Reparaturen gemeins...
 
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Reparaturen gemeinsames Haus wenn Ex drin wohnt

 
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

ich hätte da mal ne Frage.

Wohne seit über einem Jahr getrennt von meiner Ex. Scheidung eingereicht und Antrag zugestellt. Ex wohnt im gemeinsamen Haus (beide eingetragen). Dort spinnt jetzt die elekrische Rückstauklappe im Keller.

Ex meint (natürlich vor den Kindern) "das ist dein Haus, du musst dich darum kümmern".

Muss ich das? bzw wenn Handwerkerkosten hier entstehen, wer muss zahlen?

Wer kann mir antworten.

Gruß

Blaubein

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2013 11:23
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

solange ihr kein Mieter / Vermieter-Verhältnis habt (scheint ja nicht der Fall zu sein), seid ihr als Eigentümer selbst verantwortlich für Reparaturen. Ich würde also mal freundlich mit der Ex reden und dann die Reparatur 50:50 teilen (weil Du ja ein netter Ex-Partner bist).

Ansonsten gilt "Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch".

Grundsätzlich solltest Du Dir aber mal überlegen, ob Du in Zukunft so weiterleben möchtest. Ein Haus braucht eigentlich regelmäßige Investionen, um auf Stand zu bleiben. Ein Jahr "nichts tun" wird schon einen Reparatur-Stau / Sanierungsstau herbeigeführt haben. Wenn Du noch Interesse hast, mal etwas für Eurer Haus zu bekommen, solltet ihr hier eine Regelung finden. Oder die Exe sollte die Hütte vollständig übernehmen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2013 13:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Blaubein,

was Du in einem solchen Fall "musst", würde dann (und nur dann) eine Rolle spielen, wenn das ganze vor Gericht geht.

Viel wichtiger ist daher die Frage: Was hast Du selbst für Pläne mit dem Haus? Solltest Du vorhaben, es zu verkaufen oder Deine Ex auszubezahlen, um es selbst zu übernehmen, wäre es taktisch unklug, jetzt den Hausmeister zu spielen oder grosszügig Reparaturen zu bezahlen, denn eine solche "Komfortzone" wird Deiner DEF wenig Veranlassung bieten, selbst etwas an den bestehenden Zuständen zu ändern...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2013 14:40
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hallo Matin, hallo Ingo,

vielen Dank für eure Antworten.

Meine Ex wohnt zwar im Haus droht aber immer wieder damit, dass Sie "nach Hause" (1,5 Std. entfernt wo sie seit 30 Jahren nicht  mehr wohnt zieht und das Kind mitnimmt). Ob das nur eine Drohung oder wie ernst es ihr ist weiß ich nciht.
D.h was mit dem Haus passiert ist ungewiss.

Habe inzwischen den Handwerker angerufen und ihm gesagt er soll ich mit meiner Ex in Verbindung setzen. Nun kommt Sie damit ich soll dafür sorgen dass der Rasenmäher (ist Roboterrasenmäher) zur Reparatur kommt. Wäre ja schließlich auch in meinem Interesse, dass der Rasen nicht verkommt, außerdem ist es das Haus wo mein Jind wohnen würde.

Ich fürchte halt wenn ich einmal "Nachgebe" (blöd aber mir fällt nichts besseres ein) artet das aus. Muss ich demnächst springen weil eine Tür knarrt, oder ein Schloss hakt?

Gruß

Blaubein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2013 17:09
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Blaubein,

kurzes Schreiben an Deine EX:

"Liebe Exe,

vielen Dank, dass Du mich über notwendige Reparaturmaßnahmen an unserem Eigenheim informiert hast.
Als Eigentümer mit der Teilungquote XX:XX sind wir gemeinsam für den Unterhalt unseres Hauses verantwortlich.
Das bedeutet auch, dass wir uns gemeinsam an den Reparaturkosten beteiligen werden. Da uns beiden unser Haus am Herzen liegt, schlage ich Dir vor, dass wir ab sofort Reparaturkosten hälftig teilen werden. Bitte teile mir bis zum xx.xx. mit, ob Du mit dieser Regelung einverstanden bist. MfG"

Fertig. "Nettigkeit" (im Sinne - ich zahle alles -) hat sie sich bei Trennungen noch nie ausgezahlt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2013 17:15
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Auch wenn das ob der Drohung umzuziehen schwerfällt!
(Soooo schnell zieht es sich ja auch nicht um)

Ich würde ihr sagen, Du wohnst in der Hütte, also kümmer Dich. PUNKT!
Was die Kosten betrifft, kann man die ja später teilen aber drum kümmern muss sich einfach der, der in der Hütte wohnt!

