Hallo,
nach sagenhaften 6 Wochen Bearbeitungszeit ist vom JA dem Widerspruch meines LG wg. falscher Berechnung aufgrund nicht anerkannter berufsbedingter Aufwendungen stattgegeben worden.
Im gleichen Atemzug bestand die SB wieder auf seine Bewerbungsnachweise, die er bis 31.5. einzureichen habe. Genaue Anzahl ist nicht genannt.
So, ich bin jetzt am Knobeln. Ich würde gern die Rechtsgrundlage wissen, aufgrund derer die SB die Nachweise verlangt.
Kann das nicht nur ein Gericht? Immerhin arbeitet er ja Vollzeit und leistet Mehrarbeit (wie bereits vom JA bestätigt).
Weiß das jemand?
Wie kann ich am besten formulieren, dass er der Aufforderung nicht nachkommt? Immerhin bezahlt ihm auch niemand die Bewerbungskosten? Oder könnte er frecherweise beim JA einen Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten stellen, da die von denen bezahlt werden müssen, die sie fordern (wie beim AA)?
Zum anderen erreichte uns beinah zeitgleich ein Brief von der Kollegin der SB von der UVG-Kasse. Dieser Brief teilte ihm mit, dass der UHV zum Dez.06 ausläuft. Es würden gegen ihn Forderungen in Höhe x bestehen, die er auch weiterhin in seinen mtl. Raten von 35,00 € abzahlen soll.
Ich hab dann mal nachgerechnet und festgestellt, dass sie sich zu seinen Gunsten verrechnet hat. Daher werden wir da schön die Füße still halten und Raten zahlen.
Nun aber: Was hat Vorrang? Der geforderte laufende Unterhalt oder der geforderte Rückstand wegen UHV?
Über laufenden Unterhalt besteht noch kein Titel. UHV ist ja bereits gezahlt worden.
Weiß jemand was näheres?
LG und noch ein paar ruhige Tage wünscht Romy
nach sagenhaften 6 Wochen Bearbeitungszeit ist vom JA dem Widerspruch meines LG wg. falscher Berechnung aufgrund nicht anerkannter berufsbedingter Aufwendungen stattgegeben worden.
Ist doch zeitlich und vom Ergebnis her recht ordentlich.
Im gleichen Atemzug bestand die SB wieder auf seine Bewerbungsnachweise, die er bis 31.5. einzureichen habe. Genaue Anzahl ist nicht genannt.
Bis 31.05.2007? Na, zumindest hat der Sachbearbeiter Humor.
So, ich bin jetzt am Knobeln. Ich würde gern die Rechtsgrundlage wissen, aufgrund derer die SB die Nachweise verlangt.
Kann das nicht nur ein Gericht? Immerhin arbeitet er ja Vollzeit und leistet Mehrarbeit (wie bereits vom JA bestätigt).
Nicht knobeln. Fragen. Das ist doch gerade das Tolle an Stellen wie dem JA.
Wie kann ich am besten formulieren, dass er der Aufforderung nicht nachkommt?
Das hängt von der Antwort auf deine zu stellende Frage ab. Vielleicht wird dem SB ja bewusst, dass er die vollzeitbeschäftigung (meinst Du damit 40h/woche?) vergessen hat. Gehört dein Männe eigentlich irgeneinder Gewerkschaft an. Oder sein Berufzweig? Vielleicht sollte man mit denen mal Kontakt aufnehmen und bei Bedarf ins Boot holen. Vielleicht braucht der SB darüber Klarheit, dass auch deinem Männe sowas wie 'Ruhezeit' zusteht. Das sieht glaubwürdiger aus und hält den Ball flacher als irgendein Urteil.
Immerhin bezahlt ihm auch niemand die Bewerbungskosten? Oder könnte er frecherweise beim JA einen Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten stellen, da die von denen bezahlt werden müssen, die sie fordern (wie beim AA)?
Das ist nicht euer Ziel, warum den Weg gehen?
Nun aber: Was hat Vorrang? Der geforderte laufende Unterhalt oder der geforderte Rückstand wegen UHV?
Hmm.. Das eine sind Schulden, das andere Unterhalt. Also. Ihr bezahlt den Unterhalt und dann bis zur Pfändungsgrenze die Schulden. Vergesst es. Zahlt beides oder vereinbart andere Raten.
Moin
Haben die bei mir auch versucht.
