Hallo,
die RA meiner EX hat eine TU- und KU-Berechnung gemacht.
Zur Zeit zahle ich nur einen vorberechneten (Pi mal Daumen) TU.
Nun wird von ihr die Titulierung -binnen 4 Wochen- des KU verlangt.
Ich muß dazusagen, wir hatten die ganze Zeit hälftige Kinderbetreuung.
Mal abgesehen davon, daß dies wegen der EX (Umgangsverhinderung) nicht
immer geklappt hatte.
Kann die RA das, die Titulierung einfach fordern ?
Die Umgangsregelelung ist leider nicht schriftlich
fixiert.
Besten Dank.
babbedeckel
PS: Werde diese Woche auf jeden Fall zum JA gehen.
PPS: Mal sehen was mein RA meint.
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo Babbedeckel,
hmm. Wie ist denn deine Lage? Ist der KU-Betrag streitig, oder ist er für dich klar?
Wenn er nämlich klar ist, dann kannst Du dich beim JA beraten lassen und dort titulieren. Zwingen kann dich im ersten Moment aber keiner dazu.
Du musst nur bedenken, dass bei einer Klage auf KU ein ggf. vollstreckungsfähiges Urteil gemacht wird, was einem Titel gleich kommt. Allerdings kannst Du das noch am Vortag vor Verhandlung durch Titulierung 'abwenden' (eigentlich sparst Du dann nur noch Gerichtskosten, weil man über den KU dann nicht mehr streiten kann, falls er richtig betitelt wurde).
Also lass dich mal nicht ins Boxhorn jagen. Irgendwann kommt der Titel auf den Tisch, aber vorher suchst Du dir noch ein paar Infos zusammen, welche Gruppe für Dich am geschicktesten ist.
Gruss,
Michael
P.S.: Für die Philologen unter euch: Ich habe 'geschickt' übrigens nur gesteigert, damit ich auf meinen Geburtsort verweise.
[Editiert am 8/11/2005 von Weisnich]
Hallo,
@weisnich: der KU-Betrag ist nach meiner Meinung deshalb streitig, da wir gerade
50:50 betreuen.
Ich will mich ja nicht drücken, aber imho ist es doch so, daß ich keinen
KU zahlen muß, aber dafür halt einen höheren TU !?
Deshalb ist es für mich streitig.
Mal sehen was mein RA meint.
Was denkt ihr ?
Gruß
Guido
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Vermutlich wird die Betreuung nicht mehr lange 50:50 sein, wenn es um den Unterhalt geht. Sollte die KM es auf Geld abgesehen haben, und davon gehe ich aus, dann wird sich der Umgang schnell ändern.
Ich würde versuchen, mit /und nach Besprechung/ Deinem Anwalt ein Gewpräch mit der Gegenseite zu suchen.
Allerdings, wenn die RAin schon die Titulierung erzwingen will, dann läuft es meistens auf eine Überzogene Forderung hinaus.
Berichte uns, was Dein RA meint.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
ja ich gehe auch davon aus, daß die EXe auf KU aus ist.
Habe eben mit meinem RA telefoniert, und er meinte sinngemäß,
es gäbe eine "dynamisierte Titulierung für KU", daß sich immer anpassen würde,
oder so ähnlich. :cul: Dies könnte ich ruhig beim JA machen lassen, da dann
bei einer evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung dies die Kosten drückt. Da der Titel praktisch gleichwertig mit einem Gerichtsurteil wäre.
Mmmh, ich weiß echt nicht was ich nun machen soll.
Ich werde nun versuchen schriftlich den Umgang zu fixieren, bzw. einen Vorschlag machen.
lg
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo babbedeckel!
Ganz klar: Du wirst um eine Gerichtsverhandlung vermutlich nicht herumkommen!
Bei einer hälftigen Betreuung hat keiner einen Anspruch auf KU!
Du wirst also die Titulierung zurückweisen und ihre Klage erwarten. Du mußt aber sicherstellen, daß Du nachweisen kannst, daß wirklich eine hälftige Betreuung stattgefunden hat!
Also genau aufschreiben, wann die Kinder bei Dir waren.
Grundsätzlich besteht die Gefahr - wie weiter oben schon gepostet - daß die KM sehr schnell versuchen wird, Dir die hälftige Betreuung streitig zu machen.
Du hast eigentlich nur eine Chance, wenn Du über die Schiene "Kontinuität" gehst. Das bedeutet, daß die Lebensverhältnisse der Kinder (und dazu gehört die bisher vorhandene hälftige Betreuung) eigentlich nicht plötzlich geändert werden dürfen.
