Hallo oldie,
ich wollte dir nicht unterstellen, dass DU Seitensprünge verharmlost. Sorry, falls dass so rübergekommen ist.
Mir ging es um den TO, der erst fremdgeht, dies verharmlosend als Seitensprung bezeichnet und jetzt nicht versteht, dass seine Frau "durch den Wind ist" (Zitat oldie).
Grüße
Thomas
Hallo Bruder Jakob,
soweit ich weiß lag das Einkommen der KM bei ca. 1400 Euro. Sie wohnt noch bei ihren Eltern und hat mir im Oktober 09 gesagt, sie wolle sofort wieder arbeiten und die Eltern passen auf das Kind auf. Die Frage ist halt was kann ich noch glauben.
Nun ja, Oktober 2009 ist schon eine Weile her und inzwischen ist das Kind ja da. Hast du bei der KM mal vorsichtig vorgefühlt, wie sie sich die Sache vorstellt? Dass du für das Kind Unterhalt zahlst, ist klar, da solltest du dich möglichst unaufgeregt mit ihr einigen (die Größenordnung hatte ich dir ja schon genannt); die spannende Frage ist, was stellt sie sich an Betreuungsunterhalt vor? Vielleicht könnt ihr euch ja friedlich (d.h. ohne Jugendämter, Anwälte und Gerichte) auf etwas einigen, mit dem ihr beide leben könnt; aber dazu müsstest du wirklich erst mal eine grobe Wasserstandsmeldung einholen, wie sie es sich vorstellt.
Falls das, was die KM im Oktober gesagt hat, im Wesentlichen immer noch ihre Meinung ist, dann könnte ich mir bei euch beiden eine friedliche Einigung vorstellen, die für euch alle beide besser ist als alles, was ein Gericht ausurteilen könnte. Irgendwas in der Art: Kindesunterhalt ist eh' Ehrensache, und du bietest ihr an, ihr bei der Betreuung des Kindes so weit zu helfen, dass sie i.W. unverändert ihrer Arbeit nachgehen kann. Dieses "helfen" ist idealerweise so, dass du dich selbst häufig um das Kind kümmerst, alternativ dazu oder zusätzlich die Finanzierung eines Kinderkrippenplatzes, damit nicht alles an den Eltern der KM hängenbleiben muss. Denn eines muss dir klar sein: Wenn die KM, sei es aus freien Stücken oder weil es einfach nicht mehr geht, ihre Arbeit hinschmeißt, dann wird es richtig teuer für dich.
Erst wird mir ein Kind angehängt
Mach' dir's nicht zu einfach. Vorsichtig ausgedrückt: So ganz unbeteiligt warst du ja nun nicht daran, also besteht kein Grund, deine Hände in Unschuld zu waschen.
und dann muß ich noch Angst um meine Existenz haben.
Andersherum wird ein Schuh daraus. Du hast ein Kind in die Welt gesetzt, und trägst demzufolge die Verantwortung dafür - unabhängig davon, ob und inwieweit die KM dich über ihre wahren Beweggründe im Unklaren gelassen, oder sogar geradeheraus angelogen hat; denn dafür kann das Kind schließich nix. Um diese Verantwortung wirst du dich nicht drücken können. Alles, was wir hier tun können, ist: Dafür zu sorgen, dass du bei den anstehenden Unterhaltsverhandlungen nicht über den Tisch gezogen wirst. Nicht mehr, nicht weniger.
Meine Frau hat mich gerade auch darauf angesproche und mir dann auch gleich mitgeteilt das sie nichts mehr für mich empfindet. Irgendwie komisch wenn man bedenkt, dass wir gestern oder vorgestern noch über ein zweites Kind gesprochen haben.
Dann versuch bitte mal, dich in die Situation deiner Frau hineinzuversetzen; stell' dir meinetwegen vor, es wäre andersherum gewesen: Stell' dir also mal eben vor, deine Frau hätte was mit einem anderen Mann gehabt, und von dem wäre sie jetzt schwanger ... wie geht es dir bei diesem Gedanken? Nicht so besonders gut?!? Na denn. Dann weißt du jetzt ja auch, warum deine Frau nicht besonders gut auf dich zu sprechen ist. Habt ihr schon mal darüber nachgedacht, ob ihr in dieser Situation nicht lieber eine externe Beratung hinzuziehen wollt? Letztich geht es um die Frage, wie ihr miteinander weitermachen wollt, bzw. ob überhaupt. Und bevor ihr diese Frage nicht geklärt habt, würde ich persönlich euch dringend davon abraten, noch ein weiteres Kind in die Welt zu setzen.
bin echt am überlegen, dass ich den Job aufgebe. Ich seh da momentan wenig Sinn.