Mein Arbeitgeber hat mir ein schreiben aufgesetzt, in dem er mir jegliche Nebentätigkeiten verbietet. Ich hätte laut Arbeitsvertrag die Freizeit (Urlaub Wochenende und Restzeit der Wochentage) dazu zu nutzen, mich für den nächsten Tag zu erholen und für Überstunden bereitzustellen. Sollte ich eine weitere Arbeit annehmen wäre nicht gewärleistet, das ich zu 100% meine Arbeit bei ihm ausüben könnte und würde somit zur Kündigung meines Arbeitsverhältnisses führen.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
der AG wird dies nicht ausstellen, da er zwar Vollzeit arbeitet, aber ihm eigentlich per Vertrag nur 30 h pro Woche garantiert werden, er also Teilzeit arbeitet. Überstunden werden aber dennoch erst ab 173 h im Monat bezahlt. Er arbeitet mehr als er "muss", das ist die Mehrarbeit, die das JA ihm bestätigt hat.
Es geht dem JA aber darum, dass er nicht einen Nebenjob annimmt, sondern eine komplett neue Arbeit, wo er mehr verdient. Im Mom. hat er 7,63 € brutto die Stunde und das ist schon die höchste Tarifstufe.
Er ist ungelernt, ohne Schulabschluss, Deutsch nur mündlich sehr gut, schriftlich mangelhaft (ehem. nicht EU-Bürger).
Ich sags ganz ehrlich: es könnte eher schlechter als besser bei ihm werden mit Arbeit, wenn Fachkräfte oder Akademiker nichts finden, wie dann er?
Darauf zielte meine Frage ab: Kann das JA ihn zwingen soviele Bewerb. zu schreiben? Zumal ich das für ihn machen müsste und ich weigere mich! Welche Grundlage nehmen die sich? Wer soll das bezahlen?
LG Romy
Hallo Romy!
Wenn ich das lese, dann platzt mir schon wieder die Hutschnur! 7,63 Euro für eine ungelernte Kraft ist "hier" ja schon "richtig gut bezahlt". Ich frag mich, wo die vom JA leben, wenn sie sowas fordern. *Zähneknirsch*
Ich warte schon wieder auf die Post mit der obligatorischen Frage, was ICH denn verdiene :grr:
Ich glaube, ich würde das von denen langsam ignorieren und sie klagen lassen oder was weiß ich. Man macht sich vor diesem Amt ja völlig zum Kasper! Ich würde den Unterhalt zahlen und dann für den aufgelaufenen UHV Erlass beantragen. (Beim FA geht sowas unter gewissen Umständen, vielleicht ja auch da??)
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
ich finde ja auch, dass es nicht so schlecht ist! Es könnte natürlich immer mehr sein, aber betrachtet man die Umstände, ist das ein ganz guter Stundenlohn, zumal er während der Ehezeit nur von Sozi lebte (und wahrscheinlich noch leben würde, wäre er noch verheiratet).
Ich suche nach Formulierungen gegenüber dem JA, um das zum Ausdruck zu bringen.
Gruß, Romy
Hallo Romy,
genau DAS würde ich schreiben!
...wenn ein Vater, der zu Ehezeiten auf staatliche Unterstützung angewiesen war, sich um Arbeit bemüht, die ihm einen Stundenlohn von x,xx Euro einbringt, ist die grundsätzliche Bereitschaft, für seinen Unterhalt und den seiner Kinder aufzukommen wohl offensichtlich. Adressen von seriösen Arbeitgebern, die einem ungelernten Arbeitnehmer ohne Schulabschluss mehr als den o.g. Stundenlohn im Rahmen einer Vollzeitarbeit zahlen, werden zu Bewerbungszwecken gern entgegengenommen.
Welches JA ist denn bei euch zuständig?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
die Kinder wohnen in Thüringen, Stadt S., naja, bekannt für Spielzeug und Wintersport.
Mehr sag ich nicht.
Ich denke die sind nicht so kompetent und ziemlich lasch. Aber ich würd die gern von ihrem hohen Ross holen, da unten sieht die Lage eher noch schlechter aus als hier in Berlin und dann verlangt die sowas...
Aber der Satz gefällt mir schonmal.
Mehr Ideen wären toll, u.v.a. würde es mich interessieren, wie icha rgumentieren kann, dass er seiner UH-Pflicht bereits im Rahmen seiner Mglk. nachkommt. Einem Arbeitslosen wird gesagt, er muss für die Jobsuche soviel Zeit aufbringen wie ein Vollzeitbeschäftigter: Aber mein LG arbeitet ja schon Vollzeit!
Gruß, Romy
Hallo RomyH,
wie wärs denn damit:
Sicherlich ist Ihnen bei der Prüfung meiner mit Schreiben vom xx.xx.xxxx eingereichten Unterlagen nicht entgangen, daß ich bereits in Vollzeit beschäftigt bin und ich somit so gut ich kann für den Untehalt sorge.
Weiter darf ich Sie darauf hinweisen, daß ich diese Stelle trotz fehlender Ausbildung besetzen darf (muß ich bei der heutigen Arbeitsmarktsituation so schreiben).
Sollten Sie weiter die Auffassung vertreten, daß ich mich trotz Vorangeschriebenem um eine besser entlohnte Stelle bewerben sollte, bin ich gerne bereit dies zu tun, obwohl ich die Erfolgssaussichten dieser Aktion beim besten Willen nicht erkennen kann. Sollten Ihnen AG´s bekannt sein, die eine vakante Stelle durch mich besetzen wollten, wäre ich um entsprechende Hinweise dankbar.
Ich darf Sie daher mit Verwunderung bitten, mir dir rechtliche Grundlage, auf der Sie Ihre Forderung nach Bewerbungsnachweisen stützen, zu benennen.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Nabend
Ich würde einmal kackfrech zum Arbeitsamt gehen und denen den Schrieb unter die Nase halten. Schließlich müssen die Arbeit vermitteln und sollten somit in der Lage sein einen besser bezahlten Job zu stellen. Sollte das nicht der Fall sein, würde ich mir das schriftlich geben lassen und ab damit zum JA. Danach sollten die Briefe ein Ende haben.
Und lustig wirds auf dem Arbeitsamt auch.
Gruß
Martin
*auja*
Das ist ne coole Idee! Vielleicht kommen sie dann auf die Idee, dass er sich selbständig machen soll oder so :phantom:
GLG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
das ist ja noch so'n ding: wir erhalten aufstockend ALGII.
das jobcenter hat kein angebot für ihn oder mich. aussage der sb im jobcenter:
"wir haben ja einen job, das ist mehr, als 99% aller kunden bei uns vorweisen können".
gruß romy
Nabend
Zitiere jetzt Antwort 11 nicht hier rein
Laß es dir schriftlich geben und schick es dem JA. Damit solltest du schon mal etwas Boden gut machen. Du/Ihr habt bemühungen gezeigt.
Am besten läßst du noch reinschreiben das die Arbeitsargentur euch bei Aussicht auf einen "besseren" Job sofort benachrichtigen wird. (machen die gerne, weil die solches Geschreibsel vom JA lieben)
Gruß
Martin
das ist ja noch so'n ding: wir erhalten aufstockend ALGII.
das jobcenter hat kein angebot für ihn oder mich. aussage der sb im jobcenter:
"sie haben ja einen job, das ist mehr, als 99% aller kunden bei uns vorweisen können".
gruß romy
sie meinte auch, weil ich doch sehr verwundert war, dass wir beide ganz unten auf der vermittlungsliste stehen würden...im prinzip also niemals ein angebot erhalten würden...und das obwohl wir imme rnoch höher qualifiziert wären, als die anderen kunden, die noch nie gearbeitet haben.
aber du hast recht: ich werde mir das schriftlich geben lassen.
gruß, romy
.... oder biete dem JA an, dass Du gerne bereit bist, eine Ausbildung zu beginnen um künftig ( so in 3 Jahren, nach Beendigung der Ausbildung ) nicht mehr als Hilfsarbeiter sondern als gelernte Kaft arbeiten könntest.
Für die Ausbildungsdauer bist Du dann natürlich nicht Leistungsfähig! Hi Hi Hi :rofl2:
Grüße
Fuzzy
Ich habs bald geschafft !
Moin Romy,
ich hab's mal zum Unterhaltsrecht verschoben 😉
Lies dir bitte >dieses< Urteil des OLG Franbkfurt mal ganz genüsslich durch. Selten ist die Arbeitsmarktsituation so deutlich beleuchtet worden.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
WOW!
Unser aller liebster Owner und Fast-alles-Versteher ist der Größte!
as ist genau das, was ich suche!
Thx a lot!
:-*
Romy