Reduzierung EU
 
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Reduzierung EU

 
(@Wolli66)

Dear all,
ich beabsichtige, den EU für meine Ex-Frau in diesem Jahr anzupassen, d.h. sie endlich dazu zu bringen, dass ihr eigenes Einkommen bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt wird....Die geplante Anpassung erachte ich als sehr moderat; es geht mir nicht darum, jetzt eine Klage zu führen, sondern klar zu machen, dass sie eine Eigenverantwortung für ihr Leben hat und ihr eigenes Einkommen gefälligst anzurechen ist.

ich habe dazu folgenden nachstehenden Brief entworfen; mit der Bitte um Kommentare.

Eckdaten:
-ich, 42 J; seit Juni 2007 geschieden von Ex; ich hatte mich Februar 2006 getrennt.
- zwei Kinder mit Ex (10, 4)
- ich bin wieder verheiratet und habe ein gemeinsames Kind mit meiner neuen Frau; Baby ist 5 Wochen alt
- meine neue Frau ist im Erziehungsurlaub
-  auf Basis ihrer Vorbeschäftigung erhält sie die nächsten ca. 16 Monate rd. 700€   monatlich  an Elterngeld bzw. ALG I-Nachzahlung
- mein aktuelles Netto (Stkl. III): 4.900€
- meine Unterhaltszahlungen: KU: ca. 690€; EU: ca. 1.300€; in Summe: 1.990 €; der Unterhalt ist nicht tituliert sondern basiert auf einer außergerichtlichen Vereinbarung
- meine Ex ist seit Jahrem freiberuflich halbtags  in eigener Praxis tätig und erzielt z.Zt. ein Einkommen von ca. 1.000€/ Monat; die Kinder werden in dieser Zeit im KigA und Schule (Übermittagsbetreuung) betreut.

Hallo x,

trotz der Dir bekannten sehr angespannten Situation bei xy (ich erzählte Dir hiervon) habe ich – zu meiner eigenen Überraschung – noch einen wenn auch ggü. dem Vorjahr deutlich reduzierten Bonus für das Geschäftsjahr 2007 erhalten

Bonus brutto: 12.000 € (Vorjahr: 20.000€)
Bonus netto (nach Steuern): x.xxx €
Anteil x:  3/7 des Netto-Bonusbetrages: x.xxx €

Die o.a. Summe von x.xxx € habe ich auf Dein Postbankkonto angewiesen.

Ich möchte die Bonuszahlung an Dich zum Anlass nehmen, mit Dir – wie bereits mehrfach mit Dir vorbesprochen – eine teilweise Berücksichtigung Deines Einkommens bei der Unterhalts-berechnung nunmehr konkret anzugehen. Du hattest mir in diesem Zusammenhang zugesagt, dass Du hierzu grundsätzlich bereit bist.

Ich halte es unter Berücksichtigung unserer Situation für angemessen, Deinen Ehegattenunterhalt von z.Zt rd 1.300€/Monat auf 1.000€/Monat anzupassen. Der für ab und cd von mir gezahlte Kindesunterhalt in Höhe von z.Zt. rd. 690 €/Monat ist hiervon selbstverständlich nicht betroffen.

Wir sollten hierüber wie besprochen, in den nächsten Wochen  persönlich sprechen – der guten Ordnung halber kündige ich Dir jedoch bereits jetzt an, dass ich beabsichtige, den angepassten Unterhalt mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf von 6 Monaten ab 01.10.2008 an Dich zu zahlen.

Ich begründe die Anpassung des Unterhaltes wie folgt:
Du beziehst seit Jahren ein eigenes Einkommen aus Deiner selbständigen Berufstätigkeit in eigener Praxis  in Höhe von mittlerweile rund 1.000€ pro Monat; die Tendenz hierbei ist seit Jahren leicht steigend.

Es haben sich signifikante Änderungen bzgl. Deiner Kostenbelastungen für Dich ergeben:
Die Kosten für die Kinderfrau Frau z (rd. 730€/Monat) fallen bereits seit Sommer 2007 nicht mehr für Dich an; sowohl ab und cd während Deiner Berufstätigkeit mittlerweile anderweitig in geeigneter und stabiler Form zu einem deutlich geringeren Kostenbetrag vor Ort betreuut (Kindergarten; Schule). Deine Nachzahlungen zur KV sollten rd. 24 Monate nach erstmaliger Zahlung ebenfalls erledigt sein.

Es sollte nach unserer Scheidung selbstverständlich sein, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte (Du) eine angemesse nacheheliche Eigenverantwortung  zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes wahrnimmt.

