Volljähriges Kind in Ausbildung mach erhöhte Fahrtkosten geltend.
Bei einfacher Fahrt von 25 km kommt sie auf Fahrtkosten in Höhe von 137,25 €/Monat
Irgendwie hab ich nen Knoten drin. Auf diese Zahl komme ich nicht und leider fordert die RA nur, sie ist nicht bereit Unterlagen oder Berechnung rauszurücken.
Da in dieser Ausbildung nicht in jeder Stadt Berufschulen zur Verfügung stehen wird die Theorie im Blockunterricht absolviert. Dafür trägt der Ausbildungsbetrieb die Fahrt- sowie Unterbringungskosten. Müssten nicht für die Berufsschulzeiten die vom AG erstatteten Fahrtkosten aus der Forderung herausgerechnet werden? Sie werden dann ja sozusagen doppelt erstattet (einmal AG, einmal durch erhöhren Unterhalt).
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
ich reime mir das so zusammen:
137,25€ pro Monat / 0,30€ pro km = 457,50 km pro Monat
457,50 / 25km = 18,3 Tage pro Monat
18,3 * 12 Monate = 219,6 Tage pro Jahr
219,6 Tage + 30 Urlaubstage = 249,6 aufgerundet 250 Arbeitstage 2018
Keine Ahnung ob der RA das genauso gerechnet hat.
Gruss,
gardo
Das hätte ich jetzt auch so rückwärts gerechnet. Aber:
Wenn wie geschrieben der Ausbildungsbetrieb die Fahrt- und Unterbringungskosten trägt entsteht ein Mehrbedarf von ziemlich genau 0,00€. Ich sehe also nicht woher der RA die Kosten überhaupt ableiten will. Weder sind die vorhanden noch ausbildungsbedingt.
PapaHochX,
nein. Sie fährt zur Ausbildungsstätte einfach 12,5 km (also täglich 25 km)
Während des Ausbildungsjahres gibt es drei Schulblöcke a' 3 Wochen und einen mit 2 Wochen. In diesen 11 Wochen muss sie zur Berufschule ins benachbarte Bundesland und ist dort in einem Lehrlingsheim untergebracht. Sie Wohn-, als auch die Fahrtkosten üebrnimmt dabei der AG.
Es entfallen also für 11 Wochen die täglichen Fahrtkosten. IMO müssten sie also rausgerechnet werden.
Die restlichen Fahrtkosten fallen tatsächlich an und wären auch nicht das Problem. Aber nachdem die Ra, trotz mehrfacher Aufforderung, nach wie vor keinerlei Unterlagen des Kindes und der KM vorlegt, nicht bereit ist mich als Ehefrau unterhaltsberechtigt zu berücksichtigen, BAB erst beantragt wurde, als das involvierte JC die Foderung gestellt hat (das der KV das verlangt hat wurde gekonnt von der Betreuerin des Kindes ignoriert und auch dann hat sie es verzögert. Sein Part war vor Weihnachten beim JA, der des Kindes via Betreuung erst Mitte/Ende Januar), nur eine "Foderung" mitgeteilt wurde inklusiv Rückstand zu begleichen bis Mitte Februar, und keinerlei Berechnung ersichtlich ist ist mein Mann jetzt ein wenig stur.
Er hatte angeboten ohne große Rechnerei, ohne Offenlegung von KM und Kind dem Kind für das 1. Ausbildungsjahr 100 € zu zahlen (und auch die 37,50 wären nicht das Problem, wenn sie korrekt und nachvollziehbar sind). Aber da die Betreuung inkl. RA darauf nicht eingehen will, will er eben eine korrekte Berechnung und ist nicht zu Zusatzleistungen mehr bereit.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin
Können erhöhte Fahrkosten bei BAB nicht angegeben und dann vollumfänglich berücksichtigt werden? Meines Erachtens ist das immer dann so, wenn die (örtliche) Pauschale überschritten wird. Hatte das mal mit Sohni hier in Berlin mit dem Amt so diskutiert, nur hatte Berlin da ein eigenes Rechtsverständnis, was einer Klage letztendlich nicht Rechnung trug. Tja, der Kleine ganz unten ist immer der Letzte.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Tina,
das war bei uns damals ähnlich. Neben der Pauschale für Auszubildende wurden Fahrtkosten gefordert. Der Ausbildungsvertrag wurde uns mit Schriftbild 6 übermittelt, also fast nicht lesbar. Nachdem wir ihn vergrößert haben, stellten wir fest, dass der AG die Kosten für die Fahrtkosten und den Blockunterricht übernimmt.
Wir haben dann darauf hin gewiesen, der RA versuchte es noch auf die Mitleidstour, aber letzten Endes blieb es bei der Pauschale und alles was drüber war, musste belegt werden.
Es wurde nie was belegt.
eskima