hi an alle!
ich bin neu hier ich hab den ähnlichen fall habe letztes jahr geheiratet und meine frau hat ein eigenes haus!jetzt kam meine ex auf die idee unterhalt zu fordern für sich selbst und den unterhalt für das kind!da meine frau aber kein einkommen hat und ich steuerklasse drei wodurch ich ja mehr verdiene wurde gleich der uh für die kids hoch geschraubt und sie will nun auch welchen!aber ich trage die ganzen kosten hier und das juckt niemanden!man soll am ende mit 200 euro im monat klar kommen zu zweit das kann nicht sein oder?und das bißchen was man mehr verdient soll an die ex gehen und ich mit der frau von 200 leben :mad:?wäre schön wenn ihr ein paar ratschläge hättet!?
Moin klagga,
auch hier die Wiederholung des Ratschlags von @United: Mach für Deine Themen eigene Threads auf und wildere nicht in denen von anderen Leuten (steht auch so in den Forenregeln, die Du bei Deiner Anmeldung anerkannt hast).
Mit pauschalem und strukturlosem Geschimpfe über irgendwelche Ungerechtigkeiten wird man Dir nicht helfen können. Mach Dir bitte die Mühe, die notwendigen Zahlen (Dein Einkommen, das Deiner Frau und Deiner Ex, Alter des/der unterhaltsberechtigten Kindes/r, bisherige Kindesunterhaltsbeträge hier aufzulisten; sonst wird das nichts. Auch die Begründung, mit der jetzt nachträglich Unterhalt gefordert werden soll, wäre interessant.
Im Übrigen gilt: Jeder kann jederzeit jeden wegen allem verklagen. Wenn Du allerdings zum zweiten Mal eine Frau heiratest, die kein eigenes Einkommen hat, darfst Du Dich über finanzielle Engpässe nicht wundern; das muss man sich genauso leisten können wie einen Porsche in der Garage.
Grüssles
Martin
***edit: Abgetrennt
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi an alle!
ich habe mal eine frage an euch und zwar wird das bei mir angerechnet beim unterhalt wenn meine frau arbeiten geht?wir tappen da ein wenig im dunkeln weil es im mom auch nichts zur sache tut das sie nicht arbeiten geht und ich mich im krankengeld status befinde bleiben uns ein selbstbehalt von 800 euro für zwei personen!meine anwältin sagte das es nicht angerechnet wird da ich den mindestunterhalt bezahlen kann ist das so richtig?
wäre nett wenn mir jemand weiter helfen könnte oder die situation schon hatte!haben die sorge das ich dann wieder mehr zahlen soll!?
danke schon mal im voraus! 🙂
sorry das hab ich nicht gesehen gehabt wie gesagt bin ja neu hier!
ich war mit der frau nicht verheiratet gewesen und die beziehung war nach 3 mon rum gewesen und meine jetztige frau geht nicht arbeiten weil wir die befürchtung haben das ich dann noch mehr u-halt bezahlen muss als jetzt schon an die ex!
ich bezahle an die kinder einmal 291 euro und einmal 241 euro und nachdem ich jetzt geheiratet habe wurden die unterlagen angefordert was ja auch ok ist wenn es um die kinder geht!aber das ich dann insgesamt 480 euro mit kindesunterhalt und kindes mutter bezahlen soll geht mir nicht in den kopf weil ich gerade mal 300 euro mehr habe im monat fordern die unterhalt für meine ex?laut gesetzt steht meine frau hinter meiner ex!
ich find es halt traurig das es so geregelt ist egal wie soll man zahlen!
hoffe das jemand einen rat hat!
Hallo,
es erleichtert das Lesen, wenn in Großbuchstaben am Anfang auch genutzt werden.
Du bist also 2 Kindern unterhaltspflichtig - wie alt sind diese?
Dazu gibt es eine Mutter, die evtl. sofern eines Kinder unter 3 ist ebenfalls unterhaltsberechtigt ist.