Nun, wenn du das machst, fangen deine Probleme erst richtig an. Wenn du mutwillig den Job hinschmeißt, wird der Unterhalt trotzdem so berechnet, als ob du den Job noch hättest. Nennt sich "fiktives Einkommen", und ist dafür gedacht, genau solche Überlegungen von vornherein zu verhindern. In diesem Fall zu Recht, auch wenn unsere ehrbare Justiz es ansonsten mit der Festsetzung fiktiven Einkommens gerne maßlos übertreibt.
Irgendwie wäre es mal gut, wenn ich Dich vielleicht anrufen könnte. Denn soviel kann ich gar nicht mehr schreiben was mir auf der Seele brennt.
Ups, hatte ich zunächst übersehen, das ging ja an mich 😉 aber generell ist es wesentlich besser, wenn du das, was dich bewegt, hier im Forum schreibst; wie du siehst, bekommst du hier eine wesentlich breitere Rückmeldung, als wenn du "nur" einen privaten Plausch mit mir oder wem auch sonst immer hältst. Wie auch immer, ich schicke dir gleich noch 'ne PN.
Schrieb vom Jugendamt (...) Die wollen ja alles wissen und beim Arbeitgeber soll ich auch noch was vorlegen, das ist ja der echte Hammer.
Ähm, was sollst du bitte beim Arbeitgeber vorlegen? Dass du beim Jugendamt deine Unterlagen vorlegen musst (i.W. die letzten zwölf Gehaltsabrechnungen sowie der letzte Steuerbescheid), das ist klar - aber warum soll dein Arbeitgeber davon erfahren müssen, dass du es mit dem Jugendamt zu tun hast?!? Der Arbeitgeber erfährt natürlich, wenn du einen Titel über Kindesunterhalt nicht bedienst, weil dann nämlich dein Gehalt gepfändet wird, aber so weit sind wir hier ja nun noch lange nicht, bislang ist ja noch nicht einmal die Vaterschaft amtlich festgestellt! Also, für mich klingt das so, als hättest du es mit einem besonders männerfeindlichen Exemplar von Jugendamt zu tun ...
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Ein paar Anmerkungen kann ich mir denn doch nicht verkneifen:
der erst fremdgeht, dies verharmlosend als Seitensprung bezeichnet
Rein sprachlich gesehen: Was, bitteschön, ist am "Seitensprung" verharmlosender als am "Fremdgehen"? Wenn wir schon die moralische Keule schwingen wollen, dann wäre doch "Ehebruch" das treffende Wort - oder?
[über Vaterschaftstests: ] Seit Februar ist's bisschen komplizierter und wohl auch bisschen teurer geworden,
Tja. Hat die vermaledeite Zypresse also genau das erreicht, was sie wollte. Möge sie in der Hölle braten, die Farbe passt zu ihr.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
es ist doch völlig wurscht, welchem Namen man der Sache an sich gibt. Ein "wie auch immer" hat Ursachen und Folgen. Und darüber sollte man sprechen.
1. Was lief in der Ehe vorher schief (beliebt zB nach dem Kind hatte sie keine Lust mehr auf S.ex, erwartet aber eheliche Treue, was ich bei einem gesunden Menschen für ein bißchen viel verlangt finde oder die Liebe war tot (auf einer oder beiden Seiten) dann sollte man konsequent sein)
2. Gibt es was zu retten? Wollen beide Partner das retten? Sollte man Hilfe von außen in Anspruch nehmen?
3. Wenn man etwas retten will, wie geht man mit der Tatsache um, dass da ein Kind, ein Halbgeschwisterchen entstanden ist?
4. Wenn es gerettet ist, was kann man tun, um nicht wieder in so eine Situation zu geraten?
Ich finde in dieser Situation die möglichst neutrale Analyse wichtiger, als Schuldzuweisungen. Mir ist natürlich klar, dass man emotionale Aspekte nicht ausblenden kann.
Und zum Thema Vaterschaftstest: Ich finde auch in einer langjährigen Partnerschaft die Vaterschaftsfeststellung nicht per se eine Beleidigung. Vertrauen ist gut, Sicherheit manchmal besser. Mal abgesehen, dass ich keine Kinder mehr kriege, ich würde es von mir aus anbieten.
Aber mir fehlt auch ein Großteil von "typisch Frau" 8)
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
gebe deiner Frau Zeit, beantworte ihre Fragen auch wenn sie für dich unangennehm sind und sich wiederholen, sie muß das alles erst verarbeiten. Es muß nicht euer Ende beteuten kann aber der Anfang dafür sein zu reden über die Dinge die man vielleicht anders machen könnte, Dinge die sich im Laufe einer Beziehung ändern , was man Anfangs gar nicht merkt einen aber dennoch stören. Deine Frau stellt di Beziehung zu dir auch in ein anderes Licht wird sie analysieren und wird merken das ihr so einiges eigentlich gar nicht gefällt ich hoffe ihr könnt euch da durcharbeiten evtl. mit prof. Hilfe. Ich persönlich finde ma sollte sich zumindest die Chance geben.
Ich habe es leider persönlich erlebt und auch anderen ging es so, das Mann erleichtert war das der Seitensprung rauskam (denn mit einer Lüge , mit der Angst irgentwann erwischt zu werden kann man sein Leben nicht geniesen Familie und Partner leiden darunter). Aber Mann denkt dann oft jetzt weiß sie es, hab mich entschuldig und gut. Mann will dann nichts mehr davon hören, mach diesen Fehler nicht gib ihr und damit auch dir Zeit das alles zu verarbeiten auch wenn du es nicht mehr hören kannst, dir das Thema unangenehm ist .
Viel Glück
Andrea
Hallo zusammen,
wie schonmal geschrieben, bin ich fremdgegangen und die Dame wurde trotz zugesicherter Unfruchtbarkeit schwanger. Seit März ist das Kind da und das JA hat sich auch schon gemeldet. Ich bin verheiratet und habe bereits ein Kind.
Meine Überlegung wäre sich mit der KM an einen Tisch setzen und versuchen eine vernünftige finanzielle Lösung zu finden. Wer von euch hat sowas schonmal gemacht und hat da Erfahrungswerte sammeln können.
Klar vor allem steht der Vaterschaftstest, den ich aber aus Kostengründen ohne JA machen lassen will. Der KM werde ich dies noch schonend beibringen müssen.
Bin für gute Tipps sehr dankbar.
Gruß
Bruder Jakob
Moin BJ,
vernünftige Lösungen sind immer gut. Allerdings nur, wenn man sie sich leisten kann. Wenn die Mutter Deines Kindes also finanziell auf Rosen gebettet ist, kann sie alles frei Schnauze mit Dir verhandeln; da redet ihr niemand rein.
Wenn sie allerdings irgendwelche öffentlichen Leistungen in Anspruch nimmt, ist es aus mit der Verhandelei; dann wird ganz straight Dein Netto-Einkommen als Basis für Kindesunterhalt sowie Betreuungsunterhalt für die Mutter angesetzt. Ist ja auch logisch: Es kann nicht Aufgabe des Steuerzahlers sein, hier für Deine Verhütungsunfälle einzustehen, damit Du weniger bezahlen musst.
