Rückzahlung ?
 
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Rückzahlung ?

 
(@danschi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

mein LG hat ein Schreiben von der Unterhaltsstelle bekommen, mit wieder einmal abgeänderten Unterhaltszahlungen

Laut diesem Schreiben soll er weniger Unterhalt bezahlen, jedoch mehr Kindergartenkosten

Mein Freund hat mich ersucht euch zu fragen, ob es möglich ist, Rückwirkend Beträge zu verlangen

LG Daniela

Ich hoffe der Krieg nimmt ein Ende, sonst nehme ich noch Ende

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2004 11:12
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sag mal, Danschi,

wie oft fragst du wg. Kindergartenbeiträgen noch nach? Die klare Aussage war, ist, bleibt: KiGa-Kosten sind weder Sonderbedarf noch gesondert vom Unterhaltsverpflichteten zu entrichten.

DeepThought
*2 Wochen im Kinderurlaub*

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2004 13:00
(@Melly)

@Jörg....Dir erstmal wuederschöne Ferientage mit den Kids:)
hoffentlich mit viel Sonne!

Also ich wußte es...@Danschi im letzten Posting hab ich geschrieben....Du wirst die Frage noch hundert Mal stellen, obwohl sie klar beantwortet ist!
Kindergartenkosten gehören NICHT in den Sonderbedarf und der Vater muß den Platz NICHT mit bezahlen.

Mal gucken wann wieder die Frage kommt :knockout:

:mad2: Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2004 13:04
(@danschi)
Schon was gesagt Registriert

Danke ich hab es registriert

Ich hoffe der Krieg nimmt ein Ende, sonst nehme ich noch Ende

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2004 13:37
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

das habe ich gemeint mit Fragen die keine sind Danschi 😡

@Jörg Schöne Sommerferien mit den Kids 🙂

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2004 16:42