Deine Frau ist zwar auch unterhaltsberechtigt, steht aber auf dem letzten Rang - sie wäre ja in der Lage für sich selbst zu sorgen, weil keine gemeinsamen Kinder betreut werden müssen.
Rang1: minderjährige Kinder und volljährige die priveligiert sind
Rang 2: Frauen/Mütter die Betreuungspflichten nachkommen (der gemeinsamen Kinder)
Rang 3: Frauen ohne gemeinsame betreuungspflichtige Kinder
Rang 4: volljährige Kinder die nicht priveligiert sind
Deine Kinder profitieren vom Wechsel der Steuerklasse.
Sophie
Einmal 8 und 1 jahr alt!ja das hab ich soweit verstanden alles mit der rangfolge!Mir geht es im mom darum das sie durch meine heirat geld kriegen soll und mir und meiner frau im mom 800 euro selbstbehalt bleiben!Meine befürchtung ist momentan das wenn sie voll arbeiten geht meine ex mehr kriegt was die kinder angeht seh ich das ein das die dann mehr kriegen!Also fakt ist im mom egal in welche richtung wir gehen um ein wenig mehr für uns zu haben krieg ich als mehr aufgebrummt und das versteh ich einfach nicht!Weil mal ehrlich wieso soll ich jetzt durch die 300 euro mehr auf einmal knapp 350 euro mehr zahlen!?
Daß deine jetztige Frau nicht arbeiten geht, weil ihr annehmt dann mehr Unterhalt zahlen zu müssen ist geraten oder?
Ihr habt Euch da vorher nicht schlau gemacht, oder von wem habt ihr Euch den Bären aufbinden lassen?
Sonst müßte ich mich ja auch zuhause hinsetzen, damit mein Mann nicht mehr bezahlen muß! :knockout:
Für den Unterhalt wird nicht das Haushaltseinkommen gerechnet. Es sei denn, du gehst nicht arbeiten, sondern nur deine Frau.
Dann müßte sie dir Taschengeld zahlen.
Stell einmal wie bereits gefordert deine Zahlen hier ein.
Dein Einkommen:
das Deiner Frau:
und Deiner Ex:
Alter des/der unterhaltsberechtigten Kindes/r: 8 + 1
bisherige Kindesunterhaltsbeträge:
Dann können dir die Auskenner auch sagen, was, wo, wieviel angerechnet - abgezogen - addiert wird!
Moin klagga,
über pauschales Geschimpfe bist Du noch immer nicht hinausgekommen. Und ein sauberes Zahlenkonstrukt hast Du auch noch nicht vorgelegt; da kann man Dir wenig helfen.
Die Fakten sind (unter anderem):
1. Wenn Deine Ex Euer 1-jähriges Kind betreut, bist Du ihr bis zum 3. Geburtstag dieses Kindes ebenfalls zum Unterhalt verpflichtet; so lange muss sie nicht arbeiten.
2. Deine 2. Ehefrau ist erwachsen und kann für sich selbst sorgen. Wenn sie aus lauter Angst vor Deinen Unterhaltszahlungen nicht arbeiten geht, ist das ihr oder Euer Problem, aber nicht "ungerecht".
3. Wenn Ihr mehr Geld für Euch übrig haben wollt, müsst Ihr eben beide reinhauen und arbeiten gehen. Du bist nun einmal für (mindestens) drei Menschen unterhaltspflichtig; dieses Problem löst man nicht durch Neuheirat und Einkommensminimierung.
4. Wenn's bei Dir finanziell eng wird, ist notfalls auch Deine neue Frau unterhaltspflichtig für Dich. Geld fliesst nicht notwendigerweise wie in einer Einbahnstrasse nur von Männern zu Frauen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin klagga,
sortiere mal bitte, denn so ganz schlüssig erscheint das noch nicht ...
