Hallo Ihr Alle!
Ich habe da mal eine Frage zum Thema rechtswidriges Verhalten der Ex um an mehr Unterhalt zu gelangen.
Ist es hier in diesem Forum schon mal jemanden passiert, daß in die Wohnung eingedrungen wurde um an Kontounterlagen heran zu kommen? Das die Bank der Ex Einblick über Konten gegeben hat, wozu sie keine Vollmacht hat?
Wie wird soetwas bei einem Gerichtsverfahren aufgegriffen und bewertet? Was ist zu tun?
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank
Martin
Hallo Martin,
uiui...das sind ja Räubergeschichten. Ich hoffe, du fragst das rein hypothetisch!?
daß in die Wohnung eingedrungen wurde
Die Frage ist, wie eingedrungen wurde: Nachschlüssel, Schlüsselnotdienst, offenes Fenster, dich bei Seite gedrängt, ... Wurde vorher Hausverbot erteilt? Wer ist eingedrungen? Wurden Sachen mitgenommen?
Das wäre strafrechtlich schon relevant, würde aber nicht verfolgt werden, da die Staatsanwaltschaft dies als Scheidungsgeplänkel mangels öffentlichem Interesse ad acta legt.
Das die Bank der Ex Einblick über Konten gegeben hat
Weißt du wer von der Bank ihr Einblick verschafft hat? Geh zur Polizei und zeige diese Person wg. Verletzung des Bankgeheimnisses und Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz an. Gegen letzteres hat auch Ex verstoßen und das kannst auch gleich abfrühstücken. Nur, die Ex wird keine Repressalien erfahren.
Als Argumente auf Vorrat sind die Handlungen nicht geeignet; Familienrichter gucken nur hilfesuchend Richtung Zimmerdecke wenn du damit kommst. Also jetzt was machen, damit ist es aktenkundig, kann somit in laufende oder kommende Verfahren eingebunden werden oder schweigen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
danke für die schnelle Antwort. Ist leider nicht rein rethorisch......
"Einbruch" meines erachtens via Nachschlüssel.
Einsicht über Bankkonto via Bankmitarbeiterin, die Bekannte der Ex ist.
Was ist nachweisbar? Gute Frage....mal abwarten was da noch recherchiert werden kann.
Wird denn soetwas in später anstehenden Verhndlungen Berücksichtigung finden, wenn Beweise vorgelegt werden?
Martin
Moin Parsival,
heftige Sachen, die da bei euch laufen!
Vermutlich stellt sich bzgl. der Berücksichtigung solcher Sachen in späteren Scheidungsverfahren die Frage, wobei sie denn berücksichtigt werden sollten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass z.B. deine Frau weniger Unterhalt bekommen würde, wenn sich herausstellte, dass sie in deine Wohnung eingedrungen ist. Aber wer weiß, was noch auf dich zukommt; ich würde also auch dafür sorgen, dass diese Sachen jetzt aktenkundig gemacht werden. Solltest du das irgendwann in einer Verhandlung mal brauchen und dann erst damit ankommen, wird der Richter sicherlich sagen, schönen Dank, aber damit hättest du schon früher kommen müssen.
Was die Sache mit der Konteneinsicht angeht: Wenn du's irgendwie beweisen kannst, geh' zur Polizei und zeig' die Damen an. Das ist ja wohl wirklich ein Klopfer!
Steph
Irgendwie kommen wir da durch!