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(@bruder-jakob)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

nach einem Tipp von malachit hab ich jetzt mal ne Frage.
Ich bin verheiratet und habe ein Kind. Nach einem Seitensprung kann es sein (noch kein Vaterschaftstest gemacht) dass ich demnächst für ein Kind aufkommen muß.
Mit wieviel muß ich denn rechnen, mein Einkommen liegt bei 2600 netto und ich habe Verbindlichkeiten von ca. 45T€. Meine Frau und ich wollten noch ein zweites Kind, wie wirkt sich das dann aus?
Wird da meine Altersvorsorge berücksichtigt.
Hoffe ihr könnt mir meine Fragen beantworten.
Vielen Dank im voraus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2010 01:31
(@papi74)
Registriert

Hallo,

du kannst von Deinem Nettogehalt 4% priv. Altersvorsorge abziehen und dann 5% pauschal für berufsbedingte Aufwendungen.
Ggf. kannst du anstatt der 5% pauschal auch nachgewiesenen Kosten in Abzug bringen.

Dann kommt eine Summe X raus und dann musst du mal in die DDT schauen was du zahlen musst. Dein SB liegt bei 1000e und solange der nicht unterschritten wird ist der KU fällig.

Dann kann es Dir passieren, dass du noch BU zahlen musst( Unterhalt an die Kindsmutter) für 3 Jahre. Inwieweit sich dort Deine Schulden, Frau ect. auswirken, läßt sich schwer beantworten.

Deine Verbindlichkeiten werden in der Regel nur bei dem BU mit berücksichtigt. Ob du Dir dann noch ein drittes Kind leisten kannst , musst du wissen.

VG

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2010 10:26
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Bruder Jakob!

du kannst von Deinem Nettogehalt 4% priv. Altersvorsorge abziehen und dann 5% pauschal für berufsbedingte Aufwendungen.
Ggf. kannst du anstatt der 5% pauschal auch nachgewiesenen Kosten in Abzug bringen.

Ergänzend:
priv. Altersvorsorge 4% vom Bruttogehalt
berufsbedingte Aufwendungen 5% vom Nettogehalt

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2010 10:34
(@romyh)
Registriert

Ich bin verheiratet und habe ein Kind. Nach einem Seitensprung kann es sein (noch kein Vaterschaftstest gemacht) dass ich demnächst für ein Kind aufkommen muß.

Meine Frau und ich wollten noch ein zweites Kind, wie wirkt sich das dann aus?

Wow. Entweder deine Frau weiß noch nichts von ihrem Glück oder sie ist seeeeeehr tolerant....

Nachdenkliche Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2010 10:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@RomyH:
in diesem Thread >hier< steht alles geschrieben: seine Frau weiß Bescheid!

Grüßung
Marco

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AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2010 10:59
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Bruder Jakob,

also 2.600 Euro netto - ist das bereits mit anteiligem Weihnachtsgeld u.ä., oder kommt das noch oben drauf? Wie auch immer, nach Bereinigung dürfte es so oder so Zeile 4 der Düsseldorfer Tabelle sein (Einkommensbereich 2.301 Euro bis 2.700 Euro bereinigt), und somit für ein Kind bis sechs Jahre ein Zahlbetrag von 273 Euro. Es gibt in deinem Fall ein paar Möglichkeiten, wie du ggf. niedriger eingestuft werden könntest:

  • Wenn du berufsbedingte Kosten hast, die höher sind als die 5% Pauschale, oder wenn du zusätzliche Altersvorsorge geltend machen kannst, dann landest du vielleicht bei 2.300 Euro oder knapp darunter, und das wäre dann Zeile 3 der DT. Müssten wir mal mit spitzem Bleistift ausrechnen.
  • Was die Schulden betrifft, um was für Schulden handelt es sich? Wenn Immobilie, geht die Tilgung als Altersvorsorge durch, und damit: siehe vorheriger Punkt.
  • Wenn die KM für sich selbst Unterhalt von dir fordert, hast du drei Unterhaltspflichtige und wirst laut Anmerkung 1 zur DT um eine Zeile herabgestuft.
  • Eventuell gilt auch deine Frau als unterhaltsberechtigt, das wäre eine weitere Zeile abwärts. Verdient sie selber Geld? Wie alt ist euer gemeinsames Kind?
  • Falls ihr ein weiteres Kind bekommt, ist dieses ebenfalls unterhaltsberechtigt, also eine weitere Zeile abwärts. Bevor du deswegen auf dumme Gedanken kommst: Der Unterschied pro Zeile ist ziemlich gering ...

Insgesamt läuft es auf einen KU hinaus, der sich zwischen 225 Euro (Mindestunterhalt lt. Zeile 1) und den bereits genannten 273 Euro bewegt.

Der KU wird aber nicht dein wirkliches Problem sein; dein Problem ist der Betreuungsunterhalt für die KM. Dieser BU ist juristisch gesehen ein Schadensersatz dafür, dass die KM wegen des Kindes nicht mehr arbeiten kann. Ja, lass'  es dir auf der Zunge zergehen, in diesem verrückten Land bist du ALLEINE dafür verantwortlich, dass die KM schwanger geworden ist, sie selbst kann nichts dafür! Ich spare mir an dieser Stelle meine übliche Schimpfkanonade auf die lausigen Politiker, die sich solche Gesetze ausdenken, und sage nur, dass du ihr daher im Rahmen deiner Möglichkeiten für die nächsten drei Jahre ihren Verdienstausfall wirst ersetzen müssen; falls sie vorher arbeitslos gewesen ist o.ä., sind hier pauschal 770 Euro im Monat fällig. Bevor wir hier weiterrechnen, wie schlimm es für dich wirklich kommt, brauche ich daher noch ein paar Infos zur KM: Hat sie vorher gearbeitet, und wie viel hat sie ungefähr verdient? Will sie die nächsten drei Jahre daheim bleiben und sich ums Kind kümmern, oder plant sie einen möglichst zügigen Wiedereinstieg in den Beruf?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2010 11:33
(@bruder-jakob)
Schon was gesagt Registriert

Hallo malachit,

habe heute den Schrieb vom Jugendamt bekommen, wenn ich bis zum 20.4. nicht antworte gehen die von einer Verweigerung aus.. Die wollen ja alles wissen und beim Arbeitgeber soll ich auch noch was vorlegen, das ist ja der echte Hammer. Obwohl ich gerne arbeite, aber da vergehts mir langsam.
Irgendwie wäre es mal gut, wenn ich Dich vielleicht anrufen könnte. Denn soviel kann ich gar nicht mehr schreiben was mir auf der Seele brennt.
Gruß
Bruder Jakob

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2010 19:38
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Bruder Jakob!

Denn soviel kann ich gar nicht mehr schreiben was mir auf der Seele brennt.

Ich würde nur schreiben, dass solange Deine Vaterschaft nicht 100 %-ig feststeht, Du zunächst keine Verpflichtung zu irgend welchen Zahlungen erkennen kannst.
Du wärst aber bereit, die Vaterschaft mit einem privaten (und wesentlich günstigeren als gerichtlichen) Vaterschaftstest feststellen zu lassen.

Mal schauen, wie die (und vor allem KM) reagieren..

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2010 19:48
(@bruder-jakob)
Schon was gesagt Registriert

Hi Marco,

bin mir nicht sicher ob die KM darauf eingeht. Werde morgen mit einem guten Freund reden, denn ohne Zeugen mache ich gar nichts mehr. Sie hat einfach zuviel gelogen und außerdem möchte ich nicht die zarte Pflanze der Versöhnung mit meiner Frau in Gefahr bringen.
Hätte eine private Einigung (schriftlich) im Extremfall vor Gericht bestand?
Gruß
Bruder Jakob

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2010 01:12
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Bruder Jakob,

bin mir nicht sicher ob die KM darauf eingeht.

Du meinst, den privaten Vaterschaftstest? Nun, vielleicht denke ich mal wieder zu linear, aber es gibt nur zwei Möglichkeiten. Entweder, sie ist sich absolut sicher, dass nur du der Vater des Kindes sein kannst - dann kann sie eigentlich lächelnd dabei zusehen, wie du zweihundert Euro für einen (aus ihrer Sicht) unnötigen Vaterschaftstest ausgibst. Oder, sie ist sich da doch nicht ganz sicher - dann wird sie möglicherweise randalieren, oder dir ein schlechtes Gewissen wg. deines Misstrauens einreden wollen, oder ähnliches ... und genau diese Verhaltensweisen sollten bei dir alle Alarmglocken läuten lassen.

Wie auch immer: Such' dir schon mal ein Labor aus, und lass' dir ein Test-Set zuschicken, damit du das Zeug schon mal da hast. Gibt meines Wissens genug Labore, die dir so ein Set gegen eine geringe Gebühr oder sogar kostenlos zuschicken, und dann erst beim Einsenden der Proben kassieren.

Hätte eine private Einigung (schriftlich) im Extremfall vor Gericht bestand?

Von welcher privaten Einigung redest du jetzt gerade? Geht es um die Anerkennung des privaten Vaterschaftstests? Nun, der Kuhhandel zwischen dir und KM läuft so: Du organisierst und bezahlst den Vaterschaftstest, und wenn der ergibt, dass du tatsächlich der Vater des Kindes bist, dann unterschreibst du ihr ohne weitere Verzögerung die Vaterschaftsanerkennung offiziell beim Jugendamt (hoffentlich räumt sie dir im gleichen Atemzug auch das gemeinsame Sorgerecht ein), du zahlst dann Unterhalt, auch den bereits aufgelaufenen Unterhalt rückwirkend, und so weiter. Für sie: Null Kosten. Null Arbeit. Null Risiko. Jedenfalls dann, wenn sie dir nicht noch irgendwas verheimlicht hat. Genau darum geht es ja bei diesem Vaterschaftstest: DU willst Sicherheit haben, bevor du beim JA die Vaterschaftsanerkennung unterschreibst. Für sie bedeutet dieses Vorgehen im schlimmsten Fall zwei bis drei Wochen Verzögerung, bis das Testergebnis vorliegt. Falls du anhand des Tests die Vaterschaft abstreitest, kann sie die Vaterschaft ja immer noch gerichtlich klären lassen, wenn sie es für sinnvoll hält ...

denn ohne Zeugen mache ich gar nichts mehr.

Sehr vernünftig.

habe heute den Schrieb vom Jugendamt bekommen, wenn ich bis zum 20.4. nicht antworte gehen die von einer Verweigerung aus..

Du hast ein Schreiben vom Jugendamt bekommen? Seltsam, ich hätte gedacht, dein Briefkasten wäre heute leer gewesen 😉

Nein, im Ernst. Antworte denen wie von Marco vorgeschlagen. Es reicht, wenn du die Antwort am 19. zur Post gibst oder bei denen am 20. anrufst. Allerdings solltest du so schnell wie möglich bei der KM vorfühlen, wie sie zum Thema "privater Vaterschaftstest" steht. Vielleicht lässt sich die Sache ja zügig und ohne unnötige Einmischung des JA klären.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 01:47




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen malachit,

Du meinst, den privaten Vaterschaftstest? Nun, vielleicht denke ich mal wieder zu linear, aber es gibt nur zwei Möglichkeiten. Entweder, sie ist sich absolut sicher, dass nur du der Vater des Kindes sein kannst - dann kann sie eigentlich lächelnd dabei zusehen, wie du zweihundert Euro für einen (aus ihrer Sicht) unnötigen Vaterschaftstest ausgibst.

ja du denskt zu linear oder een "typisch männlich"  😉

Der Vater meiner Töchter hat auch die Vaterschaft angefochten. Natürlich wußte ich,as nur er in Frage kommt und hätte einem privaten Test zustimmen können. Da er aber gleich vor Gericht ging war das erstmal keine Option. Für die Große hbe ich dann einem privaten Test zugestimmt, da die 2 Jahresfrist um war.

Es ist mir heute noch eine Genugtuung ds er etliche tausend € für die beiden ausführlichen Gutachten ausgeben mußte. Hinter dieser Anfechtung steht ja immer ein "Du hast ich betrogen" und diese Unterstellung tut weh. da kann ich schon jede Frau verstehen, die sich, auch ohne schlechtes Gewissen, gegen einen Test sperrt und so evtl. ein teures Gerichtsgutachen provoziert. Das wiederum ist dann wohl "typisch weiblich"  😉

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 09:12
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tina,

ja du denskt zu linear oder een "typisch männlich" 

Mag sein. Aber gucken wir mal eben in einen anderen Thread von Bruder Jakob, den ich bei meiner Antwort noch im Hinterkopf hatte:

ich hatte 2009 einen Seitensprung. Rückblickend aus eigener Dummheit hab ich dieser Frau (die ich aus Kindertagen kannte) die Story von der Unfruchtbarkeit geglaubt. Sie sagte mir damals, sie nähme trotzdem die Pille wegen einer Hormonstörung.

Nenne es meinetwegen typisch männlich, oder nenne es, wie du willst. Aber wenn eine Frau mich vorher belügt, dann braucht sie sich hinterher nicht darüber zu beschweren, dass ich ihr auch sonst kein Wort mehr glaube.

Der Vater meiner Töchter hat auch die Vaterschaft angefochten. Natürlich wußte ich,as nur er in Frage kommt und hätte einem privaten Test zustimmen können. Da er aber gleich vor Gericht ging war das erstmal keine Option.

Dazu zwei Anmerkungen. Erstens, ohne dass ich die näheren Umstände kenne, gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass du keine solchen "Scherze" über Unfruchtbarkeit erzählt hast wie die KM im vorliegenden Fall; insofern vergleichen wir hier ein bisschen Äpfel mit Birnen. Zweitens, mein Ratschlag an Bruder Jakob ist ja nun gerade, es nicht so zu tun wie der KV in deinem Fall, d.h. die gerichtliche Keule erst mal weglassen und versuchen, die Frage auf dem kleinen Dienstweg zu klären.

Ceterum censeo: Den Schlamassel haben wir übrigens der Frau Zypries (SPD) und ihrem Betrügerinnenschutzgesetz zu verdanken. Normalerweise würde Bruder Jakob hier einfach einen Vaterschaftstest ohne Wissen der KM machen und gut ist; aber diesen einfachen Weg hat unser ehemaliges Bundesjustizmiststück ja für illegal erklärt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 10:59
(@beate)
Schon was gesagt Registriert

Es ist mir heute noch eine Genugtuung ds er etliche tausend € für die beiden ausführlichen Gutachten ausgeben mußte. Hinter dieser Anfechtung steht ja immer ein "Du hast ich betrogen" und diese Unterstellung tut weh. da kann ich schon jede Frau verstehen, die sich, auch ohne schlechtes Gewissen, gegen einen Test sperrt und so evtl. ein teures Gerichtsgutachen provoziert. Das wiederum ist dann wohl "typisch weiblich"  😉

Würde ein langjähriger Partner solch einen Test verlangen wäre das mit Sicherheit kränkend aber trotzdem würde ich dem bei reinem Gewissen zustimmen und aber auch hinterher eine Entschuldigung erwarten. Hier in diesem Fall geht es aber um einen Seitensprung und da kann ich das noch besser nachvollziehen.
Wieviele Frauen würden sich sonst ihren Wunschvater nach dem Verdienst aussuchen ?
Das ein Mann nichtmal so eben eine Vaterschaftsanerkennung unterschreibt sollte eigentlich klar sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 11:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi malachit, hi Beate

@ malachit:

im Fall von Bruder Jakob halte ich einen Test für unabdingbar und habe ja auch nichts Gegenteiliges gemeint. Meine Anmerkung war eher allg. Art.

Wobei ich es schon recht seltsam finde, wenn ein Mann der seine Ehefrau belügt und hintergeht sich dann beschwert, das seine Geliebte ihm in nichts nachsteht und ihn ebenfalls hintergangen und belogen hat. Zudem bin ich der Meinung, wenn man schon meint seine Frau betrügen zu müssen ,sollte man wenigstens, um die Unwissende vor Erkrankungen zu schützen Kondome nutzen. Dann käme es wohl auch eher zu keiner ungewollten Schwangerschaft.

@ Beate:

Ja da hast du sicher Recht. Es ist immer ein Unterschied zwischen kurzer Affaire und langjähriger Partnerschaft. Für die Kleine wurde der Test gerichtlich angeordnet, für die Große habe ich einem privaten zugestimmt, ich hatte nie etwas zu verbergen. Hätte er mich um einen privaten Test gebeten hätte ich diesem wohl auch zugestimmt,aber er hat es nicht. Eine Entschuldigung habe ich nicht erwartet (und hätte ich auch nicht gewollt), da er ja noch im Gerichtssal der Richter verklickern wollte, das ihr Urteil so lauten soll ,das er mir nicht nachweisen kann, nicht der vater zu sein und nicht, das er festgestellter vater ist  😉

Grundsätzlich wäre ich eh dafür, das bei jedem Kind Vater- und Mutterschaft geprüft wird.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 11:18
(@beate)
Schon was gesagt Registriert

Zudem bin ich der Meinung, wenn man schon meint seine Frau betrügen zu müssen ,sollte man wenigstens, um die Unwissende vor Erkrankungen zu schützen Kondome nutzen. Dann käme es wohl auch eher zu keiner ungewollten Schwangerschaft.

Dies war auch mein erster Gedanke und hätte ich mich als Ehefrau erstmal testen lassen auf Aids,Hepa ectr.
Einen Mann der so leichtfertig Gesundheit und Zukunft seiner kompletten Familie gefährdet hätte ich verlassen.
Er hat sich neu entschieden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 11:28
(@bruder-jakob)
Schon was gesagt Registriert

Hallo malachit,

soweit ich weiß lag das Einkommen der KM bei ca. 1400 Euro. Sie wohnt noch bei ihren Eltern und hat mir im Oktober 09 gesagt, sie wolle sofort wieder arbeiten und die Eltern passen auf das Kind auf. Die Frage ist halt was kann ich noch glauben.
Ich werde wohl Kontakt zu ihr aufnehmen müssen und versuchen einen Weg zu finden. Erst wird mir ein Kind angehängt und dann muß ich noch Angst um meine Existenz haben. Meine Frau hat mich gerade auch darauf angesproche und mir dann auch gleich mitgeteilt das sie nichts mehr für mich empfindet. Irgendwie komisch wenn man bedenkt, dass wir gestern oder vorgestern noch über ein zweites Kind gesprochen haben. Bei mir gehts jetzt echt dick rein, bin echt am überlegen, dass ich den Job aufgebe. Ich seh da momentan wenig Sinn.
Gruß
Bruder Jakob

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2010 00:07
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie auch immer: Such' dir schon mal ein Labor aus, und lass' dir ein Test-Set zuschicken, damit du das Zeug schon mal da hast. Gibt meines Wissens genug Labore, die dir so ein Set gegen eine geringe Gebühr oder sogar kostenlos zuschicken, und dann erst beim Einsenden der Proben kassieren.

Seit Februar ist's bisschen komplizierter und wohl auch bisschen teurer geworden, aber für den vorliegenden Fall immer noch relativ unproblematisch, z.B. hier gibts den Testkit erstmal umsonst und den eigentlichen Test für 256€ :

http://www.galantos.de/Test%20bestellen.html

Die nehmen aber nur noch Proben, wo die Probennahme von Ärzten, Behörden oder dem Labor selbst bezeugt wird. In dem Fall wäre es dann doch vielleicht naheliegend, das JA direkt zu involvieren, also denen zu schreiben, ja klar alles kein Problem, nur für den vorab notwendigen DNA-Test bittest Du das JA, einen Termin für die Probennahme zu organisieren und die Proben zu bezuegen und zu versenden, den Test-Kit bringst Du selber mit? Sollen die halt auch mal was arbeiten.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2010 00:33
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich bin immer wieder verwundert, wie schnell ein Seitensprung verteufelt wird mit all den moralischen Verfehlungsvorwürfen inkl. mangelndem Verantwotungsbewusstsein ala Krankheiten einfangen. Ehrlich gesagt: mir wird dabei verdammt schlecht. Nicht eine(r) fragt nach dem WARUM. Geht ihr alle von "der perfekten Beziehung" aus?  Lediglich bedingte Reflexe werden kundgetan. Da kann man getrost auch Arztromane lesen.

Meine Frau hat mich gerade auch darauf angesproche und mir dann auch gleich mitgeteilt das sie nichts mehr für mich empfindet. Irgendwie komisch wenn man bedenkt, dass wir gestern oder vorgestern noch über ein zweites Kind gesprochen haben.

Nun ja, vielleicht ist an Deinem Seitensprung mehr dran als Du vermutest, und damit meine ich nicht diese andere Frau an sich. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass Deine Frau mächtig durch den Wind ist und selber erst mal realisieren muss, wo jeder selbst und wie ihr gemeinsam zueinander steht. Diese Offenbarung wird eine lawine in ihr ausgelöst haben, welche nicht innerhalb weniger Tage/Wochen zwangsweise zu einem schlussendlichen Ergebnis führt. Hebe Dir Deine Torschlusspanik noch etwas auf. das letzte Wort wurde garntiert noch nicht gesprochen - so oder so. Und Du solltest auch mal in Dich gehen und schauen nach dem WARUM.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2010 00:44
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo oldie,

ich empfinde den Beigriff Seitensprung als verniedlichend und verharmlosend. Meiner Meinung nach ist so eine Affaire/Beziehung eine schlimme Verletzung und ein Betrug des Lebenspartners. Der fremdgehende Partner belügt, verletzt, vernachlässigt und missachtet seine/n Partner/in und zeigt damit, dass ihm/ihr an der gemeinsamen Beziehung nichts mehr liegt.

Deine Frage nach dem "Warum?" kann ich unterstreichen. Ich denke, dass in vielen Fällen eine außerpartnerschaftliche Beziehung (Seitensprung) auch ein Zeichen für eine schlechte oder unbefriedenge Partnerschaft ist. Aber warum wundert sich Bruder Jakob dann jetzt über die Reaktion seiner Frau, nachdem ER fremdgegangen ist? Ich glaube auch, dass da mehr dahinter steckt als Bruder Jakob uns gesagt hat oder auch selber glaubt.

Wer seine Partnerin betrügt, darf sich nicht wundern, wenn die Partnerschaft brüchig wird oder die bereits vorher vorhandenen Schwierigkeiten jetzt zum Bruch führen.

Ich kann die Frau von Bruder Jakob verstehen.

Grüße
Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2010 01:10
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tom66

Mein Beitrag war als Hilfestellung für Bruder Jakob gedacht. Zum Thema Seitensprung verweise ich auf >>diese Seite<<. Und daß ich seine Frau versuche zu verstehen, sollte wohl aus meinem Beitrag entnommen werden können. Und ja, ich lehne diese platte Verurteilung ab. Sie ist völlig unsubstanziert, da grundlegende Kenntnisse der Situation aus objektiven Gründen fehlen. Genauso gut könnte man sagen, ein Kind gehört immer zur Mutter, da es aus ihrem Leibe kommt und daher naturgemäss die engere Bindung hat. Das Verhalten der Mutter an sich wird nicht hinterfragt.

Gruss oldie (der jetzt nicht weiss, was Du von ihm möchtest - außer über den Begriff Seitensprung zu diskutieren)

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2010 01:28




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