1. Du zahlst den Kindesunterhalt nach Stufe 2 DDT für zwei Kinder, richtig ? Das sind 241 + 291 EUR.
2. Jetzt wurde um Einkommensauskunft nach der Heirat gebeten und darauf basierend eine Mehrforderung gestellt.
Was wird für wen gefordert ?
Ist der KU tituliert (d.h. Urkunde Jugendamt oder Gerichtsbeschluß/Vergleich) ?
Es ist anzumerken, dass eine Zahlung nach Stufe 2 und eine Selbstbehaltskürzung sich widersprechen.
Letzteres ist nur im Mangelfall vorzunehmen.
Wenn für Deine Ex gefordert wird, dann gilt gegenüber Deiner Ex-Frau ein Selbstbehalt von 1.100 EUR.
Gruß
United
Es wurde uns gesagt das ihr einkommen auch angerechnet wird was bei der letzten berechnung auch gefordert wurde das sie nachweise bringen soll was sie für einnahmen hat!
Im Moment bin ich im Krankenstand!
Mein einkommen:2000 euro
Frau: momentan nichts!
ex:Hartz 4 oder sozialhilfe
Kinder 8 + 1
K1:291 euro
K2:241 euro
@ brille007
1.Das mit den drei jahren kenn ich schon von einem kollegen!
2.Das ist unsere angst nicht ihre!und wie schon mal geschrieben vorhin ist es meine erste frau!
3.Es hat keiner gesagt das man das dadurch lösen tut es geht darum das durch die Steuerklasse der unterhalt für meine ex damit angesetzt wurde!und wo habe ich bitte gesagt das wir das dadurch lösen das ich weniger verdiene ich befinde mich im krankenstand!
Ich hatte vor dem krankestand ein einkommen von 2450 euro!Und aufgrund des neuen verdienst wurde ich aufgefordert ingsgesamt knapp 480 euro an Kindesunterhalt und Unterhalt an meine ex zu zahlen!Fakt ist im moment nun mal das das geld was durch die bessere steuerklasse da ist an meine ex gehen soll da ich den Unterhalt an die kinder voll bezahle!Durch den Krankenstand sinkt mein selbstbehalt auf 800€!
Mit 2000 € hast Du unter Berücksichtigung einer Pauschale von 5% (falls das in Deinem Gerichtsbereich so ist, andere wollen das einzel nachgewiesen haben) noch 1900, Stufe 3 der Düsseldorfer Tabelle, drei Unterhaltsberechtigte eine Stufe runter, kommen tatsächlich 241 und 291 für die Kinder raus.
1900 - 291 - 241 = 1368, bleiben 268 Unterhalt an Deine Ex.
Deine jetzige Frau kann in dem Fall so viel verdienen wie sie will, das ändert gar nichts, da Du korrekt Unterhalt zahlen würdest.
Wenn Du wieder arbeiten gehst, wird es teurer. 2450 - 5% =2327,50 -> KU 257 und 309 verbleiben 1761,50. Dann zahlst Du mMn bis zu 661,50 an die Ex, aber das kommt auf den Einzelfall an
Moin,
irgendwas passt nicht.
... neuen verdienst wurde ich aufgefordert ingsgesamt knapp 480 euro an Kindesunterhalt und Unterhalt an meine ex zu zahlen
Versteh ich richtig: 480 Euro für beides?
Wie passt dann das:
K1:291 euro
K2:241 euro
= 532 Euro!
Es wird jetzt weniger gefordert, wie vorher gezahlt wurde?
Oder sind die 480 Euro reiner Betreuungsunterhalt?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
@psoidonuem:
Danke für die aufklärung mit dem verdienen meiner frau weil wir uns im bezug auf das echt voll den kopf machen ob das bei mir angerechnet wird!Muß ich bei den berechnungen ihr einkommen angeben oder kann ich dazu gezwungen werden?Zur zeit interessiert es ja auch nicht das sie kein einkommen hat!
@Kasper:
die 480€ sind für beide wo ich noch gearbeitet habe und neue steuerklasse hatte!
