Hallo,
Ich habe fast die gleiche Frage und möchte deshalb nicht einen neuen Thread aufmachen.
Ich habe einen 2 Jährigen Sohn der bei der Mutter lebt. Sie hat eigentlich die ganze zeit gearbeitet und war nicht arbeitslos, außer die Elternzeit (wo wir auch noch zusammen waren). Unser Sohn besucht auch bereits seit dem 1. Lebensjahr den Kindergarten und wird dort voll betreut. Die Kosten haben wir uns damals auch geteilt.
Ich frage mich, ob ich überhaupt Betreuungsunterhalt zahlen muss, da wir uns gerade erst getrennt haben. Ich habe bereits mit der Juratel von der Arag telefoniert. Jedoch waren diese nicht auf Familienrecht spezialisiert. Deren Aussage war jedoch: Da sie arbeitet und das Kind in der Kita betreut wird, besteht hier kein Anspruch auf Betreuungsunterhalt.
Hat hier bereits jemand Erfahrung und kann mir helfen?
VG
M4nny
Hallo,
ich habe deinen Beitrag abgetrennt, damit sich eure persönlichen Anliegen nicht vermischen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
der Anspruch der KM auf Betreuungsunterhalt besteht aufgrund der Geburt des Kindes bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes. Er ist sozusagen die Entschädigung für den Verdienstausfall durch die Geburt des Kindes.
Ausschlaggebend für den BU ist deshalb das Einkommen der KM, dass sie vor der Schwangerschaft/Geburt des Kindes erzielt hat. Eine berufliche Tätigkeit der KM ist dabei überobligatorisch kann aber teilweise angerechnet werden. Die Betreung des Kindes in einer Kita spielt dabei keine Rolle.
Wenn die KM praktisch soviel verdient wie vor der Geburt des Kindes, dann kann der BU nicht sehr hoch sein. Prinzipiell verneinen kann man ihn allerdings nicht.
Außerdem muss BU gefordert werden, wenn die KM von Dir also keinen BU fordert dann musst Du auch nicht zahlen. Außerdem muss die Forderung begründet werden. Wenn eine Forderung gestellt wird, dann wäre sie zunächst einmal zu prüfen.
Weiterhin beträgt Dein Selbstbehalt in diesem Fall 1280 Euro (bereinigtes Einkommen und nach Abzug des KU).
Außerdem kann die KM auch nicht mehr fordern als ihr im Trennungsfall
einer Ehe zustehen würde. Die unverheiratete Mutter darf nicht beser gestellt werden als die verheiratete.
Als Zusammenfassung:
Die KM hat prinzipiell Anspruch auf BU, wenn das Kind das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Der Anspruch richtet sich nach dem Einkommen vor der Schwangerschaft und ist eine Enschädigung für entgangenen Verdienst. Das Einkommen der KM wird dabei angerechnet, wenn auch nicht unbedingt voll.
BU muss begründet und gefordert werden.
Die Betreuungskosten in der Kita stellen Mehrbedarf des Kindes dar und dieser ist gequotelt nach Einkommen der Eltern zu bezahlen.
VG Susi
Hallo Susi,
vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
Die KM hat mich bisher aufgefordert, meine letzten 12 Monate Gehaltsnachweise ihr zuzusenden. Sie möchte den Kindesunterhalt und die Kitakosten anteilig berechnen, wobei ich mich frage, wie sie vorallem die Kitakosten alleine berechnen möchte. Ich überlege gerade, damit zum Jungendamt zu gehen und es berechnen zu lassen, da sie sicherlich auch keine Arbeitskosten noch meine Altersvorsorge anrechnen wird. Mir stellt sich jetzt die Frage ob das Jugendamt dann auch den Betreuungsunterhalt fordern kann, oder wirklich nur über sie gefordert werden kann? Außerdem möchte sie mir unseren Sohn nur für 3h jeweils alle 2 Wochenenden geben. Dazu kann Sie mir keine genaue Begründung geben, wie sie auf 3h kommt. Meine Bindung zu unseren Sohn ist sehr gut und ich wüsste nicht, warum ich ihn nicht länger haben kann oder er sogar bei mir schlafen kann. Wir haben übrigens beide das Sorgerecht...
Vielen lieben Dank und Grüße
M4nny
Ich habe gerade bei meinem Zuständigen Jugendamt angerufen. Leider, kann man mir nicht helfen, weil das Kind nicht bei mir lebt. Das ist ja eine tolle Information. Jetzt weiß ich nicht, was ich gegen die von ihr auferlegten 3 Stunden machen soll.
Hallo @M4nny
Hallo Susi,
vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
Die KM hat mich bisher aufgefordert, meine letzten 12 Monate Gehaltsnachweise ihr zuzusenden. Sie möchte den Kindesunterhalt und die Kitakosten anteilig berechnen, wobei ich mich frage, wie sie vorallem die Kitakosten alleine berechnen möchte.[...]
Vielen lieben Dank und Grüße
M4nny
Beides könnte die KM problemlos berechnen. (wo ist Dein gedankliches Problem, dass die KM das nicht könnte?)
Falls Du in Sachen Kindesunterhalt Kosten einkommensmindernd berücksichtigt haben willst, solltest Du dies der KM mitteilen.
Falls Du den Kindesunterhalt selbst berechnen willst ist das grundsätzlich kein Hexenwerk.
Die grundlegenden Dinge erfährst Du in den Leitlinien des zuständigen OLG (Oberlandesgerichtes).
Zuständig bei minderjährigen Kindern ist dasjenige OLG, in dessen Dunstkreis das Kind seinen Wohnsitz hat.
Bei der Berechnung des der Kitakosten benötigst Du die Offenlegung der Einkommenssituation der KM, um die Quote zu ermitteln.
Den Gang zum JA würde ich(!) in Sachen Unterhalt an Deiner Stelle tunlichst vermeiden - hier droht ein Unterhaltstitel - auf den hat das Knd zwar grundsätzlich einen Anspruch, aber solange dieser nicht geltend gemacht wird, würde ich da keine "schlafenden Hunde wecken".
Edith: In Sachen Umgang sollten die im JA Dir helfen müssen. Da würde ich mich nicht abwimmeln lassen.
Allerdings solltest Du vorher die Sache mit der KM versuchen zu klären.
Schreibe der KM dass Du mit den 3h alle 2 Wochen nicht einverstanden bist und unterbreite eigene Vorschläge...
Womit begründet die KM - angesichts gemeinsamen Sorgerechts - diese kurzen Umgänge (bzw die Ablehnung für mehr Umgang incl. Übernachtung)?.
Mache dazu einen Plan (den Du allerdings auch einhalten können solltest) und schicke den der KM (am besten per Einschreiben und mit Fristsetzung...)
Über die Häufigkeit wird Dir hier geholfen...
Falls das nichts hilft ist de Gang zum JA die nächstbeste Wahl. Allerdings sollte es halt das JA am Wohnort der KM (des Kindes) sein...
Falls da nichts hilft kommst Du wohl um eine gerichtliche Regelung nicht herum.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo Kakadu59,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Mein Zweifel war deshalb begründet, dass die Kita-Kosten ja anteilig berechnet werden müssen und ich zumindest nichts zu der Berechnung gefunden habe. Aber wenn die beim OLG zu finden ist, ist das gut. Ich habe ihr jetzt erstmal über Whatsapp mitgeteilt was meine einkommensmindernden Kosten sind. Wahrscheinlich reicht das nicht aus? Ich würde das ansonsten mit in die Mail packen, die ich ihr mit meinen Einkommensnachweisen zukommen lassen werde. Oder hat eine Mail genauso wenig bestand?
Ihre Begründung zu den 3h war zur Eingewöhnung, da die Trennung noch relativ frisch ist. Wie sie auf die 3h kommtund wie lange das gelten soll, konnte sie mir jedenfalls nicht erläutern. Vielen Dank für den Tipp mit dem Einschreiben. Ich denke das werde ich dann ebenfalls die Tage angehen. Ansonsten werde ich dann beim JA vorstellig.
Vielen Dank noch mal und viele Grüße
M4nny
Hallo,
zum einen musst Du Unterhalt und Umgang strikt trennen.
Ein Umgang von 3h ist kein ernsthafter Vorschlag sondern ein Witz. Auch bei einem 2jährigen Kind ist ein Standardumgang (Wochende aller 14 Tage) normal.
