil sie die meiste Zeit mit ihren Kindern verbracht haben? Ich fürchte die Gerichte sehen dass auch so.

Ich behalte die Wohnung und bleibe solange im Haus wohnen, bis der Verkauf geregelt ist. Dann soll sie sich eine Wohnung suchen und ich beziehe meine "Reservewohnung". Sorgerecht und ABR klären wir dann bei Gericht.

Sinnvoller Plan? Ich hoffe ihr bemerkt eine Verbesserung bei mir  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2009 17:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also:
falls es dir noch keiner gessagt hat:
Du ziehst nicht aus!  😉

Zunächst mal wohnt ihr beide im Haus und solange ihr noch nicht nachweislich getrennt einkaufen geht, fallen keinerlei Unterhaltszahlungen an.

Jeglicher Forderung von RAtte nach Unterhalt wird damit widersprochen.

Du änderst die Steuerklasse, damit kein zu hohes, unterhaltspflichtiges Einkommen suggeriert wird.

Du rechnest, mit unserer Hilfe dein bereinigtes Netto aus.
Ganz grob: Jahresgehalt durch 12 minus 5% Erwerbskosten, minus bis zu 4% Altersvorsorge, wenn vorhanden.
Du verrätst uns die Ratenzahlungen fürs Haus und wem das Haus und die Schulden gehören.

Damit bekommt man die verfügbare Masse raus.

Du fragtst sie, wie sie sich eine gleichberechtigte Elternschaft vorstellt.
Das Ergebnis teilst du uns mit.
An der Antwort kannst viel über die zukünftige Entwicklung ablesen.

Ihr Druck, das Haus zu verlassen, solange du drinnen bist, ist  vermutlich noch grösser als deiner.
Du macht ihr klar, dass sie natürlich jederzeit gehen kann, wohin sie will, die Kinder bleiben jedoch solange da, bis ihr euch über eine zukünftige Regelung geeinigt habt.
Einigen heißt, eine Lösung zu finden, die beiden Parteien gleich gut oder schlecht gefällt und nicht, sie bestimmt und du nickst.

Wenn ihr über Ihren Auszug redet, rechnest du ihr vor, wie viel Geld nach Abzug der Kosten für haus und Kinder übrig bleibt, und dass lediglich der Betrag, der 1.000,- € übersteigt  für EU zur Verfügung steht. (Wichtig Steuerklasse 4 bzw. 1)
Überlasse ihr die Erkenntnis, dass sie davon nicht leben kann. Schon garnicht, wenn sie Miete bezahlen muss und dass sie sich schon mal nach einem Job umschauen soll.

Alles das ist keineswegs eine Kriegserklärung sondern lediglich eine Aufzählung von Fakten und der Wunsch gemeinsam zu einer Lösung zu kommen.

Soweit erstmal bis hier.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2009 17:22
(@Wolkenhimmel)

Habs kapiert. hat vielleicht ein bisserl lange gedauert aber habs kapiert!!!

Yippieh!  😉

Ich werde es dann zunächst mal so machen: Ich kündige die neue Wohnung noch nciht, sondern lass die erstmal nebenbei laufen, kann ich finanziell machen, solange die Raten fürs Haus reduziert sind. Die Wohnung ist echt schön und halbwegs günstig. So schnell finde ich so eine nicht nochmal. Das wird mir nicht das finazielleGenick brechen. Die Kündigungsfristen hätte ich eh einzuhalten.

Wäre die Wohnung denn groß genug für Dich und die Kinder? Damit Du ein Wechselmodell installieren könntest?

Hat sie denn dann eine Handhabe, die Kinder mitzunehmen? Oder darf sie das nicht?

Bei GSR und ASR bei Euch Beiden darf sie es - eigentlich - nicht ohne Deine Zustimmung... was allerdings die wenigsten Mütter davon abhält sie einfach einzutüten und mitzunehmen.
Das ABR solltest Du auf keinen Fall abgeben, das ist auch kein Automatismus!!

Mein Anwalt ist leider bis zum 28.07. in Urlaub (tolles Timing  :mad:)

Wenn Du jetzt erstmal ruhig bleibst (und Deine Frau keine Fakten schafft durch Auszug mitsamt der Kinder), dann ist es - denke ich - nicht so schlimm, wenn er erst in 2 Wochen wieder erreichbar ist?

LG WH

P.S.: Unterschreibe vollumfänglich bei Beppo, der wieder mal schneller war  :redhead:

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2009 17:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Theodor,

magst Du nicht mal ein paar Stunden über das hier Geschriebene nachdenken und mit einem guten Freund bei einem Bier drüber reden, bevor Du hier gleich wieder "Ja, aber..." sagst?

Die Veränderungen, die Dir bevorstehen, sind derart gravierend, dass es mit dem Drehen an ein paar Schräubchen nicht getan sein wird. Es steht ALLES zur Disposition. Das ABR allerdings nicht unbedingt; das haben Ehepartner gemeinsam und behalten es auch, sofern die Kinder nicht als Waffe gegen den anderen eingesetzt werden sollen. Wenn der Streit um selbiges entbrennen würde, wäre wirklich Feuer unterm Dach.

Es gibt ein paar Nagelproben in Deiner Situation. Eine davon könnte die Mitteilung an Deine Nochfrau sein "Schnucki, ich hab's mir anders überlegt - ich ziehe jetzt doch nicht aus, sondern bleibe hier, bis wir alle anstehenden Fragen einvernehmlich geklärt haben und das Haus verkauft ist." An diesem Punkt bricht das vom Anwalt bereits so schön ausgemalte Gebäude zusammen: Maximale persönliche Freiheit mit einem neuen Partner, Kinder- und Hausbesitz, keine Notwendigkeit zu eigener Erwerbsarbeit sowie die Finanzierung des Ganzen durch einen Idioten namens Theodor.

An der Reaktion der Dir scheinbar vertrauten Dame auf eine solche Ansage wirst Du viel erkennen - vor allem ihre persönliche Bereitschaft, an konstruktiven Lösungen mitzuwirken. Mit einem Berg voller Geld im Rücken kann jeder nett sein - aber ohne?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2009 17:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du machst gedanklich immer noch einige Fehler.
Aber auch Fortschritte!

Für die Bezahlung des Hauses seid ihr beide zuständig, weil es beiden gehört. Nicht nur der, der drin wohnt.
Der Bewohner muss sich zwar einen Nutzungsvorteil anrechnen lassen, der aber zunächst nur so hoch bemessen ist, wie sein eigener Bedarf.
Da du bisher Alleinverdiener bist, werden die Kosten des Hauses zunächst von deinem Einkommen abgezogen und erst danach Unterhalt bezahlt.
Dabei wird nicht viel TU übrigbleiben.

Ob die Kinder bei ihr oder bei dir leben wollen/sollen, kann man dann immer noch klären, nur solange du im "Zuhause" bist, hast du zumindest eine Chance einen evtl. eigenmächtigen Wegzug mit Kindern durch eine Einstweilige Anordnung zu blockieren.
Dann muss sie mit dir reden. Sonst nicht!

Das ABR wird nur dann auf eine Partei übetragen, wenn man sich gerichtlich streitet. Sonst nicht.
Meine Kinder leben auch bei ihrer Mutter. Trotzdem haben wir immernoch gemeinsames ABR.
Wenn du die Kinder also freiwillig ziehen lässt, gibt es keinen Grund das ABR auf die Mutter zu übertragen. Lass dir da nix einreden!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2009 17:32
(@theodor)
Schon was gesagt Registriert

Also monatliches Einkommen bie Stkl 3 derzeit ca. 2680 Euro.
Belastung für Hypothek 665 (davon werden 80000 Euro getilgt 40000 laufen über Lebensversicherung)
die Zahlungen sind aber auf 300 bis zum 31.12. reduziert.
Eigenkapitalanteil durch Schenkung 46000 Euro
Nebenkosten (Strom, Wasser Gas) ca. 200 pro Monat
Kredite ca. 120 pro Monat
Telefon 35 Monat
Versicherungen (KFZ Hausrat Gebäude) ca 110 pro Monat.
Grundsteuer 200 pro Jahr.
.
.
.

Sie hat mit eben am Telefon erwischt und ich hab ihr gesagt, dass darüber Nachdenke eventuell noch nicht auszuziehen, sondern den Hausverkauf abzuwarten (ja war vorschnell, hätte erst mal in Ruhe ein Bier trinken sollen, wie empfohlem)
Ihre Reaktion war heftigst. Allerheftigst. Meine Herren. Sie will unter keinen Umständen weiter mit mir unter einem Dach leben, will mit den Kindern sofort zu ihren Eltern, will mich auf Zahlungen verklagen. (Ihr Anwalt hat aber auch grade Urlaub)

Das war kein lustiges Gespräch! Ein Entgegenkommen von ihr schein völlig ausgeschlossen. Und nun????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2009 17:49
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Bedenke folgendes Theo
Es müssen nicht zwangsläufig die Raten fürs Haus als Abzug für die berechnung des TU und KU herhalten.
Läuft es ungünstig zahlst Du drauf!
Es kann durchaus sein dass zB. die Rate des Dahrlehens 1000 € ist aber nur ein Wohnwertvorteil von 600 € angerechnet wird bei Errechnung des TU/KU.
Du schreibst...Exe hat einen Freund...möchtest Du dass Exe in dem von Dir bezahlten Haus sich nette Abende gestaltet.
Mit Deinem Hab und Gut?..von Deinem Geld??...
Bezüglich Kinder solltest Du versuchen beide bei Dir zu halten....eines wird nicht gehen da erfahrungsgemäss Geschwisterkinder nicht getrennt werden wenn es hart auf hart kommt.
Solange Du im Haus bist brauchst Du keinen Unterhalt zahlen.....du isst weiterhin am Tisch mit.....meld Dich nicht als Hauptwohnsitz ab!
Au Mann was hasse ich diese Situationen für einen Mann 😡

Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2009 17:51
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Was weist du eigentlich über den Neuen von deiner DEF? Was macht der, wie ist der familiäre Backround von ihm und wie weit wohnt er weg?

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2009 17:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Theodor,

Das war kein lustiges Gespräch! Ein Entgegenkommen von ihr schein völlig ausgeschlossen. Und nun????

nun ja, das war die Nagelprobe, die ich Dir in >>># 34<<< vor einer halben Stunde nahegelegt hatte: Zumindest für eine kurze Zeit hast Du durch Deine unvorhergesehene Überraschung jetzt einmal das unmaskierte Gesicht Deiner DEF gesehen, nachdem das so schön ausgemalte Phantasiegebilde eingestürzt ist. Ich hoffe, Du wachst jetzt auf und machst das Richtige daraus!

Deine DEF kann gerne zu ihren Eltern ziehen - den Automatismus, dass die Kinder mit umziehen müssen, gibt es nicht; da seid Ihr VOLLKOMMEN gleichberechtigt. Notfalls nimmst Du kurzfristig Urlaub, um die Betreuung sicherzustellen. Mach Dich gerade - Eure Kinder werden nicht mehr gestillt, und alles andere kannst Du auch!

Grüssles
Martin

PS: Trotzdem empfehle ich eine Mediation mit einem Familientherapeuten über alle offenstehenden Fragen. Schlag Deiner DEF das vor, sobald sie sich wieder etwas eingekriegt hat.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2009 18:04




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