Kind1 8 jahre alt:291€
Kind2 1 jahr alt + ex:480€
Beide kinder sind von unterschiedlichen partnern!
Das Einkommen deiner Ehefrau musst du IMO nicht angeben solange du den Mindestunterhalt für die Kinder zahlen kannst und deine Ehefrau ggü. dir keine Ansprüche stellt.
Und selbst wenn du es angibst, darf es weder für die Berechnung des KU noch zu Berechnung des BU für deine Ex herangezogen werden. Eine Absenkung des SB dürfte hier auch nicht in Frage kommen, da du ja für die Kinder komplett leistungsfähig bist und ggü deine Ex keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit vorliegt.
Deine Ehefrau kann also gerne selbt verdienen. Solltet ihr weiteren Nachwuchs planen, dann rechnet das gut durch, ob das durch euch beide finanzierbar ist. Evtl. kann sich dann die Neumami nämlich nicht leisten 3 Jahre zuhause zu bleinben.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke für die info ist gut zu wissen weil der wo die beistandsschaft hat ist da ein bißchen eigen!Kann man dagegen vorgehen wenn er es verlangt bzw welche Konsequenzen könnte es für mich haben wenn ich es nicht angebe?
Moin
ich habe mal eine frage an euch und zwar wird das bei mir angerechnet beim unterhalt wenn meine frau arbeiten geht?
Nein. Da der Mindestunterhalt für die Kinder sicher gestellt ist und Du nur für diese eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hast, ist das EK Deiner Frau egal.
bleiben uns ein selbstbehalt von 800 euro für zwei personen!
Nein. Dir bleiben 800€ oder besser 1200€. Deine Frau kann arbeiten gehen oder ALG2 beantragen.
meine anwältin sagte das es nicht angerechnet wird da ich den mindestunterhalt bezahlen kann ist das so richtig?
Ja, das ist richtig. Nur ggü. minderj. oder privilegierten Kindern gilt der Mindestselbstbehalt von 800€/1000€ (nicht berufstätig / berufstätig). Ggü. allen anderen Bedürftigen beläuft er sich auf mind. 1200€.
Gruss oldie
PS: Bitte sei doch etwas disziplinierter und schreibe nicht wild im Forum rum. Diese "Benimmregeln" hast Du doch gelesen?
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Dagegen vorgehen kannst du eher nicht.
Konsequenz wäre, dass deine Ehefrau, wenn du zu ihrem Einkommen keine Angaben machst, auch nicht als dem Grund nach Unterhaltsberechtigt gilt. Dürfte aber in diesem Fall nichts ändern, da für sie ja eh kein Geld übrig bleibt.
Die bessere Steuerklasse durch die Heirat darf nur bei der Berechnung des KU berücksichtigt werden
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Kind1 8 jahre alt:291€
Kind2 1 jahr alt + ex:480€
Beide kinder sind von unterschiedlichen partnern!
Und warum bezahlst Du dann für beide Kinder Kindesunterhalt?
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@midnightwish:
wir hatten ihr einkommen einmal angegeben das waren 270€ da wurde mir aber gesagt das sie bei der berechnung denen ich unterhaltspflichtig bin nicht berechnet wird!daher habe ich die überlegung gehabt wenn sie da nicht relevant ist werde ich darüber keine auskunft mehr machen!Ja das dachte ich auch weil bei der ersten berechnung wo wir nicht verheiratet waren wurde der mindest unterhalt für das kind angesetzt nicht für meine ex da ja nix über war!nach der heirat war mir klar das ich etwas mehr unterhalt an die kinder zahlen muss und da kam dann das schreiben das noch unterhalt für die ex verlangt wird!
@oldie:
Danke dir für die antworten bin jetzt etwas beruhigter was das thema angeht!Hatte das eröffnet bevor das hier beantwortet wurde!ich find mich hier noch nicht ganz zurecht! :redhead: