Sammelt sich nicht ...
 
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Sammelt sich nicht geleisterter Unterhalt an?

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(@senor)

Hallo Liebe Gemeinde,

folgender Fall:

Ich bin Unterhaltspflichtig für ein uneheliches 2 Jähriges Kind und dessen Mutter (für die Mutter bis zum dritten Lebensjahr)

Ich kann derzeit keinen Unterhalt Leisten, weil ich zu wenig verdiene (Student).

Die Mutter meiner Tochter geht nicht arbeiten, weil unsere Tochter noch so klein ist und bezieht daher Hartz IV.

Das Jobcenter hat die Unterhaltsforderungen übernommen.

Ich habe beim Jobcenter angerufen und gefragt, ob sich der Unterhalt, den ich derzeit nicht zahlen kann, ansammelt. Dort meinte man zu mir, das dies nicht der Fall ist.

Ich bin mir aber irgendwie nicht richtig sicher.

Hat jemand Erfahrung?

Viele Grüße

Dirk

Zitat
Geschrieben : 24.12.2006 21:50
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wenn Du amtlich als nicht leistungsfähig eingestuft wirst, dann laufen die Unterhaltsrückstände nicht auf.

Vorsichtshalber würde ich dafür sorgen, dass Du diese Aussage schriftlich bekommst.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2006 22:42
(@PhoeniX)

Nabend

Sollte man ein Mängelfall sein und der Unterhalt wurde z.B. nur auf 100 Euros beziffert laufen die zwar nicht auf, ABER sollte mal Geld reinkommen (Erbe, Lotto,etc) kann der "Ausstehende Unterhalt" meines Wissens nach rückwirkend eingeklagt werden.

Wenn nicht berichtigt mich.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2006 01:10
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

@ Dirk:

der Ku Anspruch richtet sich gegen Dich. Die KM wird über das JA eine "Beistandschaft" erhalten (können).
Die UVKasse leistet dann bis zum 13. Jahr des Kindes diesen Vorschuss . Aufgelaufener Unterhalt kann eingefordert werden, sofern der dann laufende Unterhalt gedeckt ist. Sollte der laufende Unterhalt dann jedoch nicht geleistet werden, kann die KM diesen "ratzfatz" einklagen und vollstrecken lassen - im Extremfall bis zur EV.
Aber bis dahin hast Du Dein Studium ja beendet?

LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2006 13:11
(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Zahlungen des Arbeitsamtes für die Mutter mußt Du nicht zurückzahlen,sofern du nicht Leistungsfähig bist.
Was die Unterhaltszahlungen an das Kind betrifft,so tritt das Arbeitsamt in Vorschuss bis die Unterhaltsvorschusskasse übernimmt.....die Mutter wird auch dazu aufgefordert werden einen Antrag beim Jugendamt zu stellen.
Heißt auf gut deutsch...die Aussage des Jobcenters gilt nur für den Unterhalt der Mutter.

Dann tritt das ein was Hajoco schon geschrieben hat!

Grüße
Domino

Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2006 13:52
(@senor)

Vielen Dank für die schnelle Hilfe an alle.

Ein wenig Probleme hatte ich bei den Abkürzungen. Gibt es hier ein allgemein anerkanntes Abkürzungsverzeichnis?

@Domino:

Das heißt: Erst, wenn die Unterhaltsvorschusskasse einspringt sammelt es sich an. Was davor für meine Tochter von der Agentur für Arbeit gezahlt wurde muss ich nicht zurückzahlen.

Nochmals vielen Dank an alle und noch frohe Feiertage!!!!!!

Dirk

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2006 14:41
(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Senor!

JA = Jugendamt
EV = Eidesstattliche  Versicherung
KU= Kindesunterhalt
UV= Unterhaltsvorschuss
KM= Kindsmutter

Noch etwas...

Der Unterhaltsvorschuss beträgt 127 Euro

Bist Du sicher,daß Du die nicht irgendwie aufbringen kannst...evtl. durch einen Nebenjob?

LG
Domino

Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2006 15:11
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Dirk,

es ist komplizierter, als es auf den ersten Blick aussieht.

Bei nichtehelichen Kindern steht am Anfang die Vaterschaftsanerkennung, die wirst du geleistet haben. Musstest du danach beim Jugendamt deine Einkünfte offenbaren? Falls ja, dann wird das Jugendamt festgestellt haben, dass du nicht leistungsfähig bist. Diese Feststellung brauchst du unbedingt schriftlich.