Die grundsätzliche Frage bzgl. Dauer und Höhe des momentanen Ehegattenunterhaltes (Stichwort ‚neues Unterhaltsrecht’, d.h. ‚Wegfall Lebensstandardsgarantie’, gestiegene ‚nacheheliche Eigenverantwortung’ sowie Berücksichtigung von meinen weiteren Unterhaltsverpflichtungen) klammere ich vorerst bewusst aus; hierzu gibt es im geänderten Unterhaltsrecht entsprechende Regelungen, die – vor allem in Zusammenhang mit meinen zusätzlichen finanziellen Unterhaltspflichten, zu einem späteren Zeitpunkt noch mal aufzugreifen sind.

Fazit: Es existiert kein plausibler Grund, Dein Einkommen nicht anteilig, d.h. nach Abzug Deiner Kosten für KV, Alterssicherung und Betreuungskosten bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen.

x , meine Unterhaltszahlungen an Dich sind KEINE Strafzahlungen für eine gescheiterte Ehe, sondern zweckgebundene Zahlungen zur Unterstützung desjenigen Ehepartners, der wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder wirtschaftlich nicht oder nur eingeschränkt leistungsfähig ist. Es steht außer Frage, dass Du seit Jahren – unter Berücksichtigung des zeitlichen Rahmens der Betreung von ab und cd – zumindest in Teilen wirtschaftlich leistungsfähig bist und eigenes Einkommen erzielst. Dies sollte durch die Unterhaltsberechnung reflektiert werden.

Gruß

Wolfgang

Zitat
Geschrieben : 18.03.2008 11:34
(@PhoeniX)

Moin Wolfgang

Dein Ansinnen ehrt dich, aber ist in der Regel so nicht durchführbar.

Gibt es einen Tittel, Vergleich oder Beschluß in dem die genaue Summe beziffert ist, die du für deine Ex zu zahlen hast?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2008 11:54
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi wolli66,

insgesamt versteh ich nicht so genau, worum es dir eigentlich geht ??

Möchtest du deine Ex zu Eigenverantwortung erziehen ?? Möchtest du EU-Kosten sparen ?

Ihr habt euch außergerichtlich auf einen EU von 1300€ geeeinigt, damit sollte doch pauschal alles abgegolten sein, bis ihr eine neue Einigung trefft - warum zahlst du deiner Ex dann einen Anteil deines Bonus, wenn sie noch nicht mal nachgehakt hat ? War das so ausgemacht ?

Du zitierst in deinem Brief das neue Unterhaltsrecht und die Recht, die du hast, forderst sie aber nicht konsequent ein.

Insgesamt macht dein Brief und deine Vorgehensweise genau den Eindruck, den du am Schluss verneinst.
Mit den Zahlungen an deine Ex möchtest du dein schlechtes Gewissen beruhigen und genau das :meine Unterhaltszahlungen an Dich sind KEINE Strafzahlungen für eine gescheiterte Ehe

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2008 11:59
 elwu
(@elwu)

Hallo,

warum hast du ihr denn 3/7 des Bonus überwiesen?!? Fiele mir ja nicht im Traum ein! Zum Rest, mal Bonus, Realsplitting usw. beiseite: sie hat also mit zwei Kindern, sprich für drei Personen, aus eigenem Einkommen, Unterhalt (der Kindesunterhalt erscheint übrigens sehr niedrig) und Kindergeld rund 3.300€ pro Monat netto zur Verfügung. Aber noch Kosten für die Kinderbetreuung. Du und deine neue Frau plus Baby, also auch drei Personen, habt aus Einkommen, ALG und Kindergeld rund 3.750€. Keine Kinderbetreuungskosten. Ohne jetzt zu rechnen, was bei einer Unteraltsklage vermutlich herauskäme: das erscheint mir nicht unbillig.

Ob du ihr den Brief in dieser Form sendest musst natürlich du wissen. Wäre ich die Empfängerin, würde auf so ein herablassend belehrendes Ding recht krätzig reagieren. Wenn überhaupt, wäre ich einem kurzen Schreiben á la

---
Hallo x,

ohne Verpflichtung habe ich dir 3/7 meines Jahresbonus zusätzlich zum vereinbarten Unterhalt überwiesen. Ich möchte dies zum Anlass nehmen, eine teilweise Berücksichtigung Deines Einkommens bei der Unterhaltsberechnung nunmehr konkret anzugehen. Du hattest mir in diesem Zusammenhang zugesagt, dass Du hierzu grundsätzlich bereit bist. Wann können wir über dieses Thema sprechen, ist dir nächster Mittwoch, 11:00 Uhr bei Dir recht?