[...] ...dass der Rasen nicht verkommt, außerdem ist es das Haus wo mein Kind wohnen würde. [...]

Hoffentlich kam da sofort von Dir, das es auch ihr Kind ist!

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2013 17:18
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moin,

wie hast Du Dir das mit dem Haus eigentlich zukünftig vorgestellt?

So wie ich das überflogen habe, ist das Haus schuldenfrei, gehört euch beiden und Du zahlst auch TU?

Was wenn der TU abläuft? Lässt Du sie dann weiter mietfrei da wohnen?

Ich würd mir mal überlegen (sofern Dir das finanziell möglich erscheint) ihr anzubieten, sie auszuzahlen oder die Hütte verscheuern und halbe/halbe machen.

Die Drohung, dass sie wegzieht wirst Du vermutlich noch die nächsten 10 Jahre zu hören kriegen, wenn Du nicht nach ihrer Pfeife tanzt.

Der Kontakt mit eurem Sohn war doch schon mal längere Zeit nicht?
Ich hätt der schon längst das Haus um die Ohren gezogen.

Gruß
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2013 17:57
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

D.h was mit dem Haus passiert ist ungewiss.

... und genau diesen Punkt würde ich in diesem Zusammenhang nochmal mit ihr aufnehmen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2013 18:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Meine Ex wohnt zwar im Haus droht aber immer wieder damit, dass Sie "nach Hause" (1,5 Std. entfernt wo sie seit 30 Jahren nicht  mehr wohnt zieht und das Kind mitnimmt). Ob das nur eine Drohung oder wie ernst es ihr ist weiß ich nciht.

mal unabhängig davon, dass mal von einem und mal von mehreren Kindern die Rede ist, heisst eine freundliche Antwort hier sinngemäss "Herzelchen, Du bist ein freier Mensch und darfst entscheiden, wo Du leben möchtest - aber wo unser(e) Kind(er) leben, entscheiden entweder wir gemeinsam oder ein Gericht auf meinen Antrag."

Ich fürchte halt wenn ich einmal "Nachgebe" (blöd aber mir fällt nichts besseres ein) artet das aus. Muss ich demnächst springen weil eine Tür knarrt, oder ein Schloss hakt?

davon kannst Du ausgehen. Deshalb ja mein Rat, hier nicht den Hausmeister und nicht den Finanzier zu machen, sondern auf Eigenverantwortung zu verweisen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 23.05.2013 20:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja man kann eure Situation wahlweise als Erpressung oder als das kaufen von Nähe bezeichnen.

Du musst natürlich selbst wissen, wieviel dir der Erhalt des momentanen Zustands wert ist aber da deine Ex anscheinend schon dabei ist den Preis immer weiter in die Höhe zu treiben ist es eben doch eher Erpressung als ein Deal unter "Freunden".

Unabhängig von dieser Problematik hängt die Antwort auf die Frage auch davon ab, ob du Miete für deine Haushälfte erhältst.
Egal ob direkt oder durch Verrechnung mit irgendetwas anderem.

Wenn ja, so sehe ich die Rückstauklappe als festem Bestandteil des Hauses als Problem der Hausgemeinschaft, also euch beiden an.

Der Rasenmäher und damit einhergehend die Pflege des Rasens ist allein Sache des Mieters.

Ich denke, ihr wärt gut beraten, wenn ihr die Belange des Hauses tatsächlich auf ein sachliches Mieter-/Vermieterverhältnis umstellen würdet.
Wenn ihr dieses Konstrukt überhaupt aufrecht erhalten wollt.

Naja und der schleichenden "Preiserhöhung" solltest du schon auch einen Riegel vorschieben.
Sonst machst du dich vollständig zum Kasper.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2013 22:23




(@okina)
Rege dabei Registriert

Moin,

aber die Rechtslage ist hier sehr eindeutig. Wartungskosten fürs Haus werden unter den Eigentümern geteilt, ganz egal wer drin wohnt. Steht ihr 50:50 im Grundbuch, teilen sich die Kosten auch 50:50. Es sei denn ihr habt euch in einem Vergleich oder vorm Notar anders geeinigt.
Du kannst aber Nutzungsentschädigung für deine Haushälfte verlangen.  😉 Vielleicht kriegst du sie damit?

Gruß,

Okina

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2013 12:48