abgetrennt von http://www.vatersein.de/Forum-topic-17674.html , bitte auch den 1.Beitrag lesen
Kindsunterhalt ist ja eine Sache, aber... es sieht so aus, als würde mit dem neuen Recht der Betreuungsunterhalt nach drei Jahren aufgrund kinds- und elternbezogener Gründe zum dauernden Versorgungsquelle für Mütter gemacht. Für Frau lohnt es sich jetzt, Kinder zu bekommen, ob verheiratet oder nicht.
http://www.rechtslupe.de/familienrecht/nachehelicher-betreuungsunterhalt-nach-drei-jahren-311883
Wenn man sich die Urteile dazu ansieht... von Eigenverantwortung ist da nicht die Rede.
Hi
Und das §1601 Abs.1 BGB dabei bewusst ignoriert wird und die Richter wegen Rechtsbeugung nicht zur Verantwortung gezogen werden versteht sich wohl. Während des BU-Bezugs eigenes EK des betreuenden ET's als überobligatorisch hinzustellen ist nämlich nichts anders. Für diese Rechtsauslegung gibt es keinen §, aber dagegen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.