Viele Grüße

Wolli
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eher zugänglich.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2008 12:12
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Wolfgang,

erspar Dir doch einfach die Diskussion über Erwerbsobliegenheit, und rechne konsequent mit allen Steuern und dem Gleichrang der beiden Mütter:

Deine Frau hat Steuerklasse 5, also bekommt Deine Ex ganz gleichranging 13805€ Hinzurechnungsbetrag auf ihre Steuerkarte, zumindest fiktiv, und ca 100€ fix für die Steuervorrauszahlung. Das wirkt genauso wie Steuerklasse 5. Dein Netto mit dem Freibetrag von 13805€ abzüglich der 100€ dann etwa 5240€.

Davon ab die KU-Summe, mal nur Zahlbeträge = ca 1015€ und 1/7 Erwerbstätigenbonus = ca  618€, bleiben ca 3600€. Ganz gerecht durch 3 gibt 1200€. Plus die Steuervorrauszahlung von 100€ ergibt genau wieder die 1300€, die Du bereits zahlst.

Also erklär Dich doch bereit, diese 1300€ weiter zu zahlen gegen eine unterschriebene Anlage U ohne zusätzlichen Nachteilsausgleich. Oder alternativ eben vermindert um den Dir entgangenen Steuervorteil von 340€, also noch 960€. Nicht weit weg von den 1000€, die Dir als angepassten Betrag vorschweben. Aber ganz ohne Dich auf die Diskussion über Erwebsobliegenheit, Kinderbetreuuungskosten, Werbungskosten etc überhaupt einlassen zu müssen. Weil gerade, wenn sie selbsttändig ist, bringt das sowieso nichts, Selbsttändige können ihr EInkommen immer kleinrechnen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2008 13:20
(@Wolli66)

Dear all,
danke für eure bisherigen antworten!

@phoenix:
warum ist mein ansinnen in der regel so nicht durchfürhbar?

es existiert weder einen Titel, Vergleich oder Beschluß. Es existiert die Unterhaltsberechnung ihres RA aus Oktober 2006, die ich - nach gegenchecken durch meinen RA - damals akzeptiert habe. Jetzt möchte ich eine neue einigung.

@galaxy:
was ich möchte...
Ja, ich möchte, dass meine Ex mehr Eigenverantwortung übernimmt! Ja, ich möchte EU-Kosten sparen!

Ich zahle meiner Ex 3/7 des Bonus, weil dies bestandteil der bisherigen einigung war bzw. ist. der bonus ist gehaltsbestandteil. es war abgemacht, dass ich ihren anteil vom bonus unaufgefordert auf ihr konto überweise, sobald das geld da ist.

ja stimmt, ich zitiere in meinem Brief das neue Unterhaltsrecht, fordere es aber nicht konsequent ein, weil ich davon ausgehe, dass ein "hartes" einfordern (klage) zum jetzigen zeitpunkt keinen erfolg hat.
ich akzpetiere grundsätzlich , dass es eine 'übergangsfrist' gibt, innerhalb derer das neue recht noch nicht (voll) zur anwendung kommt (immerhinw aren wir 10 jahre verheiratet und haben 2 kids und sie hat ihre berufswünsche deswegen nur eingeschränkt whrnehmen können)
aber ich akzeptiere nicht, dass sie sich offensichtlich darauf einstellt, mit ihrem 'hobby' einen jährliche steigenden betrag zu verdienen, der gar nicht berücksichtigt wird und dass sie peu a peu eine 'anspruchshaltung' entwickelt, die darauf abstellt, dass sie den rest ihres lebens vor mir finanziert wird.

du schreibst:
"Insgesamt macht dein Brief und deine Vorgehensweise genau den Eindruck, den du am Schluss verneinst.
Mit den Zahlungen an deine Ex möchtest du dein schlechtes Gewissen beruhigen und genau das :meine Unterhaltszahlungen an Dich sind KEINE Strafzahlungen für eine gescheiterte Ehe"

NÖ! kein schlechtes gewissen. ich habe mich getrennt und damit ist eine finanzielle verpflichtung gegenüber meinen kindern und ihr verbunden, welche ich auch akzeptiere. es geht mir um die entwicklung in der zukunft. Meine ex glaubt, dass ihr EU gottgeben und niemals endend ist...und ich stelle klar, dass dies nicht so ist

@elwu:
wegen der bonuszahlung siehe oben: es gehörte zur vereinbarung und ist für mich daher im rahmen dieser vereinbarung verpflichtend.

zu deiner rechnung: das ALGI /KG meiner neuen Frau läuft noch 16 monate, dann fällt die zahlung weg. gleichzeitg steigt das einkommen meiner ex jedoch stetig weiter an, dass sie zunehmend privatpatienten behandelt.
du hast das aber ganz richtg

ich möchte ganz sicher keinen herablassenden brief an sie schreiben - es geht mir einfach darum klarzutellen, dass auch sie ihren eigenen beitrag zu leisten hat

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2008 13:57