Beim Umgang wäre das Vorgehen so, dass Du einen Plan machst, wie Du Dir den Umgang vorstellst, also jedes gerade oder ungerade Wochenende und ggf. 1-2 Nachmittage unter Woche. Du solltest auch eine Ferienregelung (z.B. 14 Tage im Sommer und zusätzlich eine Woche oder so) und eine Regelung für die hohen Feiertage überlegen. Das schreibst Du auf und schickst es an die KM mit der Bitte um Antwort innerhalb von 14 Tagen. Dann verhandelt werden.
Führt das zu keiner Einigung, dann bitte das JA um Vermittlung. Stelle Dich als freundlicher Vater vor, der seinem Kind auch weiterhin ein guter Vater sein will. Allerdings kann das JA in dieser Frage nur beraten. Funktioniert das auch nicht, dann bleibt nur die Klage vor dem Familiengericht.
Beim Unterhalt und Mehrbedarf solltest Du selber rechnen. Nimm die Leitlinien zur Hand und bereinige Dein Einkommen entsprechend und schicke Deine Unterlagen, die Leitlinien und die Rechnung an die KM.
U.U. gibt die KM alles an einen Anwalt oder JA weiter. Das JA rechnet für die KM, aber nicht für Dich und wird als Vertreter des Kindes auch den KU eintreiben.
Es macht aber auch durchaus Sinn sich eine Trennungsberatung zu suchen. Dann lassen sich hoffenltich die Konflikte besser lösen.
VG Susi
Hallo,
[...]
Beim Unterhalt und Mehrbedarf solltest Du selber rechnen. Nimm die Leitlinien zur Hand und bereinige Dein Einkommen entsprechend und schicke Deine Unterlagen, die Leitlinien und die Rechnung an die KM.
U.U. gibt die KM alles an einen Anwalt oder JA weiter. Das JA rechnet für die KM, aber nicht für Dich und wird als Vertreter des Kindes auch den KU eintreiben.
[...]
VG Susi
Falls das mit dem "Selberrechnen" nicht klappt, könnte Dir auch hier geholfen werden.
Wichtig zu wissen wären dann Deine Einkommenssituation der letzten 12 Monate (bei Nichtselbstständigkeit)
- also Durchschnittsnettoverdienst
- Steuerrück- oder Nachzahlung
- eventuelles Einkommen aus Vermögen (also die Gewinne, das Vermögen selbst bliebe ggf.unbetrachtet)
- zuständiges OLG (Wohnort des Kindes)
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, noch mal.
Ich hatte jetzt noch mal versucht das Gespräch zu suchen, ohne Erfolg. Sie blockt das Thema einfach weiterhin ab bzw. ignoriert es. Ich werde dann jetzt jetzt ein Einschreiben fertig machen, wo ich sie nach der Begründung der 3h und meine Vorstellungen darlegen werde. Ich bin auch am überlegen das WM vorzuschlagen. Jedoch erst, wenn ich eine angemessene Wohnung in der Umgebung gefunden habe. Übergangsweise musste ich jetzt, wegen der Trennung, zu meinen Eltern ziehen. Hier kann ich aber ohne Probleme mein Sohn über das Wochenende versorgen. Kann ich das WM dennoch schon vorschlagen? Oder macht es erst Sinn, wenn ich eine Wohnung gefunden habe?
Gibt es eine Vorlage für solch eine Umgangsforderung?
Vielen Dank und Grüße
M4nny
Servus M4nny!
Prinzipiell wäre es wurscht, wo Du die Betreuung sicherstellst; bei den Großeltern wäre es ja noch komfortabler und "sozialer" als z.B. im Hotel oder in einer Einzimmer-Whg.
Wenn Du das leisten kannst, würde ich das vorschlagen, obwohl ich den Eindruck habe, auch dieser Vorschlag wird abgeschmettert (weil Standard-Umgang vollen KU für den betreuenden ET bedeutet).
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ein Wechselmodell bei einem Säugling lässt sich schon mit dem Argument "Stillen" verhindern. Die meisten Beteiligten (JA, Richter) werden da das Kindeswohl voran schieben und sagen: WM geht nicht wegen stillen. Dass es später dann auch mit Kontinuität verhindert wird ist denen egal bzw. Langfriststudien zu diesem Thema werden in Deutschland schlicht ignoriert, weil die meisten Menschen meinen es selbst besser zu wissen.
Super, dann sollte das ja kein Problem sein, dass er hier übernachten kann.
@MaxMustermann1234
Mein Sohn ist bereits 2 Jahre und somit kein Säugling mehr. Ich habe auch bereits von Urteilen gelesen, wo auch bei 2 Jährigen das Wechselmodel angewandt wurde.
Ich gehe auch stark davon aus, dass die KM nicht mit dem WM einverstanden sein wird. Deshalb werde ich es auch einklagen, sofern der kleine 3 Jahre ist. Was auch dem geschuldet ist, dass ich eine Rechtschutz abgeschlossen habe mit 1 Jahr Wartezeit.
Servus!
Ich gehe auch stark davon aus, dass die KM nicht mit dem WM einverstanden sein wird. Deshalb werde ich es auch einklagen, sofern der kleine 3 Jahre ist.
Wie hat denn die Betreuung nach dem Stillen/vor der Trennung ausgesehen, auch in etwa halbe-halbe?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus!Wie hat denn die Betreuung nach dem Stillen/vor der Trennung ausgesehen, auch in etwa halbe-halbe?
Grüßung
Marco
Wir beide haben uns um den kleinen gekümmert. Ich habe ihm die Windeln gemacht, ihn angezogen, etwas zu essen gegeben. Wir haben gemeinsam was unternommen. Ich habe auch auf ihn aufgepasst, als er krank war. Sie hat ihn nur öfters gebadet als ich. Ansonsten waren wir beide immer für ihn da. Durch Corona, konnte ich auch nur im Homeoffice arbeiten. Dadurch konnte ich auch während der Arbeitszeit, als er mal nicht in der Kita war für ihn da sein.
Dann scheint ja eine Fortführung des bis dahin durchgeführten Betreuungsmodells angemessen.
Viel Erfolg beim Gespräch mit KM über eine etwaige WM-Regelung, trage Dir evtl. ein paar "gewichtige" Argumente (z.B. Kind hat beide Eltern zu gleichen teilen, KM hat mehr Zeit für sich, Abgabe der Verantwortung in Deiner Betreuungszeit, etc.) zusammen, die sie womöglich überzeugen könnten.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Zum Thema Versicherung: in den Vertrag gucken, ob Sorgerechtssachen oder Umgangsrechtssachen mit versichert sind.
Zum Thema Versicherung: in den Vertrag gucken, ob Sorgerechtssachen oder Umgangsrechtssachen mit versichert sind.
Guter Hinweis, schaue ich gleich mal nach.
Dann scheint ja eine Fortführung des bis dahin durchgeführten Betreuungsmodells angemessen.
Viel Erfolg beim Gespräch mit KM über eine etwaige WM-Regelung, trage Dir evtl. ein paar "gewichtige" Argumente (z.B. Kind hat beide Eltern zu gleichen teilen, KM hat mehr Zeit für sich, Abgabe der Verantwortung in Deiner Betreuungszeit, etc.) zusammen, die sie womöglich überzeugen könnten.Grüßung
Marco
Alles klar das mache ich so 😉
Ich hatte jetzt auch noch mal mit einer Dame vom Jugendamt telefoniert und habe ihr das mit den 3h geschildert. Sie konnte das ebenfalls nicht verstehen und schickt mir auch noch mal Informationsmaterial zu. Die Idee mit dem Schreiben mit meinen Wünschen fand sie sehr gut und hat mir auch noch ein paar Tipps gegeben.
Ich werde euch auf den Laufenden halten, sofern es etwas neues zu berichten gibt.
Des Weiteren, möchte ich mich noch mal für eure Unterstützung bedanken. Gerade jetzt in der Anfangssituation, wäre ich ohne euch echt aufgeschmissen. Macht weiter so!
Hallo,
ich habe noch mal eine Frage zum Einschreiben. Welches sollte ich da am besten benutzen, Einschreiben mit Rückschein?
VG
M4nny
So nun ein kleines Update.
Auf mein Einschreiben kam nun ein weiteres Einschreiben von ihr. Sie hat meine Wünsche zur Kenntnis genommen und wird sich dahingehend beraten lassen. Bis 17.12. gibt sie mir dann eine Rückmeldung...
Mir kommt es so vor als versuche noch weiter Zeit zu schinden... Ich werde jetzt morgen noch mal das Jugendamt kontaktieren und der Dame ebenfalls ein Update geben. Es ist schon echt krass, wie man sich in einen Menschen täuschen kann, da fehlen mir echt die Worte.
VG
M4nny