Wenn die Mutter des Kindes ALG II beantragt hat (also Arge), dann muss sie parallel dazu auch Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, weil die Arge nur dann finanziell für Kinder aufkommt, wenn weder Unterhalt noch UVG-Leistungen fließen.

Wichtig also ist, dass du schriftlich hast, dass du nicht leistungsfähig bist, ansonsten laufen die Unterhaltsbeträge auf und werden irgendwann als große Summe gefordert werden.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2006 15:11
(@senor)

Hallo Senor!

Der Unterhaltsvorschuss beträgt 127 Euro

Bist Du sicher,daß Du die nicht irgendwie aufbringen kannst...evtl. durch einen Nebenjob?

Es ist finanziell sinnvoller, wenn ich das Geld später zahle. So weit ich weiß, laufen beim Unterhaltsvorschuss keine Zinsen an. Wenn ich 127 Euro in zwei Jahren zahle, sind es weniger als heute; wegen der Inflation (bei mir eben Mehrverdienst).

Wenn es so ist, wie Ihr beschrieben habt, also, dass sich bei der Agentur für Arbeit nichts ansammelt, habe ich vor noch länger Zahlungsunfähig zu bleiben. Nicht durch Arbeitslosigkeit, sondern durch einen Kredit, mit dem ich meine Bildungskredit- und Bafög-Schulden umschulde. Dazu möchte ich einen Kredit über 13000 € aufnehmen und ihn monatlich so zurückzahlen, dass ich unter dem Selbstbehalt liege.

Würde ich die Umschuldung nicht machen, müsste ich etwa 26000 € "zurückzahlen" (Unterhalt + Zinsen für die lange Rückzahlung des Bildungskedites + doppelte Bafög-Rückzahlung (wenn man alles mit einem mal zurückzahlt, bekommt man 50,5 % erlassen))

Mal schauen, ob das so durchgeht oder ob sie mir dann sagen: "Sie haben doch gewusst, dass sie nun eigentlich zahlen müssen. Warum wählen sie eine so hohe Tilgungsrate. Nun sammeln sich die Leistungsbeträge, die wir der KM und dem Kind zahlen an."

Selbst wenn es so kommt, ist das für mich immer noch besser, da sie doch bestimmt keine Zinsen nehmen werden (hoff).

Viele Grüße

Dirk

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2006 20:31
(@PhoeniX)

Moin Dirk

So wie du das vorhast funktioniert das auf keinen Fall. Wie du deinen Kredit zurückzahlst interressiert keine Sau.  Auch das du nur 13000 anstatt 26000 zahlen mußt, wenn du das so machst, wie oben beschrieben, wird von den Ämtern belächelt.

Solltest du Arbeit annehmen, mach dich darauf gefasst das das Amt dich (wegen rückständigem und laufendem Unterhalt) auf ca 636€ (regionsabhänig wegen Mietspiegel) runter pfänden kann.

Von diesen ca 636 Euro mußt du dann deinen Kredit, Miete  und dein Leben bezahlen.

Kindesunterhalt geht in der BRD halt über alles.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2006 20:46




(@Bette)

Nicht geleisteter Unterhalt sammelt sich auch in den USA an; hab da selbst einen Vollstreckungstitel. Könnte den KV auch "fertig" machen, aber was nutzt das - bis auf Geld und Erbanspruch - meinem Sohn?
Deswegen: Vorsicht!
Suche lieber das Gespräch - wenn möglich - zur KM und handel das mit ihr persönlich aus. Dann kann man auch das JA raushalten.
LG
Bette

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2006 21:57
(@senor)

Hallo Bette,

ich bin gar nicht im Streit mit der KM. Wir verstehen uns gut. Der Staat ist automatisch eingesprungen, weil sie Hartz IV erhält. Zur Zeit spielt es für die KM keine Rolle, ob ich Unterhalt zahle oder nicht. Sie bekommt ein gutes Auskommen (1200 €).

Mir ist es auch wichtig, dass meine Tochter gut aufwächst. und dazu gehört nunmal auch Geld.

Ich werde später, wenn ich Geld verdiene, auch nicht knausern und auch mal neben dem Unterhalt Geld geben, wenn z.B. eine wichtige "Investition" ansteht. Zur Zeit macht es aber eben für uns drei keinen Sinn, wenn ich zahlen kann. Es ändert nichts an der finanziellen Situation meiner Tochter und meine ehemaligen Lebensgefährtim (um mal dieses KM wegzulassen) und es verzögert nur die Erhöhung meiner finanziellen Schlagkraft, weil ich noch so viele Ausbidungsschulden habe.

Viele Grüße

Dirk

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2006 23:07
(@PhoeniX)

Moin

Gerad fertig studiert und schon denken das man schlauer ist wie das Amt.

tztztztz.....

Das wird ein Eigentor. Deseiteren hast du ein schreiben vom Jugendamt bekommen, indem dir mitgeteilt wurde, das deiner Ex-LGin UVG gewährt wurde und du unverzüglich jede finanzielle Veränderung anzuzeigen hast. Ansonsten ist das schlichtweck Betrug.

Wird eine Änderung der maßgeblichen Verhältnisse nicht richtig, nicht vollständig oder nicht unverzüglich bekannt gegeben, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden (§ 10 UVG).

außerdem:

Hat der Elternteil, bei dem das Kind lebt, bewusst falsche oder unvollständige Angaben gemacht oder ist er der Verpflichtung zur Mitteilung von Änderungen, die auf die Leistungen nach dem UVG Einfluss haben, nicht nachgekommen, ist er verpflichtet, die Leistungen zurückzuzahlen (§ 5 Abs. 1 UVG). Dabei genügt es, wenn diese Meldung fahrlässig unterblieben ist. Fahrlässigkeit liegt bereits vor, wenn die Pflicht zur Beachtung der nach den persönlichen Verhältnissen zu fordernden Sorgfalt verletzt wurde. Das Außerachtlassen einer Pflicht, auf die der Elternteil in einem Merkblatt hingewiesen wurde, ist regelmäßig als fahrlässiges Handeln zu betrachten.

Komplett kannst du das >hier< nachlesen.

That's it.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2006 01:19
(@senor)

Hallo Martin,

auf was beziehst Du Dich?

Beziehst Du Dich darauf, dass ich meinte ich verstehe mich gut mit der KM? Das ist auch so, aber wir sind getrennt, weil wir uns so gut nun auch wieder nicht verstehen. Wir sind aber nicht im Streit auseinandergegeangen, wie es viele tun. Es wir da alles sachlich abgewogen.

Ich möchte gar nicht lügen. Das Amt weiß zur Zeit alle, so wie es ist. Derzeit habe ich ein Einkommen von 415 euro und bekomme von meinem Vater 300 Euro dazu. Sobald ich verdiene, teile ich es auch mit.

Kannst Du nochmal antworten und mir schreiben, was Du meinst?

Übrigens bin ich 33 Jahre alt :] Ich habe erst mit 28 angefangen zu studieren. Davor habe ich gearbeitet. Bin zwar kaum fertig studiert, aber nicht so grün hinter den Ohren :], wie man annehmen könnte.

Viele Grüße

Dirk

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2006 01:26
(@PhoeniX)

Moin Dirk

Ich beziehe mich hierauf:

Es ist finanziell sinnvoller, wenn ich das Geld später zahle. So weit ich weiß, laufen beim Unterhaltsvorschuss keine Zinsen an. Wenn ich 127 Euro in zwei Jahren zahle, sind es weniger als heute; wegen der Inflation (bei mir eben Mehrverdienst).

Wenn es so ist, wie Ihr beschrieben habt, also, dass sich bei der Agentur für Arbeit nichts ansammelt, habe ich vor noch länger Zahlungsunfähig zu bleiben. Nicht durch Arbeitslosigkeit, sondern durch einen Kredit, mit dem ich meine Bildungskredit- und Bafög-Schulden umschulde. Dazu möchte ich einen Kredit über 13000 € aufnehmen und ihn monatlich so zurückzahlen, dass ich unter dem Selbstbehalt liege.

Würde ich die Umschuldung nicht machen, müsste ich etwa 26000 € "zurückzahlen" (Unterhalt + Zinsen für die lange Rückzahlung des Bildungskedites + doppelte Bafög-Rückzahlung (wenn man alles mit einem mal zurückzahlt, bekommt man 50,5 % erlassen))

Hierzu hatte ich auch in Antwort 9 schon was geschrieben.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2006 01:41
(@senor)

Hallo Martin,

ich sehe keinen Betrugsversuch. Oder einen Versuch falsche Angaben zu machen.

Viele Grüße

Dirk

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2006 02:08
(@kindesvater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo dirk,

im Verlauf dieses Threads ist mir das Gruseln gekommen.

Das Kind als Kostenfaktor. Gebt mir Tips, wie ich am Besten den Staat, der zur Zeit vorlegen muss, übers Ohr haue. Zurückzahlen später ist geil, weil dann das Geld weniger wert ist, usw.,usw.

Ich gehe mal davon aus, dass du mit deinem Kind nicht viel zu tun hast. Dass du, ausser den kostenfaktoren in deinem Kopf, keine Ahnung hast, was es noch bedeuten könnte, ein Kind zu haben.
Aber... Kindern mit Eltern, die das alles nur materiell sehen, die meinen das Wichtigste sei, dass die Kids nur finanziell abgesichert sind, geht es garantiert nicht besser, als Den Kids, deren Eltern sich um sie kümmern, die sie lieb haben.

Denk mal darüber nach!
Reflektiere mal deine Beziehung zu diesem Kind.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2006 21:39
(@senor)

Hallo Kindesvater,

die Einschätzung, die Du preis gegeben hast, stützt sich nur auf das wenige, was ich bisher geschrieben habe und ist daher aus Deiner Perpektive völlig gerechtfertigt. Aus meiner Perspektive stimmt sie nicht mit der Realität überein.

Ich werde Deine Einschätzung nicht widerlegen können, da ich über dieses Medium keine ausreichenden Details über die Beziehung zu meiner Tochter gebe.

Ich bin Dir sehr dankbar für Deine Meinung und schätze sie mit dem ihr angemessenen Gewicht.

Viele Grüße

Dirk

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2006 22:00
(@PhoeniX)

:question: :question: :question: :kinnrunter:  :atompilz:

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2006 22:06
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also das was du da so alles dir zurecht strickst kann man sich ja echt nicht anhören bzw. durchlesen...
Hab das auch schon eine Weile mitverfolgt .. u wollte mich auch eigentlich zurück halten..aber...

Das was @kindesvater da schreibt ist wohl nicht so ganz weit her geholt...

Das Kind als Kostenfaktor. Gebt mir Tips, wie ich am Besten den Staat, der zur Zeit vorlegen muss, übers Ohr haue. Zurückzahlen später ist geil, weil dann das Geld weniger wert ist, usw.,usw.

Das was du zu verstehen gibst ist einfach nichts anderes..eben das der Staat, die Allgemeintheit, erstmal für dein Kind aufkommen soll..und du dann irgendwann einfach mal so eben, u bitte möglichst wenig, zahlen mußt, bzw zurück zahlen mußt..
Weil du stehst dich dann ja da besser bei......

Sozusagen möchtest du hier hören, ob das Ding was du dir da versuchst zu stricken, doch sehr schlau ist u ob es klappt u wie du es vielleicht noch verfeinern kannst, damit es klappen könnte..

Es ist schon hier erwähnt worden, das da deine Schulden u wie hoch du sie auch immer abzahlen möchtest eigentlich wirklichen keinen interessieren wird..

Du wirst kaum schlauer als die Gesetze sein..und wirst diese auch nicht aushebeln können ..

Klar dürfte sein, das das JA dich angeschrieben hat, oder gar auch die ARGE..

Das JA u die ARGE werden sicher schon Auskünfte von dir angefordert haben...

Fakt ist auch, das es jedem auffallen wird das du schon eine Ausbildung hast u schon Einkommen damit lange erzielt hast..u das auch weiter könntest..

Naja..auf was man da so alles kommen kann dürfte auch klar sein...

Allerdings ist auch klar was du gerne möchtest..

Das dein Kind erstmal von der Allgemeinheit unterstützut wird..u wenn du denn der Meinung bist, doch genug zu "haben", dann evtl. dafür auch eintreten möchtest..aber bis dahin, ist es doch günstig das dafür erstmal die Allgemeinheit aufkommt...

Naja..dazu muß man nicht viel sagen...

Ausser, stell dich mal der Verantwortung..auch der finanziellen..und wälze es nicht auf andere ab..Weil es ja für dich erstmal günstiger is...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2006 22:21




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