Auf jeden Fall darfst Du der jetzigen Forderung nach Titulierung nicht (!!!) nachgeben! Denn dann hast Du schon verloren! Diesen Titel kriegst Du praktisch kaum noch los!!!
Laß die KM klagen!
Simon II
Nachtrag: Falls Du doch titulieren willst (was ich - wie gesagt - für einen schweren Fehler halten würde!), dann mußt Du darauf achten, daß der Titel mit der Volljährigkeit des Kindes endet!
Früher war das Standard; heute hingegen ziehen die JAs die Väter gerne über den Tisch und schreiben für die Dauer hinein "bis auf weiteres" (praktisch bedeutet das, daß Du im Extremfall lebenslang KU-pflichtig sein könntest).
Ich habe bei der Titulierung meiner jüngeren beiden Kinder leider genau diesen Fehler gemacht.
Achte darauf, daß Du ihn nicht auch machst!
Simon II
Auf jeden Fall darfst Du der jetzigen Forderung nach Titulierung nicht (!!!) nachgeben! Denn dann hast Du schon verloren!
Und andersrum schon den Prozess in voller Höhe verloren und die Gerichtskosten ganz zu tragen! Dem Jugendamt ist es völlig egal, was man titulieren läßt - und auch ob statisch oder dynamisch. Laß einen geringeren Betrag, um den Du also eh nicht herumkämest titulieren, dann senkst Du die später anfallenden Prozessgebühren.
Lieber Simon,
die Kontinuität, interessiert das Gericht nur, wenn es darum geht das ABR bei der Mutter zu belassen. Für Unterhalt und 50:50 kannst Du das in der Praxis vergessen. Wie andere schon schrieben. Wenns um Geld geht ist der "großzügige" Umgang plötzlich vorbei!
LG Uli
Hallo,
danke @SimonII. Gut, mit der Zurückweisung warte ich noch, da die RA mir eine
4-Wochen - Frist anberaumt hat. Mal sehen was die nächsten 4 Wochen so bringen.
Parallel werde ich ein Umgangsvereinbarungsvorschlag beim JA machen, den ich
vorher meinem RA vorlege.
Ich schreibe ein Tagebuch, alleine deshalb, dass ich nix vergesse.
Zu der Kontinuität; Ich lebe in unserem gemeinsamen Haus. Freundinnen -von meiner Tochter- sind hier bei mir im Kaff. EX wohnt 6 km entfernt, in diesem Ort ist auch die Schule.
Wir leben erst seit August getrennt. Ich war allerding den kompletten September unter der Woche unterwegs. Meine Tochter war meistens Di und Mi dann bei meiner Mutter.
Während unserer Ehe war es auch so, daß sie immer bei der Oma war, wenn sie von der Schule nach Hause kam. Die EXe geht von 6-15:00 arbeiten.
Mit meinem Arbeitgeber habe ich ausgemacht, daß ich nur noch lokal eingesetzt werde und Homeoffice habe. Außerdem habe ich meistens Gleitzeit.
Gruss
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Und andersrum schon den Prozess in voller Höhe verloren und die Gerichtskosten ganz zu tragen!
Kann passieren - aber eben auch nicht!
Dieses "Kopf in den Sand stecken, weil kann eh nichts machen" ist nicht meine Mentalität!
Ich bleibe dabei: Wenn er tituliert - obwohl die Titulierung der KM nicht zusteht - hat er auf jeden Fall verloren!
Er erkennt damit nämlich auch an, daß der Lebensmittelpunkt der Kinder bei der KM ist!
Damit ist es Essig mit der hälftigen Betreuung!
Außerdem braucht er das Geld - warum soll er es der KM in den Rachen werfen?
Dem Jugendamt ist es völlig egal, was man titulieren läßt - und auch ob statisch oder dynamisch.
Was das JA hierzu meint, ist schlichtweg sch*egal!
Laß einen geringeren Betrag, um den Du also eh nicht herumkämest titulieren, dann senkst Du die später anfallenden Prozessgebühren.
s.o.
die Kontinuität, interessiert das Gericht nur, wenn es darum geht das ABR bei der Mutter zu belassen.
Nun, ich habe auch schon Gerichte erlebt, die gegen die KM entschieden haben (sonst würde ich meine beiden jüngeren Kinder schon lange nicht mehr sehen).
Es ist also noch offen!
Simon II
Aber mit der "Axt im Walde" erreicht man gar nichts,
... und weiter ...
trotz aller Kenntnisse, sind wir noch immer Aussenstehende, d.h. babbedeckel muss in letztlicher Konsequenz die Entscheidung über die Vorgehensweise treffen ... und auch mit ihr leben ... nicht wir.
Ich bin auch kein Freund von "den Kopf in den Sand stecken", aber ein wildes "um sich herumschlagen" bringt einen erst recht nicht weiter. Wir befinden uns in einem Themenbereich in dem es sinnvoller ist, überlegt und dann aber beherzt eine Sache anzugehen.
:gunman:
@babbedeckel:
Mit Deinen Arbeitszeiten hast Du anscheinend sehr gute Voraussetzungen für eine Betreuung! Wie lotest Du die Möglichkeiten aus, dass Deine Ex plötzlich nicht mehr arbeiten könnte, um z.B. mehr Zeit für die Betreuung zu haben?
Das Tagebuch ist schon einmal eine sehr gute Sache. :phantom:
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Aber mit der "Axt im Walde" erreicht man gar nichts,
Habe ich etwas von der "Axt im Walde" geschrieben?
Die Axt ist von der KM geführt worden.
Ich denke, es ist legitim, babbledingsbums Tips zu geben, wie er sich vor dieser Axt schützen kann.
Wir befinden uns in einem Themenbereich in dem es sinnvoller ist, überlegt und dann aber beherzt eine Sache anzugehen.
Richtig!
Und Dein Vorschlag sieht dann wie aus?
Simon II
Hallo,
>Mit Deinen Arbeitszeiten hast Du anscheinend sehr gute Voraussetzungen für eine >Betreuung! Wie lotest Du die Möglichkeiten aus, dass Deine Ex plötzlich nicht mehr arbeiten >könnte, um z.B. mehr Zeit für die Betreuung zu haben?
mmmh, daß kann ich leider nicht sagen, aber darf sie das ?
Das Kind ist schon 12.
Thx
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
mmmh, daß kann ich leider nicht sagen, aber darf sie das ?
Das Kind ist schon 12.
Ja! Zumindest auf eine halbe Stelle. Erst ab 16 ist ihr Vollzeit zumutbar (ist idiotisch - ich weiß!).
Aber ich vermute, daß die Gefahr, daß sie das macht, relativ gering ist, da sie das Geld benötigt.
Wenn die Kinder hälftig betreut werden, hat sie nämlich auch keinen oder nur einen wesentlich geringeren (hängt von den Umständen ab) Unterhaltsanspruch!
Simon II
Die fachlichen Eckdaten kann Deep bzw. ein anderer dritter besser beantworten.
Mit 12 ist der KM durch aus eine Tätigkeit zuzumuten. Mitunter hat beim Aufenthalt Dein Kind auch schon Mitspracherecht. Aber ich möchte hier nichts falsches schreiben und bitte Deep um seinen Kommentar.
Allerdings möchte ich meinen Kommentar zu Simon II abgeben.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
babbeldingsbums ist nicht unbedingt die höflich anrede und Benennung, die ich bevorzuge.
Ich habe ihn auch gar nicht angeredet. 😉
Der Vorschlag wurde bereits dargelegt: Sachlage beim eigenen RA disskutieren, überlegen was kann/was muss gemacht werden und dann mit einem Angebot und der Gesprächsbereitsschaft auf die KM (und deren RAin) zugehen.
Sehr schön! Der Versuch, mit der Gegenseite zu reden, ist auf jeden Fall zu unternehmen.
Das ändert aber nichts daran, daß er vorher nicht die Titulierung unterschreiben darf!
Die Gefahr, das der Betreuungselternteil aufhört zu arbeiten, kann mitunter sehr schnell war werden. Mögliche Gründe und Wege gibt es in diesem Forum viele.
Richtig!
Und wenn er erstmal den Titel unterschrieben hat, hat er der KM einen Freibrief dazu gegeben!
Und daß das passiert, wollen wir wohl beide nicht. Oder sehe ich das verkehrt?
Simon II
[Editiert am 9/11/2005 von Simon II]
Hallo,
naja babbeldingsbums macht mir nix, bei meinen Probs in der Zukunft 😉
Mein RA redet heute noch mit ihrem RA. Ich mache noch einen
Umgangsregelungsvorschlag, den ich zu meinem RA sende.
Am Freitag habe ich einen Termin beim JA, und rede mal mit dem SA.
Der ist eigentlich ganz OK. Ist aber auch eher für das Residenzmodell.
Habe mit ihm schon drüber diskutiert. Er hat mich sogar gefragt, ob ich mir vorstellen könnte, daß die Tochter bei mir wohnt.
Werde -auf jeden Fall- noch keinen Titel unterschreiben.
Ob ich die Titulierung überhaupt unterschreibe, weiß ich noch nicht.
Übrigens indem Schreiben der RA war noch ein zweiter Part drin, mit unhaltbaren Vorwürfen
gegen mich, bzw. die garnicht stimmen, wie daß ich mich um den Besuchskontakt gar nicht bemühe etc. Die EX hat aber ein Handy, deren Nummer ich gar nicht habe.
etc etc etc.
Wenn ich den Titel unterschreiben würde, wäre es dann so, daß die EX mehr Recht auf Betreuung hätte oder was, und dadurch halbtags oder garnicht arbeiten müßte ?
Mal abgesehen davon, daß die EXe sich noch nie für die Schule interessiert hat etc.
Gruss
babbedeckelchen
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Dem Grunde nach scheinst Du auf den richtigen Weg zu sein!
Um alle Fragen wirklich erschöpfend beantworten zu können, werden aber auch mehr Informationen benötigt. z.B. das Verhältnis zu der KM schein nicht zum Besten zu stehen, wie habt ihr dann die 50:50 Regelung hinbekommen. Weiter musst Du einschätzen, wie sich Deine Ex von der RAin aufwiegeln läßt, um mehr Unterhalt zu bekommen.
Auch ist wichtig zu wissen, dass ein RA immer alles fordern kann! ... nur ob er es bekommt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Wie Du siehst, muss alles abgewogen werden, was ist realistisch, was nicht, und was vielleicht völlig überzogen ist.
Wenn Du ein gutes Verhältnis zu Deiner Tochter hast und sie es selber möchte, dann steht dem nicht allzuviel entgegen, dass Deine Tochter bei Dir lebt.
Wie sieht es denn Deiner Ansicht nach um das Verhältnis Deiner Tochter zur Mutter aus? Ist es normal ...? Manches hat ja dann doch irgendwelche Vorgeschichten.
Auch wenn es bisher scheinbar ganz gut aussieht, so sei vorsichtig. Wenn es darum geht, einem das Leben schwer zu machen, können KM's und Ihre RA's recht erfinderisch sein und auch mit abgehobenen Forderungen daher kommen.
Gruß
Kasper
[Editiert am 9/11/2005 von Kasper]
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
HI @Kasper,
am Anfang der Trennung war alles noch Friede, Freude, Eierkuchen.
Durch "Aufwiegelung" und "Beratung" ist das Verhältnis spürbar schlechter geworden.
Die 50:50 - Regelung hatte ich bei Ihrem RA vorgeschlagen, und wurde erstmal auch akzeptiert. Ich hatte auch erklärt,daß sich meine Job ändert etc.
Außerdem hat meine Tochter einen -enormen- Gerechtigkeitssinn, was dies betrifft.
Zwischendurch wollte sie zu mir ziehen, die EX hat sie nicht gelassen. Ich war zu der Zeit in München.
Ich schätze schon, daß die EX sich aufwiegeln läßt, und nicht nur vom RA.
Zu meiner Tochter habe ich ein sehr sehr gutes Verhältnis, ihr gefällt aber jetzt der wechselseitige Umgang, und ich möchte sie nicht fragen, ob sie zu mir ziehen möchte oder ähnliches.
Hmm Verhältnis zur Mutter; ich schätze es schon normal ein, aber der Respekt -beispielsweise- zur Mutter fehlt ihr total. Es ist aber schon eine Bindung vorhanden, diese wäre fast zebrochen, als meine Frau noch meinte das Kind hätte überhaupt nix zu sagen.
Dann kann sie meiner EX ihren Freund nicht leiden, der wirklich übel zu sein scheint. Ich sage immer: "Sei froh, daß Mama glücklich ist".
Gruss
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo liebe Forumsfreunde,
hallo babbedeckel!
Mal so 'ne Frage dazwischen:
Wenn ihr von Titulierung redet meint ihr damit, den kompletten KU nach DT, oder vielleicht quotiert, also anteilig nach dem Betreuungsverhältnis.
Ich frage, weil in meinem Fall mir ein Titel im Verhältnis 8/6 durch den RA meiner Frau angeboten wurde.
Viele Grüsse
Robert
[Editiert am 11/11/2005 von robert holz]