Und klar: Geld fliesst erst, nachdem ein Vaterschaftstest Deine Urheberschaft belegt hat. Auch ein Vaterschaftsanerkenntnis darfst Du vorher nicht unterschreiben. Was man jemand in diesem Kontext "schonend beibringen" muss, ist mir allerdings schleierhaft. Schliesslich regt sich auch niemand darüber auf, dass bei einem popeligen Handyvertrag die Bonität gecheckt wird. Und in Sachen Vaterschaft und Unterhaltszahlungen reden wir finanziell nicht von einem Handy, sondern über die Jahre vom Gegenwert eines schicken Sportwagens. Da ist Gewissheit allemal besser als "glauben".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
zusammengeführt
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also ich hatte am Samstag ein Gespräch mit der KM. Sie wohnt bei ihren Eltern und muß dort nicht abgeben. Sie bekommt Elterngeld, jedoch hat sich für sich selbst keinen Unterhalt beantragt. Ich habe ihr vorgeschlagen, dass wir einen Vaterschaftstest aus Kostengründen ohne JA machen. Wenn das Ergebnis positiv ist, komme ich für das Kind auf. Ich habe sie aber darauf hingewiesen, dass ich nicht auch noch für sie aufkommen kann und ich dann in meiner Arbeit auch keinen Sinn mehr sehe. Wegen dem Kindesunterhalt ohne JA hat sie nur die Befürchtung, dass ich nicht regelmäßig zahlen würde und sie würde nur das Verlangen was dem Kind zusteht. Gibt es da eine Möglichkeit sowas vertraglich zu regeln, ohne das ich beim JA die Hosn runterlassen muß. Ich habe keine Lust die Verdienstauskunft vom JA meinem Arbeitgeber vorzulegen. Nur damit es keine Mißverständisse hier im Forum gibt, dass Kind soll das bekommen was ihm zusteht aber bitte ohne Behörde.
Vielleicht hat ja einer von euch nen guten Vorschlag.
Gruß
BJ
Moin BJ,
nein, es gibt keine rechtlich wasserdichte Möglichkeit, eine Regelung zu treffen, die für dieses Kind oder seine Mutter nachteilig sein könnte. Solange die Mutter des Kindes keine Forderungen an Dich oder (via öffentlicher Gelder) an den Steuerzahler stellt, wird auch sonst niemand Fragen stellen. Wenn sie es aber irgendwann tut, kannst Du Dich nicht auf einen "Privat-Vertrag" berufen, der das ausschliessen würde. Das gilt sowohl für den Kindesunterhalt wie für den Betreuungsunterhalt für sich selbst.
Rein rechtlich ist das Kind aus Deinem Seitensprung Deinen ehelichen Kindern vollkommen gleichgestellt. Bedeutet: Es hat Anspruch auf denselben Unterhaltsanteil, den auch Deine ehelichen Kinder haben; bis hin zum Abschluss der ersten Ausbildung. Und es hat beispielsweise auch einen gleichwertigen Erbanspruch; auch dieser lässt sich nicht vertraglich ausschliessen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
naja, es kann ganz einfach gehen.
KM und Du setzt Euch zusammen und besprecht die Höhe der Zahlung(en). Fertig ohne "Behörde".
Ex und ich haben uns finanziell durch eine Mediation gefunden, weil es ansonsten zu emotional geworden wäre (bei 2er Gespräch). Seit Jahren geht es ohne RA und ohne "Amt", sogar ohne Titel. Die ursprüngliche Einigung wurde von uns in der Zeit danach immer wieder per Dialog überarbeitet mit tendenziell sinkendem Unterhalt für Sie. Aber auch Mediation wäre nicht zwingend, wenn ihr euch so einigen könnt. Wenn sie allerdings staatliche Hilfe in Anspruch nehmen sollte/nehmen muss, dann taucht da schnell was Amtliches bei Dir auf - wie auch Brille ausführte.
neuezeit
So ist das Leben
Hallo Bruder Jakob,
Wegen dem Kindesunterhalt ohne JA hat sie nur die Befürchtung, dass ich nicht regelmäßig zahlen würde und sie würde nur das Verlangen was dem Kind zusteht.
Diese Sorge von ihr kann ich durchaus verstehen. Gegenüber dem, was sie nach der 08/15-Standardregelung bei dir holen könnte, kommt sie dir ein großes Stück entgegen, da möchte sie nicht auch noch das Risiko an der Backe haben, dass du eines schönen Tages urplötzlich die Zahlung des Unterhaltes für das Kind einstellst. In Wirklichkeit braucht sie sich allerdings deswegen überhaupt keine Sorgen zu machen: Wenn du nicht zahlst, geht sie am nächsten Tag zum Jugendamt, und ab dem Moment kriegst du wirklich das volle Programm ...
Vielleicht könntet ihr euch auf Folgendes einigen: Ihr überlegt euch, wie hoch der Unterhalt sein sollte, und dann gehst du zu einem Notar und lässt über genau diesen Betrag einen Titel erstellen, den du ihr aushändigst. Solltest du nicht zahlen, kann sie mit diesem Titel bei dir pfänden lassen. Für sie ist das genau so viel Sicherheit, wie es eine JA-Urkunde oder ein Gerichtsurteil bietet. Vorteil für dich: Du kannst in gewissen Grenzen steuern, was genau in dem Titel drinsteht. Frag' aber am besten hier nochmal nach, bevor du so ein Ding tatsächlich unterschreibst.
Andere Baustelle: Für den Fall eines positiven Vaterschaftstestes, wie sieht es mit dem gemeinsamen Sorgerecht aus?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo zusammen,
erstmal danke für die zahlreichen infos.
@malachit
ich habe gar nicht daran gedacht sie wegen einem gemeinsamen Sorgerecht zu fragen, weil ich einfach soviele Probleme an der Backe habe. Ich glaube aber nicht, dass dies ein Problem ist. Denn der KM ist es wichtig, dass das Kind seinen Vater kennt.
Um ehrlich zu sein, habe ich hier auch noch keine Vatergefühle entwickeln können, weil die Umstände so schwierig sind. Zudem droht ja meine Frau schon, dass ich unseren Sohn nur alle 14 Tage sehen dürfte, weil die Frau ja eh immer das Kind bekommt und ich durch mein fremdgehen vom Familiengericht sowieso als Schuldiger angesehen werde.
Ist momentan alles a bisserl viel.
Ich wünsche Euch allen trotzdem einen schönen Abend.
Gruß
BJ
Moin,
Zudem droht ja meine Frau schon, dass ich unseren Sohn nur alle 14 Tage sehen dürfte, weil die Frau ja eh immer das Kind bekommt und ich durch mein fremdgehen vom Familiengericht sowieso als Schuldiger angesehen werde.
bei aller verständlichen Verärgerung über Deinen Seitensprung und dessen finanzielle Konsequenzen: Deine Frau sollte nicht auf ihre Freundinnen hören und keine "Frauenblättchen" mehr lesen: Familiengerichte befassen sich schon seit 33 Jahren nicht mehr mit "Schuldfragen", und "uneheliche Bastarde" als Kinder zweiter Klasse gibt es auch nicht (mehr): Das Kind, das aus Deinem Seitensprung entstanden ist, ist seinen ehelichen Halbgeschwistern rechtlich absolut gleichgestellt.
Kann sein, dass Deine Frau ein Problem mit der Vorstellung hat, demnächst durch regelmässige Besuche dieses Kindes ständig an Deinen Seitensprung erinnert zu werden - aber das muss sie einfach aushalten. Das Kind kann ja nichts dafür. Und wenn die Möglichkeit besteht, das gemeinsame Sorgerecht eingeräumt zu bekommen: Mach es.
Grüssles
Martin
PS: Wenn Ihr denn schon "Schuldfragen" erörtern wollt, solltet Ihr nach Deiner Wiederaufnahme in den Schoss der Familie nicht einfach zur gewohnten Tagesordnung übergehen, sondern mit Hilfe eines Familientherapeuten klären, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass Du in fremden Laken gelandet bist. Ansonsten liegt mit einiger Wahrscheinlichkeit irgendwann wieder einer von Euch im falschen Bett...
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Hallo Bruder Jakob,
ich habe gar nicht daran gedacht sie wegen einem gemeinsamen Sorgerecht zu fragen, weil ich einfach soviele Probleme an der Backe habe. Ich glaube aber nicht, dass dies ein Problem ist. Denn der KM ist es wichtig, dass das Kind seinen Vater kennt.
Das klingt erst mal gut. Sieh' einfach zu, dass du dieses Thema auf dem Radar behältst, am besten so, dass sie dir, wenn du die Vaterschaftsanerkennung unterschreibst, sie im Gegenzug dir auch gleich das gemeinsame Sorgerecht unterschreibt.
Ich würde gerne noch mal auf dieses Thema zurückkommen:
wie schonmal geschrieben, bin ich fremdgegangen und die Dame wurde trotz zugesicherter Unfruchtbarkeit schwanger.
Ich muss gestehen, als ich das damals gelesen hatte, war mein erster Impuls: "Die hat dich sauber angelogen". Zu meinem Erstaunen sehe ich, dass sie sich jetzt deutlich anders verhält als die "typische" Kuckuckskind-Mama (ja, ja, ich weiß, ich soll nicht verallgemeinern 😉
Nur mal so als Gedanke - könnte es nicht auch sein, dass es von ihrer Seite überhaupt keine Lüge gewesen ist, sondern dass "nur" ihr Frauenarzt eine komplette Fehldiagnose abgeliefert hat?
