Reaktion auf Beista...
 
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Reaktion auf Beistandschaft Jugendamt

 
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

sehe mich zum ersten Mal mit einer Beistandschaft des JA bzgl. KU konfrontiert.
Mein Wissen ist hier limitiert und rein theoretisch. Deshalb bin ich für Erfahrungen dankbar.

Es existiert kein Titel. Ich wurde nie von der KM in Verzug gesetzt noch wurde sonst irgendwann
das Thema KU thematisiert.

Die Einrichtung der Beistandschaft ist ihre Reaktion auf einen gerichtlichen Vergleich in Umgangsfragen,
der ihre finanzielle Beteiligung bei Umgangskosten vorsieht siehe auch hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-18407.html

Ich bin echt sauer. Meine Aufwendungen für meinen Sohn überschreiten zurzeit die 1000 € monatlich
(Umgangskosten + KU + Sonstiges). Die Formel ist für mich leider so: Alles was ich an KU mehr zahlen muss,
steht mir für den Umgang nicht mehr zur Verfügung. Habe diese Reaktion der KM zwar befürchtet, dass
sie aber ohne jegliche Nachricht an mich noch bevor sie den ersten Euro Umgangskosten berappt hätte, gleich
ne Beistandsschaft einrichtet, hat mich doch überrascht.

Schwanke zwischen verschiedenen Reaktionen auf die Inzugversetzung des JA´s:

1. Keine Reaktion. Klage abwarten.

2. Freundliche Frage zurück, ob ich auch eine Beistandschaft bzgl. Umgangs bei denen
einrichten könne, da es bzgl. Umgang permanente Schwierigkeiten gebe und ich dieses
Thema nach fünf Jahren unermüdlichen Kampf und etlichen tausend Euros gerne in
kompetente Hände legen würde.
Wenn nicht, aufgrund welcher gesetzliche Grundlage diese Ungleichbehandlung gerechtfertigt
wird und ob nicht Umgang für das Kindeswohl  wichtiger wäre als Geld für die Mutter.

3. Auskunft geben. Titel über Mindestunterhalt irgendwo unterzeichnen und denen unabhängig
von der Berechnung zuschicken. Ansonsten ebenfalls Klage abwarten (die dürfte dann nur noch
den Differenzbetrag betreffen).

Wer trägt im Klagefall das Prozessrisiko? Ist die KM mit irgendwelchen Risiken mit im Boot?

Danke allen, die sich Mühe machen, sich hier den Kopf zu zerbrechen.

LG,
Mux

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2010 17:17
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Mux

zu 1. Da verlierst Du haushoch.
zu 2. Vergiss es. Grundlage ist das >>SGB VIII<<, hier §2 und ff.
zu 3. Das wäre eine Möglichkeit. Allerdings sollte der Titel schon entsprechend Deines EK gestaltet sein, sonst siehe Pkt.1

Wer trägt im Klagefall das Prozessrisiko?

Es gibt hier kein Risiko, nur feststehende "Gewinner und Verlierer".

Ist die KM mit irgendwelchen Risiken mit im Boot?

Nein. Da es eine Beistandschaft gibt klagt das JA im Namen des Kindes.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2010 18:24
 Mux
(@mux)
Registriert

@oldie

Danke  :thumbup:

Nein. Da es eine Beistandschaft gibt klagt das JA im Namen des Kindes.

Ist ja recht komfortabel. Bin immer wieder erstaunt.

LG,
Mux

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2010 18:49
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Mux,

da in dem Umgangsvergleich die Beteiligung der KM an den Umgangskosten drin steht, wäre ja zur Bereinigung deines Einkommens eine Anrechnung deiner Umgangskosten zumindest nicht völlig abwegig. (falls alles vor Gericht geht) Ich weiß zwar aus dem Forum hier, dass das so gut wie nie Erfolg hat, aber anbringen würde ich es.

Ansonsten finde ich die Idee mit dem Titel den du selbst erstellst (Notar?) am besten.

überschreiten zurzeit die 1000 € monatlich
(Umgangskosten + KU + Sonstiges). Die Formel ist für mich leider so: Alles was ich an KU mehr zahlen muss,
steht mir für den Umgang nicht mehr zur Verfügung.

Kannst du nicht erstmal "sonstiges" streichen? Ich hoffe es für dich.

Im übrigen denke ich auch dass es eine Retourkutsche ist und ich finde es ganz schön mies. Nutzt dir nur nix ...

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2010 20:19