Zudem droht ja meine Frau schon, dass ich unseren Sohn nur alle 14 Tage sehen dürfte, weil die Frau ja eh immer das Kind bekommt (...)
Sehe ich das richtig, dass du jetzt einen Zwei-Fronten-Krieg führst, weil deine Frau gerade die Trennung in die Wege leitet?
Wenn ja, dann würde ich ihr an deiner Stelle ungefähr das Folgende sagen: Dass du es verstehen kannst, wenn sie nicht mehr mit dir zusammen bleiben will, nach dem, was geschehen ist - aber dass du unter keinen Umständen bereit bist, dich deswegen zum Wochenend-Papa zurückstufen zu lassen. Und überleg' dir schon mal, ob du es irgendwie gebacken bekommen würdest, dass ihr zwei Eltern euch die Betreuung eures Sohnes halbe-halbe aufteilt.
Was du ihr besser noch nicht sagst: Bei 2.600 Euro netto, zwei Kindern und zwei Müttern wird sie zwar, wenn es hart auf hart kommt, durchaus nennenswerten Unterhalt durchsetzen können - aber ganz so üppig, wie ihre Freundinnen es ihr im Moment vermutlich erzählen, wird er denn doch nicht ausfallen ...
Zum Thema "Schuld und Sühne" hat Martin dir ja schon alles Wesentliche aufgeschrieben.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo zusammen,
nachdem ich gestern endlich den Vaterschaftstest (im Besein eines Freundes) gemacht habe, hat mir meine Frau gleich vorgeworfen ich könne ja von unserem Sohn auch gleich einen machen lassen (totaler Schwachsinn das sieht jeder).
Meine Frage ist nun, wieviel und an wen müßte ich zahlen?
Fremdgeh-KM (will nur das Geld fürs Kind sonst nichts)
Ehefrau
Sohn
Mein Verdienst liegt netto bei 2670.- sowie 500€ (brutto) Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld (je nach Wirtschaftslage max. 1 Monatsgehalt).
Ach ja, sollte der Vaterschaftstest positiv sein, worauf muß ich achten, damit ich nichts falsches unterschreibe?
Danke im voraus.
Bruder Jakob
Meine Frage ist nun, wieviel und an wen müßte ich zahlen?
Fremdgeh-KM (will nur das Geld fürs Kind sonst nichts)
Ehefrau
Sohn
Wenn's wirklich nur um KU geht sind's 250 plusminus bisschen für das Kleinkind, viel Überraschungen gibt es da nicht.
Aus der BU-Ecke besteht denke ich für die Zeit des Elterngelds eher keine Gefahr, was danach passieren könnte, dazu müsste man dann aber noch wissen, auf welche Steuerklasse sich Dein Netto beziegt und ob und wieviel Deine Frau verdient.
Ach ja, sollte der Vaterschaftstest positiv sein, worauf muß ich achten, damit ich nichts falsches unterschreibe?
Dass Du hier die konkreten Zahlen nochmal diskutiert bevor Du unterschreibst.
Also mein ehelicher Sohn ist 4 Jahre alt und geht bis 13.30 Uhr in den Kindergarten. Meine Frau arbeitet Teilzeit 26 Stunden/ Woche.
Die KM (Seitensprung) verlangt für sich nichts, das hat sie mir gestern nochmal bestätigt. Sie möchte nur das Geld für das Kind.
Ich will mich nicht vor meiner Verantwortung drücken aber mein Leben muß ja auch planbar bleiben.
Danke für die Ratschläge.
Gruß
BJ
Moin,
Die KM (Seitensprung) verlangt für sich nichts, das hat sie mir gestern nochmal bestätigt. Sie möchte nur das Geld für das Kind.
wovon wird sie denn in den nächsten (mindestens) drei Jahren ihren Lebensunterhalt bestreiten? Wenn die Antwort ganz oder teilweise "Arge" heisst, wird es nämlich nichts mit Eurer Vereinbarung; dann bist Du neben dem Kindesunterhalt auch mit Betreuungsunterhalt für die Mutter im Boot.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.